Grundkrankenversicherung: bei einem Spitalaufenthalt gedeckte Spitäler und Kosten
Die Grundversicherung deckt die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung der öffentlichen Spitäler des Kantons, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Behandlungskosten sind auch in öffentlichen Spitälern in der ganzen Schweiz gedeckt, wenn die benötigte Behandlung nicht im Wohnsitzkanton durchgeführt werden kann oder wenn ein Notfall vorliegt. Wenn Sie aus einem anderen Grund ein Spital wählen, das nicht auf der Liste Ihres Kantons aufgeführt ist, müssen Sie die Preisdifferenz aus der eigenen Tasche bezahlen.
Zusatzversicherung: Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz
Je nachdem welche Krankenkasse Sie gewählt haben, erhalten Sie Zugang zu einem breiteren Netz von Spitälern und Kliniken.
Der Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz ermöglicht, die Versicherungsdeckung auf Spitäler in anderen Kantonen auszuweiten. Das Spital muss allerdings auf der Liste des betreffenden Kantons aufgeführt sein. Die pro Tag erstatteten Beträge sind je nach den Leistungen der gewählten Zusatzversicherung beschränkt.
Sie finden die Spitälerliste Ihrer Zusatzversicherung ganz einfach auf der Webseite Ihrer Krankenkasse.
Spitalversicherung: sind Sie ausreichend gedeckt?
Eine Zusatzversicherung für einen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung kann je nach Ihren Bedürfnissen und Erwartungen nützlich und ratsam sein. Vergleichen Sie die Prämien und die gedeckten Leistungen dieser Versicherung dank unserem Prämienvergleich der Zusatzversicherungen.