BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrages über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009

5.6.2008 - (KOM(2008)0249 – C6‑0198/2008 – 2008/0095(CNS)) - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: David Casa

Verfahren : 2008/0092(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0231/2008
Eingereichte Texte :
A6-0231/2008
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrages über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009

(KOM(2008)0249 – C6‑0198/2008 – 2008/0095(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

 in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0249),

 in Kenntnis des Konvergenzberichts 2008 der Kommission zur Slowakei (KOM(2008)0248) und des Konvergenzberichts der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Mai 2008,

–   unter Hinweis auf die Empfehlung für eine Entscheidung des Rats zur Aufhebung der Entscheidung 2005/182/EG zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei (SEK(2008)0572),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu dem Jahresbericht zum Euro-Raum 2007[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets[3],

–   unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2003/223/EG vom 21. März 2003 über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über eine Änderung des Artikels 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank[5],

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0198/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6‑0231/2008),

A. in der Erwägung, dass die Slowakei die in Artikel 121 des EG-Vertrags und in dem dazu gehörenden Protokoll über die Konvergenzkriterien festgelegten Maastricht-Kriterien erfüllt,

B. in der Erwägung, dass zum ersten Mal eine Delegation seines Ausschusses für Wirtschaft und Währung in die Slowakei reiste, um deren Bereitschaft für einen Beitritt zum Euro Raum zu prüfen,

C. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion die Erfahrung gezeigt hat, dass die Anreize zur Durchführung von Strukturreformen nach einem Beitritt zur Euro-Zone abnehmen, und dass die Frage der Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen hat,

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  befürwortet die Einführung des Euro durch die Slowakei am 1. Januar 2009;

3.  weist darauf hin, dass gemäß Artikel 121 des EG-Vertrags ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht sein muss, wobei Maßstab hierfür ist, ob die einzelnen Mitgliedstaaten folgende Kriterien erfüllen: Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand; Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus und Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt;

4.  stellt fest, dass der Konvergenzbericht der EZB 2008 auf Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit der erreichten niedrigen Inflationsrate hinweist und drängt darauf, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation ergriffen werden;

5.  ist besorgt über die Diskrepanzen zwischen den Konvergenzberichten der Kommission und der EZB hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Inflationskonvergenz;

6.  empfiehlt der slowakischen Regierung, eine Stelle einzurichten, die wöchentlich die Preise einiger ausgewählter Güter des täglichen Bedarfs beobachtet und so falschen Vorstellungen über Preissteigerungen entgegenwirkt;

7.  fordert die Regierung der Slowakei auf, die notwendigen strukturellen Reformen am Arbeits-, Dienstleistungs- und Warenmarkt fortzusetzen und insbesondere eine Steigerung der Mobilität der Arbeitskräfte und mehr Investitionen in Humankapital sicherzustellen; fordert die slowakische Regierung auf, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Energiesektor den Wettbewerb zu gewährleisten;

8.  fordert die Regierung der Slowakei auf, in Zusammenarbeit mit der slowakischen Zentralbank für ein dauerhaft niedriges Inflationsumfeld zu sorgen, das durch eine weitere Konsolidierung des Haushalts und eine hinreichend straffe Finanzpolitik erreicht werden kann, sowie mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben; fordert die Sozialpartner in der Slowakei auf, die Lohnzuwächse auf absehbare Zeit mit der Steigerung der Produktivität in Einklang zu bringen;

9.  hebt hervor, dass die steuerpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum angehören, mit den Grundsätzen der "Good Governance" in Steuerfragen in Einklang stehen müssen;

10. bekräftigt nachdrücklich seine Auffassung, dass der Rat und die Kommission den Standpunkt einnehmen sollten, dass ein einen Mitgliedstaat betreffendes Defizitverfahren bereits abgeschlossen sein muss, bevor die Einhaltung der Maastricht-Kriterien geprüft wird, wie es Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien vorschreibt; bedauert, dass die Kommission in dieser Hinsicht den Vertrag erneut nicht richtig angewendet hat;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission zu gestatten, die Einhaltung der Maastricht-Kriterien auf der Grundlage präziser, aktueller, verlässlicher und qualitativ hochwertiger Daten zu bewerten;

12. ist besorgt über die geringe Unterstützung in der slowakischen Bevölkerung für die Euro-Einführung; fordert daher die slowakischen Behörden auf, die öffentliche Informationskampagne, in der die Vorteile der einheitlichen Währung erläutert werden, zu intensivieren und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Preissteigerungen in der Übergangsphase so gering wie möglich zu halten;

13. nimmt zur Kenntnis, dass alle Beteiligten darum bemüht waren, die Bedingungen, unter denen das Parlament sein Anhörungsrecht gemäß Artikel 121 und 122 des EG-Vertrags ausübt, in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen und die zeitliche Planung zu verbessern, und begrüßt die Initiative des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, eine Studienreise in die Slowakei zu organisieren, um sich selbst ein Bild von der der Lage zu machen;

14. fordert die Kommission und die EZB auf, bei der Empfehlung eines endgültigen Wechselkurses für die slowakische Krone alle Aspekte zu berücksichtigen;

15. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

16. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

17. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Eurogruppe und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Am 4. April 2008 beantragte die Slowakei eine Bewertung auf der Grundlage von Art. 122 Abs. 2 EG-Vertrag dahingehend, ob die Voraussetzungen für die Einführung des Euro am 1. Januar 2009 erfüllt seien. Der Inhalt der von der Kommission und der EZB auszuarbeitenden Konvergenzberichte wird durch Art. 121 Abs. 1 EG-Vertrag und durch das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Konvergenzkriterien geregelt. Die Slowakei ist gegenwärtig ein „Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung“ und nimmt daher nicht am Euro-Währungsgebiet teil.

Nach Art. 122 Abs. 2 EG-Vertrag entscheidet der Rat auf der Grundlage der Berichte von Kommission und EZB nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Aussprache im Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit, welche der Mitgliedsstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die Kriterien des Art. 121 Abs. 1 erfüllen, und hebt die Ausnahmeregelungen für die betreffenden Mitgliedsstaaten auf. Am 7. Mai 2008 schlug die Kommission vor, dass die Slowakei den Euro 2009 einführen solle.

Das Europäische Parlament muss den vorliegenden Konvergenzbericht prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Der Berichterstatter empfiehlt die Aufhebung der Ausnahmeregelung zum 1. Januar 2009 trotz erheblicher Bedenken in Einzelfragen.

Zu den Konvergenzkriterien des Art. 121 Abs. 1 EG-Vertrag und der Einhaltung der Kriterien im Einzelnen, speziell ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist:

1.  Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit Art. 108 und 109 sowie mit der ESZB-Satzung

Um die im Konvergenzbericht 2006 hervorgehobenen Unvereinbarkeiten auszuräumen, wurde das Gesetz über die Nationalbank der Slowakei entsprechend angepasst. In ihrem Rechtsgutachten gelangten die EZB und die Kommission zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Bestimmungen infolge dieser Änderungen vollständig mit dem EG-Vertrag und der ESZB-Satzung im Einklang stehen. Das Kriterium ist somit erfüllt.

2.  Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität

Mit einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,2 % im Bezugszeitraum (April 2007 bis März 2008) liegt die Slowakei deutlich unter dem Referenzwert von 3,2 %. Das Kriterium ist somit vollständig erfüllt. Allerdings bestehen Zweifel hinsichtlich der Nachhaltigkeit einer niedrigen Inflationsrate in der Slowakei: Erstens könnten sich einige Faktoren, die bisher zu einer niedrigen Inflationsrate beigetragen haben, als befristet herausstellen. Im März 2008 erreichte die Inflationsrate bereits 3,6 %. Zweitens hatte die Aufwertung des nominellen Wechselkurses der slowakischen Krone eine deflatorische Wirkung, die mit der Einführung des Euro wegfallen wird. Drittens dürfte angesichts des relativ niedrigen Preisniveaus in der Slowakei (2006: 58 % des EU-Durchschnitts) auf lange Sicht mit Preissteigerungen zu rechnen sein. Vor diesem Hintergrund kommt es nach Ansicht des Berichterstatters unbedingt darauf an, dass die eingegangenen politischen Verpflichtungen eingehalten werden, so beispielsweise die gemeinsame Erklärung von Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Koppelung der Lohnsteigerung an die Produktivitätssteigerung und die Verpflichtung der Regierung, bis 2011 einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erzielen.

3.  Auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand

Das staatliche Defizit der Slowakei hat sich in den letzten Jahren verringert und lag 2007 mit 2,2 % des BIP (Prognose für 2008: 2,0 %) deutlich unter dem Referenzwert von 3 %. Es bestehen jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit der geringen Haushaltsdefizite in der Slowakei, zumal angesichts der kräftigen Wachstumsraten in den letzten Jahren ein restriktiverer finanzpolitischer Kurs möglich gewesen wäre und in Zukunft mit niedrigeren Wachstumsraten gerechnet wird. Die Prognose für 2009 liegt mit 2,3 % bereits wesentlich über dem nationalen Zielwert von 1,7 % des BIP. Überdies wird davon ausgegangen, dass sich das strukturelle Defizit zwischen 2007 und 2008 ausweitet, was nicht dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entspricht.

Der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP hat sich seit 2000 wesentlich verringert, was vor allem den Einnahmen aus der Privatisierung zu verdanken war, und lag 2007 mit 29,4 % weit unter dem Referenzwert von 60 %.

Eine derzeit in Kraft befindlicher Beschluss des Rates besagt, dass in der Slowakei ein übermäßiges Defizit besteht. Gemäß Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien darf für den betreffenden Mitgliedstaat „zum Zeitpunkt der Prüfung“ kein Beschluss des Rates nach Artikel 104 Absatz 6 des EG-Vertrags vorliegen, wonach ein übermäßiges Defizit besteht. Dieses Kriterium wird nur erfüllt, wenn der Rat beschließt, das Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits gegen die Slowakei einzustellen, was bedeutet, dass das Kriterium momentan und zum Zweitpunkt der Prüfung nicht erfüllt ist.

In seiner Entschließung vom 18. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone forderte das Europäische Parlament die Kommission und den Rat auf, den Standpunkt zu vertreten, dass alle gegen einen Mitgliedstaat eingeleiteten Defizitverfahren eingestellt sein müssen, bevor die Erfüllung der Kriterien von Maastricht überprüft wird. Es ist ein wichtiges Kriterium, dass gegen den betreffenden Mitgliedstaat kein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, weil dies ein Nachweis für seine Fähigkeit und Bereitschaft zur Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist, der seinerseits ein grundlegendes Element der Governance der WWU darstellt. Die Tatsache, dass erneut die Aufhebung einer Ausnahmeregelung für einen Mitgliedstaat vorgeschlagen wurde, obwohl ein gegen ihn laufendes Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits noch nicht eingestellt worden war, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

4.  Einhaltung der normalen Bandbreiten im Wechselkursmechanismus II seit mindestens zwei Jahren

Die Slowakei nimmt seit dem 28. November 2005 am WKM II teil. Seither wurde die slowakische Krone gegenüber dem Euro aufgewertet. In Anbetracht dieser Aufwertung erfolgte mit Wirkung vom 19. März 2007 eine Anhebung des Leitkurses der slowakischen Krone im WKM II um 8,5 %. Inzwischen wurde die slowakische Krone weiter aufgewertet und bewegt sich innerhalb der normalen Bandbreiten, liegt aber deutlich über dem jetzigen Leitkurs. Da jedoch in den letzten zwei Jahren keine Abwertung erfolgte, ist das Kriterium erfüllt.

5.  Dauerhaftigkeit der Konvergenz, die sich im Niveau der langfristigen Zinssätze zeigt

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag mit 4,5 % deutlich unter dem Referenzwert von 6,5 %. Das Kriterium ist somit erfüllt.

6.  Wirtschaftliche Integration und Konvergenz

Entsprechend Artikel 121 Absatz 1 letzter Unterabsatz sind im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Integration und Konvergenz noch weitere Indikatoren zu prüfen, so z. B. die Integration der Finanz- und Produktmärkte und die Entwicklung der Zahlungsbilanz.

Die Slowakei ist wirtschaftlich stark in die EU integriert. Sie unterhält im Hinblick auf Handel und ausländische Direktinvestitionen umfangreiche Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten, und es besteht eine weitgehende Integration des Finanzsektors in die EU-Wirtschaft. Der Außenbeitrag (d. h. Leistungsbilanz und Vermögensübertragungen zusammengenommen) war in den letzten Jahren sehr volatil, während die Defizite stets durch umfangreiche Zuflüsse an ausländischen Direktinvestitionen finanziert werden konnten. Im Jahr 2006 erreichte das an der Kaufkraft gemessene Pro-Kopf-BIP in der Slowakei 63,7 % des EU-27-Durchschnitts. Das Kriterium ist somit erfüllt.

7.  Abstimmungsmodalitäten im EZB-Rat

Nach Artikel 10.2 der ESZB-Satzung ändern sich die Abstimmungsmodalitäten im EZB-Rat, wenn die Anzahl der Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZB) im Euro-Währungsgebiet 15 übersteigt, was der Fall sein wird, wenn die Slowakei der Eurozone beitritt.

Der Rat nahm 2003 ausgehend von einer Empfehlung der EZB einen Beschluss über die neuen Abstimmungsregeln an, um sicherzustellen, dass der EZB-Rat weiterhin in der Lage ist, in einem erweiterten Euro-Währungsgebiet Entscheidungen effizient und rechtzeitig zu treffen. Mit dem Beschluss wird ein Rotationssystem eingeführt, das auf einer Einteilung der Länder aufgrund ihrer Größe ‑ gemäß BIP und Finanztätigkeit ‑ in drei Gruppen beruht. Das Europäische Parlament lehnte jedoch in seiner Entschließung die Empfehlung der EZB ab und befürwortete die bisherige Regelung, wonach alle Zentralbankpräsidenten der Mitgliedstaaten der Eurozone volles, uneingeschränktes Stimmrecht haben, bzw. die alternative Einführung eines Systems, bei dem operationelle Beschlüsse wie z. B. die Festlegung von Zinssätzen von einem erweiterten Direktorium mit neun Mitgliedern zu fassen wären. Letztere Lösung würde jedoch eine Änderung des EG-Vertrags erfordern.

Obwohl der EZB-Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließen könnte, den Beginn des Rotationssystems bis zu dem Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die Anzahl der Präsidenten der nationalen Zentralbanken 18 übersteigt, ist der Berichterstatter der Ansicht, dass die Modalitäten für das Rotationssystem, z. B. die Reihenfolge und die Häufigkeit der Rotation der Stimmrechte, so bald wie möglich konkret festgelegt werden sollten, um auf künftige Erweiterungen des Euro-Währungsgebiets vorbereitet zu sein.

8.  Anhörung des Europäischen Parlaments

Nachdem das Europäische Parlament festgestellt hatte, dass es schwierig war, im Zusammenhang mit der Einführung des Euro durch Slowenien, Zypern und Malta eine vorbehaltlose und an den Kriterien des EG-Vertrags orientierte, objektive Prüfung der Konvergenzkriterien durchzuführen, verabschiedete es eine Entschließung zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone. Die Kommission bemühte sich, dem Europäischen Parlament mehr Zeit für seine Beratungen zur Verfügung zu stellen, indem es den Konvergenzbericht 2008 baldest möglich nach Veröffentlichung der Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand durch Eurostat annahm, wobei Eurostat seinerseits einwilligte, diese Daten vor dem in der Rechtsvorschrift vorgesehenen Termin zu veröffentlichen. Diese Bemühungen werden nachdrücklich begrüßt, doch verlangt der Zeitrahmen dem Europäischen Parlament nach wie vor viel ab.

VERFAHREN

Titel

Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2008)0249 – C6-0198/2008 – 2008/0095(CNS)

Datum der Konsultation des EP

19.5.2008

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

22.5.2008

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

David Casa

10.7.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

19.5.2008

2.6.2008

 

 

Datum der Annahme

3.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

4

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, David Casa, Manuel António dos Santos, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Donata Gottardi, Dariusz Maciej Grabowski, Benoît Hamon, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Florencio Luque Aguilar, Hans-Peter Martin, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Ieke van den Burg, Cornelis Visser

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Dragoş Florin David, Mia De Vits, Ján Hudacký, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Theodor Dumitru Stolojan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Edit Bauer, Tobias Pflüger

Datum der Einreichung

5.6.2008