Entschließungsantrag - B6-0440/2007Entschließungsantrag
B6-0440/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.11.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Charles Tannock, Ria Oomen-Ruijten, Laima Liucija Andrikienė, Christopher Beazley, Elmar Brok, Michael Gahler, Tunne Kelam, Bogdan Klich, Godelieve Quisthoudt-Rowohl und Karl von Wogau
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu dem Gipfel EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra

Verfahren : 2007/2626(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0440/2007
Eingereichte Texte :
B6-0440/2007
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Angenommene Texte :

B6‑0440/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfel EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits[1], das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 ausläuft,

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und Russlands, das in der nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 abgegebenen gemeinsamen Erklärung definiert wurde, nämlich einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung und Bildung einschließlich Kultur zu schaffen,

–  unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland, insbesondere die Entschließung vom 10. Mai 2007 zum EU-Russland-Gipfel in Samara und die Entschließung vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der EU mit Russland,

–  unter Hinweis auf den 20. Gipfel EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt haben, was eine tief greifende und umfassende wirtschaftliche Integration und gegenseitige Abhängigkeit herbeigeführt hat, die in naher Zukunft zwangsläufig noch stärker werden wird,

B.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind,

C.  unter Hinweis darauf, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den von den genannten Organisationen festgelegten Grundsätzen der Demokratie und der demokratischen Wahlen verpflichtet hat,

D.  in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Sorge dahingehend geäußert hat, ob Russland wirklich der Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte verpflichtet ist,

E.  in der Erwägung, dass die bevorstehenden Wahlen in Russland diesbezüglich ein wichtiger Test sein werden,

F.  in der Erwägung, dass Russland in den vergangenen Monaten zunehmend gegen die OSZE-Wahlbeobachter Stimmung gemacht, sie der Voreingenommenheit und der fast ausschließlichen Konzentration auf Wahlen „östlich von Wien“ beschuldigt hat; in der Erwägung, dass die diplomatische Delegation Russlands am Sitz der OSZE in Wien im vergangenen Monat Vorschläge dahingehend in Umlauf brachte, Delegationen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) auf 50 Personen zu begrenzen und ihnen zu untersagen, unmittelbar nach den Wahlen öffentliche Bewertungen vorzunehmen; in der Erwägung, dass Russland laut Aussage von Vladimir Churow, Leiter der zentralen Wahlkommission, „300 bis 400 ausländische Beobachter“ zu den Wahlen am 2. Dezember 2007 einladen wird, ein Bruchteil der 1 165, die die vergangenen Parlamentswahlen im März 2003 beobachteten,

G.  in der Erwägung, dass der Abschluss eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und der Russischen Föderation von größter Bedeutung für ihre künftige Zusammenarbeit ist, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen, die weitere Förderung von Sicherheit und Stabilität in Europa und die weitere Stärkung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit als Grundlage dieser Zusammenarbeit,

H.  in der Erwägung, dass sich die Aufnahme von Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verzögert hat und davon abhängig gemacht wurde, dass die russische Regierung ein 2005 verhängtes Verbot der Einfuhr von polnischem Agrarerzeugnissen aufhebt; in der Erwägung, dass von der EU und Russland Anstrengungen unternommen werden, einen Kompromiss in der Frage der Importe aus Polen zu finden, um diese politische Blockade zu überwinden, was auch für die anscheinend politisch motivierte Einstellung der Lieferungen an Litauen durch die russische Pipeline „Druzhba“ gilt,

I.  in der Erwägung, dass die zügige Verwirklichung aller vier gemeinsamen Räume – gemeinsamer Wirtschaftsraum, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Raum der äußeren Sicherheit und Raum der Forschung, Bildung und Kultur – Kernstück der Verhandlungen über das neue Abkommen über strategische Partnerschaft sein sollte,

J.  in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland zwischen 2000 und 2007 um das Fünffache zugenommen hat und inzwischen in absoluten Zahlen einen Umfang von 180 Milliarden Euro pro Jahr erreicht, womit Russland der drittwichtigste Handelspartner für die EU (nach den USA und China) und die EU der wichtigste Handelspartner für Russland ist,

K.  in der Erwägung, dass Russland einer der wichtigsten Lieferanten von Importstahlerzeugnissen für die EU ist und inzwischen den zweiten Rang nach China einnimmt; in der Erwägung, dass die Stahleinfuhren aus Russland 2006 einen Handelswert von 3 366 Milliarden Euro hatten,

L.  in der Erwägung, dass die Grundsätze, die den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Russischen Föderation zugrunde liegen, die Grundsätze der Gegenseitigkeit, der Transparenz, der Vorhersagbarkeit, der Verlässlichkeit, der Diskriminierungsfreiheit und der umsichtigen Staatsführung sein sollten,

M.  in der Erwägung, dass zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Russland in Kaliningrad und an weiteren Grenzübergängen zu mehreren Mitgliedstaaten erhebliche Verkehrsstaus verzeichnet werden,

N.  in der Erwägung, dass sich Russland auf dem letzten EU-Russland-Gipfel vom Mai 2007 in Samara eindeutig verpflichtete, das Abkommen über Überflüge Sibiriens zu unterzeichnen; in der Erwägung, dass die Aussichten darauf, dass dies in naher Zukunft geschieht, sehr gering zu sein scheinen,

O.  unter Hinweis darauf, dass der zügige Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation als verantwortungsvolles Mitglied wesentlich zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union beitragen würde, sofern die WTO-Zusagen und Verpflichtungen umfassend eingehalten und umgesetzt würden,

P.  in der Erwägung, dass im Vorfeld des Gipfels Investitions- und Geschäftsbeziehungen im Rahmen des Forums von Unternehmern aus der EU und Russland erörtert wurden, einer bilateralen Gruppe unter Leitung von Nils Andersen, Hauptgeschäftsführer von AP Moller-Maersk, Dänemark, und Anatoly Chubais, Chef von UES, dem russischen Stromkonzern,

Q.  in der Erwägung, dass laut Aussage von EU-Handelskommissar Peter Mandelson Energiefragen das wichtigste Thema der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland und ein entscheidender Aspekt bei den zweimal jährlich stattfindenden Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland sind,

R.  in der Erwägung, dass Russland in jüngster Zeit einige der größten Energieunternehmen der EU im Rahmen einer strategischen Partnerschaft in mehrere bedeutende Energieprojekte einbezogen oder es EU-Unternehmen gestattet hat, strategische Anteile an russischen Unternehmen zu erwerben; allerdings mit der Feststellung, dass die Zerschlagung von Yukos und die Versteigerung der Vermögenswerte dieses Unternehmens kein transparentes Geschäftsumfeld schaffen; außerdem unter Hinweis auf die Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts, das urteilte, die Strafverfolgung von Mikhail Khodorkowsky und Yukos durch die russischen Behörden sei illegal und politisch motiviert gewesen,

S.  in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für Europa und einer der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland ist und dass gemeinsame Anstrengungen unternommen werden müssen, um sowohl die bereits bestehenden als auch die noch auszubauenden Energietransportsysteme vollständig und effizient zu nutzen,

T.  unter Hinweis darauf, dass Streitigkeiten über die Bedingungen der Lieferung und des Transports von Energie auf dem Verhandlungsweg, ohne Diskriminierung und transparent beigelegt werden sollten und zu keiner Zeit als Mittel benutzt werden dürfen, politischen Druck auf die Mitgliedstaaten der EU und die Staaten in der gemeinsamen Nachbarschaft auszuüben,

U.  in der Erwägung, dass ein künftiges Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation aus diesen Gründen auch Grundsätze der Energiecharta enthalten sollte, die gemäß deren Artikel 45 für Russland sogar vor ihrer Ratifizierung durch die russische Staatsduma verbindlich ist,

V.  in der Erwägung, dass das erste Treffen zwischen der EU und Russland über das Deregulierungspaket im Energiebereich, das die Kommission ausgearbeitet hat und das Wettbewerb und Investitionen im Energiesektor fördern soll, am 22. Oktober 2007 in Moskau stattfand,

W.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Russische Föderation gemeinsam aktiv zur Schaffung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent beitragen könnten und sollten, besonders in der gemeinsamen Nachbarschaft, aber auch in anderen Teilen der Welt, darunter im Iran und im Nahen Osten,

X.  in der Erwägung, dass beide Seiten absolute Priorität für eine Lösung in Bezug auf den künftigen Status des Kosovo vorsehen sollten, die von allen Konfliktparteien akzeptiert werden kann, und für eine Lösung weiterer festgefahrener Konflikte in Moldau und im südlichen Kaukasus,

Y.  unter Hinweis darauf, dass Erklärungen der russischen Regierung als Reaktion auf die Pläne der USA, Komponenten ihres Raketenabwehrsystems in Polen und der Tschechischen Republik zu installieren, und Russlands unangebrachte Drohung, aus dem Abkommen über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) auszuscheren, erhebliche Sorgen um die Erhaltung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent haben aufkommen lassen,

Z.  unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, dass die EU mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützt,

1.  bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin ein wichtiger Partner für den Aufbau von strategischer Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, eng auf der internationalen Bühne und in der gemeinsamen Nachbarschaft zusammenzuarbeiten;

2.  betont die Bedeutung von Einigkeit und Solidarität unter allen EU-Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Russland; Verhandlungen über bilaterale Abkommen sollten im Geiste der gemeinsamen GASP-Positionen der EU geführt werden;

3.  begrüßt das Ergebnis des 20. Gipfeltreffens EU-Russland, das den Teilnehmern zufolge in einem wirklich konstruktiven Umfeld und einer freundlichen Atmosphäre verlief; vermerkt die positive Dynamik im Rahmen der derzeitigen Tätigkeit betreffend die praktische Umsetzung der Fahrpläne für die vier gemeinsamen Räume und betont, dass eine weitere Vertiefung der Partnerschaft von wechselseitigem Nutzen wäre;

4.  begrüßt den ständigen Meinungsaustausch über die Menschenrechte in Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen; betont jedoch, dass die derzeitige Lage in Russland Anlass zu großer Sorge gibt, was die Achtung der Menschenrechte, Demokratie, Meinungsfreiheit, Fremdenfeindlichkeit, Gewalt zwischen den Volksgruppen sowie die Rechte der Zivilgesellschaft und von Einzelpersonen, die Staatsorgane in Frage zu stellen und sie für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, anbelangt; ist äußerst besorgt über das Fehlen jeglicher gehaltvollen Antwort seitens der russischen Regierung auf diese wiederholt zum Ausdruck gebrachte Sorge; betont, dass die Umsetzung des aktuellen NRO-Gesetzes negative Auswirkungen auf die Arbeit vieler NRO hatte, und unterstützt aktuelle Initiativen zur Vereinfachung der Verfahren für eine Registrierung von NRO;

5.  fordert die russischen Staatsorgane auf, bei den Wahlen zur Duma im Dezember 2007 und bei den Präsidentschaftswahlen im März 2008 einen freien und fairen Wahlprozess zu gewährleisten, damit die Oppositionsparteien die Gelegenheit haben, Wahlkampf zu führen; betont, dass die Medienfreiheit von zentraler Bedeutung sein wird, wenn die Wahlen als frei und fair angesehen werden sollen;

6.  betont seine Überzeugung, dass die bevorstehenden Wahlen in Russland ein wichtiger Test der Umsetzung der demokratischen Grundsätze und Menschenrechtsverpflichtungen sein werden, und erwartet, dass Russland eine vernünftige Entscheidung treffen und eine ausreichende Zahl von OSZE-Beobachtern einladen wird, die Wahlen zu überwachen;

7.  bedauert das Scheitern der Verhandlungen mit der russischen Regierung über die Aufhebung des von Russland verhängten Verbots der Einfuhr von polnischen Agrarerzeugnissen und das anschließende Unvermögen, Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland einzuleiten; bedauert, dass es seit dem vorherigen Gipfel nahezu keine positiven Entwicklungen gegeben hat, und fordert die russische Regierung nachdrücklich auf, umgehend die Maßnahmen, die sie getroffen hat und die weitere Verhandlungen verhindert haben, zu überdenken; ermutigt den portugiesischen Ratsvorsitz, seine Bemühungen fortzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass das Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen möglichst bald angenommen werden kann, und die Verhandlungen ohne weiteren Verzug aufzunehmen;

8.  bekräftigt die Bedeutung der Errichtung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums und einer Weiterentwicklung der im Fahrplan für den gemeinsamen Wirtschaftsraum vereinbarten Zielvorgaben, insbesondere was die Schaffung eines offenen und integrierten Marktes zwischen der EU und Russland betrifft;

9.  nimmt Kenntnis von den auf dem Gipfel vorgelegten Schlussfolgerungen des Unternehmerforums, in denen Enttäuschung und Bedauern über die Abkühlung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Russland geäußert wird, und warnt vor Problemen mit Handel und Investitionen, wenn sich die Kluft zwischen Politik und Unternehmenstätigkeit ausweiten sollte;

10.  betont die Bedeutung einer Verbesserung des Klimas für europäische Investitionen in Russland, die nur durch Förderung und Erleichterung diskriminierungsfreier und transparenter Bedingungen für die Unternehmen, durch weniger Bürokratie und durch Investitionen in beiden Richtungen erreicht werden kann; erklärt sich besorgt über den Mangel an Berechenbarkeit bei der Anwendung von Vorschriften durch staatliche Behörden;

11.  befürwortet die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen EU und Russland im Weltraum im Rahmen des im März 2006 zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Weltraumagentur und Roscosmos begründeten Weltraumdialogs zwischen den drei Parteien, der sich auf Raumfahrtanwendungen (Satellitennavigation, Erdbeobachtung und Satellitenkommunikation), den Zugang zum Weltraum (Trägerraketen und zukünftige Raumtransportsysteme), die Weltraumforschung und die Entwicklung von Raumfahrttechnologien bezieht; nimmt zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit im Weltraum im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftsraums als vorrangiger Bereich identifiziert wurde;

12.  befürwortet die auf dem Gipfel erfolgte Unterzeichnung eines Abkommens über den Handel mit bestimmten Stahlprodukten, wobei die Quoten für Flachstahl- und Langstahlprodukte erhöht wurden, um der Erweiterung der EU um Bulgarien und Rumänien Rechnung zu tragen und Lieferungen an Stahldienstleistungszentren in den EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen;

13.  begrüßt die Fortschritte hinsichtlich der Umsetzung der grenzübergreifenden Kooperationsprogramme auf der Grundlage des Prinzips der Kofinanzierung und des gleichwertigen Status bei der Auswahl vorrangiger Projekte; begrüßt insbesondere die Ankündigung der russischen Seite auf dem Gipfel, sie sei bereit, die notwendigen Mittel für diese Programme bereitzustellen, beginnend mit einer ersten Tranche von 122 Mio. Euro;

14.  betont, dass bis zu 50 Kilometer lange Lastwagenstaus auf der EU-Seite der Grenze unannehmbar sind, und fordert Russland daher auf, seine Verfahren an den Grenzen zu straffen und die mit der EU vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung dieser Staus umzusetzen;

15.  bedauert, dass Russland seine Zusage nicht eingehalten hat, die Zahlungen für Überflüge Sibiriens auslaufen zu lassen; fordert Russland auf, das diesbezüglich auf dem letzten Gipfel erreichte Abkommen zu unterzeichnen, und unterstreicht, dass ein Schritt Russlands in die richtige Richtung es der EU ermöglichen würde, an dem im November in Moskau geplanten Luftfahrtgipfel festzuhalten, der der Ermittlung des riesigen Potentials für eine Zusammenarbeit in diesem wesentlichen Sektor dienen soll;

16.  begrüßt die auf dem Gipfel erzielten Fortschritte hinsichtlich des Beitritts Russland zur WTO, die für gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen auf beiden Seiten sorgen und in hohem Maße die russischen Bemühungen unterstützen werden, eine moderne, diversifizierte und spitzentechnologieorientierte Volkswirtschaft aufzubauen; fordert Russland auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die verbleibenden Hindernisse im Beitrittsprozess auszuräumen, der in einer kritischen Phase ist, und dafür zu sorgen, dass die Zusagen und Verpflichtungen einer WTO-Mitgliedschaft umfassend eingehalten und umgesetzt werden können;

17.  begrüßt den verstärkten energiepolitischen Dialog EU-Russland; betont die Bedeutung von Energieeinfuhren für die europäischen Volkswirtschaften, die eine potenzielle Gelegenheit zu weiterer handels- und wirtschaftspolitischer Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland bieten; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage solcher Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, strategische Unabhängigkeit, Infrastrukturen und Investitionen; stellt besorgt fest, dass die Zerschlagung von Yukos, die politische Verfolgung von Mikhail Khodorkowsky, der für vier Jahre inhaftiert wurde und dessen Haftentlassung auf Bewährung nun möglich sein sollte, und der in jüngster Zeit auf Russneft ausgeübte Druck für große Unsicherheit unter den Unternehmen sorgen; fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta, das ihr angefügte Transitprotokoll sowie die Schlusserklärung der G8 in ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden;

18.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Energieversorgungssicherheit der EU weiter zu erhöhen, und begrüßt daher die auf dem Gipfel erzielte Vereinbarung, die Arbeiten im Hinblick auf ein Frühwarnsystem für Angebot und Nachfrage in Bezug auf Energie aus Russland für die EU auf der Grundlage eines Informationsaustauschs über potentielle Krisen und Lösungswege fortzusetzen;

19.  unterstreicht die Notwendigkeit, mit Russland als notwendigem und wichtigem Partner im Hinblick auf die Sicherung von Frieden, Stabilität und Sicherheit sowie bei der Bekämpfung von internationalem Terrorismus und gewalttätigem Extremismus zusammenzuarbeiten und auch andere Sicherheitsprobleme wie Umweltgefahren und atomare Risiken, Drogen, Waffen- und Menschenhandel sowie die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in der europäischen Nachbarschaft in Angriff zu nehmen;

20.  fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, insbesondere mit Hilfe eines intensivierten Dialogs über Ukraine und Belarus sowie gemeinsamer Bemühungen, um die ungelösten Konflikte in Berg-Karabach sowie in Moldau und Georgien endlich beizulegen und dazu die uneingeschränkte territoriale Integrität dieser Staaten zu gewährleisten, sowie, was Transnistrien betrifft, eines Abzugs der verbleibenden russischen Truppen, die erforderlichenfalls von einem Kontingent internationaler Beobachter abgelöst werden sollten;

21.  fordert die Regierung Russlands auf, einen positiven Beitrag zu den Bemühungen der Kosovo-Kontaktgruppe und der Europäischen Union um eine dauerhafte politische Lösung in Bezug auf den künftigen Status des Kosovo zu leisten, die für die am Konflikt beteiligten Parteien annehmbar ist;

22.  fordert die EU und Russland als Mitglied des VN-Sicherheitsrats auf, ihre Bemühungen um eine Lösung des iranischen Atomproblems fortzusetzen;

23.  fordert die EU und Russland auf, ihrer Verantwortung als Mitglieder des Quartetts für die Lösung des Nahostkonflikts gerecht zu werden und Bemühungen um die Abhaltung einer internationalen Friedenskonferenz im Hinblick auf einen Frieden im Nahen Osten zu unterstützen;

24.  appelliert an die Regierungen Russlands und der Vereinigten Staaten, die Beratungen über Verteidigungs- und Sicherheitsfragen, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar oder mittelbar betreffen, zu intensivieren; legt den Regierungen beider Staaten nahe, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten umfassend an diesen Beratungen zu beteiligen und auf Maßnahmen und Entscheidungen zu verzichten, die als Gefahren für Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent angesehen werden könnten; fordert Russland nachdrücklich auf, seine Pläne zu überdenken, die Einhaltung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) auszusetzen, und den Verhandlungsweg zu beschreiten, um seine legitimen Interessen zu schützen und eine Erosion des KSE-Vertrags zu vermeiden, die zu einem neuen Rüstungswettlauf und neuen Konfrontationslinien führen könnte;

25.  begrüßt das Inkrafttreten der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen im gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unterstreicht die Bedeutung ihrer umfassenden Anwendung; begrüßt diesbezüglich auch den kürzlich erfolgten Start des Visa-Dialogs;

26.  betont die Bedeutung der fortdauernden Korruptionsbekämpfung; begrüßt die Mitarbeit der Russischen Föderation in der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption sowie das nachhaltige Engagement von Präsident Putin und Ministerpräsident Zubkow in dieser Frage, unterstreicht aber, dass internationale Übereinkommen, nationale Rechtsvorschriften und Verhaltenskodices nicht ausreichen, wenn sich an sie keine effektive Umsetzung anschließt;

27.  befürwortet die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding zwischen dem föderalen Drogenkontrolldienst Russlands und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, in dem die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in allen Bereichen zur Drogenbekämpfung gefordert wird, von medizinischer Unterstützung für Drogenabhängige bis zur Mitarbeit an vorbeugenden Maßnahmen mit Medien und öffentlichen Organisationen;

28.  nimmt Kenntnis von den Fortschritten im Rahmen des gemeinsamen Raums für Forschung, Bildung und Kultur, und begrüßt insbesondere die Abhaltung der ersten Sitzung des Ständigen Partnerschaftsrates für Kultur am Vortag des Gipfels, in der Bereiche für einen künftigen gemeinsamen Aktionsplan identifiziert wurden, was ein nachhaltiges Engagement beider Seiten signalisiert, die kulturelle Zusammenarbeit in neue Dimensionen zu führen;

29.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation sowie dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.