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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB belässt Kapitalanforderungen 2025 weitgehend unverändert – Banken angesichts erhöhter geopolitischer Risiken solide aufgestellt

17. Dezember 2024

  • Banken mit solider Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie guter Ertragslage
  • Interne Governance, Risikomanagement und operationelle Resilienz bereiten weiter Sorgen
  • Durchschnittlicher SREP-Scorewert insgesamt stabil; leichte Anhebung der Säule-2-Anforderung für CET1 von 1,1 % auf 1,2 %
  • Qualitative Maßnahmen zu Kreditrisikomanagement, interner Governance und angemessener Kapitalausstattung
  • Im Zentrum der Aufsichtsprioritäten stehen makrofinanzielle Bedrohungen, schwere geopolitische Schocks, Abhilfemaßnahme der Banken und mit digitaler Transformation verbundene Risiken

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2024 und ihre Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2025 bis 2027 veröffentlicht.

2024 erwies sich der Bankensektor im Euroraum erneut als widerstandsfähig. Im Schnitt gelang es den Banken, eine solide Kapital- und Liquiditätsausstattung aufrechtzuerhalten, die weit über den regulatorischen Anforderungen lag. Die aggregierte harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 – CET1) belief sich Mitte 2024 auf 15,8 % und war somit etwas höher als 2023. Auch die Leverage Ratio stieg leicht auf 5,8 %. Die Profitabilität der Banken wurde weiterhin durch höhere Zinsen gestützt.

Angesichts der Eintrübung des gesamtwirtschaftlichen Ausblicks und struktureller wirtschaftlicher Veränderungen ist künftig mehr Wachsamkeit geboten. Geopolitische Risiken werden an den Finanzmärkten häufig erst eingepreist, wenn sie akut werden. Unter Umständen kommt es dann zu abrupten Risikoneubewertungen, die wiederum zu höheren Liquiditätsrisiken und zusätzlichen Verlusten führen könnten. Die Themenfelder Governance, Risikomanagement – auch der Umgang mit Klima- und Umweltrisiken – und die operationelle Resilienz der Banken geben weiterhin Anlass zur Sorge. Wegen des unsicheren Risikoumfelds sind hier zeitnahe Abhilfemaßnahmen erforderlich.

Aus dem SREP-Zyklus 2024 ergeben sich keine größeren Änderungen bei den Scorewerten oder den Säule-2-Anforderungen der Banken. Der SREP-Score (der 1 bis 4 betragen kann) blieb mit einem Durchschnittswert von 2,6 insgesamt stabil. 74 % der Banken erzielten denselben Score wie im Vorjahr, 11 % schnitten schlechter ab und 15 % konnten ihren Scorewert verbessern. Belastet wurden die Scorewerte der Banken durch die Markteffekte von Bewertungsverlusten bei gewerblichen Immobilien sowie durch unerwartete Zinserhöhungen, aufgrund derer die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch stiegen. Die höhere Profitabilität schlug sich indes positiv in den Scorewerten nieder.

Die Säule-2-Anforderung für das harte Kernkapital erhöhte sich leicht von 1,1 % auf etwa 1,2 % der risikogewichteten Aktiva. Aufgrund von Änderungen im Risikoprofil wurde sie bei einzelnen Banken leicht angepasst. Die bankspezifischen Säule-2-Anforderungen ergeben sich aus den SREP-Beschlüssen 2024 und gelten ab 2025.

Die Gesamtkapitalanforderung und -empfehlung für das harte Kernkapital erhöhte sich leicht von 11,2 % auf 11,3 %. Darunter ist die Summe aus der Säule-2-Anforderung, den kombinierten Kapitalpufferanforderungen und der nicht verbindlichen Säule-2-Empfehlung zu verstehen. Ein ähnlicher Anstieg – von 15,5 % auf 15,6 % der risikogewichteten Aktiva – ergab sich in Bezug auf das Gesamtkapital. Dieses umfasst neben dem harten Kernkapital das zusätzliche Kernkapital und das Ergänzungskapital.

Für gewisse Banken hat die EZB spezifische Säule-2-Kapitalzuschläge festgesetzt: Bei 18 Banken (zwei weniger als im Vorjahr) wurde ein Zuschlag wegen unzureichender Risikovorsorge für notleidende Kredite erhoben. Zudem wurde neun Banken wegen risikoreicher Leveraged Loans ein Kapitalzuschlag auferlegt; 2023 hatte diese Maßnahme acht Institute betroffen. Diese Zuschläge werden erhoben, wenn ein beträchtliches Engagement in Leveraged Loans besteht oder die damit einhergehenden Risiken nicht adäquat gesteuert werden.

Darüber hinaus hat sich die Zahl der Banken, von denen die EZB einen Kapitalzuschlag wegen des Risikos einer übermäßigen Verschuldung fordert, mehr als verdoppelt. Nun gibt es 13 Banken mit einer Säule-2-Anforderung für die Leverage Ratio. Diese bankspezifische verbindliche Säule-2-Anforderung bewegte sich je nach Bank zwischen 10 und 40 Basispunkten. Sie wird zu der für alle Banken verbindlichen Mindestanforderung von 3 % für die Leverage Ratio hinzuaddiert.

Für sieben Banken hat die EZB eine Säule-2-Empfehlung zur Leverage Ratio ausgesprochen. Vier Banken wurden quantitative Liquiditätsmaßnahmen auferlegt. Durch Letztere werden die Banken dazu verpflichtet, zusätzliche Liquidität vorzuhalten, um eine Mindestüberlebensdauer zu sichern und Vorgaben zu währungsspezifischen Liquiditätspuffern zu erfüllen.

Die EZB setzte auch qualitative Maßnahmen ein, eine wichtige Komponente ihres aufsichtlichen Instrumentariums. Mit diesen Maßnahmen sollen vor allem Mängel im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement, der internen Governance und der Kapitalplanung beseitigt werden. Sie sollen Banken dazu bewegen, längst fällige Schritte zur Beseitigung langanhaltender Mängel zu unternehmen. In manchen Fällen wurden Maßnahmen auferlegt, damit aufsichtliche Erwartungen an die Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung erfüllt werden.

Heute hat die EZB ihre Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2025 bis 2027 veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass die Banken ihre Widerstandskraft gegenüber unmittelbaren makrofinanziellen Bedrohungen und schweren geopolitischen Schocks stärken (Priorität 1), bekannte wesentliche Mängel zeitnah beheben (Priorität 2), die aus der digitalen Transformation und neuen Technologien resultierenden Herausforderungen bewältigen und die damit verbundenen Risiken umsichtig steuern (Priorität 3). Großteils bauen diese Prioritäten auf den Prioritäten auf, die wir 2023 festgelegt haben.

Außerdem hat die EZB ihre SREP-Methoden zur Beurteilung des operationellen Risikos, der IKT-Risiken sowie des Zinsänderungs- und des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch aktualisiert. Durch die Aktualisierung werden die zur Beurteilung dieser zentralen Risikobereiche verwendeten Methoden präzisiert, und es wird erläutert, wie das SREP-Rahmenwerk auf die sich rasch verändernde Risikolandschaft reagiert.

Kontakt für Medienanfragen: Ettore Fanciulli (Tel. +49 172 2570849).

Anmerkung

  • Der Aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) ist ein wesentliches Instrument der europäischen Bankenaufsicht. Mit ihm kann sie sich ein Bild von den Risiken der Banken machen und beurteilen, wie effektiv die Banken mit ihren Risiken umgehen. Auf der Grundlage der SREP-Ergebnisse legt die EZB Kapitalanforderungen fest und erlegt den Banken qualitative Maßnahmen auf, um sicherzustellen, dass die Banken die festgestellten Mängel beseitigen. Die Ergebnisse des SREP fließen auch in die Aufsichtsprioritäten der EZB für die kommenden drei Jahre ein.
  • Im Rahmen des SREP werden vier Kernelemente bewertet: die aktuelle und künftige Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle der Banken, die Angemessenheit ihrer internen Governance und ihres Risikomanagements, Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Jedes Element wird mit einem Scorewert von 1 bis 4 bewertet (wobei 1 der beste und 4 der schlechteste Wert ist). Diese Scorewerte werden dann zu einem Gesamtscore (von ebenfalls 1 bis 4) zusammengefasst.
  • Der SREP-Bewertungszyklus 2024 basierte im Wesentlichen auf Jahresenddaten für 2023. Die aus den SREP-Bewertungen 2024 resultierenden Beschlüsse gelten für 2025.
  • Das Kapital, das die Banken infolge des SREP vorhalten sollen, besteht aus zwei Komponenten: Die erste Komponente ist die Säule-2-Anforderung (Pillar 2 Requirement – P2R). Sie deckt Risiken ab, die in der Säule 1 unterschätzt werden oder nicht abgedeckt sind. Die zweite Komponente ist die Säule-2-Empfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G). Sie gibt an, wie viel Kapital eine Bank vorhalten sollte, damit in Stresssituationen (wie insbesondere im adversen Szenario, das in aufsichtlichen Stresstests herangezogen wird) ein hinreichend großer Puffer vorhanden ist. Die Säule-2-Anforderung ist verbindlich. Verstöße können unmittelbare rechtliche Konsequenzen für die jeweilige Bank nach sich ziehen. Die Säule-2-Empfehlung ist hingegen nicht verbindlich.
  • Unter Gesamtkapitalanforderungen und -empfehlung ist die Summe aus der Säule-1-Anforderung, der Säule-2-Anforderung, der kombinierten Pufferanforderung und der Säule-2-Empfehlung zu verstehen. Weitere Informationen zu den einzelnen Kapitalschichten finden sich in der SREP-Methodik. Alle Zahlen sind als prozentualer Anteil an den risikogewichteten Aktiva angegeben.
  • Die kombinierten Kapitalpufferanforderungen umfassen den Kapitalerhaltungspuffer, den antizyklischen Kapitalpuffer und systemische Puffer (Letztere umfassen die Puffer für global systemrelevante Institute, für andere systemrelevante Institute und den Systemrisikopuffer). Dabei handelt es sich um rechtliche Anforderungen, die in der Eigenkapitalrichtlinie der EU (Capital Requirements Directive – CRD IV) oder von den nationalen Behörden festgelegt wurden.
  • „Überlebensdauer“ bezieht sich auf den Zeitraum, in dem eine Bank ihre Betriebskosten und finanziellen Verpflichtungen mit ihren verfügbaren liquiden Vermögenswerten ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Refinanzierungsquellen decken kann.
  • Die EZB kann von den Banken verlangen, dass sie währungsspezifische Liquiditätspuffer vorhalten, um sicherzustellen, dass die liquiden Aktiva der Banken in einer bestimmten Währung ihren Nettoabflüssen in der betreffenden Währung entsprechen.
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