Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2019 zu der Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets (2019/2111(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Artikel 3 und 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– unter Hinweis auf die Artikel 9, 145, 148, 149, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 158, 165, 166, 174 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung(1),
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Titel IV (Solidarität),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 10 und 13,
– unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket der Kommission für soziale Investitionen aus dem Jahr 2013,
– unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015(2) mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 14. Mai 2018 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets(3),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Juni 2019 mit dem Titel „Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion: Eine Bilanz vier Jahre nach dem Bericht der fünf Präsidenten – Beitrag der Europäischen Kommission zum Euro-Gipfel am 21. Juni 2019“ (COM(2019)0279),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2019 mit dem Titel „Europäisches Semester 2019: Länderspezifische Empfehlungen“ (COM(2019)0500),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 27. Februar 2019 für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2019)0151) und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 4. April 2019(4),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. November 2018 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2019: Für ein starkes Europa in Zeiten globaler Ungewissheit“ (COM(2018)0770),
– unter Hinweis auf den am 15. März 2019 angenommenen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates,
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 21. November 2018 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2018)0759),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 21. November 2018 mit dem Titel „Alarmmechanismusbericht 2019“ (COM(2018)0758),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen(5),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. November 2018 mit dem Titel „Übersichten über die Haushaltsplanungen 2019: Gesamtbewertung“ (COM(2018)0807),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. November 2017 für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2017)0677) und den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 19. April 2018(6),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 zur Einführung einer Säule sozialer Rechte (COM(2017)0250),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 mit dem Titel „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ (COM(2017)0252),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates vom 13. März 2018 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige (COM(2018)0132),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. April 2011 mit dem Titel „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2011)0173) und die entsprechenden Umsetzungs- und Evaluierungsberichte,
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates(7),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 26. April 2017 mit dem Titel „Taking stock of the 2013 Recommendation on ‚Investing in children: breaking the cycle of disadvantage‘“ (Bestandsaufnahme zu der Empfehlung von 2013 zu dem Thema „Investitionen in Kinder: den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (SWD(2017)0258)),
– unter Hinweis auf das strategische Engagement der Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019 sowie den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020) und die entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011(8),
– unter Hinweis auf die Barcelona-Ziele von 2002 für die Kinderbetreuung, die vorsahen, dass bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder ab drei Jahren bis zum Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze bereitgestellt werden sollten,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (COM(2016)0604),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“ (COM(2016)0581),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356),
– unter Hinweis auf das Paket zur Kreislaufwirtschaft (Richtlinien (EU) 2018/849(9), 2018/850(10), 2018/851(11) und 2018/852(12)),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2016)0359),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2016 mit dem Titel „Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“ (COM(2016)0127) und die dazugehörigen Anhänge,
– unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 16. Februar 2012 mit dem Titel „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ (COM(2012)0055),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2019 zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2019“(13),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2018 zu dem Thema „Bildung im digitalen Zeitalter:, Herausforderungen, Chancen und Erkenntnisse für die Gestaltung der EU-Politik“(14),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zu der Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets(15),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung(16),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2017 zu dem Abbau von Ungleichheiten zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung(17),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu Strategien zur Sicherstellung des Mindesteinkommens als Mittel zur Armutsbekämpfung(18),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen(19),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte(20),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu dem Thema „Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive“(21),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 2. Februar 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit(22),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020(23),
– unter Hinweis auf die Initiative der OECD und der Europäischen Kommission mit dem Titel „State of Health in the EU“(24) und den dazugehörigen Bericht „Health at a glance: Europe 2018“(25),
– unter Hinweis auf den am 26. April 2018 veröffentlichten Bericht der Kommission mit dem Titel „Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe (2018): gegenwärtige und künftige Angemessenheit der Altersversorgung in der EU“,
– unter Hinweis auf den am 28. Mai 2018 veröffentlichten Bericht der Kommission mit dem Titel „Bevölkerungsalterung 2018: wirtschaftliche und finanzielle Projektionen für die EU-Mitgliedstaaten (2016–2070)“,
– unter Hinweis auf die revidierte Europäische Sozialcharta und den Turin-Prozess, der 2014 eingeleitet wurde und darauf abzielt, das Vertragssystem der Europäischen Sozialcharta im Europarat und in seinem Verhältnis zum Recht der Europäischen Union zu stärken(26),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2011 zu dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU(27),
– unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen, die der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September 2015 zum ersten an den Ausschuss gerichteten Bericht der Europäischen Union vom Juni 2014 abgab,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Gleichbehandlungsrichtlinie)(28) und auf Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992) über den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit,
– unter Hinweis auf das strategische Engagement der Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019 und auf ihr vorrangiges Ziel, das geschlechtsbedingte Rentengefälle zu verringern, sowie auf den Bericht der Kommission über die Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe (2018),
– unter Hinweis auf die EU-Jugendstrategie für 2019–2027, die auf der Entschließung des Rates vom 26. November 2018 beruht, und auf das Ziel der Strategie Europa 2020, die Quote der Schul- und Ausbildungsabbrecher auf unter 10 % zu senken;
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs vom April 2017 mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“,
– unter Hinweis auf die Berichte der OECD mit den Beschäftigungsprognosen für 2018 und 2019,
– unter Hinweis auf den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 9. April 2019 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (2019/C 136/01),
– unter Hinweis auf die Ausgabe des jährlich erscheinenden Europäischen Beschäftigungs- und Sozialberichts der Kommission für 2019,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission von 2019 über Erwerbstätigenarmut,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2018 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige,
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union(29),
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9‑0016/2019),
A. in der Erwägung, dass sich die Arbeitsmarktbedingungen in der EU in erster Linie dank eines lang anhaltenden Zeitraums, der von einem günstigen internationalen Wirtschaftsumfeld geprägt ist, weiter verbessern; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote weiter gestiegen ist und im letzten Quartal 2018 einen Wert von 73,5 % erreichte, wobei mit 240,7 Millionen beschäftigten Menschen ein neues Rekordniveau erzielt wurde; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote im Euro-Währungsgebiet von 66,5 % im Jahr 2017 auf 67,4 % im Jahr 2018 gestiegen ist; in der Erwägung, dass bei den Beschäftigungsquoten nach wie vor große Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und Bevölkerungsgruppen bestehen; in der Erwägung, dass sich das Wachstum der Beschäftigungsquote verlangsamt hat und dass diese Tendenz voraussichtlich anhalten wird; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote bei gleichbleibender Entwicklung im Jahr 2020 bei 74,3 % liegen wird;
B. in der Erwägung, dass nach wie vor dringende langfristige Herausforderungen bestehen, wie etwa die Alterung der Bevölkerung, die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt, der Klimawandel und eine nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen;
C. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote bei den über 55-jährigen Arbeitnehmern stark gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote bei den 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmern im Euro-Währungsgebiet mit 58,8 % im Jahr 2018 immer noch weit unter dem Durchschnitt lag; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote insbesondere bei den Frauen dieser Altersgruppe niedriger ist (52,9 %); in der Erwägung, dass die Zahl der älteren Arbeitnehmer demografischen Prognosen zufolge zunehmen wird; in der Erwägung, dass sich der demografische Wandel auf die Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme auswirkt;
D. in der Erwägung, dass wirksame politische Maßnahmen erforderlich sind, um die verschiedenen Formen von Beschäftigung zu erfassen und Arbeitnehmer angemessen vor Missbrauch, Diskriminierung und Armut zu schützen;
E. in der Erwägung, dass erwerbstätige Arme einen beträchtlichen Anteil der arbeitenden Bevölkerung ausmachen; in der Erwägung, dass 2017 9,4 % der Beschäftigten von Armut bedroht waren und annähernd 20,5 Millionen Arbeitnehmer in von Armut bedrohten Haushalten lebten; in der Erwägung, dass das Risiko, trotz Erwerbstätigkeit in Armut zu leben, für bestimmte Bevölkerungsgruppen – insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Selbstständige, befristet Beschäftigte, jüngere Menschen, Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau und Einpersonenhaushalte – deutlich höher ausfällt und in einigen Fällen in den letzten Jahren stark gestiegen ist;
F. in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle im Jahr 2018 bei 11,6 Prozentpunkten lag und seit 2013 beinahe unverändert geblieben ist; in der Erwägung, dass Frauen in der EU durchschnittlich 16 % weniger verdienen als Männer, wenngleich hier beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass das geschlechtsbedingte Rentengefälle bei den 65- bis 79-jährigen Rentnern in der EU-28 bei rund 37,2 % liegt; in der Erwägung, dass die Betreuungs- und Pflegeaufgaben in der gesamten EU nach wie vor ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt sind;
G. in der Erwägung, dass die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt, da diese einen ordnungspolitischen Rahmen für den Arbeitsmarkt, Bildungs- und Ausbildungssysteme und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickeln und umsetzen müssen;
H. in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden seit 2013 zwar langsam, aber stetig steigt; in der Erwägung, dass der Anteil der unbefristet und in Vollzeit Beschäftigten weiter steigt, während der Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2018 rückläufig war; in der Erwägung, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der EU von 15 % im Jahr 2002 auf 19 % im Jahr 2017 gestiegen ist; in der Erwägung, dass im Jahr 2017 in der EU deutlich mehr Frauen (31 %) als Männer (8 %) einer Teilzeitbeschäftigung nachgingen; in der Erwägung, dass die Zahl der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigten nach wie vor sehr hoch ist und 1,3 Millionen Menschen mehr als im Jahr 2008 betroffen sind; in der Erwägung, dass der Anteil der befristet Beschäftigten in der EU von 11 % im Jahr 2002 auf 13 % im Jahr 2017 gestiegen ist;
I. in der Erwägung, dass manche Mitgliedstaaten mit strukturellen Arbeitsmarktproblemen konfrontiert sind, die sich beispielsweise in einer geringen Teilhabe am Arbeitsmarkt und Missverhältnissen zwischen Angebot und Nachfrage in Bezug auf Fertigkeiten und Qualifikationen äußern; in der Erwägung, dass der Bedarf an konkreten Maßnahmen zur Eingliederung oder Wiedereingliederung von nicht erwerbstätigen Menschen aufgrund der Nachfrage am Arbeitsmarkt wächst;
J. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote im Juni 2019 auf 6,3 % in der EU bzw. 7,5 % im Euro-Währungsgebiet gesunken ist; in der Erwägung, dass sie in allen Altersgruppen und sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass bei den Quoten weiterhin große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen und dass sich die Schere bei den Arbeitslosenquoten zwischen verschiedenen nationalen und subnationalen Gebieten seit 2007 weiter geöffnet hat; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit mit 14,2 % im April 2019 (2018 lag der Durchschnitt bei 15,2 % in der EU und 16,9 % im Euro-Währungsgebiet) nach wie vor inakzeptabel hoch ist, aber unter dem Vorkrisenniveau von 2008 liegt; in der Erwägung, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten erheblich sind; in der Erwägung, dass durchschnittlich jeder zweite Arbeitslose seit mehr als zwölf Monaten ohne Beschäftigung ist und die Langzeitarbeitslosigkeit mit 3,8 % nach wie vor über dem Vorkrisenniveau von 2,9 % liegt; in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen immer noch besonders hoch ist;
K. in der Erwägung, dass es nach Angaben von Eurostat im Jahr 2017 in der EU-28 8,973 Millionen unterbeschäftigte Teilzeitkräfte gab; in der Erwägung, dass zusätzlich 8,127 Millionen Menschen dem Arbeitsmarkt zwar zur Verfügung standen, jedoch nicht arbeitsuchend waren, und weitere 2,289 Millionen zwar eine Beschäftigung suchten, jedoch nicht für eine kurzfristige Arbeitsaufnahme zur Verfügung standen; in der Erwägung, dass dies insgesamt bedeutet, dass sich 2017 in der EU-28 19,389 Millionen Menschen in einer ähnlichen Situation wie Arbeitslose befanden, ohne dass sie in der Arbeitslosenstatistik erfasst wurden, und dass ihre Zahl in etwa der Zahl der als arbeitslos geltenden Menschen (18,776 Millionen) entspricht;
L. in der Erwägung, dass es weiterhin eine horizontale und eine vertikale Arbeitsmarktsegmentierung sowie Armut trotz Erwerbstätigkeit gibt, die insbesondere Frauen, Geringqualifizierte, Jugendliche und ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige nationaler, sprachlicher, ethnischer und sexueller Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund betreffen; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2016 mit 48,1 % deutlich unter der durchschnittlichen Beschäftigungsquote lag;
M. in der Erwägung, dass Langzeitarbeitslosigkeit in unverhältnismäßig starkem Maße junge Menschen, Alleinerziehende, informelle Pflegekräfte, langzeiterkrankte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen, Migranten und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten betrifft, die nach wie vor mit spezifischen Hindernissen beim Zugang zu Beschäftigung und mit Diskriminierung in allen Phasen der Beschäftigung konfrontiert sind;
N. in der Erwägung, dass hochwertige Beschäftigung im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung ein wichtiger Faktor ist; in der Erwägung, dass alle Mitglieder der Gesellschaft, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt und von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, erreicht werden müssen;
O. in der Erwägung, dass die Quote der unbesetzten Stellen weiter steigt und das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage in vielen Mitgliedstaaten immer noch ein wichtiger Grund für die Arbeitslosigkeit ist; in der Erwägung, dass strukturelle Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie strukturelle Qualifikationsdefizite viele Branchen betreffen, etwa den Tourismus, das traditionelle Handwerk und die IKT-Branche, wo die Bedarfslücke bis 2020 auf 500 000 Fachkräften anwachsen dürfte; in der Erwägung, dass trotz der Besorgnis über zunehmende Qualifikationsdefizite und -lücken etwa 39 % der Arbeitnehmer in der EU an geringwertige Arbeitsplätze gebunden sind, für die sie überqualifiziert sind;
P. in der Erwägung, dass Schätzungen des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) zufolge die Qualifikationen der Arbeitskräfte im Jahr 2017 im Wesentlichen dem Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes entsprachen und das Arbeitskräfteangebot in Bezug auf alle Qualifikationsarten über der Nachfrage lag, wobei die Differenz bei den niedrigen und mittleren Qualifikationen besonders hoch war; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Fachkräften vermutlich weiter steigen wird und aus den jüngsten Prognosen des Cedefop hervorgeht, dass zwischen 2017 und 2025 mehr als 13 Mio. Arbeitsplätze geschaffen werden, die ein hohes Bildungsniveau erfordern, wohingegen die Zahl der Arbeitsplätze für Geringqualifizierte um fast sechs Millionen sinken wird;
Q. in der Erwägung, dass die Prognosen des Cedefop bei den Qualifikationen bis 2025 einen parallelen Anstieg aufseiten sowohl der Nachfrage als auch des Angebots vorhersagen; in der Erwägung, dass das Qualifikationsangebot den Prognosen zufolge jedoch geringfügig schneller wachsen wird als die Qualifikationsnachfrage, wobei etwa der Anteil der Arbeitskräfte, die lediglich über einen Primar- oder einen unteren Sekundarschulabschluss verfügen, von 20,2 % im Jahr 2017 auf 16,8 % im Jahr 2025 sinken wird; in der Erwägung, dass der Anteil der Stellen für Geringqualifizierte von 18,4 % auf 15,4 % sinken soll, dass diese parallele Entwicklung aber nicht bedeutet, dass kein Qualifikationsungleichgewicht wie etwa Überqualifizierung entstehen kann;
R. in der Erwägung, dass der Arbeitsmarkt stark zersplittert ist und jedes Segment seine eigenen Besonderheiten aufweist;
S. in der Erwägung, dass mehr als jeder fünfte Europäer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist; in der Erwägung, dass mit einer Reduzierung der Zahl der armen Menschen um 5,6 Millionen seit 2008 in Hinblick auf das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Armutsziel erhebliche Fortschritte erzielt worden sind, dass jedoch das Ziel, die Zahl der armen Menschen bis 2020 um mindestens 20 Millionen zu senken, mit 113 Millionen Menschen, die immer noch von Armut bedroht sind, noch lange nicht erreicht ist; in der Erwägung, dass Angehörige schutzbedürftiger Gruppen, etwa Kinder, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung und Menschen mit chronischen physischen und psychischen Gesundheitsproblemen, Migranten, Roma und Angehörige ethnischer Minderheiten, Langzeitarbeitslose und Obdachlose, in stärkerem Maße von Armut betroffen sind; in der Erwägung, dass die Erwerbstätigenarmut rapide wächst (9,6 %) und die Armuts- und Ungleichheitsschere in der EU immer weiter auseinandergeht; in der Erwägung, dass soziale Transferleistungen in vielen Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen auf die Verringerung der Armut haben (Verringerung im Jahr 2017 von durchschnittlich 32,4 %, Renten nicht eingerechnet); in der Erwägung, dass diese Auswirkungen seit 2010 (außer im Jahr 2013) jährlich zurückgegangen sind und dass zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen;
T. in der Erwägung, dass der allgemeine Zugang zu hochwertigem, erschwinglichem Wohnraum und entsprechender Gesundheitsversorgung eine grundlegende gesellschaftliche Notwendigkeit darstellt;
U. in der Erwägung, dass nach wie vor Lücken in den Sozialsystemen und beim Zugang zu Dienstleistungen bestehen; in der Erwägung, dass neue Arbeitsformen, etwa Plattformarbeit und neue Formen selbständiger Arbeit, entstanden sind; in der Erwägung, dass der Sozialschutz traditionell auf Arbeitnehmer in unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnissen zugeschnitten ist und daher angepasst werden muss; in der Erwägung, dass besonders Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen häufig keinen uneingeschränkten Zugang zum Sozialschutz haben und viele Selbstständige nicht oder nur in begrenztem Umfang versichert sind; in der Erwägung, dass es immer noch Scheinselbstständigkeit gibt, was Ungewissheit, Prekarität und Unsicherheit verursacht und vor allem schutzbedürftige Gruppen betrifft; in der Erwägung, dass der mangelnde Zugang zum Sozialschutz dem Wohlbefinden der Arbeitskräfte und einem funktionierenden Arbeitsmarkt zuwiderläuft;
V. in der Erwägung, dass die EU-Jugendgarantie entsprechend den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs verbessert werden muss, damit alle Jugendlichen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET), Unterstützung erfahren;
W. in der Erwägung, dass es bei der Lebenserwartung Disparitäten gibt, die mit dem sozioökonomischem Status in Verbindung stehen; in der Erwägung, dass diese Kluft in hohem Maße die Unterschiede bei der Exposition gegenüber Risikofaktoren (auch bei der Arbeit) widerspiegelt, wobei in Haushalten mit niedrigem Einkommen eher ein ungedeckter Bedarf in Bezug auf die Gesundheit besteht als in Haushalten mit hohem Einkommen; in der Erwägung, dass es daher wichtig ist, Gesundheitsfaktoren im Rahmen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik weiter zu fördern und zu berücksichtigen;
X. in der Erwägung, dass die intermediäre Ebene der Tarifverhandlungen offenbar zu einer komprimierteren Lohnstruktur führt; in der Erwägung, dass die Aushöhlung der Tarifverhandlungen in mehreren Mitgliedstaaten mit der Zunahme des Niedriglohnsektors (Arbeitnehmer, die weniger als zwei Drittel des Medianlohns erhalten) zusammenfiel;
Y. in der Erwägung, dass eine gute psychische Gesundheit ein wesentlicher Bestandteil des individuellen Wohlbefindens ist; in der Erwägung, dass 2016 in den Mitgliedstaaten der EU mehr als jeder sechste Mensch ein psychisches Problem hatte; in der Erwägung, dass Menschen mit chronischer Depression in allen Mitgliedstaaten mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung nachgehen;
Z. in der Erwägung, dass sich die Gesamtkosten, die EU-weit durch psychische Erkrankungen entstehen, Schätzungen zufolge auf über 600 Mrd. EUR bzw. über 4 % des BIP belaufen;
AA. in der Erwägung, dass das verfügbare Pro-Kopf-Bruttoeinkommen der privaten Haushalte das Vorkrisenniveau von 2008 im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2017 überschritten hat, was allerdings in acht Mitgliedstaaten bzw. vielen Regionen nicht der Fall war; in der Erwägung, dass die Gesamteinkommen der Haushalte langsamer wuchsen als das BIP, was darauf hindeutet, dass die Einkommenszuwächse aus der Konjunkturbelebung die privaten Haushalte nur bis zu einem gewissen Grad erreicht haben, und vermuten lässt, dass es sich bei dem neuerlichen Wachstum nicht um inklusives Wachstum handelt; in der Erwägung, dass die Durchschnittslöhne real in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor unter dem Vorkrisenniveau liegen und das Lohnwachstum 2017 hinter dem Produktivitätszuwachs zurückblieb; in der Erwägung, dass die Einkommensunterschiede häufig mit einem ungleichen Zugang zu Bildung, Ausbildung und Sozialschutz einhergehen;
AB. in der Erwägung, dass die sozioökonomische Lage und Umweltfragen einer Eurobarometer-Erhebung von 2018 zufolge die wichtigsten persönlichen Anliegen der Unionsbürger sind;
AC. in der Erwägung, dass globale Entwicklungen wie etwa die Digitalisierung und der Klimawandel deutlich machen, dass die EU dringend eine gemeinsame Vorgehensweise finden muss; in der Erwägung, dass diese globalen Herausforderungen die Regionen und Gebiete in unterschiedlichem Maße betreffen; in der Erwägung, dass der soziale Dialog, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft bei einem inklusiven Wandel eine wichtige Rolle spielen; in der Erwägung, dass die Sozialpartner in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor kaum in die Politikgestaltung eingebunden sind;
AD. in der Erwägung, dass die Wirtschaftszweige, die für annähernd 90 % des gesamten CO2-Ausstoßes verantwortlich zeichnen, etwa 25 % der Arbeitsplätze in der EU stellen; in der Erwägung, dass die Umschulung dieser Arbeitskräfte einen wichtigen Teil des Wandels hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft darstellt;
AE. in der Erwägung, dass eine ambitionierte Klimaschutzpolitik Wachstum und Arbeitsplätze schafft und sich positiv auf das Wohlbefinden auswirkt; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge zusätzlich zu den ohnehin erwarteten 12 Millionen neuen Arbeitsplätzen bis 2030 weitere 1,2 Millionen Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden, wenn das Übereinkommen von Paris uneingeschränkt umgesetzt wird;
AF. in der Erwägung, dass im Zeitraum von 2011 bis 2018 nur 9 % der länderspezifischen Empfehlungen vollständig umgesetzt wurden, während bei 17 % wesentliche und bei 44 % einige, bei 25 % dagegen lediglich begrenzte und bei 5 % gar keine Fortschritte erzielt wurden;
AG. in der Erwägung, dass die Kommission 2019 an 15 Mitgliedstaaten Empfehlungen gerichtet hat, die die Verbesserung der Effizienz, der Zugänglichkeit und der Nachhaltigkeit der medizinischen Versorgung betreffen;
AH. in der Erwägung, dass die Wohnkosten und die finanzielle Belastung in der EU im Durchschnitt zwar gesunken sind, das knappe Angebot an angemessenem und erschwinglichem Wohnraum aber in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor zunehmend ein Problem darstellt, und dass 2017 jeder zehnte Europäer mindestens 40 % des Haushaltseinkommens für Wohnkosten ausgegeben hat;
AI. in der Erwägung, dass ein gut funktionierender sozialer Dialog ein wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft in Europa ist, die soziale Kohäsion stärkt und zum gemeinsamen Nutzen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der staatlichen Verwaltungen gesellschaftliche Konflikte eindämmt; in der Erwägung, dass sozialer Dialog und Kollektivverhandlungen unabdingbar dafür sind, dass politische Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden, mit denen die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verbessert werden können;
AJ. in der Erwägung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn es gilt, der Inklusion dienende Angebote bereitzustellen und dafür zu sorgen, in Bezug auf die Politikgestaltung verschiedene Ansichten einzubringen;
1. stellt fest, dass die wirtschaftlichen Bedingungen in der EU derzeit zwar günstig sind und die Beschäftigung insgesamt kontinuierlich zunimmt, dass jedoch die Jugendarbeitslosigkeit und die Probleme von NEET unbedingt rasch in Angriff genommen werden müssen und in Bezug auf die Langzeitarbeitslosigkeit, die Arbeitsmarktsegmentierung und Ungleichheiten, die Inklusion Angehöriger von schutzbedürftigen Gruppen, Erwerbstätigenarmut und Produktivität insbesondere vor dem Hintergrund einer potenziellen globalen Konjunkturabschwächung bzw. Rezession nach wie vor dringend Verbesserungsbedarf besteht; bedauert zutiefst, dass die Reallöhne auf Unionsebene nicht in dem Maße steigen, das die positive Entwicklung des Arbeitsmarkts und die positive Wirtschaftsleistung erwarten ließen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung vorzulegen, um die Bürger zu schützen und den Druck auf die öffentlichen Finanzen bei externen Schocks zu reduzieren;
2. nimmt die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission 2019 zur Kenntnis und begrüßt, dass der Schwerpunkt stärker auf Investitionen gelegt wird; stellt fest, dass fast ein Drittel der bis 2018 herausgegebenen länderspezifischen Empfehlungen bislang nicht umgesetzt worden sind; stellt fest, dass der Fortschritt in Bezug auf die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen betreffend Rechtsvorschriften über Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungsschutz beachtlich ist; bedauert allerdings, dass insbesondere kaum Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen betreffend die Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege erzielt wurden und die Fortschritte in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen 2018 schlechter sind als in den Vorjahren, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, den erforderlichen Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, die Empfehlungen umzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Euro-Währungsgebiet angehören oder nicht; ist der Ansicht, dass die Umsetzung zukunftsorientierter Reformen von entscheidender Bedeutung ist, um das Wachstumspotenzial der Wirtschaft in der EU zu stärken, die soziale Inklusion zu fördern sowie die sozialen Rechte und das Wohlbefinden aller Personen, die in der EU ansässig sind, zu verbessern;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen Folge zu leisten, die darauf abzielen, dass anstelle des Faktors Arbeit andere Faktoren besteuert werden, die dem nachhaltigen Wachstum weniger schaden;
4. weist darauf hin, dass zwischen Ländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Beschäftigung bestehen, was dazu führt, dass sich Länder, Regionen und Bevölkerungsgruppen herausbilden, deren hauptsächlicher oder sogar einziger Wettbewerbsvorteil auf dem EU-Arbeitsmarkt darin besteht, dass niedrige Löhne gezahlt werden und/oder die Arbeitsbedingungen unangemessen sind; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Umsetzung konkreter beschäftigungspolitischer Maßnahmen sorgen sollten, damit die Einschränkungen und Probleme von Regionen mit demografischen Nachteilen wie etwa entvölkerten oder dünn besiedelten Regionen angegangen werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Landwirtschaft gerichtet werden sollte, damit ihre Fähigkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und einem Mehrwert im ländlichen Raum gefördert wird; hält es für notwendig, die Beschäftigungsquoten und die Löhne zu steigern und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu fördern, um das in der Strategie Europa 2020 vorgegebene Ziel einer Beschäftigungsquote von mindestens 75 % zu erreichen;
5. bedauert die Tatsache, dass das verfügbare Pro-Kopf-Bruttoeinkommen der privaten Haushalte in vielen Mitgliedstaaten noch nicht den Stand des Vorkrisenjahres 2008 erreicht hat; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sich stärker für die Beseitigung von Ungleichheiten einzusetzen;
6. betont, dass gut konzipierte arbeitsmarktpolitische Strategien und Reformen notwendig sind, auf deren Grundlage hochwertige Arbeitsplätze entstehen, indem Maßnahmen aufgelegt werden, die angemessene Mindestlöhne und eine faire Bezahlung gewährleisten, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer schützen und begünstigen, der Wiedereingliederung von Arbeitslosen Vorrang einräumen, die Chancengleichheit und Gleichbehandlung sowie die Rechte der Arbeitnehmer fördern, und zwar auch im öffentlichen Dienst, den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialschutz für alle und Arbeitsmobilität ermöglichen, dem ländlichen Raum sowie abgelegenen Gebieten Rechnung tragen sowie der Bekämpfung von Ungleichheit und des Geschlechterungleichgewichts dienen;
7. nimmt mit großer Besorgnis das hohe Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit in mehreren Mitgliedstaaten zur Kenntnis sowie die Vulnerabilität junger, neu eingestellter Arbeitnehmer; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Vorrang einzuräumen und Finanzierungsinstrumente wie die Jugendgarantie sowie EU-Programme wie Erasmus+ und maßgeschneiderte Maßnahmen in vollem Umfang zu nutzen, damit Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gefördert wird; bedauert zutiefst, dass zahlreiche Europäer unfreiwillig einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen; stellt fest, dass sich dies abträglich auf ihren Sozialschutz auswirkt;
8. stellt fest, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen zwar weiter zunimmt, ist allerdings besorgt darüber, dass das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle seit 2013 annähernd unverändert ist und dass die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten mit Blick auf Beschäftigung und Bezahlung nach wie vor hoch sind; stellt mit Besorgnis fest, dass Frauen in schlechter bezahlten Branchen überrepräsentiert sind und häufiger einer Beschäftigung nachgehen, für die sie überqualifiziert sind; stellt fest, dass nur wenige Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles ergriffen haben; fordert alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle, das geschlechtsspezifische Rentengefälle und die negativen Arbeitsanreize zu verringern; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz auszuarbeiten, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle rasch zu beseitigen;
9. bedauert zutiefst, dass die Barcelona-Ziele, wonach für 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Beginn der Schulpflicht Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sein müssen, künftig nicht erreicht werden; fordert alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern und den Zugang zu bezahlbarer Kinderbetreuung, frühkindlicher Betreuung und Langzeitpflege zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen (einschließlich im Gesundheitssektor) zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die kürzlich angenommene Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige uneingeschränkt und rasch umzusetzen und Anreize dafür zu schaffen, dass mehr Männer bezahlten Familienurlaub in Anspruch nehmen;
10. nimmt die länderspezifischen Empfehlungen zur Schaffung eines offenen, wettbewerbsfähigen und dynamischen Binnenmarktes zur Kenntnis, zumal ein solcher von entscheidender Bedeutung ist, wenn es gilt, die Produktion zu fördern, für Wachstum zu sorgen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; hebt hervor, dass in diesem Zusammenhang der Wohlstandszuwachs fair verteilt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Produktivität im Wege von Reformen zu fördern, mit denen eine unnötige Regulierung des Binnenmarkts beseitigt wird; betont die Tatsache, dass Investitionen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht nur zu einer Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer führen, sondern sich auch positiv auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auswirken;
11. verweist auf die Notwendigkeit, Altersdiskriminierung auf den Arbeitsmärkten zu bekämpfen, beispielsweise indem die Kluft zwischen der jüngeren und der älteren Generation geschlossen wird, für die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(30) sensibilisiert wird, und zwar auch im öffentlichen Dienst, der Zugang zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens im Wege von maßgeschneiderten Kursen und Ausbildungsangeboten sichergestellt wird, das Rentengefälle bekämpft wird und Programme für ältere EU-Bürger zur Förderung der Mobilität und zum Austausch von Kompetenzen unterstützt werden; stellt fest, dass ältere und weniger qualifizierte Arbeitnehmer mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit an Programmen für lebenslanges Lernen teilnehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Umkehr dieser Tendenz zu verstärken; ist der Ansicht, dass das Augenmerk verstärkt auf ältere Arbeitnehmer und auf Maßnahmen gerichtet werden muss, in deren Rahmen eine Gesellschaft aktiv gefördert wird und entstehen kann, in der die Menschen lebenslang aktiv sind, und zwar insbesondere durch die Ausrichtung auf Arbeitnehmer im Alter von über 50 Jahren;
12. betont, dass die Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Gruppen auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden und gegen das entsprechende Lohn- und Rentengefälle vorgegangen werden muss; fordert die Kommission auf, eine langfristige Planungsstrategie für die Integration von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den Arbeitsmarkt auszuarbeiten, um das Exklusionsrisiko einzudämmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder einer Minderheitensprache zu verstärken, indem Sensibilisierungsmaßnahmen aufgelegt, Strategien für Vielfalt umgesetzt und belastbare, aufgeschlüsselte Daten zu Diskriminierung erhoben und analysiert werden;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um für eine bessere Inklusion der Gruppen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind – wie etwa Alleinerziehende, Pflegepersonen, Menschen mit langwierigen Krankheiten, Behinderungen, gesundheitlichen Problemen oder komplexen chronischen Erkrankungen, Migranten und Flüchtlinge sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten –, in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu sorgen;
14. begrüßt die im Rahmen der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 erzielten Fortschritte und insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheit(31); hebt jedoch hervor, dass die Bemühungen noch verstärkt werden müssen; bedauert zutiefst, dass Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Integration nach wie vor systematisch benachteiligt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung spezifischer Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigungs-, Bildungs- und Sozialpolitik fortzusetzen, um die wirksame Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder langwierigen oder chronischen Krankheiten, darunter auch psychische Störungen und psychosoziale Behinderungen, sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, über unterstützende Maßnahmen hinauszugehen und mehr Beschäftigungsanreize, eine bessere Zugänglichkeit und angemessene Vorkehrungen(32) zu schaffen‚ auch indem die Chancen für wirtschaftliche und soziale Inklusion, die die Digitalisierung bietet, in vollem Umfang genutzt werden;
15. nimmt die Zunahme neuer Beschäftigungsformen sowie den durch die Digitalisierung und die Automatisierung verursachten Wandel zur Kenntnis; betont, dass solche Trends gleichzeitig Vorteile und Herausforderungen mit sich bringen; betont, wie wichtig Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens sind, um Arbeitnehmern die Vorbereitung auf Arbeitsmarktübergänge zu ermöglichen; unterstreicht die Bedeutung des sozialen Dialogs, insbesondere bei der Entwicklung weiterer Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen; stellt fest, dass dieser Wandel zu atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnissen führen kann; nimmt mit Besorgnis die Unzulänglichkeit der Sozialschutzsysteme und den mangelnden Zugang dazu zur Kenntnis, unter dem atypisch Beschäftigte und Selbständige leiden, unter anderem in Bezug auf bezahlte Abwesenheitszeit und bezahlten Urlaub; betont, dass Scheinselbstständigkeit ein anhaltendes Problem darstellt, das angegangen werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere in Anbetracht der am 6. Dezember 2018 vereinbarten Empfehlung des Rates zum Zugang zu Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige Maßnahmen einzuführen, mit denen diese Probleme in Angriff genommen werden; begrüßt diese Empfehlung zwar als ersten Schritt, hebt aber hervor, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, damit jedermann in den Genuss von Sozialschutz kommt;
16. stellt fest, dass die Arbeit auf Online-Plattformen in der EU in den letzten beiden Jahren um mehr als 25 % zugenommen hat, sodass nunmehr bis zu fünf Millionen Menschen einer solchen Tätigkeit nachgehen, und dass ein Drittel aller Plattform-Transaktionen grenzüberschreitend stattfindet; weist darauf hin, dass auf Online-Plattformen tätige Personen häufig nicht sozial abgesichert sind; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bessere und stärker harmonisierte Daten zur Zahl der auf Online-Plattformen tätigen Personen, ihrem Beschäftigungsstatus, ihrer Tätigkeit und ihrem Einkommen erheben müssen; fordert eine abgestimmte Initiative der EU, damit auf Online-Plattformen tätige Personen Zugang zu Sozialschutz haben und ihre sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte ungeachtet ihres Beschäftigungsstatus gewährleistet sind und damit Tarifverträge auch für diese Personen gelten;
17. hebt hervor, dass neue Kommunikationstechnologien und Flexibilität bei der Arbeitsorganisation häufig längere Arbeitszeiten und eine Überlappung zwischen Erwerbstätigkeit, Privatleben und der für eigene Interessen vorgesehenen Zeit nach sich ziehen können; hält es insbesondere für geboten, dass ein Recht auf digitale Unerreichbarkeit eingeführt und die Begriffe der Zeitarmut und der Autonomie über die Arbeitszeit erforscht werden;
18. betont, dass eine Umgestaltung der Bildungs- und Ausbildungssysteme notwendig ist, um die Chancen, die die Digitalisierung und die umweltgerechtere Gestaltung der Wirtschaft bieten, umfassend zu nutzen und um die Fertigkeiten und Kompetenzen, einschließlich persönlicher Kompetenzen, zu entwickeln, die erforderlich sind, um den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden und den wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Herausforderungen von heute und morgen zu begegnen; ist der Ansicht, dass Fachkräftemangel und Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage große Investitionshemmnisse darstellen können; betont, dass es für den Erwerb angemessener Kompetenzen notwendig ist, die Qualität, Verfügbarkeit, Inklusivität, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Bildung und Ausbildung einschließlich der beruflichen Bildung sowie die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zu verbessern; betont, dass es wichtig ist, Anreize für Unternehmen zu schaffen, ihre Investitionen in die Ausbildung zu erhöhen; betont, dass Investitionen in Bildung entscheidend für den sozialen Zusammenhalt sind; hält es für geboten, dass das Problem der Schulabbrecher angegangen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine zweigleisige Strategie zu verfolgen, indem sie die reguläre Bildung inklusiv gestalten und maßgeschneiderte Programme für die schutzbedürftigsten Menschen anbieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in Weiterbildung, Umschulung sowie in umfassende Lehrangebote zum Erwerb digitaler, beruflicher und unternehmerischer Kompetenzen zu erhöhen und zu mobilisieren, um dem Übergang zu einer digitalen und umweltverträglicheren Wirtschaft und dem Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal in zahlreichen Ländern und Regionen Rechnung zu tragen; hebt hervor, dass angemessene Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ein wichtiger Faktor dafür sind, dass gut ausgebildete Arbeitnehmer gewonnen werden können;
19. ist sich mit der Kommission einig, dass rasch Bemühungen zur Bewältigung der Digitalisierung unternommen werden müssen, dass die EU in ihrer Gesamtheit diesen Prozess beschleunigen muss und dass es einer besseren Abstimmung zwischen den Maßnahmen der Union, der Mitgliedstaaten und der Regionen, einer Bündelung öffentlicher und privater Ressourcen zur Erhöhung von Investitionen und einer Schaffung stärkerer Synergien in der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf; hebt hervor, dass für einen effektiven und gerechten digitalen Wandel von Dienstleistungen gesorgt werden muss, bei dem niemand zurückgelassen wird; betont, dass sich Programme zum Erwerb digitaler Kompetenzen auch mit der Privatsphäre und dem Datenschutz befassen sollten;
20. ist der Ansicht, dass Gesellschaft, Arbeitnehmer und Unternehmen – insbesondere in den am stärksten betroffenen Regionen – angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und des Übergangs zu einer umweltverträglicheren Wirtschaft entschieden unterstützt werden müssen, damit sie mit diesen wesentlichen Änderungen umgehen können, indem die Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf die Anpassung der Kompetenzen verbessert werden und neue Arbeitsplätze in der Umwelt- und der Digitalbranche geschaffen werden; fordert, dass besonderes Augenmerk auf die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen wie etwa auf von Armut und/oder ausgeprägter materieller Not bedrohte Menschen gerichtet wird;
21. hebt hervor, dass eine bessere Nutzung und Entwicklung von Kompetenzen mit Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit einhergeht und im Zentrum der Maßnahmen der EU stehen sollte, mit denen im Wege von Investitionen in Kompetenzen das Wirtschaftswachstum gefördert werden soll; weist darauf hin, dass Kompetenzen zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für Wachstum sind; fordert deshalb zusätzlich zu den Investitionen in die Erstausbildung ergänzende Maßnahmen, damit auf dem Arbeitsmarkt hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und konzipiert werden, mit denen die Kompetenzen der Arbeitnehmer bestmöglich genutzt werden;
22. bekundet seine Besorgnis über die anhaltend hohe Zahl von Menschen in Europa, denen es an grundlegenden Rechen-, Lese- und Schreibkompetenzen fehlt, da diese Kompetenzen eine grundlegende Voraussetzung dafür sind, dass sich Menschen aktiv in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt einbringen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, entschlossene Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungsangebots für grundlegende Kompetenzen insbesondere für die am stärksten von Ausgrenzung betroffenen Bevölkerungsgruppen zu ergreifen; hält umfassende Regelungen für die Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens für geboten, damit Fertigkeiten und Kompetenzen möglichst umfassend anerkannt werden und die Flexibilität zwischen verschiedenen Wegen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert wird;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit Unternehmenswelt und Wissenschaft Anreize zu schaffen und technische Hilfe zu leisten, die die Möglichkeiten für die Förderung angemessener Beschäftigung für junge Menschen im Wege von Beschäftigungsprogrammen, für die Unterstützung von Jungunternehmern im Wege von EntreComp, für hochwertige Ausbildungsprogramme und Sprachlernangebote und für Berufsbildungsmaßnahmen unter anderem mittels der schulischen Lehrpläne in den Mitgliedstaaten erhöht;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Arbeitsämter auf allen territorialen Ebenen zu stärken und zu modernisieren, indem die Beschäftigten kontinuierlich weitergebildet, hoch spezialisierte Berater und Tutoren eingebunden und maßgeschneiderte Maßnahmen für jede Arbeitsmarktkategorie umgesetzt werden;
25. betont, dass die sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Union gleichrangig sein sollten und im nächsten Haushaltsplan Mittel hierfür gesichert werden sollten, und dass das Europäische Semester dergestalt ausgeweitet werden sollte, dass über den gesamten Zyklus eine soziale Dimension einbezogen wird, an der die für Sozialpolitik zuständigen Organe der EU und der Mitgliedstaaten beteiligt werden; fordert die Kommission eindringlich auf, die länderspezifischen Empfehlungen für die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets zu stärken, indem sie ein Rahmengerüst ausarbeitet, bei dem soziale Strategien im Zusammenhang mit der europäischen Säule sozialer Rechte, wie etwa der inklusive Zugang zu Bildung, Gesundheit, Nahrung, Beschäftigung und Wohnen, und die Bewahrung sozialer Rechte für jedes soziale Segment wie beispielsweise Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, Minderheiten, Migranten und Menschen mit Behinderungen getrennt analysiert werden, sodass ein sehr viel präziseres Abbild des wirtschaftlichen und sozialen Befindens in den Mitgliedstaaten gewonnen werden kann, wobei zudem geprüft werden sollte, ob diese neue Komponente der länderspezifischen Empfehlungen auch auf die Mitgliedstaaten ausgeweitet werden kann, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören; weist darauf hin, dass die länderspezifischen Empfehlungen mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen der EU im Einklang stehen und sich verstärken sollten, anstatt im Widerspruch zueinander zu stehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Nachhaltigkeitsstrategie festzulegen, mit der soziale, wirtschaftliche und klimabezogene Herausforderungen bewältigt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die sozialen Rechte zu stärken, indem sie Rechtsvorschriften – sofern angebracht und im Anschluss an eine Überprüfung einschließlich von Finanzinstrumenten – vorschlagen, um die europäische Säule sozialer Rechte innerhalb der Grenzen ihrer jeweiligen in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten umzusetzen;
26. hält es für unabdingbar, dass die soziale Dimension der Europäischen Union festgelegt und vollendet wird; ist der Ansicht, dass die Rechte auf angemessene Lebensbedingungen, auf adäquates Wohnen, auf ein effizientes und zugängliches Gesundheitswesen und auf Langzeitpflege hierzu umfassend garantiert werden müssen;
27. hebt hervor, dass ein gut funktionierender sozialer Dialog ein wichtiges Instrument für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist, wobei eine Vielzahl von Akteuren auf verschiedenen Ebenen einbezogen werden muss, und dass er einen Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herstellt und sowohl zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit als auch zum sozialen Zusammenhalt beiträgt; fordert die Mitgliedstaaten auf, den sozialen Dialog in ganz Europa weiter zu stärken, damit die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern ausgewogen sind, und die Möglichkeiten für Tarifverhandlungen erforderlichenfalls auszuweiten;
28. bedauert, dass die Armut nach wie vor auf einem inakzeptabel hohen Niveau liegt; betont, dass in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs ein höheres Armutsrisiko besteht; betont, dass die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU im Jahr 2017 zwar weiter zurückgegangen ist, dass jedoch 2017 in der EU noch etwa 113 Millionen Menschen und im Euro-Währungsgebiet 74 Millionen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; bedauert, dass das in der Strategie Europa 2020 verankerte Ziel bezüglich der Verringerung der Armut aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Armut einschließlich der Armut trotz Erwerbstätigkeit sowie der Armut schutzbedürftiger Gruppen zu ergreifen; unterstreicht, dass Kinderarmut gänzlich beseitigt werden muss, und fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften für die Umsetzung einer Europäischen Kindergarantie vorzuschlagen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine auf Rechten und auf einer integrierten aktiven Inklusion beruhende Strategie zur Bekämpfung der Armut zu fördern, bei der die Umsetzung grundlegender sozialer Rechte und hochwertige Dienstleistungen und Arbeitsplätze mit einem fairen existenzsichernden Arbeitsentgelt kombiniert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, um den sozialen Bedürfnissen derjenigen Rechnung zu tragen, für die der Arbeitsmarkt nicht zugänglich ist;
29. betont, dass menschenwürdige Arbeitsplätze, der Zugang zu angemessenem sozialem Schutz ungeachtet des Beschäftigungsverhältnisses oder der Vertragsart, das Lohnwachstum sowie finanziell gut ausgestattete und hochwertige öffentliche Dienstleistungen einschließlich der Bildungssysteme und des Zugangs zu lebenslangem Lernen erhebliche Auswirkungen auf den Abbau von Ungleichheiten und die Minderung des Risikos von Armut und sozialer Ausgrenzung haben und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen verbessern; begrüßt die erheblichen Auswirkungen von Sozialleistungen auf die Verringerung der Armut; bedauert jedoch, dass sich dies nicht in den nationalen Strategien aller Mitgliedstaaten widerspiegelt; hält eine transparente Evaluierung der Strategie Europa 2020 insbesondere im Bereich der Armutsbekämpfung und die Konzipierung einer sozialen und nachhaltigen Strategie für die Zeit nach 2020 für erforderlich, die der Beseitigung der Armut Vorrang einräumt und die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele für nachhaltige Entwicklung fördert, indem auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene sinnvolle Dialoge mit der Zivilgesellschaft und mit unmittelbar von Armut Betroffenen geführt werden;
30. stellt fest, dass 2017 9,4 % aller Erwerbstätigen in der EU von Armut bedroht waren und dass die Armut trotz Erwerbstätigkeit in vielen Mitgliedstaaten zunimmt; hebt hervor, dass es sich bei der Armut trotz Erwerbstätigkeit um ein untrügliches Zeichen für soziale Ungerechtigkeit handelt, und ist der Ansicht, dass die Kaufkraft von Arbeitnehmern unbedingt erhöht, Tarifverhandlungen ein höherer Stellenwert eingeräumt und ein robustes und harmonisiertes System mit Rechten und Schutzmechanismen für alle Formen der Erwerbstätigkeit festgelegt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, damit die Menschen ein angemessenes Auskommen für sich selbst und für ihre Familien sicherstellen können; fordert die Kommission auf, ein Rechtsinstrument vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass jeder Arbeitnehmer in der Union über einen gerechten Mindestlohn verfügt, der gemäß den nationalen Traditionen oder durch Tarifverträge oder Rechtsvorschriften festgelegt werden kann;
31. vertritt die Auffassung, dass die zunehmende Verbreitung von befristeten oder prekären Arbeitsverhältnissen abträgliche Auswirkungen mit Blick auf die Angemessenheit der Renten und auf die Stabilität der Systeme der sozialen Sicherheit zeitigen könnte, insbesondere für die jungen Generationen, da diese häufig Brüche in ihren Erwerbsbiografien und bei ihren Beitragszahlungen aufweisen;
32. nimmt die besorgniserregenden Entwicklungen auf den überlasteten Wohnungsmärkten in mehreren Mitgliedstaaten und die abträglichen Konsequenzen insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen und in manchen Regionen zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker um die Befolgung der Empfehlungen der Kommission (Abbau von Angebotsengpässen, Beseitigung von Verzerrungen und Abbau von vom Steuersystem verursachten Missständen) zu bemühen und im Einklang mit der Empfehlung Nr. 19 der europäischen Säule sozialer Rechte tätig zu werden;
33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Europäische Semester besser dafür zu nutzen, die Fortschritte bei der Erschwinglichkeit von Wohnraum und bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu überwachen und voranzutreiben; fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen für soziales und erschwingliches Wohnen vorzuschlagen, mit dem die Strategien der Mitgliedstaaten effizient koordiniert werden;
34. weist darauf hin, dass Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von entscheidender Bedeutung sind; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die meisten Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen erhalten haben, wonach sie die Wirksamkeit, die Zugänglichkeit und die Tragfähigkeit ihres öffentlichen Gesundheitswesens verbessern sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit, Qualität und Kostenwirksamkeit ihres Gesundheitswesens zu verstärken; hält Präventions- und Gesundheitsförderungskampagnen für geboten, die sich insbesondere an junge Menschen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen richten; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu investieren, um die Prävention zu einer Priorität in ihrer Gesundheitspolitik zu machen; fordert, dass Kampagnen zur Gesundheitsförderung sowohl für körperliche als auch für geistige Gesundheit aktiv betrieben werden; weist erneut darauf hin, dass die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Personen im erwerbsfähigen Alter, die sich von einer Erkrankung erholen, erleichtert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Pflegeleistungen für Menschen in jedem Lebensstadium zu investieren, auch künftig die Verwirklichung der Barcelona-Ziele von 2002 für Kinderbetreuung anzustreben und Zielvorgaben für die Betreuung älterer und abhängiger Personen auszuarbeiten;
35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Folgemaßnahmen zum Europäischen Aktionsrahmen zur Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden und zum EU-Kompass für Maßnahmen für psychische Gesundheit und Wohlbefinden zu konzipieren; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen Aktionen zur Förderung der geistigen Gesundheit und zur Prävention beinhalten und mit anderen Politikinstrumenten kohärent sein sollten, damit die für geistige Gesundheit bestimmenden sozialen Faktoren verringert werden;
36. betont, wie wichtig es ist, die Mittel der Union genau zu überwachen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, um eine wirksame Finanzierung im Einklang mit den Zielen der EU sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen Missbrauch, Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln vorzugehen;
37. betont, wie wichtig es ist, dass die Empfehlungen der EU-Prüfer befolgt werden;
38. ist der Auffassung, dass der für die Arbeitsmärkte geltende Regulierungsrahmen der Mitgliedstaaten eindeutig, einfach und flexibel sein muss und gleichzeitig auch künftig für hohe Arbeitsstandards sorgen müssen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt erhalten bleiben bzw. gesteigert werden soll;
39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).
Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).
Gemäß dem VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) „bedeutet ‚angemessene Vorkehrungen‘ notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“ (https://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3101/). Artikel 5 der Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung besagt: „Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Diese Belastung ist nicht unverhältnismäßig, wenn sie durch Maßnahmen im Rahmen der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen des betreffenden Mitgliedstaats ausreichend ausgeglichen wird“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0078&from=DE). Auf der Website der Kommission heißt es: „Als angemessene Vorkehrungen gelten alle Änderungen an einem Arbeitsplatz oder einem Arbeitsumfeld, die erforderlich sind, damit eine Person mit einer Behinderung sich bewerben, eine Tätigkeit ausüben und eine berufliche Laufbahn verfolgen oder eine Schulung absolvieren kann“ (https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=147).