Parlamentarische Anfrage - O-000017/2021Parlamentarische Anfrage
O-000017/2021

Autismus und inklusive Beschäftigung

Anfrage zur mündlichen Beantwortung  O-000017/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Pierfrancesco Majorino, Jordi Cañas, Stefania Zambelli, Katrin Langensiepen, José Gusmão
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Verfahren : 2020/2585(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000017/2021
Eingereichte Texte :
O-000017/2021 (B9-0017/2021)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Autismus ist eine komplexe lebenslange Behinderung, die von jeder betroffenen Person unterschiedlich erlebt wird. Schätzungsweise sind fünf Millionen Menschen in Europa von einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen.[1] Menschen mit Autismus sind unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung, stark von Diskriminierung betroffen, was sich in schlechten Beschäftigungsaussichten niederschlägt. Menschen mit Autismus, auch solche mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau, sind unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit betroffen.[2] Ihre Beschäftigungsquote liegt unter 10 %[3] und damit weit unter den Quoten von 47 % bei Menschen mit Behinderungen und von 72 % bei Menschen ohne Behinderungen. Sie sind häufig unterbeschäftigt, arbeiten in prekären und/oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen mit sehr niedrigem Lohn, oft in betreuten Einrichtungen, und sind stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Die Pandemie hat dazu geführt, dass sie weniger Bildungs- und Beschäftigungschancen haben, weil sie ihre Ausbildung abgebrochen haben, weil sie entlassen wurden oder weil Unterstützungsdienste und evidenzbasierte Maßnahmen ausgesetzt worden sind. In Bezug auf ihr Recht auf uneingeschränkte gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und unter Bezugnahme auf die neue Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen[4], die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[5], den Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen möchte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Kommission folgende Fragen stellen:

1. Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die Aussichten für die persönliche Entwicklung und die Beschäftigungsaussichten von Menschen mit Autismus zu verbessern – insbesondere im Hinblick auf den Schutz durch den Rechtsrahmen für soziale Sicherheit, Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne und Nichtdiskriminierung in Einrichtungen, individualisierte und spezialisierte Unterstützung im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie beim Übergang von diesen in die Erwerbstätigkeit, individualisierte Ansätze zur Bedarfsermittlung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (u. a. mit angepassten Einstellungsverfahren und evidenzbasierten Arbeitgeberschulungen) – und um eine hochwertige und inklusive Beschäftigung bei gleichem Lohn wie Menschen ohne Behinderung sowie angemessene Vorkehrungen, den Einsatz unterstützender Technologie und die Verwendung von EU-Mitteln in diesem Zusammenhang zu gewährleisten?

2. Wie wird die Kommission konkret die Erhebung und Überwachung von qualitativ aufgeschlüsselten Daten über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Autismus, einschließlich derjenigen mit gleichzeitig auftretenden Erkrankungen, anderen Behinderungen und in betreuten Einrichtungen, verbessern und sicherstellen?

3. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Kommission vor, um der Lebensqualität, den unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen von Personen mit einer Autismus-Spektrum-Störung sowie den Auswirkungen der Pandemie und der intersektionellen Diskriminierung, mit der sie unter anderem in den Bereichen Bildung, Wohnen, Beschäftigung, Sozialschutz und Inklusion konfrontiert sind, Rechnung zu tragen und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen auf ihre spezifischen Bedürfnisse eingehen?

Eingang: 17.3.2021

Fristablauf: 18.6.2021

Letzte Aktualisierung: 22. März 2021
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