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Welche konkreten Rechte Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zustehen, haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengestellt.
Ob Auskunfts-, Löschungs- oder Berichtigungsrecht. Die DSGVO ermöglicht es Ihnen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszüben.
Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden
Die DSGVO gewährt allen Bürgern, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden, eine Vielzahl an Rechten.
Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Das Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO)
Im Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes steht der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten.
An dieser Stelle finden sich die Angebote der BfDI und der Landesdatenschutzbehörden für Kinder und Jugendliche, die altersgerecht in das Thema einführen.
Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist.