Zum Hauptbereich wechselnInformationen zur Barrierefreiheit

BEVOR SIE FLIEGEN

Richtlinien für gefährliche Güter

Gefährliche Güter, Gegenstände und Substanzen können das Flugzeug und die Personen an Bord gefährden. Es ist wichtig, dass Sie sich vor dem Packen Ihrer Koffer unsere Gefahrgutvorschriften durchlesen, damit Sie wissen, was Sie nicht mit in das Flugzeug nehmen sollten.

Zusätzlich zu den nachstehenden VAE-Akzeptanzregeln unterliegt die Akzeptanz bestimmter Gegenstände, einschließlich Alkohol, Zigaretten und E-Zigaretten, Parfüm, Elektronik, Medikamente und anderer Artikel, entweder in der Kabine oder im aufgegebenen Gepäck, den spezifischen Zollbestimmungen und Flughafen-Sicherheitskontrollen in Ihrem Abflug- oder Ankunftsland.

Verbotene Gegenstände

Verbotene Gegenstände sind Artikel oder Stoffe, die die Gesundheit und Sicherheit der Passagiere gefährden oder das Flugzeug beschädigen können. Diese Gegenstände dürfen nicht an Bord gebracht werden. Alle verbotenen Gegenstände sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt. Beachten Sie auch die verbotenen Artikel der EG-Luftsicherheit. Darüber hinaus können weitere Einschränkungen der lokalen Behörden gelten. Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden Ihres Abflug- und Ziellands.

Emirates verbietet den Transport aller Smart Balance Wheels (auch ohne Lithium-Batterien) als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck.

In den VAE verbotene Substanzen

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gelten äußerst strenge Anti-Drogen-Gesetze. Alle Flughäfen innerhalb der VAE führen gründliche Durchsuchungen mit hochsensiblen Geräten durch. Der Besitz jeglicher Mengen illegaler Drogen durch Reisende, die in die VAE einreisen oder die VAE durchqueren, wird bestraft.

Medikamente in die VAE einführen

Wenn Sie kontrollierte Medikamente in die VAE bringen, müssen Sie die Genehmigung über die Website des Gesundheitsministeriums (MoH) beantragen.

Klären Sie mit Ihrem Arzt, ob die Ihnen verschriebenen Arzneimittel kontrollierte Medikamente sind oder nicht. Sie müssen auch das Rezept für die Menge (max. 3 Monate Einnahme) des Medikaments, das Sie in die VAE mitbringen, mitführen.

Alle anderen Medikamente (Verschreibung für unkontrollierte Medikamente und rezeptfreie Medikamente) benötigen keine vorherige Genehmigung durch das MoH.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte).

Bevor Sie den Flughafen verlassen:

In die VAE reisende Passagiere sollten sich unbedingt darüber informieren, welche Medikamente sie bei der Einreise in das Land mit sich führen dürfen.

Bitte wenden Sie sich an eine Botschaft oder ein Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate, wenn Sie in Betracht ziehen, Medikamente oder andere Substanzen in die VAE mitzunehmen.

Liste der Konsulate der Vereinigten Arabischen Emirate(Öffnet eine externe Website auf einer neuen Registerkarte)

Verbotene Artikel gemäß den EU-Luftsicherheitsvorschriften

Passagiere und Handgepäck – Liste der verbotenen Gegenstände

Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften ist es den Fluggästen nicht gestattet, die folgenden Gegenstände in Sicherheitsbereiche und an Bord eines Flugzeugs mitzunehmen:

a) Gewehre, Schusswaffen und andere Vorrichtungen, die Geschosse abfeuern – Vorrichtungen, die geeignet sind oder zu sein scheinen, durch das Abfeuern eines Geschosses schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:

  • Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
  • Spielzeugwaffen, Repliken und Imitationswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, Bestandteile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
  • Druckluft- und CO2-Pistolen, wie Pistolen, Pelletpistolen, Gewehre und Kugellagerpistolen,
  • Signalpistolen und Startpistolen,
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile,
  • Harpunen- und Harpunenwaffen,
  • Schleudern und Katapulte

b) Betäubungsgeräte – Geräte, die speziell zum Betäuben oder Ruhigstellen bestimmt sind, einschließlich:

  • Schockgeräte wie Elektroschocker, Taser und Schockschlagstöcke,
  • Tierbetäuber und Schlachtschussapparate,
  • Chemikalien zur Personenabwehr, Gase und Sprays wie chemische Keule, Pfefferspray, Paprika-Spray, Tränengas, Säurespray und Tierabwehrspray

c) Gegenstände mit scharfer Spitze oder scharfer Kante – Gegenstände mit scharfer Spitze oder scharfer Kante, die zu schweren Verletzungen führen können, einschließlich:

  • zum Hacken oder Häckseln bestimmte Gegenstände wie Äxte, Beile und Hackmesser,
  • Eishacken und Eispickel,
  • Rasierklingen,
  • Teppichmesser,
  • Messer mit Klingen von mehr als 6 cm,
  • Schere mit Klingen von mehr als 6 cm vom Drehpunkt aus gemessen,
  • Kampfsportausrüstung mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante,
  • Schwerter und Säbel

d) Handwerkzeug – Werkzeuge, die geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen zu gefährden, einschließlich:

  • Brecheisen,
  • Bohrer und Bohrfutter, einschließlich kabelloser, tragbarer Bohrmaschinen,
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
  • Sägen, einschließlich kabelloser tragbarer Motorsägen,
  • Lötlampen,
  • Bolzenpistolen und Nagelpistolen

e) stumpfe Instrumente – Gegenstände, die beim Aufprall schwere Verletzungen verursachen können, einschließlich:

  • Baseball- und Softball-Schläger,
  • Schläger und Schlagstöcke, wie z. B. Billy-Clubs, Blackjacks und Night-Sticks,
  • Kampfsportausrüstung

(f) Sprengstoffe und Brandsätze – Sprengstoffe und Brandsätze, die geeignet sind oder den Anschein erwecken, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen zu gefährden, einschließlich:

  • Munition,
  • Sprengkapseln,
  • Zünder und Raketen, 
  • Nachbau oder Imitation von Sprengsätzen,
  • Minen, Granaten und anderes explosives Militärmaterial,
  • Feuerwerk und andere Pyrotechnik,
  • raucherzeugende Kanister und raucherzeugende Patronen,
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.

Aufgegebenes Gepäck – Liste der verbotenen Gegenstände

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Sprengstoffe und Brandsätze – Sprengstoffe und Brandsätze, die geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen zu gefährden, einschließlich:

  • Munition,
  • Sprengkapseln,
  • Zünder und Raketen,
  • Minen, Granaten und anderes explosives Militärmaterial,
  • Feuerwerk und andere Pyrotechnik,
  • raucherzeugende Kanister und raucherzeugende Patronen,
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.

Richtlinien für gefährliche Güter

Häufig gestellte Fragen