GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage der Guarani-Kaiowá im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso do Sul
23.11.2016 - (2016/2991(RSP))
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B8-1260/2016)
ECR (B8-1262/2016)
EFDD (B8-1265/2016)
PPE (B8-1268/2016)
S&D (B8-1271/2016)
GUE/NGL (B8-1274/2016)
ALDE (B8-1275/2016)
Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Roberta Metsola, Andrey Kovatchev, Eva Paunova, Tunne Kelam, Tomáš Zdechovský, Lefteris Christoforou, József Nagy, Marijana Petir, Claude Rolin, Milan Zver, Pavel Svoboda, Patricija Šulin, Dubravka Šuica, Michaela Šojdrová, Joachim Zeller, László Tőkés, Bogdan Brunon Wenta, Sven Schulze, Laima Liucija Andrikienė, Eduard Kukan, Anna Záborská, Stanislav Polčák, Adam Szejnfeld, Tadeusz Zwiefka, Csaba Sógor, Ivan Štefanec, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Therese Comodini Cachia, Ramona Nicole Mănescu, Inese Vaidere im Namen der PPE-Fraktion
Elena Valenciano, Pier Antonio Panzeri, Josef Weidenholzer, Victor Boştinaru, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Nikos Androulakis, Maria Arena, Francisco Assis, Zigmantas Balčytis, Hugues Bayet, Brando Benifei, José Blanco López, Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Soledad Cabezón Ruiz, Nicola Caputo, Miriam Dalli, Doru-Claudian Frunzulică, Elena Gentile, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Sylvie Guillaume, Sergio Gutiérrez Prieto, Eva Kaili, Cécile Kashetu Kyenge, Krystyna Łybacka, Vladimír Maňka, Costas Mavrides, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Victor Negrescu, Momchil Nekov, Demetris Papadakis, Vincent Peillon, Pina Picierno, Tonino Picula, Kati Piri, Miroslav Poche, Liliana Rodrigues, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Julie Ward, Damiano Zoffoli, Carlos Zorrinho im Namen der S&D-Fraktion
Charles Tannock, Raffaele Fitto, Ruža Tomašić, Jana Žitňanská, Notis Marias, Angel Dzhambazki, Branislav Škripek im Namen der ECR-Fraktion
António Marinho e Pinto, Nedzhmi Ali, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Beatriz Becerra Basterrechea, Dita Charanzová, Ilhan Kyuchyuk, Pavel Telička, Fredrick Federley, Ramon Tremosa i Balcells, Marielle de Sarnez, Gérard Deprez, Martina Dlabajová, José Inácio Faria, María Teresa Giménez Barbat, Nathalie Griesbeck, Marian Harkin, Filiz Hyusmenova, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Louis Michel, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Carolina Punset, Frédérique Ries, Marietje Schaake, Jasenko Selimovic, Hannu Takkula, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans, Paavo Väyrynen, Cecilia Wikström, Viktor Uspaskich, Valentinas Mazuronis im Namen der ALDE-Fraktion
Xabier Benito Ziluaga, Lola Sánchez Caldentey, Estefanía Torres Martínez, Tania González Peñas, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat, Kateřina Konečná, Marisa Matias, Merja Kyllönen im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Ernest Urtasun, Molly Scott Cato im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo, Isabella Adinolfi im Namen der EFDD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Guarani-Kaiowá im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso do Sul
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Notwendigkeit, die Rechte der indigenen Völker Brasiliens zu schützen, insbesondere seine Entschließung zu der Verletzung der Verfassungsrechte der Eingeborenenvölker in Brasilien vom 15. Februar 1996[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 1995 zur Lage der Eingeborenenvölker Brasiliens[2],
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP), wie sie am 13. September 2007 von der Generalversammlung angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948,
– unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom September 2015,
– unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte sowie die Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (Übereinkommen 169), wie es am 27. Juni 1989 verabschiedet und von Brasilien unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 9. August 2016 anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahre 1998, die Leitlinien der Europäischen Union für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR),
– unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte indigener Völker, Victoria Tauli Corpuz, über ihre Reise nach Brasilien vom 7. bis 17. März 2016 (A/HRC/33/42/Add.1),
– unter Hinweis auf den Bericht des kirchlichen Indigenen-Rats (Conselho Indigenista Missionário – CIMI) von 2016,
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte während des Menschenrechtsdialogs EU-Brasilien abgegeben hat,
– gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in der derzeitigen brasilianischen Verfassung von 1988, die mit indigenen Völkern ausgehandelt wurde, das Recht solcher Völker anerkannt wird, ihre kulturellen Traditionen zu wahren, und ihnen ihr ureigenes Recht auf die Gebiete ihrer Vorfahren zugestanden wird; in der Erwägung, dass es die Pflicht des Staates ist, dieses Recht zu regeln und zu schützen;
B. in der Erwägung, dass nach Angaben der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte indigener Völker in den letzten acht Jahren ein beunruhigender Mangel an Fortschritt bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vereinten Nationen und der Lösung seit langem bestehender Probleme von entscheidender Bedeutung für indigene Völker in Brasilien, wie etwa der Homologisierung ihrer Gebiete, sowie ein Besorgnis erregender Rückgang beim Schutz der Rechte indigener Völker berichtet wurde;
C. in der Erwägung, dass nach offiziellen Daten des Sondersekretariats für die Gesundheit indigener Völker (SESAI) und des Gesundheitsdistrikts für indigene Völker von Mato Grosso do Sul (DSEI-MS) zu Morden an indigenen Guarani-Kaiowá im Bundesstaat Mato Grosso do Sul in den letzten 14 Jahren mindestens 400 indigene Menschen und 14 indigene Führer bei ihrem Versuch, das Land ihrer Vorfahren bei friedlichen Demonstrationen wieder in Besitz zu nehmen, ermordet wurden, unter ihnen Simião Vilharva und Clodiodi de Souza;
D. in der Erwägung, dass nach der Nationalen Untersuchung der Gesundheit und Ernährung indigener Völker in Brasilien, die in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführt wurde, die Rate chronischer Unterernährung unter indigenen Kindern 26 % im Vergleich zum Durchschnitt von 5,9 % unter nicht indigenen Kindern betrug; in der Erwägung, dass nach Forschungsergebnissen von FIAN Brazil und des kirchlichen Indigenen-Rats (CIMI) 42 % der Menschen in Guarani- und Kaiowá-Gemeinwesen unter chronischer Unterernährung leiden;
E. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Dienstleistungen nur unzureichend zur Verfügung gestellt werden und dass die Flächen der indigenen Völker nicht abgegrenzt sind, Auswirkungen auf die Selbstmordrate bei Jugendlichen und die Kindersterblichkeit hat; in der Erwägung, dass in den letzten 15 Jahren mindestens 750 Personen, zumeist junge Leute, Selbstmord begangen haben und mehr als 600 Kinder unter fünf Jahren gestorben sind, die meisten an vermeidbaren, leicht zu behandelnden Krankheiten;
F. in der Erwägung, dass 98,33 % der indigenen Gebiete in Brasilien auf das Amazonas-Gebiet entfallen und dass diese Bevölkerungsgruppen dazu beitragen, die biologische Vielfalt in diesem Raum zu erhalten, und damit den Klimawandel abwenden helfen; in der Erwägung, dass nach Aussagen der Studie mit dem Titel „Toward a Global Baseline of Carbon Storage in Collective Lands: An Updated Analysis of Indigenous Peoples’ and Local Communities’ Contributions to Climate Change Mitigation“ (Auf dem Weg zu einer weltweiten Referenz für die Kohlendioxidlagerung auf kollektivem Boden: Eine aktualisierte Analyse indigener Völker), die die „Rights and Resources Initiative“ (Initiative Rechte und Ressourcen) des „Woods Hole Research Center and World Resources Institute“ am 1. November 2016 veröffentlicht hat, die Ausweitung der Rechte an indigenem Land erheblich dazu beitragen kann, Wälder, die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu schützen;
G. in der Erwägung, dass die Bundesstaatsanwaltschaft (Ministério Público Federal) und die nationale Stiftung für die Unterstützung indigener Völker (FUNAI) 2007 die Vereinbarung über Verhaltensanpassungen unterzeichnet haben, aufgrund deren bis 2009 36 Gebiete der Gemeinschaft der Guarani-Kaiowá im Bundesstaat Mato Grosso do Sul ermittelt und ihre Grenzen festgelegt werden sollen;
H. in der Erwägung, dass derzeit mehrere Initiativen zur Reform, Auslegung und Anwendung der brasilianischen Bundesverfassung im Gang sind und dass die möglichen Änderungen die in der Verfassung anerkannten Rechte indigener Völker infrage stellen könnten;
1. würdigt die seit langem bestehende Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien, die sich auf gegenseitiges Vertrauen und Achtung der demokratischen Grundsätze und Werte stützt; spricht der brasilianischen Regierung Lob für die Fortschritte in Bezug auf Angelegenheiten aus wie die konstruktive Rolle der Stiftung FUNAI, eine Reihe von Entscheidungen des obersten Bundesgerichts, durch die Gebietsräumungen verhindert wurden, mehrere Bemühungen zur Einführung differenzierter Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung, die beträchtlichen Erfolge bei der Abgrenzung von Flächen im Amazonas-Gebiet, die Veranstaltung der ersten nationalen Konferenz über die Politik für indigene Völker und die Einsetzung des Nationalen Rates für die Politik zugunsten indigener Völker;
2. verurteilt mit Nachdruck die Gewalthandlungen gegen die indigenen Gemeinschaften Brasiliens; beklagt die Armut und die schlechte Menschenrechtslage der Bevölkerungsgruppe Guarani-Kaiowá in Mato Grosso do Sul;
3. fordert die brasilianischen Staatsorgane auf, unverzüglich tätig zu werden, um für die Sicherheit indigener Völker und dafür zu sorgen, dass unabhängige Ermittlungen über die mörderischen Angriffe und Übergriffe gegen indigene Menschen – die versucht haben, ihre Menschenrechte und Gebietsrechte zu verteidigen – durchgeführt werden, damit die Täter gerichtlich belangt werden können;
4. weist die brasilianischen Staatsorgane auf ihre Verantwortung dafür hin, die Bestimmungen der brasilianischen Verfassung zum Schutz der Individualrechte und der Rechte von Minderheiten und schutzlosen ethnischen Gruppen zu wahren und gegenüber der Bevölkerungsgruppe Guarani-Kaiowá voll und ganz anzuwenden;
5. weist die brasilianischen Staatsorgane auf ihre Pflicht hin, die internationalen Menschenrechtsnormen in Bezug auf indigene Völker einzuhalten, wie es in der brasilianischen Bundesverfassung und dem Gesetz 6.001/73 über den Status der indianischen Bevölkerung vorgesehen ist;
6. würdigt die Beiträge des brasilianischen Bundesgerichtshofs zum fortgesetzten Schutz der angestammten und verfassungsmäßigen Rechte indigener Völker und fordert den Nationalrat auf, Verfahren und Maßnahmen zu konzipieren, die die Bedürfnisse schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen besser zur Geltung bringen;
7. fordert die brasilianischen Staatsorgane auf, uneingeschränkt den Empfehlungen nachzukommen, die die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte indigener Völker im Anschluss an ihre Reise vom März 2016 nach Brasilien abgegeben hat;
8. fordert die brasilianische Staatsorgane auf, einen Arbeitsplan auszuarbeiten, in dem die Vollendung der Abgrenzung aller von den Guarani-Kaiowá beanspruchter Gebiete als vorrangige Aufgabe vorgesehen ist, und die technischen Bedingungen für die Durchführung zu schaffen, und zwar vor dem Hintergrund, dass viele Tötungen durch Repressalien im Zusammenhang mit der Wiederbesetzung des Landes ihrer Vorfahren stehen;
9. empfiehlt, dass die brasilianischen Staatsorgane ausreichende Haushaltsmittel für die Tätigkeit der Stiftung FUNAI bereitstellen und diese Stiftung durch die Ressourcen unterstützen, die nötig sind, damit die wesentlichen von den indigenen Völker gebrauchten Dienstleistungen erbracht werden können;
10. bringt seine Bedenken gegen den Verfassungsänderungsvorschlag 215/2000 (PEC 215) zum Ausdruck, gegen den die indigenen Völker Brasiliens erbitterten Widerstand leisten, weil im Fall seiner Annahme die Landrechte dieser Völker in Gefahr geraten;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Präsidentin und der Regierung Brasiliens, dem Präsidenten des brasilianischen Parlaments, den Kopräsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Ständigen Forum der VN für indigene Fragen (UNPFII) zu übermitteln.