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Unsere Aufgabe als Berater

Unsere Aufgabe als Berater

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die Datenschutzbehörde für die Organe, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union (EU-Institutionen).

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Befugnisse aller Datenschutz-Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Beratung von nationalen Parlamenten, Regierungen und sonstigen Organen und Einrichtungen zu Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen, anerkannt und bekräftigt. In gleicher Weise legt die Verordnung (EU) 2018/1725 die Aufgaben und Zuständigkeiten des EDSB hinsichtlich seiner Beratungstätigkeit im Gesetzgebungsprozess für fest.

Unser Mandat

Zur Aufgabe des EDSB zählt neben der Aufsicht der EU-Institutionen auch die Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das Aufgabengebiet umfasst dabei sämtliche Angelegenheiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen.

Die neue Verordnung (EU) 2018/1725 stärkt gemeinsam mit der DSGVO die Beraterrolle des EDSB und festigt die auf Grundlage von Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 45/2001 entwickelte und über mehr als zehn Jahre etablierte Praxis.

In diesem Zusammenhang legt Artikel 42 Absatz 1 nunmehr ausdrücklich fest, dass die Kommission den EDSB vor der Annahme von Vorschlägen für einen Gesetzgebungsakt, für Empfehlungen oder Vorschläge an den Rat nach Artikel 218 AEUV (dabei handelt es sich um internationale Übereinkünfte) sowie bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die Auswirkungen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten haben, zu konsultieren hat. Der EDSB hat innerhalb einer Frist von acht Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus sieht Artikel 42 Abs. 2 die Möglichkeit zur Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Europäischen Datenschutzausschuss (Datenschutzausschuss) vor.

Unser Ansatz

Wir arbeiten gemeinsam mit der Kommission und dem Datenschutzausschuss an einer geeigneten Vorgangsweise, um diese Konsultationspflicht in der Praxis zu erleichtern.

Wir sind auch weiterhin bestrebt, den EU-Gesetzgeber in Bezug auf andere Initiativen (z. B. Soft Law, Kommunikation und andere politische Instrumente, Positionen der EU und ihrer Institutionen und Organe in internationalen Foren) zu beraten, die die Grundrechte zum Schutz personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre beeinträchtigen. Wir stehen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission weiterhin zur Verfügung, um sie in jeder Phase des Entscheidungsprozesses zu beraten.

Unserer Prinzipien

  • Ähnlich wie im Bereich unserer Aufsichtstätigkeit sind wir bestrebt, eine Kultur der Verantwortung zu etablieren, damit EU-Institutionen bei der Erarbeitung neuer politischer Strategien und Rechtsvorschriften der EU ihrer Verantwortung zum Schutz personenbezogener Daten nachkommen.
  • Wir unterstützen die EU-Institutionen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung: Als Hilfestellung für die Gesetzgeber haben wir ein Instrument zum Konzept der Notwendigkeit entwickelt, damit diese ihre Vorschläge, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, überprüfen können.
  • Wir sind bestrebt konstruktive und pragmatische Lösungsvorschläge zu erteilen, wobei wir stets die Komplexität des Gesetzesvorschlags gebührend berücksichtigen und auf unsere Erfahrungen zurückgreifen, die wir im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit gesammelt haben.
  • Als Berater in allen Datenschutzangelegenheiten auf EU-Ebene sowie zusätzlich zu unserer Beraterrolle für die Kommission und die anderen EU-Institutionen, werden wir in besonderen Fällen auch selbständig tätig und geben Empfehlungen ab.
  • Wir sprechen uns weder für noch gegen Maßnahmen aus, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, sondern stützen unserer Feststellungen auf jene Fakten, die die Notwendigkeit einer Datenverarbeitung rechtfertigen.

Wie üben wir unsere Beratungsfunktion aus?

  1. Gemäß Erwägungsgrund 60 der neuen Verordnung (EU) 2018/1725 hat sich die Kommission zu bemühen, den EDSB „bei der Ausarbeitung von Vorschlägen oder Empfehlungen“ zu konsultieren. Wie auch in der Vergangenheit, stehen wir daher den Kommissionsdienststellen bereits im Rahmen des internen Entscheidungsverfahrens zur Verfügung, um diese möglichst rasch und effizient  zu allfälligen Datenschutzfragen informell beraten zu können. Unsere informellen Kommentare werden nicht veröffentlicht.
  2. Unsere Stellungnahmen und gemeinsamen Stellungnahmen von EDSB und EDSA beziehen sich auf Gesetzesvorschläge und richten sich an alle drei am Gesetzgebungsverfahren beteiligten EU-Organe mit dem Ziel, unsere wichtigsten Datenschutzbedenken zusammen mit unseren Empfehlungen aufzuzeigen. Diese Stellungnahmen werden veröffentlicht und können auf unserer Website gelesen werden. Zusammenfassungen der Stellungnahmen des EDSB werden auch im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wir verfolgen sehr aktiv nach unserer Beratung die Entwicklungen im Europäischen Parlament und im Rat und stehen ihnen in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens (z.B. bei Sitzungen von Schattenberichterstattern des Parlaments oder von Arbeitsgruppen des Rates) für weitere Beratungen zur Verfügung. 
  3. Mit den formellen Kommentaren steht uns eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, um unsere Empfehlungen im Zusammenhang mit Gesetzesvorschlägen und „Soft-Law“-Instrumenten und deren datenschutzrechtlichen Auswirkungen abzugeben. Unsere formellen Kommentare können auf dieser Webseite abgerufen werden.
  4. Darüber hinaus können wir auf Ersuchen des Gerichtshofes der Europäischen Union oder im Namen einer der beteiligten Parteien zu einem Verfahren vor den EU-Gerichten beigezogen werden, um unser Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzes zur Verfügung zu stellen. Vor dem Gerichtshof oder dem Gericht können wir auch auf spezifische datenschutzrechtliche Probleme hinweisen, um sicherzustellen, dass das Grundrecht zum Schutz der Privatsphäre und das Grundrecht auf Datenschutz gewahrt bleiben.
  5. Darüber hinaus überwacht der EDSB auch neue Technologien und sonstige gesellschaftliche Veränderungen, die unter Umständen Auswirkungen auf den Datenschutz haben können. Wenn es uns geeignet und zweckmäßig erscheint, veröffentlichen wir selbstständig eine entsprechende Stellungnahme. Ungeachtet des Nutzens oder auch des Reizes, die mit solchen Technologien oder Veränderungen verbunden sein können, ist es unser Ziel mögliche Gefahren für das Grundrecht zum Schutz der Privatsphäre und das Grundrecht auf Datenschutz aufzuzeigen und  Empfehlungen zu geben, damit diese Rechte gewahrt werden können.