BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 – Reserve für die Anpassung an den Brexit
3.9.2021 - (10945/2021 – C9-0000/2021 – 2021/0022(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Pierre Larrouturou
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan III – Kommission
(10945/2021 – C9-0000 – 2021/0022(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1], insbesondere auf Artikel 44,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, der am 18. Dezember 2020 endgültig erlassen wurde[2],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[3] (MFR-Verordnung),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[4],
– gestützt auf den Beschluss 2020/2053/EU, Euratom des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 25. Dezember 2020[6],
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021, der von der Kommission am 22. Januar 2021 angenommen wurde (COM(2021)0030),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021, der vom Rat am 19. Juli 2021 festgelegt und dem Europäischen Parlament am ... zugeleitet wurde (00000/2021 – C9-0000),
– gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0263/2021),
A. in der Erwägung, dass die Kommission am 25. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (im Folgenden als „Reserve“ bezeichnet) innerhalb der thematischen besonderen Instrumente außerhalb der EU-Haushaltsobergrenzen des MFR vorgelegt hat, „um unvorhergesehenen und nachteiligen Auswirkungen in den“ vom Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Union „am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren zu begegnen“ und so dessen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt abzufedern;
B. in der Erwägung, dass sich die Mittel für die Umsetzung der Reserve auf höchstens 5 000 000 000 EUR zu Preisen von 2018 (5 370 994 000 EUR zu jeweiligen Preisen) belaufen;
C. in der Erwägung, dass es Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1/2021 ist, Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 4 244 832 000 EUR zu jeweiligen Preisen (4 000 000 000 EUR zu Preisen von 2018) in den Jahreshaushaltsplan 2021 der Union einzustellen, um den Vorfinanzierungsbedarf zu decken, der sich aus der Umsetzung der Reserve für die Anpassung an den Brexit im Jahr 2021 ergibt;
D. in der Erwägung, dass infolge der Annahme der Verordnung zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit die Mittel auf den Haushaltsposten 16 02 03 übertragen werden; in der Erwägung, dass der Finanzbeitrag aus der Reserve für einen Mitgliedstaat anschließend im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung gemäß Artikel 63 der Haushaltsordnung gewährt wird;
1. nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 in der von der Kommission vorgelegten Form zur Kenntnis, dessen Ziel es ist, Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 4 244 832 000 EUR einzustellen, um den Vorfinanzierungsbedarf der Reserve für die Anpassung an den Brexit zu decken;
2. betont, dass die Reserve zu den thematischen besonderen Instrumenten innerhalb der MFR-Verordnung für die Jahre 2021 bis 2027 zählt und ihre verbundenen Mittel daher über die Ausgabenobergrenzen des MFR hinaus in den Haushaltsplan eingehen;
3. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021;
4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2021 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.8.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 0 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Mislav Kolakušić, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
33 |
+ |
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca |
ID |
Hélène Laporte |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
Renew |
Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds |
S&D |
Robert Biedroń, Paolo De Castro, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs |
The Left |
Dimitrios Papadimoulis |
Verts/ALE |
Rasmus Andresen, David Cormand, Alexandra Geese, Francisco Guerreiro |
0 |
- |
4 |
0 |
ID |
Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs |
NI |
Mislav Kolakušić |
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- : dagegen
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