Nichttarifäre Handelshemmnisse für Lebensmittelausführer im EU-Binnenmarkt
4.2.2016
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000022/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Czesław Adam Siekierski, Albert Deß, Paolo De Castro, Mairead McGuinness, Viorica Dăncilă, Jarosław Kalinowski, Pilar Ayuso, Janusz Wojciechowski, Zbigniew Kuźmiuk, Peter Jahr, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Jens Rohde, Andreas Schwab, Dariusz Rosati, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Jadwiga Wiśniewska, Stanisław Ożóg, Wim van de Camp, Bolesław G. Piecha, Michał Boni, Barbara Kudrycka, Julia Pitera, Karl-Heinz Florenz, Werner Langen, Anna Záborská, Francisco José Millán Mon, Cecilia Wikström, Knut Fleckenstein, Indrek Tarand, Adam Gierek, Jiří Maštálka, Ryszard Czarnecki, Marc Tarabella, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, David McAllister, Hermann Winkler, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Kuhn, Tadeusz Zwiefka, Heinz K. Becker, Janusz Zemke, Jan Olbrycht, Annie Schreijer-Pierik
Das zunehmende Auftreten von nichttarifären Handelshemmnissen für Lebensmittelausführer im EU-Binnenmarkt, die einzelne Mitgliedstaaten eingeführt haben, sowie die Tatsache, dass diese Handlungen weiterhin gegen das EU-Recht verstoßen, stehen im Widerspruch zu einer der Grundfreiheiten, auf denen die EU basiert, nämlich der Warenverkehrsfreiheit (Artikel 3, Artikel 28 und Artikel 49 AEUV).
Diese Handlungen sind nicht nur diskriminierend, sie wirken sich auch in einer Art und Weise auf die Wettbewerbsfähigkeit der in den EU-Binnenmarkt eingeführten Lebensmittel aus (Artikel 101 und Artikel 102 AEUV), dass negative Konsequenzen für die Wirtschaft der EU entstehen könnten und der grenzüberschreitende Handel mit Lebensmitteln im EU-Binnenmarkt zurückgehen könnte. Solche Handlungen könnten sich auch negativ auf die Funktionsweise von KMU im Binnenmarkt auswirken.
1. Welche rechtlichen Schritte beabsichtigt die Kommission gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die diskriminierend gegen Lebensmittelausführer in der EU vorgehen?
2. Hat die Kommission die genannten Probleme analysiert, und zieht sie die Einführung von EU-Bestimmungen in Erwägung, mit denen solche, die Lebensmittelausfuhr diskriminierende Praktiken unterbunden werden, damit der EU-Binnenmarkt für Lebensmittelerzeuger und -händler sauber, fair und transparent funktioniert?
3. Kann die Kommission im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Binnenmarktstrategie, die die Kommission im Oktober 2015 angenommen hat, folgende Fragen beantworten:
a. Zieht sie in Erwägung, entschiedene Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Anwendung protektionistischer Maßnahmen bzw. Praktiken durch die Mitgliedstaaten auf dem Binnenmarkt eingeschränkt werden?
b. Wird sie die Möglichkeit untersuchen, EU-Bestimmungen einzuführen, mit denen solche diskriminierenden Praktiken für die Lebensmittelausfuhr unterbunden werden, damit der EU-Binnenmarkt für Lebensmittelerzeuger und -händler sauber, fair und transparent funktioniert? Falls ja, beabsichtigt die Kommission, solche Bestimmungen einzuführen?