Flag Sambia Sambia (Republik Sambia)

Stand 23.03.2025 (Unverändert gültig seit: 18.02.2025)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Hohe Kriminalität (Taschendiebstähle, Autoeinbrüche, “car-jacking“, bewaffnete Raubüberfälle etc.) in Lusaka, Städte im Kupfergürtel sowie Touristenzentren:  Mitnahme von wenig Bargeld; Kopien von Dokumente  Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand!  Vermeiden Sie Nachtfahrten und -spaziergänge sowie Demonstrationen und Menschenansammlungen !. Verzichten Sie auf  Fahrten in die Grenzregionen zu Angola und in die Grenzregion der Demokratischen Republik Kongo . Im Grenzgebietzwischen Angola und Mosambik gibt es nicht gekennzeichnete Minenfelder. Notrufnummern:
Ambulanz: 260 211 241823
Feuerwehr: +260 211 228265
Polizei: +260 211 254534
Zivilschutz: +260 965 67731

  • Visumpflicht: Bis zu 30 Tage visumsfrei
  • Visum erhältlich: Botschaft der Republik Sambia (so Aufenthalt länger als 30 Tage)
  • Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate bei Ausreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird nicht akzeptiert

Sonstiges: Reisende müssen für ihre Wiederausreise Rückflug- oder Weiterreiseticketsowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, in der Regel 30 Tage, wird erst bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Aufenthaltsdauer darf 90 Tage innerhalb von 12 Monaten nicht überschreiten. Ausländer ohne gültiges Visum haben mit hohen Geld- oder Haftstrafen und mit Abschiebung zu rechnen.

  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe aller gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt erlaubt, jedoch über 5.000 USD deklarationspflichtig. Geldwechselbestätigungen sind bis zur Ausreise aufzuheben. Die Banken akzeptieren keine USD-Noten, die vor 1996 gedruckt wurden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (dies gilt auch bei etwaigen Zwischenaufenthalten die länger als 12 Stunden dauern).

Die Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard.

Während der Regenzeit (November bis April) treten häufig Choleraausbrüche auf. Es ist daher beim Genuss von rohem Obst und Salaten Vorsicht angeraten, Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. 
Schwimmen oder Waten in stehendem oder langsam fließenden Gewässern ist wegen akuter Ansteckungsgefahr durch Bilharziose strikt zu vermeiden.

Malariarisiko bei Aufenthalt in mit Tsetse-Fliegen verseuchten Gebieten.

Mitnahme von Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten wird empfohlen.

Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Bei Autofahrten sind zusätzlich zum österreichischen Führerschein der internationale Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Vor allem in der Regenzeit sind viele Straßen unpassierbar. Brücken und Straßen können bei heftigen Regenfällen weggeschwemmt werden. Wegen plötzlich auftretender Fluten ist bei Überlandfahrten Vorsicht geboten.

Es gilt Linksverkehr. Weitere Informationen zu Verkehrsbestimmungen finden Sie auf der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Tropisches Klima, gemildert durch die Höhenlage.  Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von November bis April, die Periode von Mai bis August ist trocken und relativ kühl, September bis November sind heiß und trocken.

Der Besitz von Drogen (auch Marihuana) ist strengstens verboten.

Anlagen von strategischer Bedeutung, wie Brücken, Eisenbahnanlagen, öffentliche Gebäude (dazu zählen u.a. auch die Postämter bzw. die Ndolfa Raffinerie) dürfen nicht fotografiert werden.

Homosexuelle Handlungen sind illegal.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

  1. Lusaka


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


  • Botschaft: siehe Kenia

  • Lusaka

    Honorarkonsulat
    Plot No. 2432, Chibombo


    Leitung:
    LUYT Carla Ann | Honorarkonsulin

    Konsularbezirk:
    Sambia
    Anmerkung:
    Parteienverkehr nach Terminvereinbarung.

    Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
    Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
    Notpassausstellung vor Ort
    Visabefugnis
    Beglaubigungsbefugnis

    Botschaft der Republik Sambia | Honorarkonsulat der Republik Sambia, Wien | Ständige Vertretung der Republik Sambia bei den Internationalen Organisationen in Wien

    Botschaft der Republik Sambia

    Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin

    Telefon:
    (+49 / 30) 20 62 940
    Telefax:
    (+49 / 30) 20 62 94 19

    Parteienverkehr:
    Mo-Fr 09.00-13.00, 14.00-16.00 Uhr

    Honorarkonsulat der Republik Sambia, Wien

    Hietzinger Hauptstraße 46, 1130 Wien

    Telefon:
    (+43 / 1) 503 59 79
    Telefax:
    (+43 / 1) 503 59 79 -20
    Amtsbereich:
    Österreich
    Amtsbefugnis:
    keine Visa- und Paßbefugnis

    Parteienverkehr:
    Mo - Do 09.00 - 17.00, Fr 09.00 - 14.00
    nur nach telefonischer Vereinbarung

    Ständige Vertretung der Republik Sambia bei den Internationalen Organisationen in Wien

    37, rue de Vermont, 1202 Genf

    Telefon:
    (+41 / 22) 761 44 00
    Telefax:
    (+41 / 22) 761 44 04

    Parteienverkehr:
    Mo - Fr 09.00 - 16.00
    • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
    • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
    • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
    • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

     

    Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

    Basisdaten

    • Hauptstadt
      Lusaka
    • Ländercode
      ZM
    • Sprache
      Englisch, einheimische Sprachen
    • Währung
      1 Kwacha (ZMW) = 100 Ngwee
    • Zeitunterschied zu MEZ
      +1 h
    • Elektrischer Strom
      240 Volt/50 Hertz, britische Stecker (Zwischenstecker erforderlich)

     

    Auslandsservice

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    Damit können wir Sie und Ihren Notfallkontakt im Ernstfall verlässlich und rasch per E-Mail oder Telefon erreichen.

    Mann und Frau im Sonnenuntergang auf offenem Meer mit Segelboot am Horizont und der Überschrift "Wir sind weltweit für Sie da."