Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch private Unternehmen sein, die dem Vergaberecht unterliegen – zum Beispiel bestimmte Energie- oder Verkehrsunternehmen.
Die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen und verhindern Korruption und Vetternwirtschaft. Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere umweltbezogenen, sozialen und innovativen Kriterien, kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirklichung strategischer Politikziele dienen.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB).
Aktuelles
Das BMWK hat in Umsetzung des Koalitionsvertrags und der Wachstumsinitiative eine umfassende Reform des nationalen Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) vorgelegt, die 2025 in Kraft treten soll. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf für das Vergaberechtstransformationsgesetz im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte am 27. November 2024 beschlossen. Nähere Informationen zum Gesetzesentwurf, den weiteren Inhalten des Vergabetransformationspaketes und dem Prozess finden Sie hier.
Zudem soll für Vergaben des Bundes eine Stärkung der Tarifbindung erfolgen (sog. Bundestariftreue). Auch diesen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am 27. November 2024 beschlossen. Den Text des Gesetzesentwurfs finden Sie hier. Nähere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier. Details zur öffentlichen Konsultation s. hier.
Zu weiteren aktuellen Rechtsänderungen wie z.B. der eForms-Verordnung und der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen finden Sie hier weitere Informationen.
Informationen zu Dringlichkeitsvergaben in Krisensituationen und vergaberechtliche Themen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch hier das Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr zur Anwendung und Auslegung des § 107 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom 25. März 2024.
Die Europäische Kommission hat den aktuellen Monitoringbericht Deutschlands zum Vergaberecht (Berichtszeitraum 2021 – 2023) veröffentlicht.