Nichteinhaltung von Bestimmungen der Richtlinie 91/630/EWG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
18.2.2009
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1268/09
von Neil Parish (PPE-DE)
an die Kommission
Das Lebensmittel- und Veterinäramt, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Organisation „Compassion in World Farming“ haben Berichte veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass häufig gegen die Bestimmungen der Richtlinie 91/630/EWG des Rates[1] verstoßen wird, wonach Schweine mit Beschäftigungsmaterial versorgt werden müssen und das routinemäßige Stutzen der Schwänze untersagt ist.
Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um die Mitgliedstaaten zu veranlassen, die Richtlinie 91/630/EWG ordnungsgemäß durchzusetzen?
- [1] ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 33.
ABl. C 189 vom 13/07/2010