Verhältnis EU-UK nach dem Brexit

Nach 47 Jahren Mitgliedschaft ist das Vereinigte Königreich (UK) am 31. Jänner 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten und das Austrittsabkommen am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Mit dem Abkommen konnte ein geordneter Austritt von UK und die notwendige Rechtssicherheit sichergestellt werden. Das Abkommen regelt die wesentlichen Aspekte des Austritts und sah eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2020 vor, in der der EU-Rechtsbestand weiterhin auf UK anwendbar war.

Unmittelbar nach dem erfolgten Austritt begannen im März 2020 die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen EU-UK, die am 24. Dezember 2020 erfolgreich abgeschlossen wurden.

Der Vertragsrahmen der EU mit dem UK besteht aus drei gesonderten Abkommen:

Das wichtigste Abkommen ist das Abkommen über Handel- und Zusammenarbeit der EU mit UK („Handels- und Kooperationsabkommen“). Das Abkommen umfasst nicht nur den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch andere Bereiche, wie Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und die Koordinierung der sozialen Sicherheit. Es sieht keine Zölle Quoten für Waren vor, die den festgelegten Ursprungsregeln entsprechen.

Beide Parteien haben sich zu einem „Level Playing Field“ für fairen Wettbewerb verpflichtet, indem sie ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie Umweltschutz, Kampf gegen den Klimawandel, Sozial- und Arbeits-Rechten, Steuertransparenz und staatlichen Beihilfen, mit wirksamer innerstaatlicher Durchsetzung, einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus und der Möglichkeit Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, vereinbart haben.

Flankiert wird es durch ein Abkommen über den Austausch von Verschlusssachen.

Dazu tritt ein eigenständiges Abkommen im Bereich der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dieses Übereinkommen dient dazu, dem Ausstieg von UK aus dem Euratom-Vertrag Rechnung zu tragen.

Die Abkommen sind seit 1. Mai 2021 endgültig in Kraft.

Die drei Abkommen treten neben das weiterhin gültige Austrittsabkommen und bilden den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und UK.

Detaillierte Informationen können hier eingesehen werden: 

Praktische Fragen zum Brexit

Aktuelle Reiseinformationen für das Vereinigte Königreich sind auf dieser Webseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten abrufbar.

Brauche ich ein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich?

Reisen in das Vereinigte Königreich: EU-Bürgerinnen und -Bürger können weiterhin für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten ohne Visum in das Vereinigte Königreich reisen. Seit 1. Oktober 2021 wird für die Einreise von EU-Bürgerinnen und –Bürgern nach UK weiterhin nur der Vorweis eines Reisepasses bzw. Personalausweises benötigt.  Die Einreise mit Personalausweis ist nur noch dann möglich, wenn dessen Inhaberin/dessen Inhaber über einen „Pre-Setlled“ oder „Settled Status“ verfügt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung (Englisch)

Was muss ich bei Flugreisen berücksichtigen?

Die Flugverbindung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist weiterhin sichergestellt, aber im Bereich der Passagierrechte trat am 1. Jänner 2021 durch die anzuwendenden Bestimmungen eine Änderung ein:

Die EU-Fluggastrechte gelten weiterhin für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft vom Vereinigten Königreich in die EU durchgeführt werden, sowie für Flüge, die von der EU ins Vereinigte Königreich durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie von einer EU- oder einer britischen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Sie gelten jedoch nicht für vom britischen Fluggesellschaften betriebene Flüge vom Vereinigten Königreich in die EU.

Für Flüge einer britischen Fluggesellschaft vom UK in die EU gilt die jeweils gültige britische Rechtslage. Derzeit kommen die bestehenden Passagierrechte zur Anwendung. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des öffentlichen Sektors im Vereinigten Königreich.

Gibt es Zollkontrollen, wenn ich aus dem Vereinigten Königreich einreise?

Bei Einreisen aus dem Vereinigten Königreich sowie den Kanalinseln und der Insel Man gelten die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Bei Einreisen aus Nordirland gelten weiter die Bestimmungen für die Einreise aus EU-Staaten, weil Nordirland so behandelt wird, als ob es ein EU-Mitgliedstaat wäre.

Gibt es Änderungen für Schülerreisen ins Vereinigte Königreich?

Schülerinnen und Schüler, die in der EU leben, aber keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, sind bei Klassenreisen nicht mehr von einer allfälligen Visumspflicht befreit, siehe zusätzliche Information hier.

Orientierungshilfe des Vereinigten Königreichs zu diesem Thema (Englisch)

Fallen im Vereinigten Königreich Roaming-Gebühren an?

Die Mobilfunkbetreiber der EU sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden bei einer Reise ins Vereinigte Königreich in jedem Fall über möglicherweise anfallende Roaming-Kosten zu informieren.

Für detaillierte Fragen kontaktieren sie bitte direkt ihren Mobilfunkbetreiber.

Kann ich mein Haustier ins Vereinigte Königreich mitnehmen?

Seit 1. Jänner 2021 gelten die EU-Regelungen für den Transport von Haustieren nicht mehr im Vereinigten Königreich. Dieses hat diesbezüglich eigene Regelungen getroffen, über die Sie sich vor Antritt der Reise informieren sollten. Die Informationen sind auf der Webpage der britischen Regierung hier zu finden.

Kann ich weiterhin im Vereinigten Königreich leben?

Aufgrund ihrer Rechte aus dem Austrittsabkommens konnten sich EU-BürgerInnen, die mit Stichtag 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich bereits wohnhaft waren, im Rahmen des britischen „EU Settlement Scheme“ (EUSS) registrieren, um weiterhin im Vereinigten Königreich leben zu können. Die Bewerbung für das EUSS ist kostenlos. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber erhielten entweder den "settled" (bei einem nachgewiesenen Aufenthalt im Vereinigten Königreich von mehr als 5 Jahren) oder "pre-settled status" (bei einem nachgewiesenen Aufenthalt im Vereinigten Königreich unter 5 Jahren).

Wie funktioniert das System für längerfristige Aufenthalte in UK jetzt?

UK wendet seit 1. Jänner 2021 ein punktebasiertes Einwanderungsmodell an, das keine Privilegien mehr für Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Betroffen sind Aufenthaltsrechte aufgrund der Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung, wobei verschiedene Visa und Aufenthaltstitel abhängig von der ausgeübten Beschäftigung zu beantragen sind. Detaillierte Informationen sind verfügbar auf der Webseite der britischen Regierung (Deutsch) hier.

Brauche ich ein Visum für einen Studienaufenthalt in UK?

Für Studienaufenthalte mit einer voraussichtlichen Dauer von über 6 Monaten ist ein Visum notwendig. Detaillierte Informationen in deutscher Sprache finden Sie hier auf der Webseite der britischen Regierung .

Welche Studiengebühren müssen EU-Bürgerinnen und –Bürger in UK nach dem Brexit bezahlen und muss dann eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden?

Österreichische Studentinnen und Studenten an Universitäten in England, Schottland, Wales oder Nordirland inklusive jener, die das Studium im akademischen Jahr 2020 / 2021 begonnen haben oder beginnen werden, sollen hinsichtlich der Studiengebühren einheimischen Studentinnen und Studenten gleichgestellt bleiben. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des UKCISA (UK Council for International Students Affairs) und der Universities UK.

Studentinnen und Studenten, die vorhaben, ihr Studium 2021 oder später zu beginnen, werden dafür ein Visum benötigen, das online beantragt werden kann. Nähere Informationen 

Wird mein Studienabschluss einer britischen Universität bzw. Berufsqualifikation, die in UK erworben wurde, weiterhin anerkannt?

Seit 1. Jänner 2021 sind die EU-Regelungen in diesem Bereich nicht mehr anwendbar. Zeugnisse einer britischen Bildungseinrichtung, die den Berufszugang gewähren sollen, müssen nostrifiziert werden. Absolventinnen und Absolventen von britischen Bildungseinrichtungen können sich erst nach positiv abgeschlossener Nostrifizierung um die Zulassung zu einem reglementierten Beruf nach den österreichischen Berufsvorschriften bewerben.

Welche Regelungen gelten in Österreich für britische Studierende?

Britische Staatsangehörige, die ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU bereits vor Ende des Übergangszeitraums im Einklang mit dem Unionsrecht ausgeübt haben und  weiter dort wohnen, sind weiterhin wie EU-Bürgerinnen und Bürger zu behandeln.

Britische Studienwerberinnen und Studienwerber, die dieses Wohnsitzerfordernis nicht erfüllen, sind wie Drittstaatsangehörige zu behandeln und müssen über die allgemeine Universitätsreife hinaus die studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass im Ausstellungsstaat der Urkunde, welche die allgemeine Universitätsreife nachweist, ein Recht zur unmittelbaren Zulassung zum Studium besteht. Der Nachweis eines Studienplatzes ist nicht erforderlich. Ist das in Österreich angestrebte Studium im Ausstellungsstaat der Urkunde nicht eingerichtet, sind die studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen eines im Ausstellungsstaat der Urkunde existierenden und mit dem in Österreich angestrebten Studium fachlich am nächsten verwandten Studium zu erfüllen.

Weiterführende Informationen der Bundesministerien:

Bundeskanzleramt
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Inneres
Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Detaillierte Informationen für Unternehmen sind auch über den Brexit-Infopoint der WKÖ verfügbar.