ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
III. Ausschuss für internationalen Handel
Der Ausschuss ist zuständig für Fragen im Zusammenhang mit der Festlegung, Durchführung und Überwachung der gemeinsamen Handelspolitik der Union und ihren Außenwirtschaftsbeziehungen, insbesondere
1. die finanziellen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Drittländern und regionalen Organisationen,
2. den gemeinsamen Außenzoll und die Handelserleichterung sowie die externen Aspekte der Zollbestimmungen und die Zollverwaltung,
3. die Aufnahme von Verhandlungen, die Überwachung, den Abschluss und die Weiterbehandlung bilateraler, multilateraler und plurilateraler Handelsabkommen über Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen mit Drittländern und regionalen Organisationen,
4. die Maßnahmen zur technischen Harmonisierung oder Standardisierung in Bereichen, die von Instrumenten des Völkerrechts erfasst sind,
5. die Beziehungen zu den einschlägigen internationalen Organisationen und zu internationalen Foren für Handelsfragen sowie zu Organisationen, die die regionale wirtschaftliche und handelspolitische Integration außerhalb der Union fördern,
6. die Beziehungen zur WTO, insbesondere ihre parlamentarische Dimension.
Der Ausschuss unterhält die Verbindung mit den zuständigen interparlamentarischen Delegationen und Ad-hoc-Delegationen, soweit die wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekte der Beziehungen zu Drittländern berührt sind.