BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum Zuständigkeitsbereich und zum Mandat der EU-Sonderbeauftragten
8.3.2019 - (2018/2116(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Hilde Vautmans
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum Zuständigkeitsbereich und zum Mandat der EU-Sonderbeauftragten
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Artikel 2, 3, 6, 21, 33 und 36 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes[1],
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur politischen Rechenschaftspflicht[2],
– unter Hinweis auf die Jahresberichte der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik,
– unter Hinweis auf die EU-Jahresberichte über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
– unter Hinweis auf die Leitlinien für die Ernennung, das Mandat und die Finanzierung von EU-Sonderbeauftragten vom 9. Juli 2007 und die Leitlinien des Rates (7510/14) vom 11. März 2014,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes[3],
– unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) am 28. Juni 2016 vorgelegte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und die entsprechenden Umsetzungsberichte,
– unter Hinweis auf die 2013 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI-Personen),
– unter Hinweis auf die Schlussakte von Helsinki der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Jahr 1975 und all ihre Prinzipien als Grundlagendokument für die Sicherheitsordnung Europas und der weiteren Region,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Jahresberichten der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den EU-Jahresberichten über Menschenrechte und Demokratie in der Welt,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. November 2017 an den Rat, die Kommission und den EAD zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im November 2017[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2017 zu dem Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich Völkermord[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Ukraine, in denen die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Krimregion und das Donezkbecken gefordert wird,
– unter Hinweis auf seine an den Rat gerichtete Empfehlung vom 13. Juni 2012 zu dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte[6],
– gestützt auf die Artikel 110 und 113 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0171/2019),
A. in der Erwägung, dass es ein Ziel der EU ist, nicht nur wirtschaftlich sondern auch politisch ein stärkerer globaler Akteur zu sein, der darum bemüht ist, mit seinen Aktionen und Strategien zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie der auf Regeln basierenden globalen Ordnung beizutragen;
B. in der Erwägung, dass die EU-Sonderbeauftragten (EUSR) auf Vorschlag der VP/HR vom Rat ernannt und beauftragt werden, konkrete Ziele mit einem thematisch oder geografisch umrissenen politischen bzw. sicherheitspolitischen Charakter voranzubringen; in der Erwägung, dass sie sich als wertvolles und flexibles Instrument der EU-Diplomatie erwiesen haben, da sie die EU an wichtigen Orten und zum entscheidenden Zeitpunkt verkörpern und repräsentieren können und dabei den Rückhalt sämtlicher Mitgliedstaaten genießen; in der Erwägung, dass die Mandate der EU-Sonderbeauftragten aufgrund ihrer Flexibilität operationelle Instrumente sind, die rasch eingesetzt werden können, wenn Probleme in bestimmten Ländern oder im Zusammenhang mit bestimmten Themen auftreten;
C. in der Erwägung, dass die EU-Sonderbeauftragten aufgrund ihrer häufigen Präsenz vor Ort eine privilegierte Position haben, um einen Dialog mit der Zivilgesellschaft und lokalen Akteuren aufzubauen sowie Nachforschungen vor Ort durchzuführen; in der Erwägung, dass diese direkte Erfahrung es ihnen ermöglicht, konstruktiv zur Politikgestaltung und zur Ausarbeitung von Strategien beizutragen;
D. in der Erwägung, dass es derzeit fünf regionale EUSR (für das Horn von Afrika, die Sahelzone, Zentralasien, den Friedensprozess im Nahen Osten sowie den Südkaukasus und die Krise in Georgien), zwei länderspezifische EUSR (Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina) und einen thematischen EUSR für die Menschenrechte gibt;
E. in der Erwägung, dass derzeit nur zwei EUSR Frauen sind;
F. in der Erwägung, dass – bei den mit Mandaten für bestimmte Länder ausgestatteten EUSR – die Doppelfunktion als EUSR und als Leiter der EU-Delegation in dem jeweiligen Land dazu beiträgt, dass die EU im Ausland kohärent und wirksam auftritt; in der Erwägung, dass die Entsendung weiterer länderspezifischer EUSR mit den Strategien der EU für auswärtiges Handeln vereinbar sein muss, da die EU-Delegationen im Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, durch den ihnen die Zuständigkeit für die Koordination sämtlicher Maßnahmen der EU vor Ort einschließlich der Maßnahmen im Rahmen der GASP übertragen wurde;
G. in der Erwägung, dass es, auch in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU, andere Bereiche und Konflikte von hoher Priorität gibt, die besondere Aufmerksamkeit sowie eine stärkere Beteiligung und Wahrnehmbarkeit der EU erforderlich machen, wie z. B. die russische Aggression in der Ukraine und die illegale Besetzung der Krim;
H. in der Erwägung, dass die EUSR sich insbesondere bei politischen Dialogen auf hoher Ebene und aufgrund ihrer Fähigkeit, hochrangige Partner in einem politisch äußerst schwierigen Umfeld zu erreichen, als hilfreich erwiesen haben;
I. in der Erwägung, dass die EUSR aus dem vom Parlament mitbeschlossenen Haushalt der GASP finanziert werden und der Kommission gegenüber für die Ausführung des Haushalts rechenschaftspflichtig sind;
J. in der Erwägung, dass die VP/HR zugesagt hat, den Forderungen des Europäischen Parlaments nachzukommen, das darum ersucht hat, neu ernannte EUSR vor deren Amtsübernahme anhören zu dürfen und regelmäßige Briefings der EUSR vor dem Parlament zu ermöglichen;
K. in der Erwägung, dass die EUSR aus einem Kreis von Personen ausgewählt werden, die zuvor in ihrem Land oder bei internationalen Organisationen ein hohes diplomatisches oder politisches Amt innehatten; in der Erwägung, dass ihnen bei der Ausführung ihres Mandats ein hohes Maß an Flexibilität und ein großer Ermessensspielraum eingeräumt wird, was dem Erreichen festgelegter Ziele, der Umsetzung von Strategien sowie der Schaffung eines Mehrwerts für die EU förderlich sein kann;
L. in der Erwägung, dass es die zentrale Funktion der EUSR ist, zur Einheit, Konsistenz, Kohärenz und Effektivität des auswärtigen Handelns und der Vertretung der EU nach außen beizutragen; in der Erwägung, dass sie das Interesse der EU an einem bestimmten Land, einer Region oder eines thematischen Bereiches demonstrieren und die Wahrnehmbarkeit der EU stärken sowie zur Umsetzung bestimmter EU-Strategien oder politischer Maßnahmen in Bezug auf das Land, die Region oder den thematischen Aspekt beitragen, für das/die/den ein Mandat erteilt wurde;
1. empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
a. strategische Überlegungen zu dem Nutzen, der Funktion, den Mandaten und dem Beitrag der EUSR in Anbetracht der Umsetzung der Globalen Strategie vorzustellen;
b. sicherzustellen, dass EUSR nur unter der Voraussetzung ernannt werden, dass der Rückgriff auf dieses Instrument eindeutig einen Mehrwert mit sich bringt, etwa wenn ihre Aufgaben nicht von bereits in der Kommission oder im EAD bestehenden Strukturen wie beispielsweise den EU-Delegationen wirksam wahrgenommen werden können;
c. sicherzustellen, dass die EUSR in erster Linie dafür eingesetzt werden, dass die Bemühungen der EU um Konfliktprävention und -lösung sowie bei der Umsetzung der EU-Strategien, insbesondere durch Mediation und Erleichterung des Dialogs, ausgeweitet werden, und dass politische Ziele der EU in konkreten thematischen Gebieten innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des auswärtigen Handelns sowie unter Beachtung des Völkerrechts vorangebracht werden;
d. eine starke Zunahme der Zahl der EUSR und eine Fragmentierung ihrer Mandate zu vermeiden, da es andernfalls zu einer Überschneidung mit anderen EU-Institutionen und zu höheren Kosten für die Koordinierung käme;
e. sicherzustellen, dass die Mandate und Maßnahmen der EUSR auf dem Gebiet der regionalen Sicherheit und der Konfliktverhütung, der Mediation und der Konfliktlösung im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts wahrgenommen und durchgeführt werden, wie sie in der Schlussakte von Helsinki von 1975 und anderen wichtigen Normen des Völkerrechts dargelegt sind, sowie im Einklang mit dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, die, wie in der Globalen Strategie der EU hervorgehoben wird, ein Schlüsselelement der europäischen Sicherheitsordnung darstellt, und sicherzustellen, dass die EUSR allen von der EU beschlossenen Vorschriften und Maßnahmen in Bezug auf die Region oder den Konflikt, die/der in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, Folge leisten;
f. sämtliche infrage kommenden Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle der EUSR als wirksames Instrument der EU-Außenpolitik zu prüfen, das in der Lage ist, außenpolitische Initiativen der EU auszuarbeiten und voranzubringen und Synergien zu fördern, insbesondere durch die Sicherstellung, dass die EUSR frei in dem von ihrem Mandat abgedeckten Bereich, einschließlich Konfliktzonen, reisen können, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen;
g. eine höhere Transparenz und Sichtbarkeit der Arbeit der EUSR sicherzustellen, auch durch öffentliche Berichterstattung über Länderbesuche, Arbeitsprogramme und Prioritäten, sowie die Einrichtung individueller Webseiten, die eine öffentliche Kontrolle ihrer Tätigkeit ermöglichen;
h. die Vorzüge, die den Mehrwert der EUSR ausmachen – nämlich Legitimität auf der Grundlage des Rückhalts der VP/HR und der Mitgliedstaaten, länderspezifische/regionale/thematische Zuständigkeiten, politisches Gewicht, Flexibilität und Verbesserung der Präsenz und Wahrnehmbarkeit der EU in Partnerländern und damit die Stärkung der Profilierung der EU als wirkungsvoller Akteur auf internationaler Ebene –, zu stärken;
Zum Mandat
i. eine angemessene Dauer der Mandate zu bewilligen, sodass eine Perspektive geschaffen wird, die die Einstellung von qualifiziertem Führungspersonal ermöglicht, und die Umsetzung des Mandats, der Aufbau von Vertrauen bei den Partnern, die Bildung von Netzwerken und eine nachhaltige Einflussnahme ermöglicht werden; für regelmäßige Überprüfungen der Entwicklungen in der jeweiligen Region oder bei dem jeweiligen Thema zu sorgen und erforderlichenfalls eine Verlängerung des Mandats zu genehmigen;
j. zur Umsetzung einer EU-Politik oder -Strategie in Bezug auf das Mandatsgebiet sowie zur Formulierung oder Überarbeitung von Strategien oder politischen Maßnahmen beizutragen;
k. dafür Sorge zu tragen, dass Konfliktprävention und -lösung, Mediation und Förderung des Dialogs sowie Grundfreiheiten, Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Gleichstellungsfragen als horizontale Prioritäten und daher Eckpfeiler des Umfangs des Mandats der EUSR angesehen werden und eine angemessene Berichterstattung über die in diesen Bereichen ergriffenen Maßnahmen sichergestellt wird;
l. Evaluierungs- und Überwachungsverfahren vorzuschreiben, die die erzielten Ergebnisse, die ermittelten Hürden, die größten Herausforderungen, Beiträge zur Politikgestaltung und die Bewertung der Abstimmung der Aktivitäten der EUSR mit der Tätigkeit anderer EU-Akteure umfassen, um den Austausch bewährter Verfahren zwischen den EUSR zu fördern sowie die Ergebnisse zu bewerten und die Erneuerung und Überprüfung von Mandaten in Erwägung zu ziehen;
m. die Kohärenz des Mandats für Zentralasien mit der EU-Strategie für Zentralasien von 2007, die zwecks Verbesserung der Effektivität und Wahrnehmbarkeit der EU in der Region 2015 überarbeitet wurde, sicherzustellen;
n. eine ausgedehnte Karenzzeit für EUSR einzuführen, um ein möglichst hohes Niveau ethnischer Standards für den Fall sicherzustellen, dass ein Interessenkonflikt vorliegt;
o. sicherzustellen, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments beim Entwurf der Mandate für die EUSR beteiligt wird, unabhängig davon, ob es sich um neue oder zu verlängernde Mandate handelt;
Zu den Instrumenten
p. die Flexibilität und Autonomie, die EUSR derzeit als besonderes Instrument der GASP mit einer separaten Finanzierung und einer privilegierten Beziehung zum Rat genießen, zu bewahren, gleichzeitig jedoch die Abstimmung mit den jeweiligen Verwaltungsdirektionen (regional, thematisch, GSVP und Krisenreaktion) des EAD und den entsprechenden GD der Kommission zu verbessern und die Pflicht zur Berichterstattung ihnen gegenüber auszubauen; für ein rasches und transparentes Ernennungs- und Bestätigungsverfahren zu sorgen;
q. die Unzulänglichkeiten bei der Bewahrung des institutionellen Gedächtnisses und der Kontinuität zwischen ausscheidenden und neuen EUSR zu beheben, indem die logistische und administrative Unterstützung durch den EAD unter anderem bei der Archivierung verbessert wird und indem insbesondere gegebenenfalls politische Berater des EAD und anderer EU-Organe für die Teams der EUSR abgestellt werden;
Zum persönlichen Profil
r. Personen mit umfangreichem diplomatischen und politischen Fachwissen und einem geeigneten Profil als EUSR zu ernennen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sie über das politische Gewicht verfügen, das erforderlich ist, um eine Beziehung zu und gegenseitiges Vertrauen bei hochrangigen Gesprächspartnern aufzubauen; in diesem Zusammenhang auf den bestehenden Pool von Personen mit politischer und diplomatischer Erfahrung in der gesamten EU zurückzugreifen; eine ausgewogene Vertretung nach Geschlecht und Herkunft zu wahren; dafür Sorge zu tragen, dass die Entscheidung, eine bestimmte Person zu ernennen, auf transparente Art und Weise und erst dann getroffen wird, nachdem die Zulässigkeit der Kandidatin/des Kandidaten, insbesondere in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte, bestätigt wurde, und festgestellt wurde, dass die Kandidatin/der Kandidat den Grundsätzen ethischen Verhaltens gerecht wird;
s. dafür Sorge zu tragen, dass die Ernennung eines EUSR erst bestätigt werden kann, wenn die Person durch den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments positiv bewertet wurde;
t. den Zugang zu Informationen und Begründungen zu den ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten zu vereinfachen;
Zu den abgedeckten Bereichen
u. den Schwerpunkt der Mandate der EUSR auf die Stärkung der regionalen Sicherheit und auf Konfliktprävention und -lösung zu legen, insbesondere durch Mediations- und Dialogförderung, bei denen die Tätigkeit der EU Mehrwert bewirken kann; sicherzustellen, dass es bei der Ernennung eines EUSR mit einem thematischen Schwerpunkt nicht zu Überschneidungen mit der Rolle der Kommission oder des EAD kommt oder diese untergraben wird;
v. unter Berücksichtigung der Rolle der EUSR im Bereich der Diplomatie des auswärtigen Handelns der EU und angesichts der Tatsache, dass die Stabilität in den Nachbarländern der EU von hoher Bedeutung ist, die EUSR darin zu bestärken, enge Beziehungen zu den von langwierigen Konflikten betroffenen Ländern aufzubauen und zu vertiefen, wobei der Schwerpunkt auf dem Beitrag der EUSR zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten in den Nachbarländern der EU liegen sollte;
w. die Ernennung eines neuen EUSR für Menschenrechte zu begrüßen und dem vorherigen EUSR, der seine Aufgabe, die Wirkung und die Wahrnehmbarkeit der Menschenrechtspolitik der EU zu verbessern, erfolgreich abgeschlossen hat, für die von ihm geleistete Arbeit seine Anerkennung auszusprechen; weist darauf hin, dass der Aufgabenbereich des EUSR erweitert wurde und nun auch die Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Förderung der Unterstützung für die internationale Strafjustiz vorsieht;
x. die Kapazität und die Funktion des EUSR für Menschenrechte zu stärken, indem berücksichtigt wird, dass diesem Amt ein weltweites Mandat zukommt, das einen politischen Dialog mit Drittländern, einschlägigen Partnern, Wirtschaftsverbänden, zivilgesellschaftlichen sowie internationalen und regionalen Organisationen sowie die Teilnahme an einschlägigen internationalen Gremien erforderlich macht;
y. die Mandate der EUSR, die für bestimmte Länder zuständig sind, auslaufen zu lassen und in Abhängigkeit von der Aufteilung der Zuständigkeiten in der neu besetzten Kommission und dem neu besetzten EAD die Ernennung von EUSR mit Zuständigkeiten für bestimmte Regionen zu prüfen, wobei jedoch berücksichtigt werden muss, dass die Zahl der EUSR nicht zu sehr erhöht werden darf, um ihrer besonderen Rolle weiterhin gerecht zu werden; die Ernennung von EUSR zu erwägen, die für die Themenbereiche internationale Abstimmung bei der Bekämpfung des Klimawandels, humanitäres Völkerrecht und internationale Gerichtsbarkeit sowie Abrüstung und Nichtverbreitung zuständig sind, wobei der für letzteren Bereich zuständige EUSR an die Stelle des gegenwärtigen EU-Sondergesandten treten sollte;
z. einen neuen EUSR für die Ukraine zu ernennen – wobei der Fokus insbesondere auf der Krim und dem Donezkbecken liegt –, der dafür verantwortlich sein wird, die Menschenrechtssituation in den besetzten Gebieten, die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, die Entschärfung der Situation im Asowschen Meer und die Durchsetzung der Rechte der Binnenvertriebenen zu überwachen, wie dies bereits vom Europäischen Parlament in seinen Entschließungen gefordert wurde;
Zu Interaktion und Zusammenarbeit
aa. die Interaktion und Abstimmung der EUSR mit den verschiedenen Organen, der Zivilgesellschaft und den Mitgliedstaaten auszubauen, damit für höchstmögliche Synergien und ein kohärentes Engagement aller Akteure gesorgt ist; die Beteiligung der EUSR am Konfliktfrühwarnsystem der EU zu intensivieren; dafür Sorge zu tragen, dass es keine Überschneidungen mit anderen hochrangigen Diplomaten wie den Sondergesandten der Europäischen Union gibt; für eine Zusammenarbeit mit anderen gleichgesinnten Partnern und Gesandten, einschließlich den von den Vereinten Nationen, der NATO und den USA ernannten, zu sorgen;
ab. angesichts der Tatsache, dass das Europäische Parlament Mitgesetzgeber für den vom Dienst für außenpolitische Instrumente verwalteten zivilen Teil des Haushalts der GASP ist, die Aufsicht des Europäischen Parlaments über die Tätigkeiten der EUSR zu stärken und das Niveau der Rechenschaftspflicht und der Transparenz ihrer Arbeit zu erhöhen, wobei dieses Ziel erreicht werden kann, indem im Wege von regelmäßigen, mindestens einmal im Jahr stattfindenden Sitzungen und Aussprachen zwischen den EUSR und den zuständigen Gremien des EP, insbesondere seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, seines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung und seines Unterausschusses für Menschenrechte, und der systematischen Übermittlung der Berichte und Länderstrategien der EUSR für das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) innerhalb des Rates und für den EAD an das Parlament regelmäßig Informationen über die Ausführung ihres Mandats, ihre Tätigkeit und die Errungenschaften der EUSR sowie über die Herausforderungen, denen sie sich gegenübersehen, übermittelt werden; drängt zu diesem Zweck darauf, dass die entsprechenden Dokumente in die interinstitutionelle Vereinbarung im Bereich der GASP aufgenommen werden;
ac. die Interaktion und den Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Bürgern in den Regionen, für die EUSR zuständig sind, zu fördern, um präventiv diplomatisch und vermittelnd zu wirken und die Wahrnehmbarkeit der EU zu verbessern; insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sich die EUSR aktiv für Akteure der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende, die eventuell bedroht werden oder ins Visier der lokalen Behörden geraten sind, einsetzen;
2. empfiehlt, dass das nächste Europäische Parlament vom neuen VP/HR die Zusage verlangen sollte, in den ersten sechs Monaten seines Mandats eine strategische Überlegung zum Rückgriff auf EUSR im Zusammenhang mit der Umsetzung der Globalen Strategie und im Einklang mit den oben angeführten Grundsätzen und Empfehlungen vorzulegen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den EU-Sonderbeauftragten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.
- [2] ABl. C 210 vom 3.8.2010, S. 1.
- [3] ABl. C 351E vom 2.12.2011, S. 454.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0440.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0288.
- [6] ABl. C 332E vom 15.11.2013, S. 114.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.3.2019 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
50 0 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Goffredo Maria Bettini, Klaus Buchner, Aymeric Chauprade, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Anna Elżbieta Fotyga, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Wajid Khan, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Tonino Picula, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Michel Reimon, Anders Sellström, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés, Geoffrey Van Orden |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Neena Gill, Ana Gomes, Patricia Lalonde, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Mirja Vehkaperä, Marie-Christine Vergiat, Željana Zovko |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Sergio Gaetano Cofferati, Birgit Collin-Langen, Charles Goerens, Enrique Guerrero Salom, Heidi Hautala, Maria Heubuch, Georgi Pirinski, Paul Rübig, Lola Sánchez Caldentey, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
50 |
+ |
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ALDE |
Petras Auštrevičius, Charles Goerens, Iveta Grigule-Pēterse, Patricia Lalonde, Mirja Vehkaperä |
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ECR |
Anna Elżbieta Fotyga, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden |
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EFDD |
Aymeric Chauprade |
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PPE |
Michèle Alliot-Marie, Birgit Collin-Langen, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Paul Rübig, Tokia Saïfi, Anders Sellström, Jaromír Štětina, László Tőkés, Vladimir Urutchev, Željana Zovko |
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S&D |
Goffredo Maria Bettini, Sergio Gaetano Cofferati, Andi Cristea, Neena Gill, Ana Gomes, Enrique Guerrero Salom, Wajid Khan, Arne Lietz, Clare Moody, Norbert Neuser, Pier Antonio Panzeri, Vincent Peillon, Tonino Picula, Georgi Pirinski, Kathleen Van Brempt |
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VERTS/ALE |
Klaus Buchner, Heidi Hautala, Maria Heubuch, Barbara Lochbihler, Michel Reimon, Jordi Solé |
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0 |
- |
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3 |
0 |
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GUE/NGL |
Lola Sánchez Caldentey, Helmut Scholz, Marie-Christine Vergiat |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung