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China
(Volksrepublik China)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 2Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
- Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
- Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!
Kleinkriminalität (Taschendiebstähle, Betrug mit überhöhten Kreditkartenabrechnungen und ähnliches). Vorsicht vor „Reiseführern“, „Künstlern“, „Studenten“, die ihre Dienste auf der Straße anbieten.
Allgemeine Notrufnummern:
Polizei: 110, ohne Vorwahl, in großen Städten Englisch möglich
Ambulanz: 120, ohne Vorwahl, in großen Städten Englisch möglich
Feuerwehr: 119, ohne Vorwahl, in großen Städten Englisch möglich
Die o.a. Notrufnummern sind auch von ausländischen. Mobiltelefonen ohne Vorwahl erreichbar.
Die Service-Hotline „12345“ der chinesischen. Behörden - Englisch möglich - beantwortet alle möglichen Fragen darunter Aufenthalt in China, Probleme bei Healthcode und Pop-ups usw.
Information zu einigen Vorwahlen um die Service-Hotline „12345“ zu erreichen:
Peking: +86 10 12345
Shanghai: +86 21 12345
Guangzhou: +86 20 12345
Chengdu: +86 28 12345
- Visumpflicht: Allgemein ja; mit der Ausnahme von geschäftlichen, touristischen, sowie Besuchsreisen und Transit bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen. Diese Ausnahme ist bis 31. Dezember 2025 begrenzt.
Der Reisepass muss bei Einreise zumindest für die Dauer des geplanten China Aufenthalts gültig sein. Eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten bei Einreise wird empfohlen.
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt ausschließlich für gewöhnliche Reisepässe, jedoch nicht für österreichische Dienstpässe oder Notreisepässe.
Weitere Informationen zur visafreien Einreise nach China finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft. - Visum erhältlich: Chinese Visa Application Service Center.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Bei visafreier Einreise für die Dauer des geplanten Aufenthaltes, sonst zumindest 6 Monate bei Antragstellung und zwei freie visierfähige Seiten.
- Cremefarbiger Notpass: Wird bei Passverlust in China nach Vorlage einer Anzeigebestätigung und einer Ausreisegenehmigung der Public Security Behörde akzeptiert. Chinesische Vertretungen akzeptieren den Notpass nur fallweise nach eigenem Ermessen.
- Sonstiges:
Die Verlängerung eines Visums in China ist unter bestimmten Voraussetzungen bei der Fremdenpolizei möglich. Reisende müssen unter anderem ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen.
Bei der Einreise mit einem Gruppenvisum kann das Land nur gemeinsam mit allen Gruppenmitgliedern verlassen werden. Falls eine Person sich von der Gruppe trennen will, muss zuvor das Gruppenvisum geändert und für die betreffende Person ein Einzelvisum beantragt werden.
Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann später zu einer Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist bis zu 20.000 CNY, von Fremdwährung bis zu einem Gegenwert von 5.000 USD erlaubt, darüber deklarationspflichtig. Kreditkarten werden fallweise in den großen Städten z.B. in internationalen Hotels akzeptiert. Die Nutzung von weChat pay oder Alipay ist für Touristen in China während des Aufenthalts im Land beinahe unumgänglich. Reisende können ihre internationalen Kreditkarten mit WeChat und Alipay verknüpfen, allerdings funktioniert dies nicht immer. Die Registrierungs- und Verifizierungsprozesse seien verbessert und rationalisiert worden, sodass kein Prepaid-Konto eingerichtet oder eine chinesische Telefonnummer erworben werden muss.
Die Ein- und Ausfuhr von Nahrungsmitteln, Tieren, Pflanzen, biologischen Substanzen, Funkgeräten, Waffen (auch Sportwaffen) und Druckwerken und elektronischen Medien mit politisch oder moralisch unerwünschten Inhalten sowie die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Customs Clearance Guide for International Passengers und Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Die Krankenversorgung entspricht nicht dem europäischen Standard, in den größeren Städten ist eine medizinische Versorgung durch moderne, gut ausgestattete Kliniken gewährleistet.
In der Region Xinjiang Uygur besteht Polio-Risiko. Tuberkulose tritt vor allem in den ärmeren ländlichen Regionen, hauptsächlich in den westlichen Provinzen, auf. Die Vogelgrippe H7N9 kommt im ganzen Land vor, die Hand-Mund-Fuß-Krankheit (HMFD) vor allem in den Provinzen Anhui, Zhejiang, Guangdong und Guangxi.
Es treten auch immer wieder Fälle von Pest auf, betroffen sind zumeist die in Nordchina an die Mongolei grenzende chinesische Provinz Innere Mongolei, die südwestchinesische Provinz Yunnan und die nordwestchinesische Provinz Qinghai.
Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr modernes Eisenbahnnetz, welches beständig erweitert wird, interprovinzielle Busverbindungen
In größeren Städten existiert ein gut ausgebautes, modernes U-Bahnnetz. In Städten stehen preisgünstige Taxis zur Verfügung.
Die Einreise mit privaten Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Österreichische oder internationale Führerscheine werden nicht anerkannt, Mietwagen können nicht angemietet werden. Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Der größte Teil Chinas liegt in der gemäßigten Zone, regional starke klimatische Differenzen. Feucht-warmes Klima in Südost- und Zentral-China, gemäßigt im Norden mit extrem kalten und trockenen Wintern.
Häufige Überschwemmungen zwischen Juni und September in Südostchina und Taifunen an den Küstenregionen.
Die Luftverschmutzung ist besonders in größeren Städten und Industriegebieten sehr hoch.
China liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Auf den Besitz von Drogen steht die Todesstrafe.
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten, Zuwiderhandeln kann längere Anhaltungen zur Folge haben.
Bei anhängigen Gerichtsverfahren in Zivilrechtssachen, z.B. geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten, aber auch bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden, wird Ausländern die Ausreise bis zum Abschluss des Verfahrens verwehrt.
Die Gesetzgebung zur Nationalen Sicherheit und Spionage können breit ausgelegt werden, Verstöße dagegen werden streng verfolgt.
Chinesische Behörden können bei nach lokalem Recht strafbaren Vergehen – darunter Störung der öffentlichen Ordnung, Drogenkonsum, illegaler Aufenthalt, sittenwidriges Verhalten, Prostitution usw. – eine Geldstrafe oder eine bis zu 15- tägige Haft verfügen.
Reisen in die Autonome Region Tibet und in bestimmte tibetische Siedlungsgebiete außerhalb Tibets sind genehmigungspflichtig. Die Vergabe dieser Genehmigungen kann jedoch ohne Vorankündigung kurzfristig ausgesetzt werden. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft der Volksrepublik China in Wien über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Prostitution ist illegal, auch Kunden werden bestraft.
Homosexualität ist nicht illegal, es kommt jedoch immer wieder zu behördlichen Schikanen und Strafen gegen Homosexuelle. Traditionell steht die chinesische Gesellschaft der Homosexualität ablehnend gegenüber.
Österreich verfolgt in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der Staatengemeinschaft – darunter alle EU-Mitgliedsstaaten – die „Ein-China-Politik“.
Österreich unterhält mit Taiwan keine diplomatischen Beziehungen und auch keine diplomatischen Vertretungsbehörden.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Chengdu
Guangzhou
Hongkong
Peking
Peking
Peking
Peking
Shanghai
Botschaft der Volksrepublik China
Metternichgasse 4, 1030 Wien
Ständige Vertretung der Volksrepublik China bei den Internationen Organisationen in Wien
Hohe Warte 3, 1190 Wien
Mo - Fr 09.00 - 12.30 und 14.30 - 17.30
Vertrauensarzt Dr. med. Emanuel LUTTERSDORFER
Vertrauensarzt Dr.med., MD MSc Dirk ENGLISCH
Vertrauensarzt Dr. med. Michael CHENG
Vertrauensanwalt Mag. Matthias SCHROEDER, LL.M.
Vertrauensanwältin Dr. Yu (Luka) LU
Vertrauensanwältin Wenjing ZHAO
Vertrauensanwalt Dr. Rainer BURKARDT
Vertrauensanwalt Mag. Philipp HANUSCH LL.M.
Vertrauensanwalt Stefan SCHMIERER, LL.M.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
- Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
- Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Basisdaten
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Hauptstadt
Peking -
Ländercode
CN -
Sprache
Chinesisch -
Fremdsprachen
Englisch -
Währung
1 Yuan (CNY) = 10 Jiao = 100 Fen -
Zeitunterschied zu MEZ
+7 h -
Elektrischer Strom
220 Volt/50 Hertz, Mehrfachadapter notwendig
Auslandsservice
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