BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten

5.12.2024 - (COM(2024)0495 – C10‑0148/2024 – 2024/0274(COD)) - ***I

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Veronika Vrecionová
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2024/0274(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A10-0026/2024
Eingereichte Texte :
A10-0026/2024
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten

(COM(2024)0495 – C10‑0148/2024 – 2024/0274(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2024)0495),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C10‑0148/2024),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die haushaltspolitische Bewertung durch den Haushaltsausschuss,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[1],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[2],

 unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 11. November 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

 gestützt auf die Artikel 60 und 58 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A10-0026/2024),

1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


 

 

ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DIE BERICHTERSTATTERIN BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Die Berichterstatterin erklärt unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.

 

 


HAUSHALTSPOLITISCHE BEWERTUNG DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (22.11.2024)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten

(COM(2024)0495 – C10‑0148/2024 – 2024/0274(COD))

Verfasser der haushaltspolitischen Bewertung: Hélder Sousa Silva 

Der Haushaltsausschuss hat gemäß Artikel 58 der Geschäftsordnung eine Bewertung des Vorschlags vorgenommen und kommt zu folgendem Schluss:

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[4],

 unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[5],

A. in der Erwägung, dass die jüngsten Naturkatastrophen in der EU im Zusammenhang mit dem Klimawandel verheerende Auswirkungen auf die in den betroffenen Gebieten lebende und arbeitende ländliche Bevölkerung hatten, einen erheblichen Teil des land- und forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials zerstörten und dadurch zu erheblichen Einkommensverlusten für die Landwirte, Waldbesitzer und ländlichen Betriebe in diesen Gebieten führten, wodurch Schwachstellen im europäischen Lebensmittelsystem verschärft wurden und die Ernährungssicherheit und die Verfügbarkeit traditioneller Erzeugnisse in der EU gefährdet wird;

B.  in der Erwägung, dass bei der haushaltspolitischen Bewertung die unmittelbaren sowie die mittelbaren Auswirkungen einer Initiative oder eines Gesetzgebungsvorschlags aus haushaltspolitischer Sicht untersucht werden;

C. in der Erwägung, dass gemäß der Geschäftsordnung bei der haushaltspolitischen Bewertung geprüft wird, ob in dem Vorschlag für einen verbindlichen Rechtsakt ausreichende finanzielle und personelle Mittel vorgesehen sind, und die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Finanzierung auf andere Programme oder Politikbereiche der Union evaluiert werden; in der Erwägung, dass es auch darum geht, festzustellen, ob der Vorschlag mit dem mehrjährigen Finanzrahmen, dem Eigenmittelsystem und der entsprechenden interinstitutionellen Vereinbarung sowie mit den in der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates[6] niedergelegten Haushaltsgrundsätzen vereinbar ist;

D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament bestrebt ist, seine Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse anzugleichen, um seine institutionelle Rolle im Beschlussfassungsverfahren zu stärken;

E. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament frühere Initiativen zur Verbesserung der Krisenreaktionskapazität des EU-Haushalts durch Änderung der Förderfähigkeitskriterien im Hinblick auf die Umwidmung von Mittelzuweisungen im Rahmen von Fonds mit geteilter Mittelverwaltung gefordert und unterstützt hat; in der Erwägung der Annahme, dass sich solche Änderungen nicht auf die nationalen Vorabzuweisungen der Mittel der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik auswirken sollten;

F. in der Erwägung, dass seit Oktober 2024 die Gefahr besteht, dass ein Teil der Mittelbindungen für die operationellen Programme im Rahmen des ELER, einschließlich der aus zweckgebundenen Einnahmen im Rahmen des NGEU-Finanzierungsinstruments finanzierten Programme, die sich auf mehr als zehn Mitgliedstaaten erstrecken, nach der N+3-Regel des anwendbaren Rechtsrahmens für den ELER 2014-2022 aufgehoben wird;

G. in der Erwägung, dass mit der Gesetzesänderung mehr Haushaltsflexibilität geschaffen werden soll, um Mittel für neue Maßnahmen im Rahmen des ELER umzuschichten und so Mitgliedstaaten, die von Naturkatastrophen betroffen sind, die seit dem 1. Januar 2024 aufgetreten sind, zusätzliche gezielte Unterstützung und Flexibilität zu gewähren;

H. in der Erwägung, dass der Hauptzweck der geänderten Verordnung darin besteht, Landwirte, Waldbesitzer und bestimmte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von Naturkatastrophen am stärksten betroffen sind, durch gezielte Liquiditätshilfen, unter anderem in Form von Einmalzahlungen von bis zu 42 000 EUR je Begünstigtem, zu unterstützen;

1. nimmt zur Kenntnis, dass nach Angaben der Kommission der Vorschlag in Bezug auf die Mittelbindungen insgesamt haushaltsneutral ist; stellt jedoch einige Auswirkungen auf den Haushalt fest;

2. weist darauf hin, dass das Europäische Parlament angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen und der Notwendigkeit, die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, damit die betroffenen Mitgliedstaaten und Gebiete schneller Hilfe erhalten, wiederholt eine Aufstockung der Mittel des Solidaritätsfonds der EU gefordert hat; betont, dass die Verwaltung vereinfacht werden muss, um einen raschen Einsatz der Mittel und die Verwendung von Pauschalbeträgen für Landwirte, Erzeuger traditioneller Erzeugnisse, Forstwirte und KMU zu ermöglichen;

3. weist darauf hin, dass das Europäische Parlament wiederholt die Verwendung bereits geplanter Mittel zur Bewältigung von Notfällen kritisiert hat, und betont, dass dieser Ansatz das Risiko birgt, dass die längerfristigen politischen Ziele sowie die längerfristigen Investitionsziele, die im rechtlichen Rahmen des ELER festgelegt sind, untergraben werden; stellt jedoch fest, dass der vorliegende Vorschlag eine pragmatische Lösung für den Umgang mit unzureichender Haushaltsflexibilität und Krisenreaktionskapazität im EU-Haushalt enthält, um rasch auf die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungsgruppen zu reagieren;

4. nimmt zur Kenntnis, dass angesichts des langsamen Abrufs von Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums in bestimmten Mitgliedstaaten und einer Vollzugsquote von weniger als 75 % bei mehreren Haushaltslinien Flexibilitätsmaßnahmen gerechtfertigt sein können;

5. bedauert, dass dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2025 im Gegensatz zum RESTORE-Vorschlag[7] weder ein Finanzbogen zu Rechtsakten noch ein Verweis beigefügt ist, in dem die Auswirkungen auf das Zahlungsprofil erläutert und quantifiziert werden; weist darauf hin, dass sich dies unmittelbar auf die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt auswirkt; ersucht die Kommission, die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen;

6. begrüßt, dass Landwirte – darunter Kleinerzeuger, einkommensschwache Landwirte und Erzeuger traditioneller Erzeugnisse –, Forstwirte sowie KMU, die von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden betroffen sind, greifbare finanzielle Unterstützung als konkreten Ausdruck der Solidarität Europas erhalten; nimmt zur Kenntnis, dass die durch die jüngsten klimabedingten Katastrophen verursachten Einkommensverluste der Land- und Forstwirte sowie der KMU in der EU, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, rasch angegangen werden müssen; begrüßt den Umstand, dass bei der finanziellen Unterstützung im Rahmen des vorliegenden Vorschlags Unterstützungsmaßnahmen auf der Grundlage des Grundsatzes „Building Back Better“ Vorrang eingeräumt werden sollte, wodurch der Weg für eine umfassendere und präventive EU-Unterstützung zur Förderung der Vorsorge und Resilienz in den ländlichen Gebieten der EU geebnet wird; betont, dass zusätzliche finanzielle Unterstützung für Subsistenzlandwirtschaft, einkommensschwache Landwirte und Erzeuger traditioneller Erzeugnisse erforderlich ist; betont, dass über das Katastrophenschutzverfahren der EU im Rahmen des jährlichen Haushaltsplans der EU für 2025 zusätzliche Mittel für ländliche Gebiete bereitgestellt werden könnten;

7. weist auf die allgemeine Feststellung hin, dass ein EU-Kofinanzierungssatz von 100 % bei den meisten Arten von EU-Finanzhilfen zwar zu wirksamen Ergebnissen führt, dies jedoch auch Fragen hinsichtlich der Verringerung der insgesamt für die Umsetzung politischer Maßnahmen und die Programmdurchführung verfügbaren Mittel sowie der nationalen, regionalen und lokalen Eigenverantwortung aufwirft; ist jedoch davon überzeugt, dass dies bei der Leistung von Katastrophenhilfe und der Bereitstellung dringend notwendiger Liquiditätshilfe durchaus gerechtfertigt ist; betont, dass die betroffenen Land- und Forstwirte, KMU und Interessenträger konsultiert werden müssen, damit eine realistische und gezielte Unterstützung geleistet werden kann;

8. weist darauf hin, dass eine freiwillige Senkung des Schwellenwerts für die Einhaltung des Regressionsverbots dazu führen könnte, dass weniger Ausgaben auf die einschlägigen „Mainstreaming-Ziele“ im Rahmen der horizontalen Prioritäten im EU-Haushalt angerechnet werden, wobei jedoch festgestellt wird, dass derartige Spielräume erforderlich sind, um die Mittel für die neue Maßnahme und die bestehende Teilmaßnahme zur Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials umzuschichten, und zwar insbesondere in einer Weise, in der die Resilienz gesteigert wird;

9. stellt fest, dass mit der Maßnahme außerdem die bevorstehende Aufhebung von Mittelbindungen, die in den Jahren 2021 und 2022 noch nicht in Anspruch genommen wurden, verhindert werden soll; ist der Ansicht, dass sich dies auf den Umfang der verfügbaren Mittel im Rahmen des Schritts 3a des Kaskadenmechanismus (Aufhebungskomponente des besonderen Instruments für das Aufbauinstrument der Europäischen Union EURI) auswirkt, der in der kürzlich überarbeiteten Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen verankert ist;

10. ist der Ansicht, dass längerfristig eine stärker entwickelte und echte Haushaltsflexibilität in vergleichbaren Fällen Mittelübertragungen ermöglichen sollte, um die Mittel im Rahmen eines speziellen Ausgabeninstruments mit einer Haushaltslinie, einer Rechtsgrundlage und einem Steuerungsrahmen zu verwenden, die für die Bewältigung von Notfällen und die Bereitstellung von Liquiditätshilfen besser geeignet sind;

11. kommt zu dem Schluss, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten mit den in Artikel 58 Absatz 3 der Geschäftsordnung genannten Aspekten vereinbar ist.


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,
VON DENEN DER VERFASSER DER HAUSHALTSPOLITISCHEN BEWERTUNG BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Der Verfasser der haushaltspolitischen Bewertung. erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.

 


 

VERFAHREN DES FÜR DIE HAUSHALTSPOLITISCHE BEWERTUNG ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSSES

Titel

Spezifische Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2024)0495 – C10-0148/2024 – 2024/0274(COD)

Federführender Ausschuss

AGRI

 

 

 

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

13.11.2024

Verfasser(in) der haushaltspolitischen Bewertung

 Datum der Benennung

Hélder Sousa Silva

13.11.2024

Prüfung im Ausschuss

21.11.2024

 

 

 

Datum der Annahme

21.11.2024

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georgios Aftias, Isabel Benjumea, Tomasz Buczek, Tamás Deutsch, Angéline Furet, Thomas Geisel, Jean-Marc Germain, Sandra Gómez López, Fabienne Keller, Janusz Lewandowski, Giuseppe Lupo, Ignazio Roberto Marino, Fernando Navarrete Rojas, Matjaž Nemec, Danuše Nerudová, Ruggero Razza, Bogdan Rzońca, Hélder Sousa Silva, Nicolae Ştefănuță, Joachim Streit, Carla Tavares, Nils Ušakovs, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Moritz Körner, Tiago Moreira de Sá

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 216 Abs. 7)

Christophe Bay, Udo Bullmann, Andrzej Buła, Gheorghe Falcă, Ştefan Muşoiu, Jan-Christoph Oetjen

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG
IM FÜR DIE HAUSHALTSPOLITISCHE BEWERTUNG ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSS

31

+

ECR

Ruggero Razza, Bogdan Rzońca

NI

Thomas Geisel

PPE

Georgios Aftias, Isabel Benjumea, Andrzej Buła, Gheorghe Falcă, Janusz Lewandowski, Fernando Navarrete Rojas, Danuše Nerudová, Hélder Sousa Silva

PfE

Christophe Bay, Tomasz Buczek, Tamás Deutsch, Angéline Furet, Tiago Moreira de Sá, Auke Zijlstra

Renew

Fabienne Keller, Moritz Körner, Jan-Christoph Oetjen, Joachim Streit

S&D

Udo Bullmann, Jean-Marc Germain, Sandra Gómez López, Giuseppe Lupo, Ştefan Muşoiu, Matjaž Nemec, Carla Tavares, Nils Ušakovs

Verts/ALE

Ignazio Roberto Marino, Nicolae Ştefănuță

 

0

-

 

 

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Spezifische Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2024)0495 – C10-0148/2024 – 2024/0274(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

21.10.2024

 

 

 

Federführender Ausschuss

AGRI

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

Veronika Vrecionová

19.11.2024

 

 

 

Datum der Annahme

3.12.2024

 

 

 

 

BUDG

21.11.2024

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Stefano Bonaccini, Mireia Borrás Pabón, Barry Cowen, Carmen Crespo Díaz, Ivan David, Salvatore De Meo, Paulo Do Nascimento Cabral, Herbert Dorfmann, Sebastian Everding, Luke Ming Flanagan, Maria Grapini, Krzysztof Hetman, Céline Imart, Stefan Köhler, Camilla Laureti, Cristina Maestre, Dario Nardella, Maria Noichl, Gilles Pennelle, André Rodrigues, Katarína Roth Neveďalová, Bert-Jan Ruissen, Arash Saeidi, Eric Sargiacomo, Christine Singer, Raffaele Stancanelli, Anna Strolenberg, Jessika Van Leeuwen, Veronika Vrecionová, Thomas Waitz, Maria Walsh

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Benoit Cassart, David Cormand, Vilis Krištopans, Luis-Vicențiu Lazarus, Tilly Metz, Jessica Polfjärd, Christine Schneider, Emma Wiesner

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder gemäß Art. 216 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Vasile Dîncu

Datum der Einreichung

5.12.2024

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

40

+

ECR

Bert‑Jan Ruissen, Veronika Vrecionová

ESN

Ivan David

NI

Luis‑Vicențiu Lazarus, Katarína Roth Neveďalová

PPE

Carmen Crespo Díaz, Salvatore De Meo, Paulo Do Nascimento Cabral, Herbert Dorfmann, Krzysztof Hetman, Céline Imart, Stefan Köhler, Jessica Polfjärd, Christine Schneider, Jessika Van Leeuwen, Maria Walsh

PfE

Mireia Borrás Pabón, Vilis Krištopans, Gilles Pennelle, Raffaele Stancanelli

Renew

Benoit Cassart, Barry Cowen, Christine Singer, Emma Wiesner

S&D

Stefano Bonaccini, Vasile Dîncu, Maria Grapini, Camilla Laureti, Cristina Maestre, Dario Nardella, Maria Noichl, André Rodrigues, Eric Sargiacomo

The Left

Sebastian Everding, Luke Ming Flanagan, Arash Saeidi

Verts/ALE

David Cormand, Tilly Metz, Anna Strolenberg, Thomas Waitz

 

0

-

 

 

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2024
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