Flag Thailand Thailand (Königreich Thailand)

Stand 23.03.2025 (Unverändert gültig seit: 03.03.2025)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 5 seit 26.11.2024
  • Partielle Reisewarnung Sicherheitsstufe 5 (von 6) gilt für die Provinzen Narathiwat, Yala, Pattani, und Songhkla, vor Reisen in diese Gebiete wird gewarnt
  • Hohes Sicherheitsrisiko Sicherheitsstufe 3 (von 6) gilt für Preah VIhear und Umgebung, vor Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten
  • Sicherheitsrisiko Sicherheitsstufe 2 (von 6) gilt im Rest des Landes.

 

Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:

  • Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!

Es besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko auf besonders von Ausländern und Ausländerinnen frequentierten Großveranstaltungen.

Bei Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und muslimischen Bevölkerungsteilen sowie bei Bombenanschlägen in den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani an der Grenze zu Malaysia wie auch in der benachbarten Provinz Songhkla kommt es immer wieder zu Toten und Verletzten. Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicherinnen und Österreicher ist nur äußerst eingeschränkt möglich.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) für den Rest des Landes.

In der Vergangenheit wurden auch in Bangkok und Touristenzentren wie Koh Samui und Hua Hin Bombenanschläge und Attentate verübt. Es wird daher weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.

Gewaltverbrechen, Eigentums- und Betrugsdelikte kommen vor. Am Flughafen Bangkok gibt es Betrugsversuche gegen ankommende und abreisende Touristen. Buchen Sie nur seriöse Taxis und Hotel!

Die Thailändische Touristenpolizei kann mittels APP 24/7 (App Store, Google Playstore) unter anderem in Notfällen kontaktiert werden.

Allgemeine Notrufnummern:
Rettung: 1554 sowie 1646 (nur für Bangkok)
Feuerwehr: 199
Polizei: 191
Touristenpolizei: 1155 (Englisch/Deutsch)
National Disaster Warning Centre:1860
Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung: 1195


Immigration Bureau: +66 (0)2 287 3101

In den einzelnen Provinzen:

  • Pattaya 038-410-044
  • Trat(Koh Chang) 039-557-382 (east)
  • Rayong 038-651-669
  • Bangkok 1155 and 02-214-1943
  • Phuket 076-223-891 (south)
  • Samui 077-460-016,077-460-016 (south)
  • Krabi 075-637-208 (south)
  • Chiang Mai 053-247-318 (north)
  • Chiang Rai 053-717-779 (north)
  • Khon Kaen 043-226-195 (northeast)
  • Nakorn Ratchasima (Korat) 044-341- 777 (northeast)
  • Hua Hin 032-516-219 (south)
  • Kanchanaburi 034-512-795 (west)
  • Visumpflicht: Abhängig von Aufenthaltsdauer
  • Visum erhältlich: Botschaft des Königreiches Thailandwww.thaievisa.go.th
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Einreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Sonstiges: 
    • Einreisen auf dem Landweg sind auf zwei pro Jahr limitiert. Bei unrechtmäßigem Aufenthalt droht ein Aufenthaltsverbot. Detailinformationen finden sich auf der Homepage der Thailändischen Immigrationsbehörde.
    • Wiederholte Aus- und Wiedereinreisen zur Aufenthaltsverlängerung (Visaruns) können zu einer Einreiseverweigerung und Einreisesperre führen.
    • Ausländer unterliegen der Passpflicht.
    • Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel (mindestens 500 Euro Bargeld) für den Aufenthalt nachweisen können. Die Kontrolle findet stichprobenartig statt.
    • Es kommt zu Einreiseverweigerung, wenn Reisepässe Beschädigungen (darunter auch kleinste Risse) aufweisen.
    • Es besteht keine Möglichkeit, Personen, die sich im Transitbereich des Flughafens befinden, einen Notpass für die Einreise nach Thailand auszustellen.
    • Stempeleinträge von nicht behördlichen Stellen können zu einer Einreiseverweigerung führen. Die Botschaft kann auf die Entscheidung der Thailändischen Immigrationsbehörde keinen Einfluss nehmen.
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass –  auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Eine Einreise mit einem zuvor als verloren oder gestohlen gemeldeten Pass nach Thailand ist NICHT möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen über einem Gegenwert von 20.000 USD ist deklarationspflichtig. Die Einfuhr von Landeswährung ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis 50.000 THB erlaubt. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US-Dollar in bar, Kreditkarten und Reiseschecks.

Der Export von Antiquitäten, Kunstgegenständen und religiösen Gegenständen (mit Ausnahme von kleinen Buddha-Figuren, die am Körper getragen werden) bedarf einer Exportgenehmigung.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

 

Alle erforderlichen medizinischen Einrichtungen sind in Bangkok und anderen größeren Städten vorhanden. Vor allem in den renommierten Privatspitälern in der Hauptstadt und den touristischen Zentren verfügen Ärzte über eine qualifizierte medizinische Ausbildung und sprechen gängige Fremdsprachen. Auch die Ausstattung dieser Krankenhäuser entspricht internationalem Standard. Die meisten Privatkrankenhäuser akzeptieren Kreditkarten.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in Bangkok Schnellbahn und U-Bahn. In Bangkok sind die Taxis mit der Aufschrift "Taxi Meter" zu empfehlen.

Vom Lenken von Kraftfahrzeugen (einschließlich Motorrädern) wird dringend abgeraten. Es besteht Helmpflicht. Grundsätzlich ist große Vorsicht im Straßenverkehr empfohlen. Verkehrsunfälle sind sehr häufig. Besonders Motorräder sind meist unterversichert und nach Unfall oder Diebstahl ergibt sich für den Mieter ein hoher Selbstbehalt, der bis zur Höhe des Neuwerts reichen kann.

Es gilt Linksverkehr.
Für das Lenken von Kraftfahrzeugen ist neben dem österreichischen Führerschein der internationale Führerschein erforderlich. Sollte keine adäquate Lenkerberechtigung für das Motorrad in angemessener Gewichtsklasse vorliegen, kann es vorkommen, dass im Falle eines Unfalles, und damit zusammenhängender notwendiger medizinischer Versorgung, die Reisekrankenversicherungen die Kosten nicht deckt.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Tropisches Klima mit Überschwemmungen und Hangrutschungen zur Regenzeit (Flood Monitoring). Im Süden kommt es von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen. Aktuelle Warnungen veröffentlicht das Meteorological Department. Informieren Sie sich zu jeder Jahreszeit über lokale Medien über die aktuelle Lage und leisten Sie den Anweisungen lokaler Behörden Folge.

In Städten und nördlichen Regionen, besonders in Bangkok und Chiang Mai, kann es zu erhöhter Luftverschmutzung (Smog) kommen. Informationen zu den aktuellen Luftwerten finden Sie hier.

Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist buddhistisch. In den südlichen Regionen ist der Islam verbreitet. Auf religiöse Gefühle ist Rücksicht zu nehmen. Beim Besuch religiöser Einrichtungen ist auf angemessenes Verhalten und Kleidung zu achten (lange Ärmel, lange Kleider bzw. lange Hosen, Ablegen der Schuhe, etc.).

Beleidigung des Königshauses ist mit langer Haft bedroht. Dies gilt auch für die Weiterverbreitung von Nachrichten über das Königshaus in sozialen Medien mit einem Strafausmaß von 3 – 15 Jahren für jede Einzelaktivität. Glücksspiel ist verboten.

Auf Drogenbesitz aller Art stehen strengste Strafen (bis zu lebenslanger Haft), bei Drogenhandel kann die Todesstrafe auch bei Ausländern vollstreckt werden. Auf Einfuhr und Gebrauch von E-Zigaretten stehen Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren.

Dokumentenfälschung (darunter auch Verfälschung des TH Einreisestempels) kann mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

  1. Bangkok
  2. Chiang Mai
  3. Koh Samui
  4. Pattaya
  5. Phuket


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Bangkok

Botschaft
14, Soi Nantha-Mozart, Soi 1, Sathorn Tai Road, Thungmahamek, Sathorn, Bangkok 10120

Telefon:

Leitung:
DONKO Wilhelm, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Kambodscha, Laos - Demokratische Volksrepublik, Myanmar, Thailand

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Bangkok

Konsularabteilung
14, Soi Nantha-Mozart, Soi 1, Sathorn Tai Road, Thungmahamek, Sathorn, Bangkok 10120


Leitung:
LEHNER-TELIC Christina, Mag.phil. | Generalkonsulin

Konsularbezirk:
Thailand, Myanmar, Laos, Kambodscha


Chiang Mai

Honorarkonsulat
810/1 Moo 1, Rimtai, Mae Rim, Chiang Mai 50180

Telefon:

Leitung:
PRACHENSKY Nikolaus | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Provinzen Chiang Mai, Chiang Rai, Tak, Nan, Phayao, Phrae, Mae Hong Son, Lampang, Lamphun, Sukhothai und Uttaradit
Anmerkung:
Das HK Chiang Mai bleibt voraussichtlich bis einschließlich Mittwoch 19.03.2025 aufgund eines gesundheitlichen Notfalls geschlossen. Die Vertretung ist durch die ÖB Bangkok gegeben.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


Koh Samui

Honorarkonsulat
Pawanthorn Samui Villa 249 Moo 2, Chaweng - Choengmon Beach Road, Bophut, Koh Samui, Suratthani 84320

Telefon:
Telefax:
(+66/77) 332 436

Leitung:
CHAIKWANG Ruengnam | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Koh Samui, Koh Pha-ngan

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00    


Pattaya

Honorargeneralkonsulat
179/168 Moo.5, North Pattaya Road, Naklua, Banglamung, Pattaya City 20150

Telefax:
(+66/38) 41 35 74

Leitung:
HOFER Rudolf | Honorargeneralkonsul

Konsularbezirk:
Chonburi

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 16.00     Di 10.00 - 16.00     Mi 10.00 - 16.00     Do 10.00 - 16.00    


Phuket

Honorarkonsulat
2 Moo 4, Wirathongyok Road, Wichit, Muang, Phuket 83000

Telefax:
(+66/76) 354 480

Leitung:
HONGYOK Wanida | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Provinzen Phuket, Krabi, Trang, Nakhon Si Thammarat, Narathiwat, Pattani, Phangnga, Phatthalung, Yala, Songkhla, Satun und Surat Thani (außer Amphoe Ko Samui und Amphoe Ko Phangan)
Anmerkung:
Das HK Phuket bleibt in der Zeit von 20.3 - 24.03 geschlossen. Vertretung durch die ÖB bzw. ist die HKin sowie Assistentin für die ÖB erreichbar.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Botschaft des Königreiches Thailand | Honorargeneralkonsulat des Königreiches Thailand, Salzburg | Honorarkonsulat des Königreiches Thailand, Innsbruck | Ständige Vertretung des Königreiches Thailand bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft des Königreiches Thailand

Cottagegasse 48, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 478 33 35
Telefax:
(+43 / 1) 478 33 35 30
Notruf:
(+43 / 1) 478 33 35 - 21 , 478 33 35 - 19; (+43) 664 999 0 424
Amtsbereich:
Republik Österreich, Slowakische Republik, Republik Slowenien

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 17.00

Honorargeneralkonsulat des Königreiches Thailand, Salzburg

Koch-Sternfeld-Gasse 7, 5020 Salzburg

Telefon:
+43 / 0 662 840 020 - 0
Telefax:
+43 / 0 662 840 020 - 1
Amtsbereich:
Salzburg
Amtsbefugnis:
Visabefugnis, keine Beglaubigungs- und Passbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 12.00

Honorarkonsulat des Königreiches Thailand, Innsbruck

Kaiserjagerstraße 30, 6020 Innsbruck

Telefon:
+43 / 0 512 580 15 860
Amtsbereich:
Tirol
Amtsbefugnis:
Visabefugnis, keine Beglaubigungs- und Passbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09:00 - 12:00

Ständige Vertretung des Königreiches Thailand bei den Internationalen Organisationen in Wien

Cottagegasse 48, 1180 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 478 33 35
Telefax:
(+43 / 1) 478 29 07
Notruf:
(+43 / 1) 478 33 35 - 16, 478 33 35 - 19

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 17.00

Vertrauensärztin Dr.med. Cleopandh SOORAPANTHU

Institution:
Bumrungrad International Hospital
Straße:
3 Sukhumvit Soi 1
Stadt:
Bangkok 10110

Telefon:

Arbeitsgebiet:
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Thai
Anmerkung:
Das Bumrungrad International Hospital stellt Dolmetscher in der Muttersprache kostenlos zur Verfügung.

Vertrauensanwalt Dr.jur. Ralf Stefan BAUMGARTEN

Kanzlei:
Baumgarten (Asia) Co., Ltd.
Straße:
Sathorn Thani Tower II, 92/52 North Sathorn, Silom, Bangrak
Stadt:
Bangkok 10500


Arbeitsgebiet:
Prozessführung (Litigation), insbesondere Strafsachen und Erbsachen, Zahlungsklagen
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Thai

Vertrauensanwalt Ruijira BUNNAG

Kanzlei:
Marut Bunnag-International Law Office
Straße:
Forum Tower, 22nd Floor, 184/130-136 Ratchadapisek Road
Stadt:
Bangkok TH-10310

Telefax:
(+66/2) 2645 25 68 und 69

Arbeitsgebiet:
Wirtschafts- und Strafrecht
Sprachkenntnisse:
Englisch

Vertrauensanwalt Till Mathias MORSTADT

Kanzlei:
Lorenz & Partners
Straße:
27th Floor, Bangkok City Tower, 179 South Sathorn Road
Stadt:
Bangkok 10120

Telefax:
(+66/2) 28 718 71

Arbeitsgebiet:
Wirtschafts- und Steuerrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Spanisch
Anmerkung:
ausschließlich Wirtschaftsrecht, keine Privatpersonen
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
  • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „Digitales Amt / ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

 

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Bangkok
  • Ländercode
    TH
  • Sprache
    Thai
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    1 Baht (THB) = 100 Satang
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +6 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, in Hotels Rund- und Flachstecker

 

Auslandsservice

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Damit können wir Sie und Ihren Notfallkontakt im Ernstfall verlässlich und rasch per E-Mail oder Telefon erreichen.

Mann und Frau im Sonnenuntergang auf offenem Meer mit Segelboot am Horizont und der Überschrift "Wir sind weltweit für Sie da."