Beschluss des Europäischen Parlaments vom 26. November 2024 über die vorgeschlagene Ernennung von Iliana Ivanova zum Mitglied des Rechnungshofs (C10-0123/2024 – 2024/0804(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C10‑0123/2024),
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses(A10-0018/2024),
A. in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 9. Oktober 2024 zur Ernennung von Iliana Ivanova zum Mitglied des Rechnungshofs angehört hat;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen von Iliana Ivanova bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf der Kandidatin und deren Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihr übermittelt worden war, erhalten hat;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 21. November 2024 eine Anhörung der Kandidatin durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Iliana Ivanova zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.