ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
13.2.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Stefano Zappalà und Karl von Wogau
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und dem Versagen des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und den Kodex in ein rechtlich verbindliches Instrument umzuwandeln
B6‑0065/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und dem Versagen des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und den Kodex in ein rechtlich verbindliches Instrument umzuwandeln
Das Europäische Parlament,
- gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren 2008 bereits seit zehn Jahren existiert,
B. in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe des Rates „Ausfuhr konventioneller Waffen“ sich am 30. Juni 2005, also vor mehr als zwei Jahren, auf technischer Ebene auf den Text eines Gemeinsamen Standpunkts verständigte, der das Ergebnis eines gründlichen Prozesses zur Überarbeitung des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren mit dem Ziel war, den Kodex in ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Waffenexporte aus EU-Hoheitsgebiet und durch EU-Unternehmen umzuwandeln,
C. in der Erwägung, dass der Kodex durch die Annahme dieses Gemeinsamen Standpunkts ein rechtlich verbindliches Waffenausfuhrkontrollinstrument für alle EU-Mitgliedstaaten werden wird,
D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament diesen Gemeinsamen Standpunkt mehrmals nachdrücklich begrüßt hat, unter anderem in seiner Entschließung vom 18. Januar 2007 zum 7. und 8. Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren,
E. in der Erwägung, dass es dem Europäischen Rat allerdings seit 2005 nicht gelungen ist, diesen Gemeinsamen Standpunkt auf politischer Ebene zu verabschieden, womit die Frage ungeregelt bleibt,
F. in der Erwägung, dass die Gründe dieses Versäumnisses nie offiziell erläutert wurden, jedoch offenbar im Zusammenhang stehen mit dem Wunsch einiger EU-Mitgliedstaaten, das geltende EU-Waffenembargo gegenüber der Volksrepublik China aufzuheben,
G. in der Erwägung, dass dieses Problem durch die nachstehend angeführten Entwicklungen noch dringlicher geworden ist:
- 1.die Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon, der die EU verpflichtet, als global verantwortlicher Akteur zu handeln,
- 2.die sich entwickelnde Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), in deren Rahmen in zunehmenden Maße militärische und zivile Missionen der EU in Drittländern stationiert werden und EU-Personal mit zuvor von EU-Mitgliedstaaten gelieferten Waffen bedroht werden könnte,
- 3.jüngste Ankündigungen von EU-Mitgliedstaaten, die sich bereit erklärten, ihre Waffenexporte auszuweiten, um wirtschaftliche Interessen zu fördern,
- 4.mehrere Initiativen zur Harmonisierung der nationalen öffentlichen Auftragsvergabe in Bezug auf Waffen und innergemeinschaftlicher Waffentransfers und -verkäufe,
H. in der Erwägung, dass die positiven Bemühungen der Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“, den Kodex und seine Anwendung weiter zu verbessern, durch Waffenexporte aus EU-Mitgliedstaaten in Länder sabotiert werden, die einen Konflikt oder Instabilität verzeichnen oder in denen die Menschenrechte nicht respektiert werden und die somit gemäß dem Verhaltenskodex als unzuverlässige Bestimmungsländer betrachtet werden,
I. in der Erwägung, dass die fehlende politische Bereitschaft, den Verhaltenskodex in einen Gemeinsamen Standpunkt umzuwandeln, im Widerspruch steht zur führenden Rolle der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Förderung von Rechtsinstrumenten, die auf die Kontrolle öffentlicher und privater Waffentransfers und insbesondere ein Abkommen über den Waffenhandel abzielen,
1. bedauert in Anbetracht des zehnten Jahrestags des Kodex nachdrücklich die derzeitigen politischen Gegebenheiten, die die Annahme dieses Gemeinsamen Standpunkts verhindern;
2. fordert die slowenische Präsidentschaft auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit der Verhaltenskodex endlich als Gemeinsamer Standpunkt verabschiedet wird;
3. fordert die Mitgliedstaaten, die einen rechtlich verbindlichen Verhaltenskodex ablehnen, auf, ihren Standpunkt zu überdenken;
4. ist überzeugt, dass der Beitrag der EU zu einem international verbindlichen Abkommen über den Waffenhandel an Glaubwürdigkeit gewinnen wird, sobald ihre eigene Regelung für Waffenexporte rechtlich verbindlich wird;;
5. ist überzeugt, dass parallel zur Annahme des Gemeinsamen Standpunkts unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden sollten:
- a)Verhinderung unverantwortlicher Waffentransfers durch strenge Anwendung der Kriterien des Kodex auf Unternehmen und nationale Streitkräfte,
- b)Verbesserung und Anwendung von Waffenvermittlungskontrollen, Verhinderung des illegalen Waffenhandels per Flugzeug und Schiff,
- c)sofortige Untersuchung der jüngsten Vorwürfe betreffend Verstöße gegen Waffenembargos,
- d)Verhinderung des Verkaufs von im Verlauf von ESVP-, SSR- und weiteren EU-Operationen eingesammelten Waffen an private Waffenvermittler und ihres künftigen Transfers in andere Regionen,
- e)Verbesserung der Transparenz und Qualität der von den EU-Mitgliedstaaten im Kontext des Jahresberichts über den Verhaltenskodex vorgelegten Daten;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.