Multilaterales Abkommen zur Einsetzung eines ständigen Ausschusses zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten im Rahmen von Schiedsverfahren

Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales Abkommen zur Einsetzung eines ständigen Ausschusses zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten im Rahmen von Schiedsverfahren. Beteiligt sind Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden.

Der ständige Ausschuss zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten im Rahmen von Schiedsverfahren soll ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerliche Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden.

Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppe zu den Optionen für die Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union.

Die Gruppe strebt einen Abschluss der Verhandlungen über das multilaterale Abkommen im Jahr 2025 an.