Artikel 24 : Zusammensetzung des Präsidiums
1. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten des Parlaments.
2. Die Quästoren sind Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme.
3. Bei Beschlüssen des Präsidiums gibt im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.