Initiative der EU für Bestäuber
26.11.2018
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000127/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Alojz Peterle, Karin Kadenbach, Mark Demesmaeker, Frédérique Ries, Linnéa Engström, Kateřina Konečná, Mireille D'Ornano, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Mit der EU-Initiative für Bestäuber soll dem Rückgang des Bestands an Bestäubern entgegengewirkt und ein Beitrag zu den weltweiten Bemühungen um deren Erhaltung geleistet werden. Die Initiative geht jedoch die wichtigsten Ursachen für den Rückgang des Bestands an Bestäubern nicht hinreichend an. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Wie beabsichtigt die Kommission, die Kohärenz zwischen der Initiative für Bestäuber und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erhöhen? Wird das Überwachungssystem einschließlich eines Index für Wildbestäuber in die GAP aufgenommen?
2. Arbeitet die Kommission derzeit an einer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt über das Jahr 2020 hinaus? Wie wird die Kommission die Kohärenz und die Kompatibilität zwischen diesen Maßnahmen für die Zeit nach 2020, dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und der neuen GAP sicherstellen?
3. Wie wird die Kommission die Umsetzung der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und der Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden verbessern, Innovation im Bereich alternativer Methoden vorantreiben und diese Methoden in die GAP integrieren? Wie beabsichtigt die Kommission, die Entwicklung organischer Pestizide zu unterstützen, die Bestäubern nicht schaden?
4. Beabsichtigt die Kommission, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, indem sie Rechtsvorschriften vorschlägt, die die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung sämtlicher Pestizide auf Neonikotinoid-Basis in der gesamten Union ausnahmslos verbieten?
5. Wie beabsichtigt die Kommission, die Rechtmäßigkeit der Notfall-Zulassungen zu prüfen, die die Verwendung verbotener Pestizide erlauben, und welche Folgemaßnahmen sind geplant?
6. Berufliche Verwender von Pestiziden sind gemäß Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verpflichtet, präzise Aufzeichnungen über ihren Pestizideinsatz zu führen. Beabsichtigt die Kommission, die Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung dieser Angaben zu verpflichten?
7. Wann wird die Kommission den überfälligen Bericht über die Rückverfolgbarkeit der Verwendung von Pestiziden veröffentlichen?