Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist ein unabhängiges europäisches Gremium. Es ist die Dachorganisation, die die nationalen Datenschutzbehörden (Nationale Aufsichtsbehörden) der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) zusammenbringt.
Der EDSA stellt sicher, dass die Datenschutz-Grundverordnung und die Strafverfolgungsrichtlinie einheitlich angewandt werden und die Zusammenarbeit, auch bei der Durchsetzung, gewährleistet wird.
Die Datenschutzbehörden sind für die Durchsetzung des Datenschutzrechts auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene zuständig, indem sie über den Mechanismus der zentralen Anlaufstelle zusammenarbeiten.
Der EDSA fasst verbindliche Entscheidungen über grenzüberschreitende Fälle, in denen kein Konsens erzielt wird.
Der EDSA verfügt über ein Sekretariat mit Sitz in Brüssel, das vom EDPS bereitgestellt wird. In einer Vereinbarung werden die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und dem EDPS festgelegt.
Vorstandsvorsitzender
Der EDSA wird von seiner Vorsitzenden, Anu Talus, und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Irene Loizidou Nicolaidou und Zdravko Vukić, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden, geleitet.
Vorsitz
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung enthält die wichtigsten operativen Vorschriften des EDSA. Sie beschreiben:
- Wie der EDSA organisiert ist;
- Wie seine Mitglieder zusammenarbeiten;
- Wie der Vorsitz und die stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden; und
- Seine Arbeitsmethoden.
Siehe die Geschäftsordnung des EDSA.