BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
31.3.2017 - (2016/2156(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Bart Staes
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015[1],
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (COM(2016)0475 – C8-0274/2016)[2],
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zusammen mit den Antworten der Organe[3],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0144/2017),
1. erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2015;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0144/2017),
A. in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaft und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;
1. begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2015 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (im Folgenden „Ausschuss“) insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;
2. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2015 bei den geprüften Themenbereichen im Zusammenhang mit den Humanressourcen und der Auftragsvergabe für den Ausschuss keine bedeutenden Mängel festgestellt hat;
3. stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2015 auf 129 100 000 EUR (im Vergleich zu 128 559 380 EUR im Jahr 2014) belief und dass die Verwendungsrate 95,9 % betrug; weist darauf hin, dass die Verwendungsrate 2015 gegenüber 2014 leicht anstieg;
4. stellt fest, dass der Haushalt des Ausschusses hauptsächlich ein Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal der Einrichtung und der Rest auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfallen; betont jedoch, dass die Einführung der ergebnisorientierten Haushaltsführung nicht nur für den Haushaltsplan des Ausschusses insgesamt gelten, sondern auch die Festlegung von spezifischen, messbaren, erreichbaren, realistischen und zeitgebundenen Zielen (SMART) für die einzelnen Abteilungen und Referate sowie die jährlichen Pläne der Mitarbeiter umfassen sollte; fordert den Ausschuss in dieser Hinsicht auf, den Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsführung umfassender in seine tägliche Arbeit einzuführen;
5. nimmt Kenntnis von den dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Ausschusses beigefügten Bemerkungen zu den Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung des Parlaments für 2014; begrüßt die Einrichtung eines Unterstützungsdienstes für die öffentliche Auftragsvergabe 2015;
6. vermerkt, dass 2015 ein neues Mandat des Ausschusses begann, was möglicherweise die Leistungen insbesondere der mit der Gesetzgebung befassten Direktionen, einschließlich der Verdolmetschung und der Direktionen Kommunikation und Humanressourcen, beeinträchtigte;
7. stellt fest, dass im Bericht über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Parlament und dem Ausschuss (im Folgenden „Vereinbarung“) die Zusammenarbeit zwischen beiden Organen zeitnah und positiv bewertet wird;
8. vermerkt, dass dem Ausschuss zufolge die Art der in der Vereinbarung erwähnten „verstärkten“ Zusammenarbeit besser erläutert werden muss und dass einige Bestandteile noch vollständig umgesetzt werden müssen und ein anhaltendes Engagement beider Organe erfordern; ist überzeugt, dass weitere Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung und die Entwicklung von Synergien positive Ergebnisse für beide Seiten erbringen werden;
9. bekräftigt seine Forderung nach einer gemeinsamen Bewertung der aus der Vereinbarung resultierenden Haushaltseinsparungen, die in deren Halbzeitüberprüfung oder den nächsten Umsetzungsbericht zu der Vereinbarung einbezogen werden sollte;
10. stellt fest, dass die Stellungnahmen des Ausschusses nicht gut in die Arbeit des Parlaments eingebunden werden, und fordert den Ausschuss auf, gemeinsam mit dem Generalsekretär des Parlaments Vorschläge auszuarbeiten, um die Verfahren des Ausschusses und des Parlaments dahingehend zu optimieren;
11. nimmt zur Kenntnis, dass 2015 eine neue bilaterale Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ausschuss der Regionen unterzeichnet wurde; vertraut darauf, dass diese Vereinbarung die Effizienz beider Ausschüsse weiter steigert; ist der Ansicht, dass die Zusammenlegung ähnlicher Verwaltungsaufgaben vorgesehen werden muss, damit es nicht zu unnützen Überschneidungen bei den Tätigkeiten kommt;
12. nimmt zur Kenntnis, dass der direkte Zugang zwischen den Gebäuden RMD und REM vom Parlament wegen Sicherheitsbedenken nach den Terroranschlägen vom November 2015 in Paris geschlossen wurde; erwartet, dass das Parlament die Sicherheitsmaßnahmen überdenken wird, da die Wiedereröffnung des Durchgangs für die drei Organe vorteilhaft wäre;
13. begrüßt die 2015 vorgenommenen administrativen Änderungen, insbesondere die vollständige Umsetzung eines kostenbasierten Systems für die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder und die völlige Neugestaltung des Mitgliederportals; fordert den Ausschuss auf, eine vergleichende jährliche Übersicht über die Reisekosten der Mitglieder für 2014, 2015 und 2016 vorzulegen;
14. stellt fest, dass laut der Geschäftsordnung des Ausschusses seine Mitglieder ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit im allgemeinen Interesse der Union ausüben; nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenerklärungen der Mitglieder auf der Website des Ausschusses verfügbar sind; fordert den Ausschuss auf, der künftigen Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register beizutreten;
15. hält es für bedenklich, dass 2015 eine hohe Zahl von Dauerplanstellen nicht besetzt war, und fordert den Ausschuss auf, die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung seiner Einstellungsverfahren umzusetzen;
16. stellt mit Besorgnis fest, dass ein anhaltendes Geschlechtergefälle in den höheren und mittleren Führungspositionen besteht (30 %/70 % im Fall der höheren Führungspositionen); bedauert außerdem das geografische Ungleichgewicht in den höheren und mittleren Führungspositionen, insbesondere den Mangel an Mitarbeitern aus östlichen Ländern; fordert den Ausschuss auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ungleichgewichte zu korrigieren, und der Haushaltsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen und erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten;
17. stellt fest, dass der Ausschuss plant, die Interinstitutionelle Vereinbarung, gemäß derer das Personal über einen Zeitraum von fünf Jahren um 5 % reduziert werden soll, einzuhalten; fordert, darüber informiert zu werden, inwiefern diese Reduzierung den drei Neueinstellungen, die der Ausschuss 2016 vorgenommen hat, entspricht; empfiehlt, dass der Ausschuss dem Parlament über gegebenenfalls erzielte alternative Einsparungen als Ausgleich zur möglichen Verzögerung beim Personalabbau Bericht erstattet;
18. begrüßt, dass Anfang 2016 die internen Regeln über die Meldung mutmaßlicher Missstände in Kraft traten;
19. unterstützt uneingeschränkt die Schaffung von Stellen für Ethikberater, um in Fällen behilflich zu sein, die mögliche Belästigungen betreffen, und spezifische Schulungen für die Hierarchie anzubieten, um die Kenntnisse in Bezug auf Fälle von Hinweisgebern und den Umgang mit solchen Fällen zu verbessern; bedauert, dass in drei Fällen im Zusammenhang mit Belästigungen rechtliche Schritte eingeleitet werden mussten;
20. kann wegen des dürftigen einschlägigen Berichts des Ausschusses keine Stellungnahme zum Umfang der krankheitsbedingten Fehlzeiten der Mitarbeiter abgeben; fordert den Ausschuss auf, über die krankheitsbedingten Fehlzeiten seiner Mitarbeiter, aufgeschlüsselt nach krankheitsbedingten Fehltagen je Mitarbeiter, Bericht zu erstatten;
21. stellt fest, dass der Ausschuss die Durchschnittskosten seiner „Away Days“ gegenüber 2014 um 35 % pro Teilnehmer senkte und dass nur 218 Mitarbeiter daran teilnahmen, im Vergleich zu 415 2014; fordert den Ausschuss auf, seine Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens zielgerichtet zu gestalten, um möglichst viele Mitarbeiter einzubeziehen und dazu beizutragen, das Wohlergehen der Mitarbeiter weiter zu verbessern;
22. nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Quote der zwar angeforderten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen weiter von 4,3 % im Jahr 2014 auf 3,5 % im Jahr 2015 zurückgegangen ist;
23. begrüßt die Bereitstellung der Übersetzungsdaten gemäß der harmonisierten Methodik des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen; nimmt die laufende Überarbeitung des Verhaltenskodexes für die Übersetzung, die gemeinsam mit dem Ausschuss der Regionen erfolgen soll, zur Kenntnis;
24. stellt fest, dass die Quote der an externe Auftragnehmer vergebenen Übersetzungen wegen der Versetzung von Mitarbeitern zum Parlament im Rahmen der Vereinbarung 2015 auf fast 10 % stieg; verlangt vom Ausschuss eine Bewertung der Kostenwirksamkeit der nun praktizierten Verfahrensweise;
25. begrüßt den strategischen Rahmen des Ausschusses für Ausbildung und Entwicklung, insbesondere den neuen Schwerpunkt der Ausbildung unter Kollegen; fordert den Ausschuss auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht weiter über diese besondere Methode zu informieren;
26. vermerkt sehr zufrieden die bisherigen Anstrengungen und Ergebnisse bei der Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Ausschusses und die Erneuerung der Bescheinigung im Rahmen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS);
27. nimmt die Verwaltungsvereinbarungen zur Kenntnis, die zwischen dem Ausschuss und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung geschlossen wurden, um einen strukturierten Kooperationsrahmen zu schaffen und einen raschen Informationsaustausch zu erleichtern;
28. begrüßt die Informationen zur Gebäudepolitik des Ausschusses in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, insbesondere weil es wichtig ist, die Kosten dieser Politik ordnungsgemäß zu rationalisieren und darauf zu achten, dass sie nicht übermäßig hoch ausfallen;
29. nimmt Kenntnis von den Bemühungen des Ausschusses um eine Verbesserung seiner Informations- und Kommunikationspolitik und seinen diesbezüglichen Fortschritten; betont allerdings, dass es wichtiger ist, dass sich die Wirkung seiner Stellungnahmen auf die Beschlussfassung der Union statt seiner allgemeinen Öffentlichkeitswirkung verbessert.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.3.2017 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Bogusław Liberadzki, Notis Marias, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Hannu Takkula, Derek Vaughan, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Richard Ashworth, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Markus Pieper, Patricija Šulin |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Raymond Finch, Jens Geier, Arne Lietz, Piernicola Pedicini, Lieve Wierinck |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
22 |
+ |
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ALDE |
Martina Dlabajová, Hannu Takkula, Lieve Wierinck |
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GUE/NGL |
Luke Ming Flanagan, Dennis de Jong |
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PPE |
Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Markus Pieper, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Patricija Šulin, Joachim Zeller |
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S&D |
Inés Ayala Sender, Jens Geier, Karin Kadenbach, Bogusław Liberadzki, Arne Lietz, Georgi Pirinski, Derek Vaughan |
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Verts/ALE |
Benedek Jávor, Bart Staes |
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4 |
- |
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ECR |
Notis Marias |
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EFDD |
Raymond Finch, Piernicola Pedicini |
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ENF |
Jean-François Jalkh |
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1 |
0 |
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ECR |
Richard Ashworth |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung