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Verfahren : 2007/2583(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0264/2007

Eingereichte Texte :

B6-0264/2007

Aussprachen :

PV 20/06/2007 - 3
CRE 20/06/2007 - 3

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0276

Angenommene Texte
PDF 112kWORD 31k
Mittwoch, 20. Juni 2007 - Straßburg
Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei den Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone
P6_TA(2007)0276B6-0264/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets(1),

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat bezüglich der Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern und Malta am 1. Januar 2008 konsultiert wurde (C6-0151/2007 und C6-0150/2007),

–   unter Hinweis auf die Schreiben seines Präsidenten vom 6. Juni 2007 an die Präsidenten des Rates und der Kommission,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.   fordert Rat und Kommission auf, im Hinblick auf künftige Erweiterungen der Euro-Zone

  a) eine interinstitutionelle Vereinbarung über einen Zeitplan für weitere einen Beitritt zur Euro-Zone anstrebende Mitgliedstaaten und ein Konzept für die Zusammenarbeit mit diesen Staaten abzuschließen, die Folgendes vorsieht:
   i) die frühzeitige Aufnahme eines Dialogs mit dem Parlament, damit für dessen Anhörung mindestens zwei Monate zur Verfügung stehen und auf diese Weise das Recht des Parlaments garantiert wird, sowohl die von der Kommission als auch die von der Europäischen Zentralbank unterbreiteten Vorschläge gebührend zu prüfen,
   ii) eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die sich um die Aufnahme in die Euro-Zone bewerben, ihre Absicht, einen offiziellen Antrag zu stellen, bis zum Herbst des der offiziellen Antragstellung vorausgehenden Jahres mitzuteilen und zu einem frühen Zeitpunkt den Kontakt zum Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments zu suchen, um das gesamte Verfahren der Einführung der gemeinsamen Währung zu erleichtern;
   iii) einen vorläufigen Konvergenzbericht der Kommission, der zu Beginn des Jahres ausgearbeitet werden soll, das auf das Jahr folgt, in dem ein Mitgliedstaat seine Absicht, einen offiziellen Antrag zu stellen, mitgeteilt hat;
   b) dafür zu sorgen, dass das künftige Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance und der künftige Europäische Ausschuss für statistische Informationen die Vorbereitungen für die Erweiterung der Euro-Zone in Bezug auf die beitretenden Mitgliedstaaten eingehend überwachen; dafür zu sorgen, dass der Kommission zusätzliche Befugnisse für eine Überprüfung der Daten eingeräumt werden, da das Parlament davon überzeugt ist, dass die Qualität der der Kommission vorliegenden Daten noch zu wünschen übrig lässt; dafür zu sorgen, dass die Kommission die von den nationalen Zentralbanken übermittelten Daten anhand der Daten überprüft, die ihr im Rahmen der vierteljährlichen Finanzkonten des Staates übermittelt werden, um das Vertrauen in die Statistiken durch Gegenproben zu erhöhen;
   c) den Standpunkt zu vertreten, dass alle gegen einen Mitgliedstaat eingeleiteten Defizitverfahren eingestellt sein müssen, bevor die Erfüllung der Kriterien von Maastricht überprüft wird;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.

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