Begriffsbestimmung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen sowie Schutz geografischer Angaben für Spirituosen (Aussprache)
Herbert Dorfmann (PPE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in der Kürze der Zeit nur kurz auf die Frage der Zumischung von Alkohol aus Bier zu Spirituosen eingehen.
Natürlich ist Ethanol, das aus der Verarbeitung von alkoholfreiem Bier kommt, auch Ethanol. Genau gleich, wie man Ethanol eben aus den Nebenprodukten der Weinbereitung, aus Zuckerrüben, aus Mais und auch vielen anderen Dingen herstellen kann. Darum geht es ja gar nicht. Es geht darum, dass vor Jahrzehnten für die Nebenprodukte der Weinbereitung dieser kleine Wettbewerbsvorteil geschaffen wurde, dass diese Produkte eben Spirituosen beigemischt werden können, während das Nebenprodukt aus der Bierbereitung, das ja zugegebenermaßen erst in den letzten Jahren aufgetaucht ist – seit wir ebem im alkoholfreies Bier haben –, halt ein Abfallprodukt ist und diesen Vorteil nicht hat. Ich denke, wir sollten uns schon gut überlegen, ob wir ohne jedes Wissen, von welchen Mengen wir hier überhaupt reden und was da auf uns zukommt, das jetzt einfach über Bord werfen, der ob wir diesem Abfallprodukt – denn um ein Abfallprodukt handelt es sich am Ende in der Bierherstellung – diese zusätzliche Veredelung geben sollten und zulassen sollten, dass es Spirituosen beigemischt werden kann.
Ich werde mich jedenfalls morgen in der Abstimmung dafür aussprechen, dass wir den heutigen Status quo aufrechterhalten, dass also nach wie vor bei der Herstellung von Spirituosen jenen Produkten der Vorzug gegeben wird, die eben aus der Destillation von Nebenprodukten der Weinproduktion kommen.