ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage im Jemen
6.7.2015 - (2015/2760(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao im Namen der EFDD-Fraktion
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die vom Sprecher des EAD am 14. Juni 2015 in Genf abgegebene Erklärung zur möglichen Wiederaufnahme der Gespräche über den Jemen unter Federführung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, und des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, vom 11. Mai 2015 zum vorgeschlagenen Waffenstillstand im Jemen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Mogherini und von Kommissionsmitglied Stylianides vom 1. April 2015 zu den Auswirkungen der Kämpfe im Jemen,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. April 2015 zum Jemen,
– in Kenntnis der Resolutionen 2014 (2011), 2051 (2012), 2140 (2014), 2201 (2015) und 2216 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf das Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft vom 21. September 2014,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Ko-Vorsitzenden der 24. Tagung des Golf-Kooperationsrates und der Europäischen Union und der Ministertagung vom 24. Mai 2015,
– unter Hinweis auf das Übergangsabkommen für den Jemen von 2011,
– unter Hinweis auf die Presseerklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 25. Juni 2015 zur Lage in Jemen,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im Jemen ein Bürgerkrieg im Gange ist, an dem mehrere unterschiedliche Gruppierungen beteiligt sind: die Huthi-Kräfte, die den ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh gestürzt haben, der früheren Regierung treu ergebene Kräfte und die Separatisten im Süden mit ihren Hochburgen um die Stadt Aden, im südlichen Jemen und im Gouvernement Ad Dali’; in der Erwägung, dass islamische Terrorgruppen – Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Milizen, die sich dem Islamischen Staat / Da'ish verschrieben haben – die Krise auch zu ihren Gunsten nutzen; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte des Jemen in ihrer Loyalität geteilt sind;
B. in der Erwägung, dass der Präsident des Landes, Abd-Rabbu Mansour Hadi, am 25. März 2015 aus dem Land fliehen musste, nachdem Rebellen und deren Verbündete in seine Zufluchtsstätte im Landessüden eindrangen, seinen Flughafen besetzten und ein Kopfgeld auf ihn aussetzten; in der Erwägung, dass sich Hadi und die Regierung nun im Exil in Saudi-Arabien befinden;
C. in der Erwägung, dass auf dem Gipfel der Arabischen Liga im März 2015 eine Militäroperation gegen die Huthi-Rebellen unter saudi-arabischer Führung gutgeheißen wurde; in der Erwägung, dass die von den USA unterstützte Koalition unter saudi-arabischer Führung am 26. März mit Luftschlägen gegen die Rebellen begonnen hat und es durch eine Beinahe-Blockade der jemenitischen Häfen sehr schwierig geworden ist, humanitäre Hilfe zu leisten;
D. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen am 1. Juli in dem von Konflikten erschütterten Land den humanitären Notstand der Stufe 3 (der höchsten Stufe) ausgerufen haben und VN-Beamte erklärt haben, dass der Jemen kurz vor einer Hungersnot steht; in der Erwägung, dass die WHO davor gewarnt hat, dass das jemenitische Gesundheitssystem am Rande des Zusammenbruch ist;
E. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge im Jemen infolge des Konflikts 21 Millionen Menschen bzw. etwa 80 % der Bevölkerung irgendeine Form humanitärer Hilfe benötigen; in der Erwägung, dass den letzten Zahlen der Vereinten Nationen zufolge die Hälfte der jemenitischen Bevölkerung vor dem Hintergrund einer von der Koalition unter saudi-arabischer Führung verhängten Seeblockade nun unter Nahrungsmittelunsicherheit leidet;
F. in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die aufgrund von Krankheiten und Unterernährung sterben, vermutlich bald die Zahl der in dem Konflikt getöteten Menschen überschreiten wird, und dass bisher über insgesamt 8 000 Fälle von Denguefieber in Aden berichtet wurde, die 590 Todesopfer gefordert haben; in der Erwägung, dass andere Krankheiten wie Malaria und durch verschmutztes Trinkwasser verursachte Erkrankungen ebenfalls zunehmen, während Gesundheitseinrichtungen große Schwierigkeiten haben, funktionsfähig zu bleiben;
G. in der Erwägung, dass 70 % der jemenitischen Bevölkerung unter 30 Jahre alt und weitgehend ohne Bildungsabschluss sind; in der Erwägung, dass junge Menschen das Gefühl haben, zum Überleben keine andere Wahl haben als sich als Kämpfer zu verdingen;
H. in der Erwägung, dass Jemen eine Hochburg der AQAP und zunehmend auch des Islamischen Staats / Da'ish ist; in der Erwägung, dass am 29. Juni in der Hauptstadt Sana’a eine Autobombe explodierte, die einer Menschenmenge galt, die sich versammelt hatte, um die durch eine andere in der Vorwoche explodierte Autobombe getöteten Personen zu betrauern (dabei wurden auch mindestens 28 Menschen verletzt); in der Erwägung, dass der Islamische Staat im Jemen die Verantwortung für beide Anschläge übernommen hat;
I. in der Erwägung, dass durch die Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein Waffenembargo und weitere gezielte Sanktionen gegen den Huthi-Anführer und andere Einzelpersonen verhängt wurden, die gegen Frieden und Stabilität im Jemen agiert haben;
J. in der Erwägung, dass im Juni 2015 in Genf unter der Vermittlung der Vereinten Nationen Verhandlungen über die Krise im Jemen geführt wurden, dass die Friedensgespräche zwischen den Krieg führenden Parteien jedoch nicht zu einem Waffenstillstandsabkommen geführt haben; in der Erwägung, dass den Erklärungen von VN-Sprecher Stéphane Dujarric zufolge noch kein Termin für eine zweite Gesprächsrunde festgelegt wurde;
K. in der Erwägung, dass die von den USA unterstützte Koalition arabischer Staaten unter saudi-arabischer Führung seit März die Huthis und ihre Verbündeten bombardiert; in der Erwägung, dass nach Aussagen der Vereinten Nationen seit Beginn der Bombardierungen über 3 000 Menschen getötet und mehr als 14 000 verletzt wurden;
L. in der Erwägung, dass es nach dem humanitären Völkerrecht klar ist, dass kriegführende Parteien alles tun müssen, um zivile Todesopfer zu verhindern oder deren Zahl möglichst gering zu halten; in der Erwägung, dass nichts darauf hindeutet, dass die Militärkoalition unter der Führung Saudi-Arabiens irgendetwas getan hat, um derartige Verstöße zu verhindern oder diesbezüglich Abhilfe zu schaffen;
M. in der Erwägung, dass bei einem Luftangriff am 28. Juni die UNDP-Einrichtung in Aden getroffen und dabei ein Wachmann getötet wurde; in der Erwägung, dass die Konfliktparteien seit Beginn des Konflikts regelmäßig direkt oder mittelbar Wohngebiete und zivile Infrastrukturen ins Visier genommen haben;
N. in der Erwägung, dass es durch die Luftangriffe unter saudi-arabischer Führung bislang nicht gelungen ist, die Huthis wie geplant zurückzudrängen, und dass der Konflikt nunmehr an mindestens sechs Fronten im Lande ausgetragen wird;
O. in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Todesopfer in der Zivilbevölkerung des Golfstaats nunmehr 1 400 übersteigt; in der Erwägung, dass die Anzahl der Binnenvertriebenen Schätzungen zufolge auf insgesamt mehr als 300 000 angestiegen ist;
P. in der Erwägung, dass der Jemen auch unmittelbar von der humanitären Krise am Horn von Afrika betroffen ist, da über 250 000 Flüchtlinge, mehrheitlich aus Somalia, im Jemen gestrandet sind und unter prekären Bedingungen leben; in der Erwägung, dass der Jemen Schätzungen der Regierung zufolge etwa eine Million Migranten aus Äthiopien aufgenommen hat;
Q. in der Erwägung, dass es im Jemen insbesondere im Süden reiche Ölvorkommen gibt und dass die Meerenge von Bab el-Mandeb ein Engpass ist, durch den die wichtigsten Schifffahrtsrouten der Welt verlaufen und Schätzungen zufolge auch 4 % der weltweiten Erdölproduktion transportiert werden;
R. in der Erwägung, dass das umfangreiche archäologische und historische Erbe in der Altstadt von Sana’a nach der heftigen Zunahme der Bombenangriffe immer mehr bedroht ist;
1. ist tief besorgt angesichts der sich rasch verschlechternden Sicherheitslage und humanitären Lage im Jemen und der damit einhergehenden destabilisierenden Wirkung für die gesamte Region; spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus und bekundet der jemenitischen Bevölkerung sein Mitgefühl;
2. verurteilt das destabilisierende Vorgehen der Huthis und der dem ehemaligen Präsidenten Saleh treu ergebenen Militärtruppen sowie sämtliche gewaltsamen Handlungen aller Seiten; fordert alle Parteien auf, der Gewalt unverzüglich ein Ende zu setzen, und fordert eine humanitäre Waffenruhe, damit Hilfe zu denen gelangen kann, die sie am dringendsten benötigen;
3. verurteilt nachdrücklich die Angriffe der AQAP und des Islamischen Staats / Da'ish, die in einer bereits jetzt dramatischen Lage stattfinden; ist äußerst besorgt darüber, dass solche Terrororganisationen aus der gegenwärtigen Lage Nutzen ziehen, und begrüßt, dass die EU ihre feste Zusage und Entschlossenheit bekräftigt hat, gegen die Bedrohung durch extremistische und terroristische Gruppen vorzugehen;
4. ist darüber beunruhigt, dass der Konflikt im Jemen wohl mit dem Machtkampf in der Region im Zusammenhang steht; fordert den Iran und Saudi-Arabien auf, vertrauensbildende Maßnahmen zu unterstützen, die zu einer Deeskalierung der Lage beitragen, und konstruktiv eine Rückkehr der Konfliktparteien an den Verhandlungstisch zu unterstützen, wobei eine tragfähige langfristige friedliche Lösung nicht zwangsläufig auf der fortgesetzten Einheit des Jemen innerhalb seiner derzeitigen Grenzen beruhen muss;
5. vertritt die Ansicht, dass der Stillstand nur durch eine allseits annehmbare Lösung überwunden werden kann; vertritt die Ansicht, dass eine solche Lösung auf der Initiative des Golf-Kooperationsrates und dem Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft beruhen sollte, das weiterhin die einzige tragfähige Option bleibt, obwohl das Land dadurch nicht stabilisiert werden konnte;
6. ist davon überzeugt, dass nur ein breiter politischer Konsens und in einer angstfreien Atmosphäre geführte friedliche Verhandlungen zwischen den wichtigsten politischen Gruppierungen, mit Delegierten, die die politischen Organisationen, in deren Namen sie verhandeln wollen, auch wirklich repräsentieren und deren Unterstützung haben, eine tragfähige Lösung herbeiführen, der Gewalt ein Ende setzen, den Frieden wiederherstellen und die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Jemen bewahren können;
7. unterstützt nachdrücklich den Appell, den der Sondergesandte der Vereinten Nationen für den Jemen, Ismail Uld Scheich Ahmed, an alle Konfliktparteien gerichtet hat, sich auf eine humanitäre Waffenruhe während des den Muslimen heiligen Fastenmonats Ramadan zu verständigen, damit dringend benötigte Hilfslieferungen durch die Häfen von Aden und al-Hudaida auf gleichberechtigter Basis an beide Seiten im Jemen verteilt werden können;
8. begrüßt, dass die Kommission 2015 humanitäre Hilfe in Höhe von 25 Millionen Euro bereitgestellt hat, um die landesweit unter akuter Unterernährung, Konflikthandlungen und Vertreibung leidende Bevölkerung zu unterstützen, ist jedoch der Ansicht, dass noch mehr getan werden sollte; fordert, dass in Abstimmung mit anderen internationalen Gebern weitere Mittel bereitgestellt werden, damit eine humanitäre Krise verhindert und Hilfebedürftigen die nötige Grundversorgung angeboten werden kann;
9. begrüßt den wertvollen Beitrag zivilgesellschaftlicher Organisationen, die im Jemen die meiste Arbeit vor Ort leisten, von der Verteilung von Wasser und Lebensmitteln an isolierte Dörfer bis zur Einrichtung von Kliniken in abgelegenen Gebieten, und zwar alles mit begrenzten Finanzmitteln;
10. unterstützt nicht die die Luftangriffe der Koalition unter der Führung von Saudi-Arabien, da sie zahlreiche Todesopfer und Verletzte unter der Zivilbevölkerung gefordert haben, und vertritt die Ansicht, dass sie dem humanitären Völkerrecht zuwiderlaufen, da Angriffe, die wahllos auf die Zivilbevölkerung und Kombattanten gerichtet sind oder die Zivilbevölkerung unverhältnismäßig stark in Mitleidenschaft ziehen, verboten sind; fordert Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner auf, das humanitäre Völkerrecht zu beachten, allen mutmaßlichen Verstößen sofort nachzugehen und für eine Entschädigung der Opfer unter der Zivilbevölkerung zu sorgen;
11. ist ernsthaft besorgt über die von der Koalition unter der Führung von Saudi-Arabien durchgesetzte faktische Luft- und Seeblockade, die einen Verstoß gegen das Kriegsrecht darstellt, da dadurch das Überleben der Bevölkerung unmittelbar bedroht ist; ist besonders besorgt über den Kraftstoffmangel, der zur Folge hat, dass Lebensmittel, Wasser und Arzneimittel nicht mehr transportiert werden können und Wasserpumpen und Generatoren nicht mehr arbeiten können, wodurch die Gefahr entsteht, dass die Bereitstellung grundlegender Dienste allmählich völlig zum Stillstand kommt;
12. ist äußerst beunruhigt darüber, dass der anhaltende Konflikt und die Land-, See- und Luftblockade, solange kein Waffenstillstand und keine politische Lösung erreicht werden, wahrscheinlich dramatische Auswirkungen auf die humanitäre Lage und langfristige Konsequenzen für die Lebensgrundlagen, die Ernährungssicherheit und die Ernährung von Kindern haben werden;
13. fordert die Koalition auf, Maßnahmen umzusetzen, die das rasche Anlanden von Tankern zur Lieferung von Kraftstoff an die Zivilbevölkerung ermöglichen würden, insbesondere für Krankenhäuser und Wasserpumpen; fordert gleichzeitig die Huthis und andere bewaffnete Gruppen auf, die Lieferung dieser Kraftstoffe an die Zivilbevölkerung und an VN-Organisationen und humanitäre Organisationen zu erlauben;
14. betont, dass koordinierte humanitäre Maßnahmen unter Führung der Vereinten Nationen erforderlich sind; fordert die Völkergemeinschaft auf, sich zu einer erheblichen Aufstockung der humanitären Hilfe zu verpflichten;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung des Jemen zu übermitteln.