Entschließungsantrag - B6-0621/2008Entschließungsantrag
B6-0621/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

1.12.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Stefano Zappalà und Karl von Wogau im Namen der PPE-DE-Fraktion
von Renate Weber im Namen der ALDE-Fraktion
von Ģirts Valdis Kristovskisogau im Namen der UEN-Fraktion
zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0619/2008

Verfahren : 2008/2682(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0621/2008
Eingereichte Texte :
B6-0621/2008
Angenommene Texte :

B6‑0621/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenexporte im Jahre 2008 zehn Jahre alt geworden ist,

B.  in der Erwägung, dass vor mehr als zwei Jahren, am 30. Juni 2005, die Arbeitsgruppe des Rates zu Waffen (COARM) sich als Ergebnis eines sorgfältigen Prozesses zur Überarbeitung des Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte mit dem Ziel, den Verhaltenskodex zu einem effizienten Instrument zur Kontrolle von Waffenexporten aus dem Hoheitsgebiet der EU und durch EU-Unternehmen umzugestalten auf technischer Ebene auf einen Text für einen Gemeinsamen Standpunkt geeinigt hatte,

C.  in der Erwägung, dass durch eine Annahme dieses Gemeinsamen Standpunktes der Verhaltenskodex für alle EU-Mitgliedstaaten zu einem rechtsverbindlichen Kontrollinstrument in Bezug auf Waffenexporte wird,

D.  in der Erwägung, dass trotz wiederholter Aufforderung durch das Europäische Parlament der Rat seit 2005 diesen Gemeinsamen Standpunkt auf politischer Ebene nicht angenommen hat und damit das Problem ungelöst im Raume stehen lässt,

E.  in der Erwägung, dass dieses Thema aufgrund einer Reihe von Entwicklungen erneut zu einem Dringlichkeitsthema geworden ist:

  • -mehrere Initiativen zur Angleichung der einzelstaatlichen Politikansätze zur Waffenbeschaffung sowie innergemeinschaftliche Transfers und Verkäufe von Waffen;
  • -erneutes Interesse an einer Kontrolle der Auswirkungen des illegalen Waffenhandels insbesondere seit Inkrafttreten der EU-Luftverkehrssicherheitsbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Luftfrachtgesellschaften, die verdächtigt werden, in destabilisierende Waffentransfers involviert zu sein

1.  bekräftigt energisch seine Kritik an der derzeitigen politischen Sackgasse in Bezug auf die Nichtannahme dieses Gemeinsamen Standpunktes vor dem Hintergrund des zehnten Jahrestages des Verhaltenskodex;

2.  fordert die kommenden Ratsvorsitze auf, dieses Problem dadurch zu lösen, dass sie gewährleisten, dass der Gemeinsame Standpunkt ohne weiteren Verzug angenommen wird;

3.  bekräftigt, dass der Beitrag der EU zu einem international verbindlichen Vertrag über den Waffenhandel erheblich an Glaubwürdigkeit gewinnen wird, sobald ihr eigenes Regime über Waffenexporte rechtsverbindlich geworden ist;

4.  bekräftigt, dass parallel zur Annahme des Gemeinsamen Standpunktes u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden sollten:

  • a)Verhinderung unverantwortlicher Waffentransfers durch eine strikte Anwendung der Kriterien des Verhaltenskodex sowohl auf Unternehmen als auch auf nationale Streitkräfte;
  • b)Verbesserung und Anwendung der Vermittlungskontrollen;
  • c)umgehende Ermittlungen in Bezug auf jüngste Behauptungen über Verstöße gegen Waffenembargos;
  • d)Verhinderung des Weiterverkaufs von Waffen, die im Laufe von ESVP- und SSR-Operationen und anderen EU-Initiativen zusammengetragen wurden, an private Vermittler sowie Unterbindung ihres anschließenden Transfers in andere Regionen mit gewalttätigen Konflikten oder Spannungen;
  • e)Verbesserung der Transparenz und der Qualität der Daten, die von den EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Jahresbericht über den Verhaltenskodex bereitgestellt werden;

5.  bekundet seine Überzeugung, dass die Annahme des Gemeinsamen Standpunktes zum Verhaltenskodex über Waffenexporte an Drittstaaten für eine ordnungsgemäße Umsetzung der künftigen Instrumente zur Angleichung und Liberalisierung der innergemeinschaftlichen Transfers von Verteidigungsgütern von wesentlicher Bedeutung ist;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.