Parlamentarische Anfrage - E-001970/2024Parlamentarische Anfrage
E-001970/2024

Auslieferung von Maja T. durch die deutschen Behörden an Ungarn

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-001970/2024
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Ilaria Salis (The Left), Martin Schirdewan (The Left)

Am 28. Juni 2024 haben die deutschen Behörden Maja T. an Ungarn ausgeliefert, obwohl das deutsche Bundesverfassungsgericht die Auslieferung mit Beschluss untersagt hat. Am 2. August 2024 hat das Bundesverfassungsgericht „erhebliche Bedenken“ an der Vereinbarkeit dieser Auslieferung mit den Anforderungen des wirksamen Rechtsschutzes und Zweifel daran geäußert, ob die Rechte von Maja T. in ungarischer Haft angemessen geschützt würden.

Eingang: 7.10.2024

Letzte Aktualisierung: 21. Oktober 2024
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