Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2012/2138(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0357/2012

Eingereichte Texte :

A7-0357/2012

Aussprachen :

PV 21/11/2012 - 13
CRE 21/11/2012 - 13

Abstimmungen :

PV 22/11/2012 - 13.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0455

Angenommene Texte
PDF 475kWORD 56k
Donnerstag, 22. November 2012 - Straßburg
Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
P7_TA(2012)0455A7-0357/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (nach dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) (12562/2011 – 2012/2138(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere des Teils bezüglich der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) (12562/2011),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) an den Rat vom 23. Juli 2012 zur GSVP,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juli 2012 zur GSVP,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2011 zur GSVP,

–  in Kenntnis der in Gent während des informellen Treffens der Verteidigungsminister der EU im September 2010 lancierten Initiative zur Verteidigungsfähigkeit,

–  gestützt auf Artikel 2, 3, 24 und 36 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),

–  gestützt auf Titel V des EUV und auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, wie sie vom Rat am 9. Dezember 2003 bestätigt wurde,

–   unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  in Kenntnis der europäischen Sicherheitsstrategie mit dem Titel „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“, die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, und des Berichts über ihre Umsetzung mit dem Titel „Sicherheit schaffen in einer Welt im Wandel“, der vom Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2008 gebilligt wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2010 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2010 über die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteuren und die Entwicklung zivil-militärischer Fähigkeiten(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zur Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 über die Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den EU-Mitgliedstaaten(5)

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Situation in Mali,

–  gestützt auf Artikel 119 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0357/2012),

A.  in Betracht der aktuellen wichtigen Veränderungen in dem geostrategischen Kontext, der Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der GSVP ist, insbesondere hinsichtlich der Veränderungen im Nahen Osten und in Nordafrika (einschließlich der Revolutionen, Konflikte und/oder des Regimewechsels in Libyen, Tunesien, Ägypten und Syrien), des Erscheinens neuer Akteure, die auf der internationalen Bühne für regionale und globale Ziele eintreten, und der Neuorientierung der Prioritäten der Verteidigungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika im asiatisch-pazifischen Raum;

B.  in Anbetracht der Tatsache, dass die Bedrohungen und Herausforderungen der weltweiten Sicherheit gleichzeitig wachsen, sei es aufgrund von der Unsicherheiten in Bezug auf das Verhalten von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren (wie beispielsweise terroristischen Organisationen), die sich an Programmen beteiligen, die auf gefährliche Art und Weise zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (einschließlich Atomwaffen) beitragen, in Bezug auf die Entwicklungen von lokalen Krisenherden in der Nachbarschaft der EU mit großen Auswirkungen auf die Region (wie dem aktuellen Konflikt in Syrien), in Bezug auf die unvorhersehbaren Entwicklungen in dem Übergangsprozess der arabischen Länder und ihre sicherheitspolitische Dimension (zum Beispiel in Libyen und auf der Sinai-Halbinsel), in Bezug auf die Entwicklung in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion angesichts der Perspektive des bevorstehenden Abzugs der NATO-Truppen, in Bezug auf die wachsende terroristische Bedrohung in Afrika, insbesondere in der Sahelzone, am Horn von Afrika und in Nigeria;

C.  in der Erwägung, dass weitgehend anerkannt wird, dass der Klimawandel ein wesentlicher Treiber und Bedrohungsmultiplikator für die globale Sicherheit, den Frieden und die Stabilität ist;

D.  in der Erwägung, dass die Europäische Union verpflichtet ist, auf diese Bedrohungen und Herausforderungen mit einer Stimme zu antworten, und somit für Kohärenz zu sorgen, indem sie im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten handelt und von allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten Gebrauch macht, um Frieden und Sicherheit für ihre Bürger zu gewährleisten;

E.  unter Hinweis darauf, dass die GSVP, als fester Bestandteil der GASP, deren Ziele in Artikel 21 des EUV verankert sind, der Europäischen Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Einsatzfähigkeit verleiht;

F.  unter Bekräftigung, dass die GSVP ihren Beitrag zum Frieden und zur Stabilität in der Welt stärken muss durch ihre Aufgaben und Operationen, die Teil eines Gesamtkonzeptes sind, das die Europäische Union in Bezug auf ein Land oder eine Region umsetzt, und auch über die multilaterale Zusammenarbeit in und mit internationalen Organisationen – wie insbesondere den Vereinten Nationen – und lokalen Organisationen in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen;

G.  in der Erwägung, dass Abrüstung und Nichtverbreitung feste Bestandteile der GSVP sind und verstärkt in den politischen Dialog der EU mit Drittländern und internationalen Institutionen eingebracht werden sollten, und dass sie nach bestehenden Abkommen und Übereinkünften eine Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten darstellen; unter Hinweis darauf, dass diese Verpflichtung völlig vereinbar ist mit einer Stärkung der zivilen und militärischen Fähigkeiten im Rahmen der GSVP;

H.  unter Hinweis darauf, dass der Vertrag von Lissabon wichtige Neuerungen eingeführt hat, die eine Verstärkung der GSVP mit sich bringen, dass diese aber immer noch weit davon entfernt sind, vollständig umgesetzt zu werden;

I.  unter Hinweis darauf, dass die EU seit 2003 19 zivile Missionen und 7 militärische Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und später der GSVP lanciert hat, und dass aktuell 11 zivile Missionen und 3 militärische Operationen durchgeführt werden;

Ein Strategischer Rahmen für die GSVP
Neuer strategischer Rahmen

1.  betont, dass die Europäische Union dazu berufen ist, international als globaler politischer Akteur aufzutreten, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zu fördern, die Interessen der Europäischen Union in der Welt zu schützen und die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten. Das Europäische Parlament ist der Meinung, dass die EU in der Lage sein muss, Verantwortung gegenüber internationalen Bedrohungen, Krisen und Konflikten, insbesondere in ihrer näheren Umgebung zu übernehmen; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass die EU hinsichtlich ihrer Politik konsequent sein und bei der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen schneller und effizienter handeln muss;

2.   betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass die EU ihre strategische Autonomie durch eine starke und effiziente Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik bekräftigt, die es ihr erlaubt, wenn nötig, allein zu agieren. Das Europäische Parlament betont, dass diese strategische Autonomie ohne glaubwürdige zivile und militärische Fähigkeiten illusorisch bleibt und erinnert daran, dass diese strategische Autonomie unter Berücksichtigung der bestehenden Allianzen, insbesondere hinsichtlich der NATO, und unter Aufrechterhaltung eines starken transatlantischen Bündnisses aufgebaut wird, wie es in Artikel 42 des EUV unterstrichen wird, sowie natürlich unter Wahrung und Stärkung eines wirksamen Multilateralismus als Grundsatz, auf dem das Eingreifen der EU im Umgang mit internationalen Krisen beruht;

3.  ist besorgt über den drohenden Verlust der EU an ihrer strategischen Bedeutung, nicht nur durch die tendenziellen Einsparungen im Verteidigungshaushalt aufgrund der globalen und europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise, sondern auch aufgrund der relativen und fortschreitenden Marginalisierung ihrer Instrumente und Fähigkeiten innerhalb des Krisenmanagements, vor allem ihrer militärischen Instrumente; weist auf die negativen Auswirkungen des fehlenden Engagements der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet hin;

4.  ist der Meinung, dass die Union als Sicherheitsgarant für die Mitgliedstaaten und ihre Bürger eine wichtige Rolle spielt; ist der Überzeugung, dass die Union versuchen sollte, ihre Sicherheit und die Sicherheit benachbarter Regionen zu stärken und nicht an andere zu delegieren; besteht darauf, dass die EU in der Lage sein muss, in allen Teilen der Welt einen wesentlichen Beitrag zu friedenserhaltenden Maßnahmen zu leisten;

5.  stellt fest, dass die 2003 ausgearbeitete und 2008 überprüfte Europäische Sicherheitsstrategie trotz der weiterhin aktuellen Stichhaltigkeit ihrer Analysen und Behauptungen von den Ereignissen überholt wird und nicht mehr ausreicht, um die Welt von heute zu erfassen;

6.  fordert daher abermals den Europäischen Rat auf, durch die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein Weißbuch zur Sicherheit und Verteidigung der EU vorzustellen, das die strategischen Interessen der EU genau definiert im Zusammenhang mit den sich ändernden Bedrohungen, angesichts der Sicherheitskapazitäten der Mitgliedstaaten, der Fähigkeiten von EU-Organen, in sicherheits- und verteidigungspolitischen Angelegenheiten wirksam zu handeln, sowie der Partnerschaften der EU, insbesondere mit ihren Nachbarn und der NATO, und das gleichzeitig die sich ändernden Bedrohungen und Entwicklungen von Beziehungen mit unseren Verbündeten und Partnern, aber auch mit den Schwellenländern berücksichtigt;

7.  betont die Bedeutung eines solchen strategischen Rahmens, der als Leitsatz für das außenpolitische Handeln der EU dient und klare Prioritäten für ihre Sicherheitspolitik definiert;

8.  weist darauf hin, dass das Weißbuch sowohl auf den in den Europäischen Sicherheitsstrategien von 2003 und 2008 vorgestellten Konzepten als auch auf den in den letzten Jahren entwickelten neuen Sicherheitskonzepten, wie der Schutzverantwortung, menschlicher Sicherheit und effektivem Multilateralismus, basieren sollte;

9.  unterstreicht die Bedeutung der Durchführung einer technischen Überprüfung der militärischen Stärken und Schwächen der EU-Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und in Zusammenarbeit mit der NATO; vertritt die Auffassung, dass das Weißbuch das Fundament für den künftigen strategischen Ansatz der EU bilden und Orientierungen für ihre mittel- und langfristige strategische Planung sowohl ziviler als auch militärischer Fähigkeiten bieten wird, die aus der Perspektive der GSVP zu entwickeln und zu erlangen sind;

10.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juli 2012 zur GSVP und die Ankündigung, dass im Jahr 2013 eine Tagung des Europäischen Rates zu Verteidigungsfragen stattfinden wird; ruft die Mitgliedstaaten und den Präsidenten des Europäischen Rates auf, das Parlament in die Vorbereitung dieser Ratstagung einzubeziehen;

11.  begrüßt den Bericht der VP/HR zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Entscheidungen der GASP, der sich teilweise den Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik widmet; beharrt dennoch auf der Notwendigkeit einer ehrgeizigeren Vision für die Zukunft der GSVP; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der VP/HR dieses im Vertrag von Lissabon verankerte Werkzeug in einem Kontext, in dem zahlreiche Krisen auch in unmittelbarer Nachbarschaft Europas auftreten und der Rückzug der Vereinigten Staaten immer deutlicher hervortritt, voll auszuschöpfen;

12.  begrüßt den Beitrag der Weimarer Initiative, dem sich Spanien und Italien angeschlossen haben, die GSVP voranzutreiben und begrüßt den Anstoß, den sie in den drei Kernbereichen, den Institutionen, den Operationen und den Fähigkeiten, gegeben hat; ruft diese Länder dazu auf, sich gemäß ihrer Verpflichtung weiterhin für die ehrgeizige Vision der GSVP einzusetzen, und ist der Auffassung, dass sie mit ihrem Handeln ein Beispiel gesetzt haben, dem alle anderen Mitgliedstaaten folgen sollten;

Die GSVP innerhalb des globalen Ansatzes

13.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juli 2012 zur GSVP und die Ankündigung, dass die Europäische Kommission und die VP/HR eine gemeinsame Mitteilung über den globalen Ansatz vorstellen würden; erinnert sowohl die Kommission als auch die VP/HR daran, das Europäische Parlament in diese Arbeit einzubeziehen;

14.  betont, dass die Stärke der EU im Verhältnis zu anderen Organisationen in ihrem einzigartigen Potenzial besteht, eine umfassende Palette von politischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen und humanitären Instrumenten unter dem Dach einer einzigen politischen Instanz, nämlich der VP/HR, zu mobilisieren, um ihr ziviles und militärisches Krisenmanagement, Missionen und Operationen zu unterstützen und dass dieser globale Ansatz der Europäischen Union sowohl Flexibilität als auch eine einzigartige und weithin anerkannte Effizienz verleiht;

15.  ist jedoch der Ansicht, dass die Umsetzung eines globalen Ansatzes sicherstellen muss, dass die Union auf bestimmte Risiken mit entsprechenden zivilen und/oder militärischen Mitteln reagiert; besteht darauf, dass der globale Ansatz sich im gleichen Maße auf die GSVP stützen sollte, wie er sich auf andere außenpolitische Instrumente stützt;

16.  betont, dass die GSVP durch diese Operationen das bevorzugte Werkzeug für das Krisenmanagement der EU ist, weil sie dem Handeln der EU politische Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit verleiht, und ihr gleichzeitig politische Kontrolle ermöglicht;

Umsetzung des Vertrags von Lissabon

17.  erinnert daran, dass der Vertrag von Lissabon wichtige Neuerungen im Zusammenhang mit der GSVP gebracht hat, die immer noch auf ihre Umsetzung warten; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die VP/HR frühere Entschließungen des Parlaments außer Acht gelassen hat, in denen aktivere und kohärentere Fortschritte bei der Umsetzung der neuen Instrumente des Vertrags von Lissabon gefordert wurden;

   - Der Rat kann eine Mission einer Staatengruppe übergeben, damit sie die Werte der Europäischen Union wahrt und den Interessen der Europäischen Union dient.
   - Eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit kann zwischen den Mitgliedstaaten etabliert werden, die sehr hohe Kriterien für die militärischen Fähigkeiten erfüllen und auf bindende Verpflichtungen hinsichtlich sehr anspruchsvoller Missionen eingegangen sind.
   - In dem Vertrag wurden sowohl eine gegenseitige Verteidigungsklausel als auch eine Solidaritätsklausel festgelegt.
   - Der EDA werden wichtige Aufgaben anvertraut, um die militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zu entwickeln und dabei die industrielle und technologische Basis des Verteidigungssektors zu stärken, eine europäische Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung festzulegen und die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit umzusetzen.
   - Ein Anschubfond ist zur Finanzierung der Aktivitäten zur Vorbereitung von Missionen einzurichten, die nicht über den Unionshaushalt finanziert werden.

18.  beauftragt die VP/HR, die notwendigen Impulse für die Entwicklung des durch den Vertrag von Lissabon aufgezeigten Potentials zu geben, so dass der EU das gesamte Spektrum ihrer Handlungsmöglichkeiten auf der internationalen Bühne im Rahmen seines globalen Ansatzes zur Verfügung steht, entweder über seine „soft power“ (die sogenannte weichen Machtausübung) oder, wenn nötig, durch stärkere Aktionen, immer im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen;

19.  ruft die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zur GSVP in aktiver Zusammenarbeit mit der VP/HR und dem Rat als Teil ihrer nationalen Verteidigungsstrategien zu übernehmen;

20.  begrüßt die Erweiterung der Aufgaben, die im Rahmen der GSVP im Vergleich zu den früheren sogenannten Petersberg-Aufgaben durchgeführt werden können, wie sie in Artikel 43 des EUV festgelegt sind; weist jedoch darauf hin, dass diese Zielsetzung nicht von den seit der Schaffung des EAD getroffenen Entscheidungen widerspiegelt wird;

Zivile und militärische Operationen

21.  betont, dass die GSVP bisher zu Krisenmanagement, Friedenssicherung und Stärkung der internationalen Sicherheit beigetragen hat; besteht darauf, dass die GSVP jetzt in der Lage sein muss, bei allen Arten von Krisen einzugreifen, auch bei Konflikten in benachbarten Regionen mit hoher Intensität, und dass sie ehrgeizig genug sein muss, um eine tatsächliche Wirkung vor Ort zu erzielen;

22.  merkt an, dass derzeit 14 Operationen, 11 zivile und 3 militärische, durchgeführt werden. Das Europäische Parlament begrüßt die Lancierung von drei neuen zivilen Operationen im Sommer 2012 am Horn von Afrika (EUCAP Nestor), im Niger (EUCAP Sahel Niger) und im Südsudan (EUAVSEC South Sudan) und eine geplante zivile Mission zur Unterstützung der Grenzkontrollen in Libyen sowie eine Ausbildungsmission in Mali. Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass diese Missionen ein erster Schritt zur Wiederbelebung der GSVP-Agenda sind. Das Europäische Parlament unterstreicht, dass es darauf ankommt, die bei Missionen und Operationen gewonnenen Erfahrungen besser auszuwerten;

23.  bedauert jedoch, dass die EU keinen vollständigen Gebrauch von den militärischen Instrumenten der GSVP macht, obwohl mehrerer Krisen, einschließlich der Krisen in Libyen und Mali, eine Intervention der GSVP rechtfertigen würden; betont die Notwendigkeit, eine Unterstützung von Ländern des Arabischen Frühlings bei der Reform des Sicherheitssektors ins Auge zu fassen, insbesondere in Nordafrika und der Sahelzone; tritt in diesem Zusammenhang für die Verstärkung laufender Planungen eventueller militärischer Operationen ein und fordert zugleich eine Neubewertung der laufenden Missionen;

24.  fordert zugleich die Mitgliedstaaten auf, Worte in Taten umzusetzen und die vorhandenen Mittel, Protokolle und Abkommen zu nutzen, um ihre Kapazitäten für die GSVP zur Verfügung zu stellen, so beispielsweise in Form von Gefechtsverbänden oder gemeinsamen Task Forces;

Die westlichen Balkanstaaten

25.  erinnert an und begrüßt die politische, strategische und symbolische Bedeutung des Engagements der EU im westlichen Balkan, das zu Frieden und Sicherheit in der Region beigetragen hat; weist jedoch darauf hin, dass in dieser Region weiterhin eine Reihe von Herausforderungen bestehen, die die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union auf den Prüfstand stellen; fordert die VP/HR und den Rat auf, den Beitrag der EU für die Sicherheit im westlichen Balkan neu zu überdenken und dabei besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz von Minderheitengemeinschaften und die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption zu legen;

26.  begrüßt die Ergebnisse der ersten zivilen Mission EUPM in Bosnien und Herzegowina, die am 30. Juni 2012 beendet wurde und die parallel zu der Operation EUFOR Althea zu einem Dialog zwischen den staatlichen Entitäten des Landes und zur Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit beigetragen hat;

27.  stellt fest, dass bei der Operation EUFOR Althea in Bosnien-Herzegowina, die im Jahr 2004 lanciert wurde, das Truppenkontingent konstant verringert wurde; befürwortet daher die Beendigung dieser Mission sowie eine neue Form der EU-Unterstützung im Bereich Kapazitätsaufbau und Ausbildung der Streitkräfte von Bosnien-Herzegowina;

28.  unterstützt die Rolle der Mission EULEX Kosovo, die in einem schwierigen politischen Umfeld agiert, und begrüßt ihre Verlängerung ihres Mandats um weitere zwei Jahre, bis zum 14. Juni 2014;

29.  unterstreicht ihre positive Rolle bei der Unterstützung des Kosovo in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf allen Ebenen und beim Aufbau eines Rechtsstaats und eines Justiz-, Polizei- und Zollsystems, das frei von politischer Einflussnahme und nach internationalen und europäischen vorbildlichen Praktiken und Standards ausgerichtet ist; nimmt die Umgestaltung und Reduzierung der Mission zur Kenntnis und sieht diese als einen klaren Ausdruck der bisher erreichten Fortschritte;

30.  betont jedoch, dass noch viel getan werden muss, damit EULEX seine Missionen, die ihm übertragen wurden und die das volle Vertrauen der Bevölkerung des Kosovo, insbesondere der serbischen Bevölkerungsgruppe genießen, in vollem Umfang erfüllen kann; fordert EULEX dazu auf, die Aktivitäten im Norden des Kosovo zu verstärken und sich gründlicher in die Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene einzubringen;

31.  fordert die EULEX-Sondereinheit dazu auf, mit der größten Sorgfalt und Genauigkeit die Ermittlungen zu den Fragen des Berichts des Europarates über den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe des Organhandels fortzusetzen; fordert EULEX auf, mit voller Unterstützung seiner beteiligten Staaten ein Zeugenschutzprogramm umzusetzen, einschließlich von beispielsweise Zeugenschutzprogrammen, so dass ein genaues gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Tatsachen ermöglicht wird;

32.  merkt an, dass die Präsenz der KFOR unerlässlich bleibt, um die Sicherheit im Kosovo zu gewährleisten, und dass das Zusammenspiel zwischen der militärischen Mission der NATO und der zivilen Mission der EU weiterhin viele Fragen über ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit aufwirft; fordert deshalb die VP/HR dazu auf, regelmäßig Bericht über die Fortschritte der EULEX-Mission, deren Verlängerung des Mandats bis 14. Juni 2014 begrüßt wird, und ebenso über die erzielten Ergebnisse und die Beziehungen mit den NATO-Streitkräften zu erstatten;

Das Horn von Afrika

33.  begrüßt die neue EU-Strategie für das Horn von Afrika, die den globalen Ansatz implementiert, um Piraterie und die zugrunde liegenden Ursachen zu bekämpfen, und die führende Rolle der Europäischen Union in Fragen der Sicherheit in der Region, die die Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit der EU im Bereich des Krisenmanagements verstärkt; begrüßt es, dass das EU-Operationszentrum im Mai 2012 aktiviert wurde, um die GSVP-Missionen am Horn von Afrika zu unterstützen;

34.  merkt an, dass derzeit drei Operationen (EUNAVFOR Atalanta, EUTM Somalia und EUCAP Nestor) zum Nutzen der Region umgesetzt werden und betont die Notwendigkeit, die Koordinierung des europäischen Engagements mit den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, in erster Linie mit der Afrikanischen Union (AU), fortzusetzen, um einen funktionierenden und demokratischen Staat in Somalia herzustellen; ist der Auffassung, dass das Operationszentrum der EU eine bessere Koordinierung im Zusammenhang mit der Strategie für das Horn von Afrika ermöglichen würde;

35.  empfiehlt in Anbetracht der Entwicklung der politischen Situation und der Sicherheitslage in Somalia, dass die Mitgliedstaaten und die VP/HR im Benehmen mit der rechtmäßigen Regierung Somalias, der AU, der zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) sowie den USA die Möglichkeit prüfen, eine Reform des Sicherheitssektors (SSR) einzuleiten;

36.  begrüßt die Lancierung der Mission EUCAP Nestor und drängt Tansania zur Akzeptanz der Mission zur Stärkung der maritimen Verteidigungskapazitäten Dschibutis, Kenias und der Seychellen und zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit in Somalia (vorerst in Puntland und Somaliland) durch die Schaffung einer Küstenwache und eines Justizapparates, die volle Achtung für die Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Menschenrechte an den Tag legen;

37.  fordert, dass die Mission EUCAP Nestor mit anderen Initiativen im Zusammenhang mit der Sicherheit im Seeverkehr wie MARSIC und MASE, die jeweils durch Mittel des Stabilitätsinstrumentes und des Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden, koordiniert wird; empfiehlt, die Mission EUCAP Nestor auf andere Länder zu erweitern, sobald diese die notwendigen Bedingungen erfüllen;

38.  ehrt den entscheidenden Beitrag der Operation EU NAVFOR Atalanta im Kampf gegen die Piraterie im Golf von Aden und im westlichen Indischen Ozean und ihren humanitären Beitrag für die Sicherheit des Seeverkehrs, den sie durch den Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms sowie anderer gefährdeter Seefahrzeuge leistet, und billigt die Verlängerung des Mandats bis Dezember 2014; billigt zugleich die Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Mission auf die Küstenzone und die Hoheitsgewässer und inneren Gewässer Somalias; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Mittel – zu Luft und zu Wasser – für die Operation bereitzustellen, und fordert die Handelsschiffe auf, die bewährten Praktiken der Schifffahrt zu befolgen, um das Risiko eines Angriffs zu verringern; begrüßt den Beitrag der Niederlande zur Operation Atalanta in Form einer Schutztruppe an Bord, die die Sicherheit von humanitären Konvois gewährleisten sollen, und ermutigt die anderen Mitgliedstaaten einen ähnlichen Beitrag zu leisten;

39.  bekräftigt, dass die Piraterie vergleichbar mit der organisierten Kriminalität ist und dass es für die Freiheit des Handels und den Schutz des Seeverkehrs unerlässlich ist, die wirtschaftlichen Interessen daran zu unterbinden und die Ursachen der Piraterie durch ein langfristiges Engagement zur Förderung guter Regierungsführung und autarker wirtschaftlicher Existenzmöglichkeiten für die Bevölkerung zu bekämpfen; fordert die Kommission und den Rat dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückverfolgbarkeit von Finanzströmen, die durch diese Aktivität generiert werden, zu gewährleisten und den Austausch von Informationen zwischen Europol und EUNAVFOR Atalanta zu erleichtern;

40.  hebt die positive Rolle der Mission EUTM Somalia in enger Zusammenarbeit mit Uganda, der AU und den USA bei der Ausbildung von mehr als 3000 somalischen Rekruten hervor, von denen ca. 2500 unter Stärkung der Rechtsstaatlichkeit bereits in die somalischen Sicherheitskräfte reintegriert wurden; ist der Ansicht, dass die Mission wesentlich zur Verbesserung der Situation in und um Mogadischu beigetragen hat, indem die Sicherheitskräfte Somalias und der AMISOM verstärkt wurden; fordert nachdrücklich dazu auf, die Anstrengungen der Mission auf die Errichtung nachvollziehbarer, transparenter Kommando- und Kontrollstrukturen und eines Finanzrahmens, der die regelmäßige Zahlung von Gehältern ermöglicht, sowie auf die Minimierung der Zahl von Desertationen ausgebildeter Soldaten zu konzentrieren;

41.  billigt die Verlängerung des Mandats der Mission EUTM Somalia bis Dezember 2012 und die Schwerpunktsetzung auf die Stärkung der Fähigkeiten im Bereich Kommando und Kontrolle, der fachlichen Fähigkeiten und der Fähigkeiten zur eigenständigen Ausbildung der somalischen nationalen Sicherheitskräfte mit dem Ziel, dass die Ausbildung von lokalen Akteuren übernommen werden kann; merkt an, dass die EU ihr Ausbildungsprogramm nach 2012 fortsetzen sollte, und fordert in diesem Zusammenhang den EAD dazu auf, sobald die Sicherheitslage in Somalia dies erlaubt, die Möglichkeit der Übertragung aller oder eines Teils dieser Ausbildung in die Teile Somalias, die unter der Kontrolle der staatlichen Behörden stehen, zu prüfen, damit die Sicherheitslage verbessert werden kann; empfiehlt, die Mission EUTM Somalia enger in den Prozess der Rekrutierung und anschließenden Wiedereingliederung des Personals, dem diese militärische Ausbildung zuteilwird, einzubeziehen;

42.  betont, dass das Modell der Operation EUTM, das mit relativ geringem finanziellen, materiellen und personellen Aufwand der EU die Möglichkeit bietet, eine wichtige Rolle in der Region Ost-Afrikas einzunehmen, auf andere Gebiete, insbesondere in der Sahelzone, repliziert werden könnte;

Sahelzone

43.  bekundet seine tiefe Besorgnis über die Entwicklung einer instabilen Region in der Sahelzone, die von der Wechselwirkung zwischen kriminellen Aktivitäten, insbesondere dem Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, und bewaffneten Operationen radikaler terroristischer Gruppen geprägt ist, die die territoriale Integrität der Staaten in der Region gefährden und die insbesondere zur Etablierung dauerhaft gesetzloser Zonen in einem Teil des Staatsgebiet Malis und ihrer Ausbreitung in die Nachbarländer führen könnten, wodurch die europäischen Interessen und die europäischen Bürger, die schon jetzt Tötungsverbrechen und Entführungen zum Opfer fallen, noch mehr in Gefahr gebracht werden; betont deshalb die Notwendigkeit der Unterstützung einer stabilen Regierung in Mali, um den Zerfall des Landes und mögliche anschließende weitreichende Ausstrahlungseffekte im Zusammenhang mit ausufernder Kriminalität und Konflikten zu verhindern;

44.  hebt die Bedrohung der Sicherheit hervor und dass diese Situation ganz Europa belasten kann; fordert in diesem Zusammenhang die VP/HR und den Rat auf, rasch und vollständig die im März 2011 verabschiedete EU-Strategie für die Sahelzone umzusetzen und entsprechende Bemühungen für die Sicherheit, bei Bedarf durch GSVP-Missionen, aufzubieten, um die Staaten in der Region zu unterstützen, ihre Fähigkeiten im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und terroristische Gruppen zu stärken;

45.  begrüßt die Lancierung der Mission EUCAP Sahel Niger speziell um Niger zu unterstützen, mit diesen sicherheitspolitischen Herausforderungen umzugehen; merkt an, dass diese Mission integraler Bestandteil der Gesamtstrategie für die Sahelzone ist, bedauert jedoch, dass die Mission nur ein Land betrifft, während andere Länder in der Region, insbesondere Mali, dringenden Bedarf besitzen, um ihre Kapazitäten zu stärken und auf die Bedrohungen für ihre territoriale Integrität zu reagieren;

46.  begrüßt die einstimmige Annahme der Resolution 2071 zu Mali durch den UN-Sicherheitsrat am 12. Oktober 2012; stellt fest, dass sie die regionalen und internationalen Organisationen, einschließlich der EU, unmittelbar aufruft, den Streit- und Sicherheitskräften Malis koordinierte Unterstützung, Fachwissen, Ausbildung und Hilfe für den Kapazitätsaufbau zukommen zu lassen (....), um die Autorität des Staates Mali wiederherzustellen; fordert den UN-Sicherheitsrat ferner auf, eine weitere Resolution anzunehmen, die die Entsendung einer neuen afrikanischen Mission formell genehmigt, die mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nach dem Vorbild der Unterstützung für AMISOM in Somalia auf den Weg gebracht werden soll;

47.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Oktober 2012 zur Situation in Mali, die dringend vorsehen, dass die Planungen möglicher militärischer Operationen der GSVP fortgesetzt werden, insbesondere durch die Entwicklung eines Konzepts zum Krisenmanagement in Bezug auf die Umstrukturierung und Ausbildung der malischen Streitkräfte;

48.  begrüßt den von den ECOWAS-Staats- und Regierungschefs am 11. November 2012 gefassten Beschluss, eine Stabilisierungstruppe von mindestens 3200 Mann mit einem einjährigen Interventionsmandat aufzustellen

49.  tritt ein für die weitere Planung einer Operation in Zusammenarbeit mit der ECOWAS zur Unterstützung der Umstrukturierung der malischen Armee, um die Effizienz der Sicherheitskräfte des Landes zu verbessern und es ihm damit zu ermöglichen, die Kontrolle über sein Gebiet wiederzuerlangen;

Libyen

50.  begrüßt die bisherigen humanitären Maßnahmen und Katastrophenschutzmaßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von UN-Organisationen in Libyen und den Nachbarländern; ist jedoch der Ansicht, dass die Krise in Libyen eine Chance für die EU hätte sein können, um ihre umfassendere Handlungsfähigkeit, gegebenenfalls auch auf militärischer Ebene in voller Übereinstimmung mit den Entschließungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen angesichts einer großen Krise in unmittelbarer Nachbarschaft der EU, die direkte Auswirkungen auf die Stabilität der Region hat, zu zeigen; bedauert, dass der Mangel an gemeinsamem politischen Willen der Mitgliedstaaten und ideologische Vorbehalte gegenüber der Umsetzung der eigenen Fähigkeiten dazu geführt haben, dass der Europäischen Union nur eine Nebenrolle zufiel; stellt fest, dass einige Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zögern, der EU die Aufnahme ihres humanitär-militärischen Einsatzes in Libyen zu genehmigen;

51.  fordert die VP/HR dazu auf, Lehren aus der Krise in Libyen, den Entscheidungsprozessen innerhalb der EU und der militärischen Intervention der NATO zu ziehen hinsichtlich der Kapazitäten und vor allem hinsichtlich der Kohärenz und Solidarität zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und der Beziehung zwischen der EU und ihrer GSVP einerseits und der NATO andererseits;

52.  ist der Ansicht, dass die EU eine wichtige Rolle im Übergangsprozess in Libyen zu spielen hat, insbesondere in den Bereichen der Demobilisierung und Integration der revolutionären Brigaden, in der Reorganisation der Streitkräfte und der Polizei und der Unterstützung bei der Kontrolle der Grenzen zu Land und zu Wasser; Das Europäische Parlament bedauert, dass die Konkretisierung der EU-Beteiligung im Bereich der Sicherheit auf sich warten lässt und dass die Schwierigkeiten bei der Gestaltung und Umsetzung dieser Beteiligung bilateralen Initiativen von zweifelhafter Öffentlichkeitswirksamkeit und Kohärenz das Feld überlassen. Das Europäische Parlament unterstützt eine Beschleunigung der Verfahrensweise, um eine zivile Mission zur Unterstützung der Grenzkontrollen zu planen;

Südsudan

53.  nimmt die Lancierung der Mission EUAVSEC South Sudan zur Kenntnis, um die Sicherheit des Flughafens in Juba zu verstärken, stellt jedoch in Frage, ob eine GSVP-Mission angebracht ist, um die Sicherheit dieses Flughafens zu gewährleisten, wenn man bedenkt, dass eine solche Mission durch die Kommission im Rahmen des Instruments für Stabilität hätte durchgeführt werden können;

Demokratische Republik Kongo

54.  betont die Bedeutung der Demokratischen Republik Kongo für Frieden und Stabilität in Afrika und unterstützt die UN-Mission MONUSCO um die Zivilisten im Osten des Landes zu schützen;

55.  begrüßt die Bemühungen der EU im Rahmen der beiden Missionen EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo, die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land zu festigen, stellt jedoch fest, dass diese beiden Missionen unterdimensioniert sind im Vergleich zu der Größe ihrer jeweiligen Aufgaben, und dass eine aktive Mitarbeit der kongolesischen Behörden erforderlich ist, um greifbare Ergebnisse zu erzielen;

Afghanistan

56.  begrüßt die Mission EUPOL Afghanistan, deren Ziel es ist, eine zivile Polizei und ein Justizsystem einzusetzen, damit die Afghanen die Verantwortung für diese Aufgaben im Rahmen des Wiederaufbaus des afghanischen Staates übernehmen können; Das Europäische Parlament betont, dass diese Mission, die bis zum 31. Mai 2013 andauern soll und über den 31. Dezember 2014 hinaus verlängert werden könnte, Teil der allgemeinen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft ist, damit die Afghanen nach dem Rückzug der NATO-Truppen 2014 ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen können. Das Europäische Parlament ersucht die VP/HR und den Rat, eine eingehende Reflektion gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über die Fortschritte des Gesamtinstrumentes der Europäischen Union und der Mission EUPOL, vor allem hinsichtlich des Zeitraums nach 2014, in Afghanistan zu veranlassen;

Palästinensische Gebiete

57.  ist der Auffassung, dass die Mission EUPOL COPPS zur Ausbildung der palästinensischen Zivilpolizei, deren Ziel es ist, die Palästinensische Behörde beim Aufbau der Institutionen eines künftigen palästinensischen Staates in den Bereichen Strafverfolgung und Strafjustiz unter palästinensischer Eigenverantwortung und im Einklang mit den bewährten internationalen Standards zu unterstützen, ein Erfolg ist. Das Europäische Parlament merkt an, dass diese Mission Bestandteil der Bemühungen der EU zur Schaffung eines palästinensischen Staates, der in Frieden und Sicherheit mit Israel zusammenlebt, ist;

58.  bedauert die Tatsache, dass die Mission EU BAM Rafah ihre Operationen, seitdem die Hamas die Kontrolle über den Gazastreifen übernommen hat, ausgesetzt hat, sowie die Reduzierung des Personals für diese Mission, betont dabei jedoch, dass die Fortsetzung der Mission in der Region die Bereitschaft der EU zeigt, sämtliche Aktionen zu unterstützen, die den Dialog zwischen Israelis und Palästinensern erleichtern. Das Europäische Parlament bedauert, dass die israelische Regierung den Leiter der Mission EUPOL COPPS nicht dazu berechtigt hat, gleichzeitig die Leitung der Mission EUBAM Rafah zu übernehmen und dass sich das Hauptquartier dieser Mission in Tel Aviv und nicht in Ost-Jerusalem befindet;

Georgien

59.  hebt die positive Rolle hervor, die die Beobachtermission EUMM Georgia insbesondere zur Unterstützung des Dialogs und der Wiederherstellung der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Parteien spielt, bedauert jedoch, dass im Rahmen der Mission immer noch nicht genehmigt worden ist, die besetzten Gebiete Abchasien und Südossetien zu besuchen, wo Russland vom Europäischen Parlament, der NATO, dem Europarat und einigen Mitgliedstaaten als Besatzungsmacht anerkannt worden ist;

Irak

60.  merkt an, dass die Mission EUJUST LEX-Irak, deren Mandat bis zum 31. Dezember 2013 verlängert worden ist, die erste integrierte Rechtsstaatlichkeitsmission der EU war mit dem Ziel, einen Beitrag zur Schaffung eines strafrechtlichen Systems im Irak auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit zu leisten. Das Europäische Parlament stellt jedoch fest, dass der Irak bei weitem nicht stabil ist, wie die regelmäßigen Attentate, die das Land erschüttern, aufzeigen, und dabei die Situation durch einen regionalen sehr unsicheren Kontext verschlimmert wird;

Praktische Erfahrungen

61.  verweist auf die Bedeutung der im Rahmen der GSVP durchgeführten Missionen und Operationen gesammelten Erfahrungen und begrüßt die in diesem Sinne durchgeführte Arbeit der Direktion Krisenbewältigung und Planung des EAD und des EUMS. Das Europäische Parlament fordert die VP/HR dazu auf, regelmäßig Bericht an das Parlament über die Ergebnisse dieser Arbeit zu erstatten;

62.  misst den Erfahrungen ziviler Missionen und Operationen besondere Bedeutung bei. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass die EU in diesem Bereich bereits umfassende Arbeit geleistet und bedeutende Ergebnisse erzielt hat. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass dieser Mehrwert der zivilen Operationen der EU bei der Koordinierung der Bemühungen mit unseren Partnern und Verbündeten im Zusammenhang mit der Bewältigung internationaler Krisen berücksichtigt werden muss;

Die Kapazitäten und Strukturen der Operationsdurchführung

63.  stellt fest, dass bei militärischen Operationen der Europäischen Union zu oft Probleme bei der Aushebung von Truppen auftreten und dass die Glaubwürdigkeit der GSVP in Ermangelung glaubwürdiger Kapazitäten auf dem Spiel steht. Das Europäische Parlament fordert daher die Mitgliedstaaten auf, weiterhin mobilisiert zu bleiben, um qualifiziertes Personal und qualitative Ausrüstung zu liefern.

64.  stellt fest, dass die Strukturen der Krisenbewältigung innerhalb des EAD unterbesetzt sind, sowohl auf ziviler als auch militärischer Ebene, was ihre Reaktionsfähigkeit einschränkt und zu einer gewissen Marginalisierung der GSVP beiträgt; fordert die HV/VP dazu auf, schnellstmöglich dieser Sache abzuhelfen; beharrt darauf, dass eine direkte Verbindung zwischen der HV/VP und den Strukturen des GSVP-Krisenmanagements vorhanden sein muss.

Zivile Fähigkeiten

65.  hebt die Schwierigkeiten hervor, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, um in ausreichender Zahl adäquates Personal für die zivilen Missionen im Rahmen der GSVP aufzubringen. Das Europäische Parlament fordert die Kommission und den EAD auf, Möglichkeiten auszuloten, wie den Mitgliedstaaten geholfen werden kann, die Zahl von Polizisten, Richtern und hoch spezialisiertem Personal im Bereich öffentliche Verwaltung aufzustocken, die bei zivilen Missionen im Rahmen der GSVP eingesetzt werden.

66.  nimmt die Erweiterung des zivilen Planziels 2010 über diesen Zeitpunkt hinaus zur Kenntnis und begrüßt die Verabschiedung eines Programms zur Entwicklung ziviler Fähigkeiten über mehrere Jahre; fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere die zuständigen Ministerien auf, mobilisiert zu bleiben, um dieses Programm umzusetzen;

67.  unterstreicht, dass es notwendig ist, ergänzend zu den im Zusammenhang mit dem zivilen Planziel genannten Kapazitäten in Bezug auf Polizei, Richter und hoch spezialisiertes Personal im Bereich Verwaltung auch wirksamere Mediationsleitlinien und -kapazitäten zu entwickeln, um rechtzeitig und koordiniert geeignete Ressourcen für die Mediation bereitzustellen;

68.  stellt mit Besorgnis fest, dass in einigen Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für Benennung, Koordinierung und Einsatz von zivilem Personal bei GSVP-Missionen noch immer unter der Anwendung unterschiedlicher nationaler Praktiken und Kriterien leidet; fordert mehr Koordinierung unter den Mitgliedstaaten und diesbezüglich die Identifizierung bewährter Praktiken;

69.  bedauert in diesem Zusammenhang, dass die HV/VP und die Mitgliedstaaten frühere Entschließungen des Parlaments nicht beachtet haben, in denen ausreichendes und kompetentes Personal und umfangreiche Kapazitäten gefordert wurden; erinnert in diesem Zusammenhang an die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. März 2011 über die zivilen Fähigkeiten der GSVP und ist der Auffassung, dass sie, wie folgt, immer noch relevant sind:

     eine ausreichende Anzahl an qualifiziertem und geschultem Personal anzusprechen
     geeignete Instrumente zu entwickeln, damit Missionen leichter auf den Weg gebracht werden, insbesondere eine endgültige Fassung von Goalkeeper; flexiblere Vorbereitungsmaßnahmen; bessere Mechanismen für die Ausrüstung von zivilen Missionen (einschließlich der Implementierung einer Lösung zur dauerhaften Lagerung)
     die Umsetzung der vorbereitenden Tätigkeiten für zivile Missionen in Übereinstimmung mit den sachdienlichen Bestimmungen des EUV weiterzuverfolgen
     Folgenanalysen und die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse zu fördern
     die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen zu vertiefen.

Militärische Fähigkeiten

70.  stellt fest, dass die EU derzeit unter erheblichem finanziellem Druck steht und, dass Mitgliedstaaten, sowohl aus finanziellen, haushaltspolitischen als auch politischen Gründen, unabhängig davon, ob die Krise den Euro-Raum betrifft, sich in einer Phase der Reduktion befinden oder im besten Fall ein gleichbleibendes Budget im Verteidigungsbereich aufrechterhalten; verweist auf die potenziell negativen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf ihre militärischen Fähigkeiten und somit auf die Fähigkeit der EU, ihre Verantwortung in den Bereichen Friedenserhaltung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit wirksam wahrzunehmen;

71.  stellt eine Zunahme bei den militärischen Fähigkeiten und der Rüstung in Asien und insbesondere in China fest; fordert eine Vertiefung des Dialogs mit dieser Region unter Hervorhebung sicherheits- und verteidigungspolitischer Fragen.

72.  betont insbesondere, dass die ansteigende Zahl der externen Operationen in den letzten Jahren, egal ob im Irak, in Afghanistan, in Afrika, wie auch in Libyen, eine erhebliche finanzielle Belastung für jene Staaten, die sich daran beteiligt haben bzw. noch immer beteiligen, dargestellt hat bzw. noch immer darstellt; merkt an, dass diese Kosten einen direkten Einfluss auf den vorzeitigen Abrieb und Verschleiß der Ausrüstung, aber auch auf die Bereitschaft der Staaten haben, sich an den Operationen der GSVP hinsichtlich ihrer Haushaltslage und Fähigkeiten zu beteiligen;

73.  betont, dass die europäischen Verteidigungshaushalte aller Mitgliedstaaten zusammen sich in seinem absoluten Wert mit den Ausgaben der wichtigsten aufstrebenden Mächte vergleichen lässt und, dass das Problem weniger haushaltspolitischer als politischer Natur ist, angefangen bei der Festlegung einer europäischen industriellen und technologischen Grundlage bis hin zur Bündelung bestimmter operativer Fähigkeiten; stellt fest, dass Konsortien, gemeinsame Initiativen und Fusionen zwischen europäischen Unternehmen zur Entwicklung einer europäischen Verteidigungsindustrie beitragen können;

74.  merkt an, dass die militärische Aktion in Libyen, die von Frankreich und dem Vereinigten Königreich mit der Unterstützung der Vereinigten Staaten eingeleitet und von der NATO übernommen wurde, die Fähigkeit von einigen europäischen Staaten aufgezeigt hat, in einen Konflikt hoher Intensität zu intervenieren, sie aber auch die Schwierigkeiten aufzeigt, solche Aktivitäten dauerhaft durchzuführen, insbesondere in Ermangelung grundlegender Fähigkeiten wie der Luftbetankung von Flugzeugen, der Informationsgewinnung und dem Besitz von Präzisionswaffen;

75.  erinnert an seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 über die Auswirkungen der Finanzkrise auf den Verteidigungssektor in den EU-Mitgliedstaaten und betont, dass seine Empfehlungen sachdienlich sind, um die militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten im Sinne der gemeinsamen Nutzung und Bündelung zu entwickeln;

76.  begrüßt bilaterale Vereinbarungen wie das französisch-britische Abkommen über militärische Zusammenarbeit und fordert andere Mitgliedstaaten auf, derartige bilaterale oder multilaterale Abkommen über militärische Zusammenarbeit und Integration als wichtiges Instrument zur Einsparung von Kosten in Erwägung zu ziehen, mit dem sich Doppelausgaben vermeiden lassen und das einen Basisprozess für den Aufbau der GSVP und für die Zukunft der Sicherheitsintegration der EU darstellen kann;

77.  begrüßt die ersten Fortschritte der EU-Initiative „Pooling und Sharing“ und würdigt die Arbeit der EDA, durch die elf prioritäre Aktionsbereiche festgelegt wurden. Das Europäische Parlament hebt insbesondere die Fortschritte in vier Bereichen hervor: Luftbetankung der Flugzeuge, Meeresüberwachung, medizinische Unterstützung und Ausbildung. Das Europäische Parlament ruft jedoch dazu auf, dieser Initiative einen strategischen Rahmen zu geben;

78.  erachtet es jedoch als bedauerlich, dass mit der Initiative bislang keine der im Planziel 2010 aufgezeigten Lücken gefüllt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten zögern, als Führungsstaat für eines der vom EUMS im April 2011 vorgeschlagenen 300 Projekte der Initiative „Pooling und Sharing“ die Last auf sich zu nehmen;

79.  fordert die Mitgliedstaaten mit Blick auf den Europäischen Rat zum Thema Verteidigung im kommenden Jahr auf, Bilanz über die vorhandenen Fähigkeiten innerhalb der EU zu ziehen und die Initiative letztendlich tragfähig zu machen, um einen europäischen Verteidigungsplanungsprozess auf den Weg zu bringen;

80.  begrüßt den Vorschlag der EDA, einen freiwilligen Verhaltenskodex für das „Pooling und Sharing“ zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beschaffung, dem Einsatz und der gemeinsamen Verwaltung militärischer Fähigkeiten zu fördern;

81.  unterstützt insbesondere das Projekt zur Luftbetankung, das auch eine Beschaffungskomponente aufweist; drückt in diesem Zusammenhang jedoch seine Enttäuschung über die voraussichtlich eingeschränkten Ergebnisse dieser Maßnahme aus, bei der lediglich vorhandene Kapazitäten erneuert werden, anstatt neue aufzubauen; beharrt darauf, dass die Mitgliedstaaten den europäischen Charakter dieser Initiative erhalten sollten; ist der Meinung, dass die gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) sehr gut dafür geeignet ist, die Beschaffungskomponente zu verwalten;

82.  begrüßt die am 27. Juli 2012 zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und OCCAR unterzeichnete Übereinkunft, die es ermöglicht, die Beziehung zwischen den beiden Agenturen zu institutionalisieren, die Zusammenarbeit hinsichtlich der Programme zur Entwicklung der militärischen Fähigkeiten zu etablieren und den Austausch von Verschlusssachen umzusetzen;

83.  erinnert daran, dass der Krieg in Libyen ebenfalls das Fehlen von Aufklärungsdrohnen bei den europäischen Streitkräften aufgezeigt hat und konstatiert, dass es in Europa derzeit zwei konkurrierende Projekte für Drohnen des Typs MALE (Medium Altitude Long Endurance) gibt; hat außerdem Kenntnis über die französisch-britische Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklung von Kampfdrohnen, die davon profitieren würde, sich anderen europäischen Partnern zu öffnen;

84.  ist der Auffassung, dass die Umsetzung des European Air Transport Command (EATC) ein konkretes und erfolgreiches Beispiel für „Pooling und Sharing“ ist, und betont, dass die Schaffung einer Flotte von Airbussen des Typs A400M innerhalb dieser Struktur die Projektierungsfähigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten erheblich verstärken würde; hält alle teilnehmenden Staaten dazu an, alle verfügbaren Transportmittel in das EATC einzubringen; hält nicht teilnehmende Mitgliedstaaten dazu an, sich am EATC zu beteiligen;

85.  ersucht die Kommission, den Rat, die Mitgliedstaaten und die EDA, die Umsetzung von innovativen Lösungen zu prüfen, um die Projektierungsfähigkeiten der EU zu erhöhen, insbesondere in doppelter Hinsicht: eine öffentlich-private Partnerschaft im Bereich des Luftverkehrs für eine kleine Flotte von A400M, die es ermöglicht, sowohl humanitäre Hilfe bei Katastrophen als auch Ausrüstung und Personal für Missionen und Operationen im Rahmen der GSVP zu befördern;

86.  besteht darauf, dass die Verstärkung der europäischen Kapazitäten sich auch in einer Konsolidierung der industriellen und technologischen Grundlage der europäischen Verteidigung widerspiegelt, und erinnert in diesem Zusammenhang an die Bedeutung einer europäischen Präferenz und die Relevanz eines europäischen Buying Acts;

87.  stellt fest, dass die Finanz- und Haushaltskrise der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Verlust von Know-how führen wird, wenn kein umfassendes Programm auf europäischer Ebene auf bilateraler oder multilateraler Grundlage lanciert wird, und, dass dies auch zum Verlust eines hoch spezialisierten Industriezweigs führen kann; weist außerdem auf die ebenfalls von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffene mittelständische Verteidigungsindustrie in Europa hin, die wirtschaftliche Aktivität generieren kann und für Arbeitsplätze in einigen Mitgliedstaaten sorgt;

88.  begrüßt den Vorschlag der Kommission zum Programm „Horizont 2020“ für künftige von der EU finanzierte zivile und militärische Forschung und Beschaffung im Dienste von GSVP-Missionen; konstatiert mit Besorgnis die Kürzung der Mittel für Forschung und Technologie, die Auswirkungen auf die langfristige Fähigkeit der Europäer hat, eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit, welche sich auf das gesamte Spektrum an Rüstungsgütern und militärischen Ausrüstungen stützt, aufrechtzuerhalten; erinnert die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtung, den Anteil der verteidigungsbezogenen Forschung und Technologie am Verteidigungshaushalt auf mindestens 2 % zu erhöhen und ruft ferner ins Gedächtnis, dass Investitionen in Forschung und Technik auf dem Gebiet der Verteidigung bedeutende Ergebnisse für zivile Anwendungsbereiche mit sich gebracht haben;

89.  begrüßt die jüngsten Initiativen und Projekte zur Cyberabwehr; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, bei der Entwicklung ihrer Cyberabwehrkapazitäten noch enger mit der EDA zusammenzuarbeiten, vor allem im Hinblick auf die Schaffung von Vertrauen sowie auf die Zusammenlegung und gemeinsame Nutzung; begrüßt es, dass die Cyberabwehr einen der Schwerpunkte im Bereich Verteidigungsforschung und -technologie der EDA bilden wird;

90.  begrüßt sowohl die Bemühungen der Europäischen Verteidigungsagentur, eine europäische industrielle und technologische Verteidigungsbasis (EDTIB) zu erhalten, als auch die Initiative Barnier/Tajani, um innerhalb der Kommission eine Task Force zu schaffen, die dieses strategische Instrument, dessen Funktion es ist, die Autonomie der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigung zu gewährleisten, erhält und weiterentwickelt; ersucht die Kommission, das Europäische Parlament über die andauernden Arbeiten der Task Force auf dem Laufenden zu halten und fordert ferner, das Parlament künftig einzubinden;

91.  verpflichtet die Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (2009/81/EG(6)) über die Beschaffung von Verteidigungsgütern, um für eine stärkere Interoperabilität der Ausrüstungen zu sorgen und gegen die Zersplitterung des Marktes, von der oft Drittländer profitieren, vorzugehen;

92.  begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Industriepolitik vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „A Stronger European Industry for Growth and Economic Recovery“, welche anerkennt, dass der Verteidigungssektor von einer stark nationalen Dimension beeinflusst wird, und kündigt die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Verteidigungsindustrie an.

93.  betont die Bedeutung des Plans zur Kapazitätsentwicklung der EDA und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen besser in ihre nationale Planung zu integrieren und mehr Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung an Projekten der EDA zu zeigen;

94.  ist der Auffassung, dass der Rat und die Mitgliedstaaten noch mehr die Fähigkeiten der Europäischen Union unterstützen sollten, durch die Kosteneinsparungen mittels Bündelung möglich sind, insbesondere die EDA, das EU-Satellitenzentrum und das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg;

95.  fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die EDA mit einem Budget und adäquatem Personal auszustatten, so dass sie in der Lage ist, alle Aufgaben, die ihr durch den Vertrag von Lissabon übertragen worden sind, zu erfüllen; ist der Meinung, dass dies innerhalb der nächsten mehrjährigen finanziellen Rahmen berücksichtigt werden muss;

Raumfahrtpolitik zur Unterstützung der GSVP

96.  unterstreicht, dass für die Autonomie bezüglich der Entscheidungsprozesse und Operationen der EU angemessene Mittel in den Bereichen Satellitenaufnahmen, Informationsgewinnung, Kommunikation und Raumüberwachung unerlässlich sind; ist der Auffassung, dass in diesen Bereichen die gemeinsame Nutzung und Bündelung weitaus mehr gefördert werden könnte hinsichtlich der bestehenden Abkommen auf bilateraler Ebene oder in Verbindung mit dem EU-Satellitenzentrum bezüglich der Programme Helios, Cosmo-SkyMed und SAR-Lupe; hofft, dass sich das Programm MUSIS, das die aktuelle Generation von Erdbeobachtungssatelliten ersetzen soll, nicht nur als ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern, sondern auch mit dem EAD und den politisch-militärischen Einrichtungen der Europäischen Union erweist;

97.  ersucht in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission, die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung der EU an zukünftigen Satellitenbild-Programmen zu prüfen, damit die politisch-militärischen Einrichtungen der Europäischen Union und der EAD die Satelliten „tasken“ können und nach eigenem Wunsch und Bedarf über Satellitenbilder von Krisenregionen oder von Regionen, in denen eine GSVP-Mission durchgeführt werden soll, verfügen;

98.  erinnert an die Notwendigkeit für eine EU-Finanzierung des Projektes GMES, das wie das Programm GALILEO zu einer kritischen Infrastruktur der Europäischen Union werden muss;

Verbesserung der Kriseneinsatzkapazitäten

99.  merkt an, dass trotz der Änderungen am ATHENA-Mechanismus, früherer Entschließungen des Parlaments und der Doktrin zum Einsatz von Gefechtsverbänden der EU, wie es beispielsweise in dem Brief des Weimarer Dreiecks gefordert wird, bis zum heutigen Zeitpunkt keiner dieser Gefechtsverbände zum Einsatz gebracht wurde, obwohl sie als Soforteinsatztruppe agieren könnten, bis sie durch Truppen für langfristige Einsätze abgelöst werden;

100.  ist der Ansicht, dass dies die Glaubwürdigkeit des Instruments der Gefechtsverbände und im Allgemeinen der GSVP untergräbt, denn sie hätten bereits in der Vergangenheit zum Einsatz gebracht werden können; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Mobilisierung aufrechtzuerhalten und ihren Verpflichtungen zur Erfüllung dieses Instruments in Anbetracht der Tatsache nachzukommen, dass angesichts der finanziellen und personellen Investitionen in die Gefechtsverbände deren Nichteinsatz trotz mehrerer Möglichkeiten zu einer Belastung geworden ist;

101.  bekräftigt, dass der ATHENA-Mechanismus weiter angepasst werden sollte, um den Anteil der gemeinsamen Kosten zu erhöhen, um so eine gerechtere Lastenteilung bei militärischen Einsätzen sicherzustellen und einen Grund zu beseitigen, der Mitgliedstaaten davon abhält, Führungsrollen bei GSVP-Missionen zu übernehmen;

102.   unterstützt das Review-Verfahren bezüglich der Krisenbewältigung, das Ende dieses Jahres abgeschlossen sein und eine schnellere Entsendung von zivilen und militärischen GSVP-Operationen ermöglichen sollte. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass die Verfahren für die Krisenbewältigung einzig der GSVP vorbehalten sein sollten und keine anderen Instrumente, die das Verfahren erschweren würden, mit eingegliedert werden sollten. Das Europäische Parlament unterstützt das Review-Verfahren auch bezüglich der Finanzierung, um eine größere Flexibilität und Schnelligkeit bei der Mittelbeschaffung zu erlangen;

Strukturen und Planung

103.   ist der Ansicht, dass die Übertragung der Koordinierung der Missionen am Horn von Afrika an das Operationszentrum ein erster Schritt in Richtung der Schaffung einer europäischen Kapazität für die Planung und Durchführung von Operationen ist, die mit ausreichend Personal und ausreichend Mitteln zur Kommunikation und Kontrolle ausgestattet ist; hält es jedoch für bedauerlich, dass das Zentrum weder eine dauerhafte Einrichtung noch eine zentrale Stelle für die Planung und Durchführung von militärischen und zivilen Missionen ist;

104.   plädiert erneut für die Schaffung eines Hauptquartiers für Operationsführung (OHQ) der Europäischen Union für die operative Planung und Durchführung ziviler und militärischer Operationen innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EEAS), gegebenenfalls durch eine ständige strukturierte Zusammenarbeit;

105. nimmt die Bereitschaft des Rates zur Kenntnis, die er in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2011 zur Stärkung der Kapazitäten im Bereich der antizipierenden Planung zum Ausdruck bringt, und unterstützt die Ausweitung der Befugnisse des Generalstabs der EU in diesem Bereich; ist der Ansicht, dass auch das Operationszentrum den EUMS bei dieser Aufgabe unterstützen könnte;

106.   nimmt mit Interesse die Teilung des Lagezentrums in zwei neue Einheiten, dem „Situation Room“ auf der einen Seite und dem „Intelligence Centre“ (Intelligence Center oder INTCEN) auf der anderen Seite zur Kenntnis, und begrüßt die Tatsache, dass Letzteres ausgebaut werden muss, wenn die Mitgliedstaaten den Willen zeigen, die GASP und die GSVP weiterzuentwickeln;

107.   befürwortet die Schaffung von temporären bzw. permanenten Expertenposten für Sicherheitsfragen innerhalb der Delegationen der EU, die für die GSVP am wichtigsten sind, damit Herausforderungen im Bereich der Sicherheit besser übertragen werden können; fordert eine Abwägung der Rolle, die solche Posten im Bereich der präventiven Sicherheit und der Frühwarnung spielen können;

Partnerschaften
EU / NATO

108.  konstatiert, dass die EU und die NATO durch eine im NATO-Gipfel von Chicago bekräftigte, strategische Partnerschaft verbunden sind, sich in mehreren Regionen wie im Kosovo, in Afghanistan und im Kampf gegen die Piraterie im Golf von Aden und im Indischen Ozean engagieren. Das Europäische Parlament erinnert in diesem Zusammenhang an die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO;

109.   ist der Auffassung, dass die Stärkung der zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU auch für die NATO von Nutzen sein und zur Schaffung von Synergien zwischen den beiden Organisationen beitragen wird;

110.   hebt hervor, dass die Blockade im türkisch-zyprischen Streit nicht verhindert, dass die beiden Organisationen den technischen Dialog über angemessene Kanäle weiterführen, durch „Staff-to-staff“ Kontakte zusammenarbeiten und sich absprechen; fordert dennoch eine Beilegung dieses Streits, um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen zu verbessern;

111.   begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Bereich der militärischen Fähigkeiten, insbesondere um Überschneidungen zwischen der Initiative „Pooling and Sharing“ und der NATO-Initiative „Smart Defence“ zu vermeiden;

112.   unterstreicht, wie wichtig eine praktische Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit und -abwehr ist, die auf der vorhandenen Komplementarität bei der Entwicklung der Verteidigungskapazität aufbaut, und verweist auf die Notwendigkeit einer diesbezüglichen engeren Koordinierung, vor allem in Bezug auf Planung, Technologie, Ausbildung und Ausrüstung;

113.   bringt seine Enttäuschung über die Entwicklung von zivilen Krisenmanagement-Strukturen innerhalb der NATO zum Ausdruck, da unnötige Überschneidungen mit bereits existierenden und gut entwickelten Kapazitäten innerhalb der EU festgestellt werden;

EU / AU

114.   begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU für Frieden und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent und merkt an, dass die EU dazu beiträgt, die Strukturen für Frieden und Sicherheit in Afrika umzusetzen, indem sie die Friedensbemühungen der Afrikanischen Union und der afrikanischen regionalen Organisationen wie z.B. ECOWAS unterstützt, um gegen Instabilität, Unsicherheit und die terroristische Bedrohung am Horn von Afrika bis hin zur Sahelzone vorzugehen;

115.   erinnert daran, dass die EU der größte Beitragszahler für das Budget der AMISOM bleibt, und betont die Notwendigkeit für eine strategische Vision für die Zukunft dieser Operation;

EU / UN

116.   begrüßt die gute Zusammenarbeit zwischen dem EEAS und dem Department of Peacekeeping Operations der UN und merkt an, dass die EU mit ihren Gefechtsverbänden eine Soforteinsatztruppe für dringliche Operationen der Friedenssicherung entsenden könnte, die später durch eine UN-Truppe abgelöst wird;

EU / OSZE

117.   unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der OSZE in Regionen von gemeinsamem Interesse und zu Fragen wie Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Konfliktnachsorge sowie Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit; äußert sich zufrieden, dass diese Zusammenarbeit in den letzten Jahren erweitert und vertieft wurde, fordert jedoch eine engere Abstimmung sowie Synergien bei der Behandlung von Krisen und Konflikten, die Vermeidung von Überschneidungen und die Entwicklung kosteneffizienter Ansätze;

EU/Drittländer

118.   verweist auf die weiterhin notwendigen starken transatlantischen Bindungen und begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten bei Krisenmanagement-Operationen, wie EUTM Somalia, EUNAVFOR Atalanta, EULEX Kosovo, EUPOL Afghanistan;

119.   begrüßt die bisher unterzeichneten Rahmenverträge zwischen der EU und einem Dutzend Drittländer, um ihre Teilnahme an zivilen und militärischen Operationen im Rahmen der GSVP zu ermöglichen;

o
o   o

120.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der NATO, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitzenden der OSZE und dem Präsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE weiterzuleiten;

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 63.
(3) ABl. C 99 E vom 03.04.12, S. 7.
(4) Angenommene Texte: P7_TA(2011)0228.
(5) Angenommene Texte: P7_TA(2011)0574.
(6) ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen