Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments
22.4.2021
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000030/2021
an die Kommission
Artikel 136 der Geschäftsordnung
Antonio Tajani, Domènec Ruiz Devesa
im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen
Im Anschluss an dem am 16. April 2014 vom Parlament angenommenen Vorschlag, den Beschluss 95/167/EG über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments zu ersetzen, haben der Rat und die Kommission ihren institutionellen und politischen Willen bekundet, einen Dialog im Hinblick auf eine Einigung über einen neuen Rechtstext aufzunehmen.
In einem Non-Paper vom Mai 2018 hat der Ausschuss für konstitutionelle Fragen eine neue Formulierung für den angenommenen Vorschlag unterbreitet, bei der einige der vom Rat geäußerten Bedenken berücksichtigt wurden. Trotz der Offenheit des Parlaments hat der Rat jedoch ohne weitere Erläuterungen in Bezug auf Teile des vorgeschlagenen neuen Textes „ernste Bedenken in rechtlicher und institutioneller Hinsicht“ geäußert.
Im Anschluss an die Entschließung des Parlaments vom 18. April 2019 zu den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission über den Legislativvorschlag für eine Verordnung über das Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments hat die Konferenz der Präsidenten am 16. Oktober 2019 beschlossen, das Verfahren auf der Grundlage des ursprünglichen Vorschlags des Parlaments wieder aufzunehmen.
Der Rat und das Parlament haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von dem besonderen Gesetzgebungsverfahren gemäß Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das der Zustimmung des Rates und der Kommission bedarf. Während das Parlament die Auffassung vertritt, dass diese Rechtsgrundlage die drei Organe dazu verpflichtet, nach Treu und Glauben auf eine Einigung über einen gemeinsamen Text hinzuarbeiten, fühlt sich der Rat nicht verpflichtet, Verhandlungen aufzunehmen, und weigert sich, die vom Parlament vorgeschlagene Verordnung zu erörtern.
Kann die Kommission die Gründe für diese Blockade erläutern und institutionelle Lösungen für das Verfahren dieses spezifischen politischen Dialogs unter Berücksichtigung des besonderen Charakters des Gesetzgebungsverfahrens und der Rolle der drei Organe darin vorschlagen, um einen konstruktiven Dialog zu führen, der über die völlige Ablehnung des Legislativtextes hinausgeht?
Kann die Kommission dem Parlament versichern, dass sie rasch einen politischen Dialog mit dem Parlament aufnehmen wird, um zu einer Einigung zu gelangen, die den Abschluss des Verfahrens ermöglicht, und um einen geeigneten Rechtsrahmen für die Umsetzung des Untersuchungsrechts des Parlaments zu schaffen, das einen Eckpfeiler der parlamentarischen Demokratie darstellt?
Eingang: 22.4.2021
Fristablauf: 23.7.2021