Publikation Bevölkerung am üblichen Aufenthaltsort und Weiterentwicklung des Schätzverfahrens zur Langzeitmigration

Datum 14. Juni 2019

Ab dem Berichtsjahr 2013 sind die Bevölkerungszahlen nach der Definition des üblichen Aufenthaltsorts seitens der Mitgliedstaaten an die Europäische Union zu übermitteln. Für die Abgrenzung der Wohnbevölkerung eines Staates ist dabei eine Mindestaufenthaltsdauer von zwölf Monaten zu berücksichtigen. Daneben sind seit dem Berichtsjahr 2009 jährlich statistische Daten zu Wanderungen über die Staatsgrenze entsprechend der europäischen Definition der Langzeitmigration zu liefern. Um die Bevölkerung am üblichen Aufenthaltsort und die Langzeitmigration für Deutschland auf Basis der national erhobenen Daten ermitteln zu können, wurden jeweils Schätzverfahren entwickelt. Dieser Aufsatz stellt die Methodik zur Abgrenzung der Bevölkerung am üblichen Aufenthaltsort vor und beschreibt die methodischen Weiterentwicklungen des Schätzverfahrens zur Ermittlung der Langzeitmigration seit 2011.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 3/2019

Autoren: Annelen Carow, Rabea Mundil­Schwarz, Elsa Vigneau