Waren, die ausreichend umgeformt wurden

Ein Produkt kann immer noch seinen Ursprung in der EU oder einem Partnerland haben, obwohl es mit Materialien aus anderen Ländern hergestellt oder teilweise im Ausland verarbeitet wurde, d. h. nicht im Partnerland. Dies ist der Fall, wenn das Produkt ausreichend transformiert wurde.

Die Kriterien dafür, wann ein Produkt ausreichend umgewandelt wurde, werden durch produktspezifische Listenregeln im Ursprungsprotokoll des betreffenden Handelsabkommens beschrieben.

In den meisten EU-Abkommen werden die Kriterien in folgendem Format beschrieben:

  • Spalte 1: Die Position oder der Code nach dem Harmonisierten System (HS).
  • Spalte 2: Die Beschreibung des Produkts.
  • Spalte 3: Beschreibung der Verarbeitung, die in der EU oder beim Handelspartner durchgeführt werden muss, um dem Erzeugnis die Ursprungseigenschaft zu verleihen.
  • Spalte 4: Alternative Verarbeitung, falls verfügbar.

Falls es auch eine Regel in Spalte 4 gibt, können Sie zwischen Spalte 3 und Spalte 4 wählen. Es ist ratsam, zuerst die Regel in Spalte 4 zu überprüfen.

Die drei Regeln für eine ausreichende Transformation

In den produktspezifischen Listenregeln (Spalten 3 und 4) werden drei Grundregeln verwendet, um festzustellen, ob ein Produkt in der EU oder in einem Handelspartnerland ausreichend verarbeitet wurde.

A) Die "Wertschöpfungsregel"

Sie können eine Regel finden, nach der der Wert aller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die vom Hersteller/Ausführer in der EU oder einem Handelspartnerland verwendet werden, einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreiten darf.

Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien [X] % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet.

In diesem Fall müssen Sie bestimmen,

  • Zollwert aller bei der Herstellung des Erzeugnisses verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft (d. h. auf der Grundlage des Wertes, der bei der Einfuhr dieser Vormaterialien bei den Zollbehörden der EU oder des Handelspartnerlandes angemeldet wird)

und vergleichen Sie mit

  • den Ab-Werk-Preis des Erzeugnisses (d. h. den Preis der Ware beim Verlassen der Anlage, in der sie hergestellt wurde).

Die Regel ist erfüllt, wenn der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft den in der Regel angegebenen Prozentsatz nicht überschreitet.

B) Änderung der zolltariflichen Einreihung

Sie können die Regel finden, dass eine Ware nicht dieselbe zolltarifliche Einreihung haben kann wie eines der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die vom Hersteller/Ausführer aus einem Drittland eingeführt und in der Ware verwendet werden.

Sie gilt als Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware.

In diesem Fall müssen Sie bestimmen,

  • die zolltarifliche Einreihung der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft (auf vierstelliger Positionsebene)

und vergleichen Sie mit

  • die zolltarifliche Einreihung der Ware, die Sie exportieren oder importieren möchten.

Die Regel ist erfüllt, wenn die zolltarifliche Einreihung der beiden nicht identisch ist.

C) Herstellen aus bestimmten Erzeugnissen

Möglicherweise finden Sie eine Regel, die es dem Hersteller/Ausführer erlaubt, bei der Herstellung des Erzeugnisses bestimmte Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft aus Drittländern (außer der EU oder dem Handelspartnerland) zu verwenden und es dennoch als Ursprungserzeugnis der EU oder eines Handelspartnerlandes zu qualifizieren.

Es wird angegeben als Herstellung aus [Warenart], z. B. [Garn] [Fleisch] usw.

Der Hersteller/Ausführer kann das Material auch in einem früheren Produktionszustand importieren (z. B. für Garne können Sie Fasern importieren). Der Hersteller/Ausführer darf jedoch kein Material in einer späteren Produktionsstufe einführen (z. B. für Garne dürfen Sie kein Gewebe einführen).

Die vollständige Liste finden Sie im Ursprungsprotokoll zu jedem Präferenzabkommen. Beachten Sie, dass die Regel in einigen Fällen eine Kombination der Kriterien a), b) und/oder c) sein kann.

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