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Auslandspraktikum
Auslandspraktika, d.s. Verwaltungspraktika an Dienststellen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), stehen Maturantinnen und Maturanten, Studentinnen und Studenten, Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Universitätsabsolventinnen und -absolventen offen und bieten die Möglichkeit, die Aufgaben und Arbeitsweise des Außenministeriums in der Praxis kennenzulernen. Auf diese Weise kann eine Berufsvorbildung durch eine praktische Tätigkeit vertieft und ergänzt werden. Rechtsgrundlage für Verwaltungspraktika bildet der Abschnitt Ia (§§ 36a bis 36e) Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG).
- Für die Absolvierung eines Auslandspraktikums gibt es kein fixes Alterslimit, doch sollte der Ausbildungscharakter klar im Vordergrund stehen.
- Auslandspraktika begründen kein Dienst-, sondern ein Ausbildungsverhältnis.
- Sie werden im Außenministerium für die Dauer von 2 oder 3 Monaten abgeschlossen.
- Die verpflichtende tägliche Anwesenheit umfasst acht Stunden (vierzig Wochenstunden).
- Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten gebührt ein monatlicher Ausbildungsbeitrag. Dieser beträgt 50% des Monatsentgelts eines Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase (§ 72 Abs. 1 VBG) der Entlohnungsgruppe v1 bzw. v2. Die Zuordnung lautet folgend:
- Entlohnungsgruppe v1: AbsolventInnen eines Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums und Absolventinnen und Absolventen eines Fachhochschul-Bachelor- oder Masterstudienganges bzw. eines Fachhochschul-Diplomstudienganges (ab dem Datum/Tag der Verleihung des akademischen Grades)
- Entlohnungsgruppe v2: sonstige Universitätsabsolventinnen und -absolventen, sonstige Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und höheren Schulen (Reife- und Diplomprüfung bzw. Reifeprüfung)
- Auslandspraktikantinnen und -praktikanten werden bei der ÖGK sozialversichert.
- Auslandspraktikantinnen und -praktikanten müssen für sämtliche Kosten selbst aufkommen (An- und Abreise, Aufenthalt, Unterkunft, Visakosten, etc).
Wie bewerbe ich mich?
Interessentinnen und Interessenten bewerben sich direkt bei der gewünschten Vertretungsbehörde, wobei die Aufnahmekapazitäten aus finanziellen Gründen beschränkt sind.
Die Kontaktdaten aller Auslandsvertretungen finden Sie im Abschnitt Österreichische Vertretungen.