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Jugendliche und junge Erwachsene

Jugendliche und junge Erwachsene gut auszubilden ist ein wichtiges Ziel der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. So werden junge Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gezielt bei der Berufsausbildung sowie beim Nachholen von Bildungsabschlüssen und beim Erwerb von ergänzenden Qualifikationen unterstützt.

Laut EUROSTAT lag die Arbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen in Österreich im Jahr 2023 bei 10,4 Prozent. Österreich hat damit innerhalb der EU (nach Deutschland, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, Malta und Slowenien) die sechstniedrigste Arbeitslosenquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen und nimmt somit im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein. Wichtige Faktoren dafür sind unter anderem das große Angebot an Programmen für Jugendliche sowie das gut funktionierende System der dualen Ausbildung.

Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche

In Österreich besteht für alle Kinder, die sich hier dauernd aufhalten, eine allgemeine Schulpflicht von neun Jahren. Diese Dauer war im Vergleich mit anderen Ländern kurz. Vor dem Hintergrund steigender beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen für junge Menschen erschien daher eine Verlängerung der Mindestausbildungsdauer notwendig. Aus dieser Überlegung heraus wurde mit dem Ausbildungspflichtgesetz festgelegt, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen sollen.

Begleitend dazu wurde die Initiative "AusBildung bis 18" ins Leben gerufen. Sie ist ein gemeinsames Vorhaben von fünf Ministerien, Ländervertretungen sowie relevanter Interessensvertretungen.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, dazu verpflichtet, eine weiterführende Schule zu besuchen oder Ausbildung (etwa in Form einer Lehre) zu absolvieren. Jugendlichen und Eltern steht hierzu ein umfangreiches Angebot an Beratung, Begleitung, Qualifizierungsprojekten und Informationen zur Verfügung.

Für die Erfüllung der Ausbildungspflicht eignen sich

  • der Besuch einer weiterführenden Schule allgemeinbildender, höherer oder berufsbildender Art,
  • die Absolvierung einer Lehrausbildung,
  • die Teilnahme an Bildungs- oder Ausbildungsangeboten oder an einer vorbereitenden Maßnahme.

Eine Liste der Angebote, mit deren Besuch die Ausbildungspflicht erfüllt wird, ist auf der Webseite des Sozialministeriumservice sowie auf der Webseite "AusBildung bis 18" veröffentlicht.

Durch die "AusBildung bis 18" werden die vielfältigen Angebote für Jugendlichen besser koordiniert und effizienter genutzt sowie neue Angebote geschaffen. Bereiche, die dabei (weiter-)entwickelt werden, sind die Unterstützung bei der Ausbildungswahl, die Vermeidung von Bildungs- und Ausbildungsabbrüchen, die Vorbereitung auf weiterführende Ausbildungen für benachteiligte Jugendliche sowie die betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung.

Zentrale Angebote der "AusBildung bis 18"

Jugendcoaching

Seit 2012 begleitet das Jugendcoaching junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Im Jahr 2023 gab es rund 70.000 Jugendcoaching-Teilnahmen. Im Rahmen der "AusBildung bis 18" spielt das Jugendcoaching eine wichtige Rolle und wird daher weiterhin ausgebaut.

Weiterführende Informationen

AusbildungsFit

In AusbildungsFit werden Jugendliche dabei unterstützt fachliche, soziale und kulturelle Kompetenzen zu entwickeln, die für eine Lehrausbildung oder für einen Schulbesuch wichtig und notwendig sind. AusbildungsFit umfasst zwischen 16 und 30 Wochenstunden und dauert in etwa ein Jahr. Ziel ist es, gleich im Anschluss eine Lehre oder eine Schule zu absolvieren. Jugendliche werden beim Übergang in Beruf oder Schule begleitet. In der Vorstufe steht ein niederschwelliger Einstieg im Vordergrund. Die Vorstufe umfasst bis zu 16 Wochenstunden.

Weiterführende Informationen

Ausbildungsgarantie - Überbetriebliche Lehrausbildung

Die Ausbildungsgarantie bis 25 ermöglicht allen jungen Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss haben, und trotz Anstrengung keine Lehrstelle gefunden haben, alternativ eine überbetriebliche Lehrausbildung zu beginnen.

Es gibt zwei verschiedene Modelle der überbetrieblichen Ausbildung: ÜBA 1 und ÜBA 2.

Die ÜBA 1 ist ein Lehrgangsmodell, welches die Absolvierung der gesamten Lehrausbildung in einer Ausbildungseinrichtung bzw. einer Ausbildungseinrichtung in Kooperation mit einer betrieblichen Lehrwerkstätte ermöglicht. Auch wenn die Absolvierung der gesamten Lehre in der ÜBA 1 möglich ist, ist die Vermittlung in ein betriebliches Lehrverhältnis während der Ausbildung das wichtigste Ziel.

Die ÜBA 2 beruht auf Ausbildungsverträgen, die nicht die ganze Lehrzeit umfassen, wobei die praktische Ausbildung in entsprechenden Partnerbetrieben erfolgt. Ziele sind die Vermittlung und der Abschluss der Lehre in einem Betrieb.

Eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung nach §8b BAG ist auch in der ÜBA möglich.

Im Jahr 2023 wurden rund 10.040 Jugendliche in Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrausbildung ausgebildet.

Der Zugang zur überbetrieblichen Lehrausbildung erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS).

Weiterführende Informationen

Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching

Das Beratungs- und Coachingangebot für Lehrlinge und Lehrbetriebe senkt die Ausstiegsquote bei der betrieblichen Lehre und unterstützt Lehrlinge beim positiven Ablegen der Lehrabschlussprüfung. Im Jahr 2023 wurden bereits mehr als 2.750 Lehrlinge ins Lehrlingscoaching neu einbezogen und es nahmen über 515 Unternehmen das Lehrbetriebscoaching erstmals in Anspruch.

Arbeitsmarktpolitik für junge Erwachsene

Für junge Erwachsene konzentriert sich das AMS mit seinem Programm "Ausbildungsgarantie bis 25" verstärkt auf Bildung und Ausbildung als Schlüssel zu nachhaltiger Arbeitsmarktintegration. Die Zielgruppe sind junge Arbeitsuchende, die zwischen 19 und 24 Jahre alt sind und maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen.

Die "Ausbildungsgarantie bis 25" ist ein Angebotspaket aus bisher erfolgreich eingesetzten Qualifizierungsmaßnahmen wie FacharbeiterInnen- Intensivausbildung, überbetrieblicher Lehrausbildung, Arbeitsstiftungen oder Arbeitsplatznaher Qualifizierung. Diese Maßnahmen geben jungen Erwachsenen in Österreich die Chance auf einen nachträglichen Berufsabschluss, um am Arbeitsmarkt nachhaltig Fuß fassen zu können.

Im Jahr 2023 wurden über das Programm insgesamt rund 11.600 Personen gefördert. Die diesbezüglichen Mittel betrugen rund 72,5 Mio. Euro.

Budget gegen Jugendarbeitslosigkeit

Im Jahr 2023 setzte das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft für die Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche ein Budget von rund 913,5 Mio. Euro ein.

  • Davon wurden etwa 605,3 Mio. Euro über Förderungen und Beihilfen des Arbeitsmarktservice umgesetzt.
  • Rund 270 Mio. Euro flossen in die betriebliche Lehrstellenförderung.
  • 38,2 Mio. Euro standen für die unterschiedlichen Angebote des Sozialministeriumservice zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024