Patientenrechte in der Europäischen Union
24.10.2006
MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE O-0124/06
gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung
von Jules Maaten, Marios Matsakis, Jorgo Chatzimarkakis, Viktória Mohácsi, Karin Riis-Jørgensen, Georgs Andrejevs, Graham Watson, Holger Krahmer und Marco Cappato im Namen der ALDE-Fraktion
an die Kommission
Die Ausnahme der Gesundheitsdienstleistungen vom Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie und die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes über den Zugang zur ärztlichen Behandlung im Ausland erfordern dringend Entscheidungen. Es sind ein sehr viel umfassenderer Ansatz und eine größere Berücksichtigung der Patientenrechte vonnöten; ferner muss geklärt werden, wie diese Rechte EU-weit einheitlich umgesetzt werden können, unabhängig von der Eigentumsfrage bei medizinischen Einrichtungen, den einzelstaatlichen Sozialfürsorgesystemen, der Organisation und der Verwaltung der nationalen Gesundheitssysteme, oder von der Tatsache, ob die ärztliche Behandlung im Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt. Das grundlegende Recht auf Zugang zu den Leistungen der Gesundheitsfürsorge für ethnische Minderheiten (z.B. der Roma), Flüchtlinge, Einwanderer und Obdachlose ist ein anderer Bereich, der genau geprüft werden muss. In der Europäischen Union entscheidet eine zunehmende Zahl von Patienten selber, wo und wie sie behandelt werden. Es gibt ebenfalls einen wachsenden Markt für Gesundheitstourismus. Es gibt jedoch weder Garantien für die Qualität und die Sicherheit solcher Dienste im Bereich der Gesundheit, noch ein gemeinsames System für die medizinische Qualitätssicherung (medical audit) und die Haftung. Außerdem gibt es keine grenzüberschreitende Dimension, was das Recht der Patienten auf Ansprüche auf Entschädigung, die Sorgfaltspflicht und die Festlegung und Umsetzung der berufsständischen Ethik und Grundsätze betrifft. Den Patienten stehen kaum Informationen zur Verfügung, wenn sie ihre Wahl treffen müssen, und es gibt keinen gemeinsamen standarisierten Ansatz der EU in der Frage der Patientenrechte.
Als demokratisch gewählte Vertretung der Bürger richtet das Europäische Parlament folgende Fragen an die Kommission:
- Hat die Kommission Kenntnis von den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Patientenrechte sowie darüber, wie diese Rechte in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt werden könnten, einschließlich des Rechts auf grenzüberschreitende Beschwerde und Entschädigung?
- Beabsichtigt die Kommission, das Recht auf Gesundheit, das Recht, ein Patient zu sein und die Rechte als Patient oder als Kunde von Gesundheitsdienstleistungen unterschiedlich zu betrachten und anzugehen?
- Erkennt die Kommission an, dass die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes über die Erstattung von Kosten für die Gesundheitsfürsorge in anderen Ländern die grundlegenden Freiheiten des Binnenmarktes untermauern?
- Trägt die Kommission den Auswirkungen der Globalisierung und der Informationsströme Rechnung, und beabsichtigt sie, im Sinne eines besseren Verständnisses für die Patienten, Partnerschaften einzugehen?
- Erkennt die Kommission die Notwendigkeit an, ein einheitliches Paket (Charta) der wesentlichen Grundrechte der Patienten in der Europäischen Union einzuführen, und den Rahmen und die Mechanismen so zu gestalten, dass deren Einhaltung und Ausübung in der Praxis gewährleistet werden?
- Berücksichtigt die Kommission die Übereinkommen des Europarates über die Rechte der Patienten?
Eingang: 24.10.2006
Weiterleitung: 26.10.2006
Fristablauf: 02.11.2006