Zurück 
 Vor 
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
10. Wahlperiode - Juli, 2024
EPUB 161kPDF 769k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 2 : ARBEITSPLAN DES PARLAMENTS

Artikel 163 : Entwurf der Tagesordnung

1.   Vor jeder Tagung wird der Entwurf der Tagesordnung von der Konferenz der Präsidenten aufgrund der Empfehlungen der Konferenz der Ausschussvorsitze aufgestellt.

Die Kommission und der Rat können auf Einladung des Präsidenten an den Beratungen der Konferenz der Präsidenten über den Entwurf der Tagesordnung teilnehmen.

2.   Im Entwurf der Tagesordnung können Abstimmungszeiten für einzelne zur Prüfung anstehende Beratungsgegenstände angegeben werden.

3.   Der endgültige Entwurf der Tagesordnung wird spätestens drei Stunden vor Beginn der Tagung den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen