Entschließungsantrag - B6-0283/2008Entschließungsantrag
B6-0283/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.5.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Stefano Zappalà, Jacek Saryusz-Wolski, Karl von Wogau, Elmar Brok und Jonathan Evans
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu dem Gipfeltreffen EU-USA

Verfahren : 2008/2530(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0283/2008
Eingereichte Texte :
B6-0283/2008
Angenommene Texte :

B6‑0283/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-USA

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen, insbesondere seine beiden Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens[1] und zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA[2] und seine Entschließung vom 25. April 2007,[3]

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Europäischen Union und der USA vom 26. Juni 2004 bzw. vom 20. Juni 2005 zu der Bekämpfung des Terrorismus und zur Stärkung der beiderseitigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Terrorismusbekämpfung,

–  in Kenntnis des Ergebnisses des Gipfeltreffens EU-USA vom 30. April 2007 in Washington D.C.,

–  in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des 63. Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber vom Oktober 2007,

–  in Kenntnis des Ergebnisses der Tagung des Nordatlantikrates vom 3. April 2008 in Bukarest,

–  unter Hinweis auf das bevorstehende Gipfeltreffen EU-USA am 10. Juni in Brdo, Slowenien,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die sich auf die gemeinsamen Werte der Freiheit, der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte stützt, der Eckpfeiler der Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum ist,

B.  in der Erwägung, dass Freiheit und Demokratie weltweit zu fördern sind und die Herausforderungen, die sich daraus ergeben, wie internationale Sicherheit, Beseitigung der Armut, Förderung der Entwicklung, Notwendigkeit weltweiter Abrüstungsbemühungen, Schutz der Menschenrechte, weltweite Gesundheitsrisiken, Umweltprobleme, die Frage der Energieversorgung, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bewältigt werden müssen,

C.  in der Erwägung, dass es im Interesse beider Partner ist, sich auf der Grundlage der bestehenden internationalen Verträge und der effektiven Arbeit der internationalen Institutionen, insbesondere des Systems der Vereinten Nationen, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, zusammen gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen,

D.  in der Erwägung, dass die transatlantische Partnerschaft und die NATO für die kollektive Sicherheit äußerst wichtig sind, wie dies auch klar aus der Europäischen Sicherheitsstrategie ersichtlich ist,

E.  in der Erwägung, dass der transatlantische Markt als Verkörperung der größten bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen der Welt Arbeitsplätze für 14 Millionen Menschen in der EU und den Vereinigten Staaten bietet, 40 % des Welthandels ausmacht und weiterhin der Motor der Weltwirtschaft ist,

F.  unter Hinweis darauf, dass von Kooperation geprägte transatlantische Wirtschaftsbeziehungen im Interesse der Europäischen Union wie auch der USA liegen und dass konsequente politische Führung für die Stärkung des transatlantischen Marktes gefordert ist, so dass die laufenden Arbeiten des transatlantischen Wirtschaftsrats Unterstützung verdienen, und in der Hoffnung, dass sie einer der Eckpfeiler der Beziehungen zwischen der EU und den USA werden,

1.  fordert die EU und die USA nachdrücklich auf, bei einem breiten Spektrum politischer Herausforderungen von gemeinsamem Interesse, insbesondere dem westlichen Balkan, dem Nahen Osten, Iran, Afghanistan und Afrika, enger zusammenzuarbeiten, und empfiehlt auch die Förderung eines gemeinsamen Ansatzes bei den Beziehungen mit anderen großen geopolitischen Akteuren, einschließlich China, Indien, Japan, Lateinamerika und Russland;

2.  ermutigt die Partner, ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung des Friedens, des Wohlstands und des Fortschritts im Nahen Osten auf der Grundlage der vom Quartett im Einklang mit der „Road Map“ eingeleiteten aufeinander folgenden Initiativen zu erhöhen, wobei in jeder Phase eine regelmäßige, starke und gemeinsame Präsenz des Quartetts und ebenso ein Dialog auf höchster Ebene sicherzustellen sind; hebt die Bedeutung einer gemeinsamen Haltung gegenüber der Regierung der Palästinensischen Autonomiebehörde hervor, unter besonderer Betonung der Grundsätze der Gewaltfreiheit, der Anerkennung des Staates Israel und der Anerkennung der früheren Abkommen und Verpflichtungen, wozu auch die „Road Map“ gehört; fordert Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, einseitige Maßnahmen zu vermeiden, die dem Endziel zweier demokratischer Staaten, Israel und Palästina, die nebeneinander in Frieden und Sicherheit leben, schaden könnten; fordert die Palästinensischen Autonomiebehörde eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um Terrorakte zu verhindern, und Israel, die Ausweitung der Siedlungen auf palästinensischem Boden einzustellen; ist optimistisch, dass der neue Vertreter des Quartetts, der ehemalige Premierminister Blair, zusammen mit einer intensiveren Diplomatie im Vorfeld des internationalen Treffens im November in der Lage sein wird, echte Verbesserungen der Lage vor Ort zu erreichen;

3.  begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm, die am 3. März 2008 zur Annahme der Resolution 1803 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen führte, durch die neue Sanktionen gegen den Iran verhängt wurden; hält es daher für bedauerlich, dass der Iran seinen internationalen Verpflichtungen, jegliche Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungstätigkeit einzustellen, noch immer nicht nachgekommen ist, und ermuntert beide Partner, weiterhin zusammenzuarbeiten, um eine langfristige Verhandlungslösung dieses Problems zu finden; fordert die USA auf, nach dem Erfolg ihrer Diplomatie in den Verhandlungen mit Nordkorea gemeinsam mit der EU unmittelbar an den Verhandlungen mit dem Iran teilzunehmen, da sie in der Lage sind, zusätzliche Sicherheitsgarantien im Rahmen eines umfassenden regionalen Sicherheitssystems zu bieten, zu dem sich beide Partner nachdrücklich bekennen;

4.  fordert ein konzertiertes Vorgehen gegenüber China, insbesondere im Hinblick darauf, dass dringend Mittel und Wege gefunden werden müssen, um die Demokratie in diesem Land zu fördern, die Spannungen mit Taiwan abzubauen und den Dialog zwischen den Behörden in Beijing und dem Dalai Lama zu erleichtern, um in der Tibet-Frage konkrete Fortschritte zu erzielen;

5.  betont das anhaltende gemeinsame Engagement für regionale Sicherheit und Stabilität im gesamten Balkan; lobt das rasche, unparteiliche und effektive Handeln der Kosovo-Friedenstruppe der NATO KFOR anlässlich des jüngsten Gewaltsausbruchs im Kosovo und betont, dass KFOR auf der Grundlage der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Kosovo bleiben muss, um ein sicheres Umfeld, einschließlich der Freizügigkeit aller Menschen und aller internationalen Kräfte im Kosovo, zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU eine wichtige Rolle im Kosovo spielt; begrüßt den Beginn der Rechtsstaatlichkeitsmission der EU im Kosovo und besteht darauf, dass EULEX im gesamten Hoheitsgebiet des Kosovo präsent ist;

6.  stellt fest, dass die euro-atlantische und weitere internationale Sicherheit eng mit der Zukunft Afghanistans als einem friedlichen und demokratischen Staat, in dem die Menschenrechte geachtet werden und keine Bedrohung durch Terrorismus herrscht, verbunden ist; begrüßt das feste und langfristige Engagement der NATO in Afghanistan, das in der „neuen strategischen Vision“ der ISAF zum Ausdruck kommt, sowie den umfassenden Ansatz der internationalen Gemeinschaft unter Zusammenführung ziviler und militärischer Maßnahmen, einschließlich der Polizeimission der EU, die Teil des Gesamtengagements der EU in Afghanistan und eines koordinierten Ansatzes der EU ist, der lokale politische Orientierung, die der Sonderbeauftragte der EU gewährt, und ein Projekt zum Wiederaufbau umfasst, das u. a. durch die Kommission geleitet wird; hält es für bedauerlich, dass ein NATO-Mitgliedstaat weiterhin eine effektive Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO in Afghanistan blockiert, wodurch verhindert wird, dass die EU-Mission die sehr wichtige Rückendeckung durch die NATO in den Bereichen geheimdienstliche Erkenntnisse und Sicherheit erhält;

7.  unterstreicht die Bedeutung der NATO, die weiterhin das unverzichtbare Forum für Sicherheitskonsultationen zwischen Europa und den USA ist, und der Außen- und Sicherheitspolitik der EU bei der Stärkung unserer Fähigkeit, den bestehenden und sich entwickelnden Sicherheitsbedrohungen des 21. Jahrhunderts die Stirn zu bieten; begrüßt die Bemerkungen des US-amerikanischen Präsidenten Bush auf dem NATO-Gipfel in Bukarest, wo er betonte, dass es zum Aufbau eines starken NATO-Bündnisses auch starker europäischer Verteidigungskapazitäten bedürfe und dass er daher seine europäischen Partner darin bestärken werde, zur Unterstützung sowohl der NATO- als auch der EU-Operationen ihre Verteidigungsinvestitionen zu erhöhen, damit sie mehr Stärke und Schlagkraft bekommen, wenn Amerikaner und Europäer zusammen eingesetzt werden; empfiehlt in diesem Zusammenhang, die derzeitigen Beziehungen zwischen der NATO und der Europäischen Union in Sicherheitsfragen auszubauen und dabei die Eigenständigkeit beider Organisationen weiterhin zu wahren;

8.  ist der Auffassung, dass die Verbreitung ballistischer Raketen immer mehr zu einer Bedrohung des Gebiets und der Nationen der EU wird und dass die Raketenabwehr Teil einer breiter angelegten Reaktion zur Abwehr dieser Bedrohung ist; erkennt daher den wesentlichen Beitrag zum Schutz der EU vor ballistischen Langstreckenraketen an, der dem geplanten Aufbau eines US-amerikanischen Raketenabwehrsystems in Europa zukommen wird; begrüßt die Unterstützung des NATO-Gipfels in Bukarest für die Pläne der USA sowie seine Entscheidung, das System auf Gebiete in Europa auszudehnen, die nicht unter die derzeitigen Pläne der USA fallen würden; fordert die NATO auf, in enger Zusammenarbeit mit der EU zu prüfen, wie die Kapazitäten der USA mit den gegenwärtigen Anstrengungen der NATO im Bereich der Raketenabwehr verknüpft werden können um sicherzustellen, dass sie fester Bestandteil einer künftigen die gesamte NATO umfassenden Raketenabwehrarchitektur werden; ermuntert die Russische Föderation, Nutzen aus den Vorschlägen der USA für eine Zusammenarbeit bei der Raketenabwehr zu ziehen, und fordert alle an dem Projekt beteiligten Parteien auf, die Möglichkeiten zu prüfen, die Raketenabwehrsysteme der USA, der NATO und Russlands zugegebener Zeit zu verknüpfen;

9.  meint, dass die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen für beide Partner weiterhin zu den größten Sicherheitsherausforderungen gehört; begrüßt deshalb das Engagement beider Seiten, die sich um eine wirksame globale Antwort auf die größten Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in der Welt durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen und die unverantwortliche Ausfuhr und Verbreitung von konventionellen Waffen, einschließlich leichter Waffen und Kleinwaffen, bemühen; unterstreicht daher die Notwendigkeit, die Arbeiten zur Stärkung der Regelung über die Nichtverbreitung fortzuführen und Anstrengungen zu unternehmen, um entschieden auf die universelle Geltung der diesbezüglichen internationalen Verträge und Übereinkommen, insbesondere des Übereinkommens von Ottawa über das Verbot von Antipersonenminen, sowie auf den Beitritt zum Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Raketen, die Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen betreffend leichte Waffen und Kleinwaffen sowie den Abschluss eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags über Waffenhandel hin zu arbeiten;

10.  betont, dass Daten, soweit notwendig, im Einklang mit dem geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung und unter Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzvorschriften ausgetauscht werden sollten; meint, dass die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb eines angemessenen Rechtsrahmens erfolgen muss, durch den klare Regeln und Bedingungen festgelegt, ein angemessener Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten einzelner Bürger sichergestellt und Mechanismen zur Verfügung gestellt werden, durch die Abhilfe geschaffen werden kann, wo dies notwendig ist;

11.  fordert die USA auf, die Visa-Regelungen unverzüglich aufzuheben und auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit alle Bürger von EU-Mitgliedstaaten gleich zu behandeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Gesprächen zwischen der EU und den USA über das neue Paket von die Sicherheit betreffenden Forderungen der USA zur Schaffung der Visafreiheit;

12.  betont, dass es entschlossen ist, weiterhin zur Stärke und Stabilität der transatlantischen Partnerschaft durch sein Engagement im transatlantischen Dialog der Gesetzgeber beizutragen; unterstützt weiterhin die Bemühungen um die Einrichtung eines legislativen Frühwarnsystems zwischen dem Europäischen Parlament und dem Kongress der USA;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.