Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) (KOM(2007)0797 – C6-0469/2007 – 2007/0278(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0797),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0469/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0173/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. nimmt die als Anhang beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis,
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. Juni 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 1098/2008/EG.)
Erklärung der Kommission
Die Kommission legt größten Wert darauf, auf allen Ebenen eine breite Beteiligung an den Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 zu ermöglichen und zu fördern, um sicherzustellen, dass dieses Jahr positive und dauerhafte Auswirkungen hat.
Gemäß dem Beschluss über das Europäische Jahr wird die Kommission ein Strategisches Rahmenpapier mit gemeinsamen Leitlinien ausarbeiten, das die wichtigsten Prioritäten für die praktische Durchführung des Europäischen Jahres festgelegt, darunter auch die Mindeststandards für die Zusammenarbeit mit nationalen Stellen und die Beteiligung an nationalen Maßnahmen (siehe Teil II Ziffer 2 des Anhangs zum Beschluss).
Das Strategische Rahmenpapier richtet sich an die nationalen Durchführungsstellen, die für die Ausarbeitung der nationalen Programme für das Europäische Jahr und für die Auswahl einzelner,für eine Gemeinschaftsbeihilfe vorgeschlagener Maßnahmen zuständig sind, sowie an andere einschlägige Akteure.
In diesem Zusammenhang erscheint es der Kommission äußerst wichtig, dass der Zugang für alle NRO, also auch für kleine und mittelgroße Organisationen, erleichtert wird. Zur Gewährleistung eines möglichst breiten Zugangs können die nationalen Durchführungsstellen beschließen, auf die Beantragung von Beihilfen zu verzichten und statt dessen bestimmte Maßnahmen voll zu finanzieren.