1. Vor jeder Tagung wird der Entwurf der Tagesordnung von der Konferenz der Präsidenten aufgrund der Empfehlungen der Konferenz der Ausschussvorsitze aufgestellt.
Die Kommission und der Rat können auf Einladung des Präsidenten an den Beratungen der Konferenz der Präsidenten über den Entwurf der Tagesordnung teilnehmen.
2. Im Entwurf der Tagesordnung können Abstimmungszeiten für einzelne zur Prüfung anstehende Beratungsgegenstände angegeben werden.
3. Der endgültige Entwurf der Tagesordnung wird spätestens drei Stunden vor Beginn der Tagung den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.