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Tadschikistan
(Republik Tadschikistan)
Stand 24.03.2025 (Unverändert gültig seit: 18.02.2025)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 3- Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) In den Grenzgebieten zu Usbeskistan, Kirgisistan, Afghanistan und in der autonomen Provinz Berg-Badachschan (GBAO)
- Sicherheitsrisiko Sicherheitsstufe 2 (von 6) gilt im Rest des Landes.
Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
- Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
- Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Kirgisistan - Provinz Sughd und Lakhsh District - wird aufgrund der latenten Gefahr die von islamistischen Terrorgruppen und Drogenschmugglern ausgeht abgeraten.
Hohes Sicherheitsrisiko In den Grenzgebieten zu Afghanistan, Usbekistan, Kirgisistan und der autonomen Provinz Berg Badachschan (GBAO)
Von Reisen in diese Gebiete wird abgeraten
Sicherheitsrisiko im Rest des Landes.
Aufgrund möglicher terroristischer Anschläge auf westliche Einrichtungen wird zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. Abseits der Hauptverkehrsstraße von Duschanbe nach Khorog über Shurabad herrscht Minengefahr (Shurabad, Kontrollposten Vanjtal und Rushon). Auch die Umgebung der alten Passstraße zwischen Chumdon und Kalaikum ist nicht vollkommen geräumt.
Nehmen Sie wenig Bargeld und keine Wertgegenstände mit! Dokumente sollten fotokopiert werden. Besonders in der Nacht wird zu besonderer Vorsicht geraten. Gelegentlich kommt es auch zu Entführungen. Bei Überfällen sollte jeglicher Widerstand vermieden werden. Das Tragen und die Verwendung von Schusswaffen durch Kriminelle ist stark angestiegen.
Allgemeine Notrufnummer: 112
Rettung: 103
Feuerwehr: 101
Polizei: 102
Zivil- und Katastrophenschutz: 112
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
- Visumpflicht: Österreichische Staatsbürger :innen dürfen nach Tadschikistan visafrei einreisen und sich bis zu 30 Tage aufhalten. Für einen Aufenthalt über 30 Tage wird ein Visum benötigt – dieses wäre bei der jeweiligen Botschaft/ dem jeweiligen Konsulat Tadschikistans zu beantragen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Ausreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Sonstiges: Für das autonome Gebiet Berg-Badachschan (Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum beantragt werden kann. Trotz gültiger Reiseerlaubnis kann es zu Zurückweisungen am Kontrollposten kommen. Ausländer sind verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise zu registrieren.
Euro und US-Dollar können in den größeren Städten umgewechselt werden. In Duschanbe gibt es viele Bankomaten.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard. Es besteht ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlicher Behandlung (besonders Hepatitis C, TBC). Unfallhilfe bei Notfällen ist nicht immer gewährleistet.
In der warmen Jahreszeit besteht das Risiko von Krim-Kongo-Fieber (CCHFV Crimean-Congo-Hemorrhagic-Fever-Virus). Besonders nach heftigen Regenfällen tritt Typhus häufig auf, Milzbranderkrankungen kommen ebenfalls vor.
Nehmen Sie Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten (Malaria vor allem im Grenzgebiet zu Afghanistan) mit. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards ist nicht gegeben, im Inlands- wie im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen.
Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Der Straßenverkehr ist gefährlich, vor allem nachts. Bei Nutzung privater Taxis besteht die Gefahr von Raubüberfällen.
Die Zufahrtsstraßen in das autonome Gebiet Berg-Badachschan (Pamir) sind zeitweise gesperrt.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Kontinentales Klima mit heißen und trockenen Sommern. Die Winter sind mild, nur kurzzeitig Frost.
Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben.
Homosexualität ist nicht strafbar, wird aber gesellschaftlich nur in sehr geringem Maß akzeptiert.
Botschaft der Republik Tadschikistan
Hutweidengasse 47, 1190 Wien
Mo - Fr 08.00 - 17.00
Delegation der Republik Tadschikistan bei der OSZE
Universitätsstrasse 8/1A, 1090 Wien
Ständige Vertretung der Republik Tadschikistan bei den Internationalen Organisationen in Wien
Universitätsstraße 8/1A, 1090 Wien
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
- Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
- Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden
Basisdaten
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Hauptstadt
Duschanbe -
Ländercode
TJ -
Sprache
Tadschikisch, Russisch, Usbekisch -
Fremdsprachen
Russisch -
Währung
1 Somoni (TJS) = 100 Diram -
Zeitunterschied zu MEZ
+4 h -
Elektrischer Strom
220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, (Zwischenstecker erforderlich
Auslandsservice
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