Vorschriften und Mitteilungen
Diese Mitteilung ist gemäß der EG-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 erforderlich und informiert Sie über Ihre Rechte, falls Ihr Flug länger verzögert wird.
Wenn wir mit einiger Wahrscheinlichkeit voraussehen können, dass Ihr Flug eine lange Verspätung haben wird, haben Sie Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen, wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen.
Sie haben das Recht, die nachstehend beschriebenen Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn:
Eine Reise im Rahmen eines Vielfliegerprogramms oder im Rahmen eines Urlaubspaketangebots wird nicht als kostenlose Reise im Sinne dieser Mitteilung angesehen.
Wenn Sie die anspruchsbegründenden Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf folgende Ausgleichsleistungen:
Die Bereitstellung der oben beschriebenen Unterstützung ist kostenlos. Ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen gilt nur insoweit, als ihre Inanspruchnahme voraussichtlich nicht zu Verspätungen führt.
Dauert die Verspätung fünf Stunden oder länger und Sie entscheiden sich, nicht mit dem verspäteten Flug zu reisen, erstatten wir Ihnen den für Ihr Ticket gezahlten Preis für den nicht genutzten Teil der Beförderung sowie für die genutzten Teile der Beförderung, wenn der verspätete Flug aufgrund der Verspätung keinen Zweck mehr in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne erfüllt, und wir befördern Sie gegebenenfalls mit dem frühesten verfügbaren Flug zum ersten Abflugort in Ihrem Beförderungsvertrag.
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie diese Option wählen, endet der Anspruch auf Unterstützungsleistungen ab dem Moment, an dem wir diese Benachrichtigung erhalten.
Die Rückerstattung ist innerhalb von sieben Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt aller erforderlichen angemessenen Formalitäten wie insbesondere ausreichende Identifizierung der Partei, die Anspruch auf Erstattung hat, und Rückgabe der nicht benutzten Tickets/Flugscheine.
Das Recht auf Erstattung gilt auch, wenn Ihr Flug Teil eines Pakets ist, ausgenommen jene Fälle, die unter die Richtlinie 90/314/EG fallen.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie am Zielort um mehr als drei Stunden verspätet sind und diese Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die in unserem Einflussbereich liegen (und nicht auf außergewöhnliche Umstände, die durch alle angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können).
Die Höhe der Vergütung ist wie folgt festgelegt:
Die Entschädigung wird um 50 % gekürzt, wenn eine an Ihr Endziel angebotene Umleitung zu einer geplanten Ankunftszeit führt, die die geplante Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs nicht überschreitet:
Wenn aufgrund einer langen Verspätung oder einer anderen Ursache, wie beispielsweise Ersatz eines Flugzeugs durch eines mit einer kleineren Passagierkabine, Sie bei der anderweitigen Beförderung in einer Klasse untergebracht werden, die niedriger ist als die, für die Sie Ihr Ticket gekauft haben, haben Sie Anspruch auf Erstattung wie folgt:
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte) zuständig ist. In Deutschland kontaktieren Sie bitte für weitere Informationen das Luftfahrt-Bundesamt, Postanschrift: Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig. In einer separaten Ankündigung teilen wir Ihnen Details dieser Behörden zu Ihrer Information mit.
Diese Mitteilung gibt Ihnen keine weiteren vertraglichen Rechte.
Sie können sich über unsere Website www.emirates.com/feedback direkt an unsere Abteilung für Kundenbeziehungen wenden, um einen Anspruch geltend zu machen.
Alternativ per E-Mail an: customer.affairs@emirates.com
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