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Verfahren : 2019/2803(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0233/2019

Eingereichte Texte :

B9-0233/2019

Aussprachen :

PV 17/12/2019 - 15
CRE 17/12/2019 - 15

Abstimmungen :

PV 18/12/2019 - 13.9
CRE 18/12/2019 - 13.9

Angenommene Texte :

P9_TA(2019)0104

Angenommene Texte
PDF 173kWORD 52k
Mittwoch, 18. Dezember 2019 - Straßburg
Initiative der EU für Bestäuber
P9_TA(2019)0104B9-0233/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2019 zu der Initiative der EU für Bestäuber (2019/2803(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2018 zu der EU-Initiative für Bestäuber (COM(2018)0395),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2016 zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2019 zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide(3),

–  gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

A.  in der Erwägung, dass die Kommission die EU-Initiative für Bestäuber am 1. Juni 2018 im Anschluss an die Forderungen des Parlaments und des Rates, dem Rückgang des Bestands an Bestäubern entgegenzuwirken, eingeleitet hat;

B.  in der Erwägung, dass die Gründe für den Rückgang des Bestands an Bestäubern bereits eingehend erforscht sind; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Erkenntnisse aber noch sehr zu wünschen übrig lässt;

C.  in der Erwägung, dass Wildbestäuber eine wesentliche Rolle bei der Bestäubung von Kulturpflanzen spielen; in der Erwägung, dass Honigbienen diesen Beitrag unterstützen;

D.  in der Erwägung, dass die Bestäubung durch Honigbienen die Bestäubung durch eine große Bandbreite von Insektenarten(4), darunter Solitärbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen und Käfer, nur ergänzt, aber nicht ersetzt;

E.  in der Erwägung, dass die Weltnaturschutzunion (IUCN) am 11. Oktober 2019 dringend dazu aufgefordert hat, die Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt massiv auszuweiten, um auf die eskalierende Biodiversitätskrise zu reagieren; in der Erwägung, dass die IUCN die Regierungen der Welt aufgefordert hat, den Artenrückgang zu stoppen und das von Menschen verursachte Artensterben bis 2030 zu beenden und den Erhaltungszustand bedrohter Arten zu verbessern, um bis 2050 eine weit verbreitete Erholung zu erreichen;

F.  in der Erwägung, dass Bestäuber wesentliche direkte und indirekte Ökosystemleistungen wie Bestäubung, Schädlingsbekämpfung sowie Erhaltung der Boden- und Wasserqualität und der Landschaftsästhetik erbringen;

G.  in der Erwägung, dass es kontinuierlicher Anstrengungen bedarf, damit die Bedeutung von Bestäubern für die landwirtschaftliche Produktivität anerkannt wird;

H.  in der Erwägung, dass allein in der Union 78 % der Wildblumenarten zumindest teilweise von der Bestäubung durch Tiere abhängig sind(5);

I.  in der Erwägung, dass die Daten- und Informationslage in Bezug auf andere bestäubende Insekten als Bienen und Schmetterlinge unzureichend ist;

J.  in der Erwägung, dass zu den Bestäubern Insekten wie Bienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge, Falter, Käfer, Wespen und Thripse sowie Säugetiere wie Fledermäuse und Vögel zählen;

K.  in der Erwägung, dass die Gesundheit der Bestäuber für die landwirtschaftliche Tätigkeit in der Union unerlässlich ist, zumal 84 % der Kulturpflanzenarten(6) und 76 % der Lebensmittelerzeugung in Europa auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen sind; in der Erwägung, dass bis zu 15 Mrd. EUR des jährlichen landwirtschaftlichen Ertrags der EU direkt auf Bestäuber zurückzuführen sind(7);

L.  in der Erwägung, dass Bestäuber einer der wichtigsten Indikatoren für die Gesundheit unserer Umwelt sind; in der Erwägung, dass Statistiken und Trends aus ganz Europa, auch wenn sie teilweise unvollständig sind, alle auf einen beunruhigenden Rückgang des Bestands an Bestäubern hindeuten;

M.  in der Erwägung, dass der Erhaltungszustand von Schmetterlingen und ihrer halbnatürlichen Graslandhabitate eindeutig schlecht ist und einen guten Indikator für die Lage von Wildbienen, Schwebfliegen, Faltern und anderen Bestäubern darstellt;

N.  in der Erwägung, dass im Rahmen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)(8) lediglich 56 Bestäuberarten geschützt werden und dass für 67 % dieser Arten eine ungünstige Beurteilung vorliegt;

O.  in der Erwägung, dass das Parlament mehrere Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen eingeleitet hat, um den Rückgang des Bestands an Bestäubern näher zu untersuchen und konkrete Lösungen zur Eindämmung des besorgniserregenden Rückgangs des Bestands an Bestäubern zu entwickeln(9);

P.  in der Erwägung, dass der Einsatz von Pestiziden, die Bestäubern und deren Nahrung schaden, erheblich reduziert werden muss, um den Bestand an Bestäubern angemessen zu schützen und wiederherzustellen;

Q.  in der Erwägung, dass die Verwendung einiger Pestizide mit abträglichen Auswirkungen auf die Umwelt in Verbindung gebracht wird, zu denen beispielsweise eine hohe Gefährdung von Honig- und Wildbienen gehört, die weltweit die meisten Pflanzen bestäuben;

R.  in der Erwägung, dass berufliche Verwender von Pestiziden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(10) über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Verwendung von Pestiziden führen müssen, in denen die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung und die verwendete Menge sowie die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind;

S.  in der Erwägung, dass die Union im April 2018 übereinkam, die Verwendung im Freien von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die als Neonikotinoide bekannt sind, vollständig zu verbieten;

T.  in der Erwägung, dass mehrere Mitgliedstaaten Notfallzulassungen für den Einsatz dieser Neonikotinoide auf ihrem Hoheitsgebiet gemeldet haben; in der Erwägung, dass solche Mitteilungen eine hohe Qualität aufweisen und veröffentlicht werden sollten; in der Erwägung, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss kam, dass für etwa ein Drittel der Produkte, für die Notfallzulassungen erteilt wurden, Alternativen verfügbar gewesen wären; in der Erwägung, dass die EFSA bei der Prüfung von Notfallzulassungen eine Rolle spielen kann(11);

U.  in der Erwägung, dass der Einsatz von Glyphosat nachweislich die Darmbakterien von Honigbienen schädigt und folglich zum Rückgang des Bestands an Bestäubern und zum Verlust von Lebensräumen beiträgt; in der Erwägung, dass bestimmte Fungizide die akute Toxizität von Insektiziden verdoppeln können(12);

V.  in der Erwägung, dass die Leitlinien der EFSA zur Bewertung der Risiken für Bienen durch Pflanzenschutzmittel (Leitlinien der EFSA für Bienen aus dem Jahr 2013), die 2013 genehmigt wurden und der neuesten wissenschaftlichen Methodik für die Risiken von Pestiziden für die Arten Apis mellifera, Bombus spp. und Solitärbienen entsprechen, von den Mitgliedstaaten nicht vollständig gebilligt worden sind; in der Erwägung, dass diese Situation die ordnungsgemäße Anwendung der Genehmigungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und somit einen besseren Schutz dieser Arten untergräbt;

W.  in der Erwägung, dass Breitbandherbizide, die im Landschaftsmaßstab beispielsweise als Unkrautvernichter vor dem Pflanzenaufgang oder als Austrocknungsmittel eingesetzt werden, – abgesehen von den Auswirkungen von Insektiziden auf Bestäuber – die Nahrungsquellen von Bestäubern außerhalb der Hauptfruchtperioden zerstören und zu Einbrüchen der Populationszahlen beitragen;

X.  in der Erwägung, dass selbst bei vollständiger Anwendung der Leitlinien der EFSA für Bienen aus dem Jahr 2013 Schmetterlinge, Falter und Schwebfliegen durch das Genehmigungsverfahren für Pestizide nicht geschützt würden;

Y.  in der Erwägung, dass zusammenhängende Lebensräume von Bestäubern wie etwa Pufferstreifen, Hecken und grasbewachsene Wasserläufe zur Kontrolle der Bodenerosion und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt im Allgemeinen beitragen können und für die Verbesserung der Qualität der verfügbaren Nahrung für Honigbienen und Wildbestäuber möglicherweise hilfreich sind;

Z.  in der Erwägung, dass viele Lebensräume von Bestäubern mittlerweile stark fragmentiert sind und bestimmte Arten durch die falsche Bewirtschaftung von Lebensräumen und den Klimawandel zunehmend bedroht sind;

AA.  in der Erwägung, dass das Vorkommen, die Erhaltung und die Wiederherstellung von Gebieten mit einheimischen Blumen, auch in städtischen Gebieten, für gesunde Populationen von Wildbestäubern von wesentlicher Bedeutung sind;

AB.  in der Erwägung, dass Wildbestäuber und Imker in Europa die Bestäubungsleistungen fast vollständig unentgeltlich erbringen; in der Erwägung, dass dies in anderen Teilen der Welt, in denen die Kosten für die Bestäubung mit denen anderer landwirtschaftlicher Betriebsmittel wie etwa von Saatgut, Düngemitteln und Pestiziden vergleichbar sind, ganz anders ist;

AC.  in der Erwägung, dass Bestäuber durch Heilmittel, Erzeugnisse, Kunst und Traditionen in gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht Vorteile bieten;

AD.  in der Erwägung, dass diese Bestäubung die Bestäubung durch Wildbestäuber ergänzt und nur deshalb größtenteils unentgeltlich erfolgen kann, weil Imker ihr Einkommen in erster Linie mit dem Verkauf von Honig und anderen Bienenerzeugnissen erzielen; in der Erwägung, dass die Einfuhr von verfälschtem Honig die wirtschaftliche Grundlage der Imkerei in der EU gefährdet;

AE.  in der Erwägung, dass Agrarumweltmaßnahmen nicht in der gesamten EU in ausreichendem Maße umgesetzt wurden, um die Verluste der Lebensräume von Bestäubern und die sinkende Qualität der Lebensräume auszugleichen; in der Erwägung, dass es nicht gelungen ist, durch die Ökologisierung eine deutliche Verbesserung zu erzielen;

AF.  in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit dem Vorschlag für die Verordnung über die GAP-Strategiepläne (COM(2018)0392) in den Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung die Einführung eines Indikators für die Wirkung von Bestäubern gefordert wurde;

AG.  in der Erwägung, dass die Einführung eines Indikators für Bestäuber zu optimalen Entscheidungsfindungsprozessen, wirksameren öffentlichen Ausgaben, größerer Rechenschaftspflicht und einem besseren Verständnis der Auswirkungen politischer Maßnahmen und Rechtsvorschriften beitragen kann;

AH.  in der Erwägung, dass eine Überdüngung von Kulturpflanzen dazu beiträgt, das Vorkommen von Blütenpflanzen, die eine potenzielle Nahrungsgrundlage für Bestäuber darstellen, zu verringern;

AI.  in der Erwägung, dass Nitratemissionen Eutrophierung und das Wachstum von Futtergräsern verursachen, die die Kräuter und Blumen in der Grasnarbe verdrängen, den vegetationslosen Boden bedecken, der von vielen Bestäubern als Nistgebiet verwendet wird, und einen tiefen Schatten verursachen, der ein für viele heimische Arten ungeeignetes kühles Mikroklima schafft;

Allgemeine Anmerkungen

1.  erkennt den Mehrwert der EU-Initiative für Bestäuber bei der Festlegung strategischer Ziele und einer Reihe dringender Maßnahmen an, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten ergriffen werden müssen, um die Bestäuber zu schützen; begrüßt die Arbeiten zum Schutz der Lebensräume von Bestäubern, die bereits auf lokaler Ebene durchgeführt wurden;

2.  ist jedoch der Ansicht, dass die Initiative nicht hinreichend auf die zahlreichen Ursachen für den Rückgang des Bestands an Bestäubern wie beispielsweise Landnutzungsänderungen, den Verlust von Lebensräumen und deren Zusammenhang, intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung, Pflanzenschutzmittel, Umweltverschmutzung, die Auswirkungen von Krankheitserregern und Parasiten wie der Varroamilbe, den Klimawandel und invasive gebietsfremde Arten eingeht(13); vertritt die Auffassung, dass die Priorität II („Bekämpfung der Ursachen des Rückgangs des Bestäuberbestands“) schnellstmöglich umgesetzt werden muss;

3.  ist der Ansicht, dass Bestäuber ein wichtiger Bestandteil der biologischen Vielfalt und für die Reproduktion eines Großteils der Pflanzenarten unerlässlich sind; erkennt an, dass die Qualität und Quantität der landwirtschaftlichen Erträge und die Rentabilität für die Landwirte durch einen abnehmenden Bestand an Bestäubern beeinträchtigt werden;

4.  betont, wie wichtig Bestäuber für die Landwirtschaft sind, welche Bedrohung die derzeitigen Bestandsrückgänge für die Nahrungsmittelproduktion darstellen und dass dringend transformative Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Bestäuber und ihre Dienstleistungen zu schützen und wiederherzustellen;

5.  hält es für geboten, eine ganzheitliche Vorgehensweise einzuschlagen und die Auswirkungen der aktuellen politischen Maßnahmen zu bewerten, damit dem Rückgang des Bestands an Bestäubern in der Union effektiv entgegengewirkt wird; betont, dass das Vorsorgeprinzip Anwendung finden muss, um Bestäuber im Allgemeinen – sowohl domestizierte als auch wild lebende Arten – zu schützen;

6.  hebt hervor, dass die Vielfalt der Bestäuberarten in Europa, darunter etwa 2 000 Wildbienenarten und andere Insekten wie Fliegen, Käfer, Falter und Schmetterlinge, und in der Welt geschützt werden muss;

7.  betont, dass Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten unterstützt werden müssen, da die Gesundheit und das Überleben von Bestäubern von artenreichen Lebensräumen, die fortlaufend und in ausreichender Menge vielfältige Nahrungsquellen wie Nektar und Pollen bieten, sowie von Lebensräumen für den Nestbau, die Paarung und die Überwinterung abhängen;

8.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die EU-Initiative für Bestäuber und ihre Ergebnisse in die Entwicklung der Biodiversitätsstrategie der EU für die Zeit nach 2020 zu integrieren und die Absichten der Initiative in ein umfassendes Aktionsprogramm für Bestäuber umzusetzen sowie zu diesem Zweck ausreichende Mittel vorzusehen;

9.  fordert die Kommission auf, dem Rückgang des Bestands an Bestäubern auf internationaler Ebene entgegenzuwirken und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern und ihrer Lebensräume weltweit zu befürworten;

Biologische Vielfalt und landwirtschaftliche Verfahren

10.  hebt hervor, dass die Förderung der biologischen Vielfalt und somit des Vorkommens und der Qualität der Lebensräume von Bestäubern auf Agrarflächen ein grundlegendes Ziel bei der Weiterentwicklung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein muss, was insbesondere die Erhaltung von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem Naturschutzwert, die Schaffung von Stilllegungsflächen, die Verringerung der Verwendung von Pestiziden und mineralischen Düngemitteln und die Förderung von Polykulturen und Fruchtwechsel umfassen muss;

11.  stellt fest, dass die Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden ein zentrales Ziel der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden(14) ist; betont, dass in den gemäß der Richtlinie verabschiedeten nationalen Aktionsplänen der einzelnen Mitgliedstaaten ein Plan zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden mit klaren Zielvorgaben, Etappenzielen und Zeitvorgaben aufgenommen und die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden als „gemeinsamer Indikator“ für die Überwachung des Erfolgs herangezogen werden sollte; ist der Ansicht, dass EU-weite verbindliche Reduktionsziele im Anschluss an eine angemessene Folgenabschätzung in die anstehende Überarbeitung der EU-Richtlinie 2009/128/EG aufgenommen werden sollten;

12.  fordert die Kommission auf, die gemäß der Richtlinie 2009/128/EG verabschiedeten überarbeiteten nationalen Aktionspläne zu überprüfen und alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten sich angemessen für Ziele im Hinblick auf die Verringerung des Pestizideinsatzes und deren erforderliche Überwachung einsetzen;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Landwirte von nationalen und regionalen landwirtschaftlichen Betriebsberatungen kompetent in der Frage beraten werden, wie die biologische Vielfalt und Bestäuber gefördert und geschützt werden können;

14.  bekräftigt, dass die Bestäubung für die landwirtschaftliche Produktion unerlässlich ist und die Unterstützung im Rahmen der ersten Säule der GAP daher nicht dazu führen sollte, dass Bestäubungsleistungen geschwächt werden oder verloren gehen; fordert die Kommission auf, ausschließlich Strategiepläne zu genehmigen, in denen mit den einschlägigen Konditionalitätselementen und Öko-Regelungen im Rahmen der ersten Säule angemessen auf diesen Aspekt eingegangen wird;

15.  hebt hervor, dass bereits zahlreiche nationale Programme zur ländlichen Entwicklung Maßnahmen beinhalten, die die biologische Vielfalt begünstigen und Bestäuber unterstützen; weist darauf hin, dass in erster Linie ausreichend Finanzmittel für die zweite Säule der GAP bereitgestellt werden müssen, damit solche Programme und Maßnahmen fortgeführt und weiter ausgebaut werden können; betont, dass dabei der Verschiedenheit der Regionen und der Lebensräume sowie der Vielfalt an Bestäubern Rechnung getragen werden muss, was einen nationalen und einen regionaler Ansatz erfordert;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Forderung des Europäischen Parlaments, einen Indikator für Bestäuber in die GAP aufzunehmen, nachzukommen;

17.  hebt hervor, dass 2017 im Vergleich zu 2016 in 18 EU-Ländern mehr Insektizide(15) verkauft wurden; ist besorgt darüber, dass in der Kategorie anderer Insektizide(16) 2017 im Vergleich zu 2016 in 9 der 13 Länder, für die diese Aufschlüsselung zur Verfügung stand, ein Anstieg der Verkaufszahlen festgestellt wurde und dass dieser Trend im Rahmen der Initiative für Bestäuber nicht als relevant angesehen wird;

18.  betont, dass Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden darüber hinaus als Vorgabe in die strategischen Pläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der GAP aufgenommen und die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und die Steigerung der biologischen Vielfalt als „gemeinsame Indikatoren“ für die Überwachung des Erfolgs herangezogen werden sollten;

19.  betont, dass der Indikator, der zur Messung der Vielfalt und der Menge der Bestäuber entwickelt wird, eine Bewertung der Leistung der GAP in diesem Bereich ermöglichen wird;

20.  unterstreicht, dass gemäß der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zunächst nichtchemische Methoden der Schädlingsbekämpfung anstelle von Pestiziden verwendet werden müssen, damit Bestäuber geschützt werden;

21.  fordert die Kommission auf, das für Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam geltende Verbot auf sämtliche Pestizide auf Neonikotinoid-Basis auszuweiten;

22.  fordert die Kommission auf, die EFSA systematisch um eine Stellungnahme zu ersuchen, falls die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für ein Pestizid erteilen; hält es für wichtig, dass die EFSA zudem die Auswirkungen der Substitution sowie die Verfügbarkeit von nichtchemischen Methoden untersucht;

23.  fordert die Kommission auf, die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sicherzustellen und dadurch unter anderem für einen Mindeststandard bei den Mitteilungen über die Zulassungen von Pestiziden in Notfällen zu sorgen, wozu auch gehört, dass die Mitgliedstaaten umfassende und detaillierte Erläuterungen abgeben müssen, und diese Mitteilungen zu veröffentlichen; begrüßt die Rolle der EFSA bei der Prüfung dieser Ausnahmen;

24.  hebt hervor, dass berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln mindestens drei Jahre lang detaillierte Aufzeichnungen führen sollten, in denen die Verwendung, die behandelte Fläche, der Zeitpunkt der Verwendung und die verwendete Menge vermerkt sind; stellt fest, dass die einschlägigen aufgezeichneten Angaben der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung stehen sollten, damit die Einhaltung der Bestimmungen über die Auflagenbindung überwacht werden kann und die Leistungen der GAP in Bezug auf die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in der gesamten EU nachverfolgt werden können;

25.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf Finanzierungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufmerksam zu machen und diese zu fördern; weist darauf hin, dass die Annahme zusätzlicher Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch gemeinsame Instrumente und Modelle zur Ausarbeitung von Strategien und Plänen für Bestäuber, die auf bestehenden bewährten Verfahren beruhen, gefördert wird;

26.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die 2013 von der EFSA herausgegebenen Leitlinien für Bienen umgehend in vollem Umfang angenommen werden, einschließlich der Anforderungen in Bezug auf die chronische Toxizität und die Toxizität für Larven sowie in Bezug auf andere Arten als Honigbienen;

27.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bewertungen für Pestizide bis zur vollständigen Annahme der Leitlinien der EFSA für Bienen auf EU-Ebene entsprechend anzupassen;

28.  fordert die Kommission auf, die EFSA um Leitlinien für Pestizide zu ersuchen, in denen zum Schutz von Schmetterlingen, Faltern und Schwebfliegen Tests festgelegt werden, die vor der Genehmigung durchzuführen sind;

29.  betont, dass das Vorkommen von Lebensräumen für Bestäuber die Produktionserträge landwirtschaftlicher Flächen erhöht;

30.  fordert die Kommission auf, Obergrenzen für das GAP-Ziel einer höheren Produktivität festzusetzen, die intensive Landwirtschaft zu regulieren und den Einsatz von Ökologisierungsmaßnahmen zu fördern, die Lebens- und Futterräume für Bestäuber qualitativ und quantitativ verbessern und der Homogenisierung der europäischen Landschaften entgegenwirken;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung von Weideflächen und Weidehabitaten, einschließlich bewaldeter Weideflächen und anderer Agrarforstsysteme, als unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung von Nist-, Brut- und Überwinterungssubstraten für Bestäuber zu fördern und gleichzeitig Grünlandgebiete mit hohem Naturschutzwert, die sich auf das Beweiden und die traditionellen Formen der extensiven Bewirtschaftung beschränken, zu erhalten;

32.  betont in diesem Zusammenhang, dass die Fruchtfolge, die Verwendung von starken Sorten und das mechanisches Jäten/die biologische Schädlingsbekämpfung dazu beitragen werden, die Lebensräume von Bestäubern wiederherzustellen, während großflächige Monokulturen zum Rückgang der Bestäuber beitragen;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine grüne Infrastruktur zu fördern, durch die Lebensraummosaiken und funktionale Verbindungen für Bestäuber in ländlichen und städtischen Landschaften nachgebildet und wiederhergestellt werden;

34.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erhaltung gut bewirtschafteter Hecken sowie das Konzept der Pufferstreifen, einschließlich der grasbewachsenen/blühenden Streifen entlang von Wasserläufen und der dauerhaft blühenden Gebiete, als Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt zu begünstigen, damit Futterquellen und Lebensräume von Bestäubern und Biopestiziden geschützt werden und die Erosion in ländlichen, stadtnahen und städtischen Gebieten besser kontrolliert wird;

35.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine frühzeitige Aufnahme in die EU-Liste der Arten, die ein Risiko für Bestäuber darstellen, zu unterstützen, rasch darauf zu reagieren, um diese Arten zu kontrollieren und zu beseitigen, die Wachsamkeit zu erhöhen und restriktive Maßnahmen zu ergreifen, wenn Pfade, über die sich diese Arten ansiedeln und ausbreiten, ermittelt werden;

36.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen der Druck auf die Bestäuber infolge der Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen abgeschwächt werden kann;

37.  betont, dass wirksame Biosicherheitsmaßnahmen für Topfpflanzen und Böden eingeführt werden müssen, bevor erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden, und fordert öffentliche Stellen, die für die Bewirtschaftung von Grünflächen zuständig sind, dazu auf, lokale Pflanzen zu nutzen, wodurch die Vorteile für lokale Bestäuber maximiert werden und die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten minimiert wird;

38.  fordert die Kommission auf, die erforderlichen Kriterien für die Einführung eines EU-Umweltzeichens für bestäuberfreundliche Topfpflanzen festzulegen, bei denen der Herkunftsort angegeben ist, die sich in einem nachhaltigen Behälter befinden, die keinen Torf verwenden und die keine Insektizide enthalten;

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Imkerei zu unterstützen, indem sie die Einfuhrkontrollen verstärken, sodass die Einfuhr von verfälschtem Honig verhindert wird, und indem eine Kennzeichnungspflicht für Honig mit obligatorischer Herkunftsangabe (mit den Namen aller Länder) für Honigmischungen eingeführt wird;

40.  fordert die Förderung und Entwicklung von Lebensräumen von Bestäubern in städtischen Gebieten;

Forschung, Ausbildung und Überwachung

41.  bekräftigt mit Blick auf Honigbienen (Apis mellifera) insbesondere, dass die Ursachen für die gesunkene Lebenserwartung von Königinnen, die Anlass zu Besorgnis gibt, erforscht werden müssen;

42.  hält es für unabdingbar, die Ausarbeitung dieser Prüfungsrichtlinien, die noch nicht verfügbar sind, insbesondere in Bezug auf die akute und chronische Toxizität für Solitärbienen, die chronische Toxizität für Hummeln, subletale Auswirkungen und die gleichzeitige Exposition gegenüber mehreren Stoffen (Kumulations- und Synergieeffekte), sowie Tests für andere Bestäuberarten zu fördern;

43.  hebt hervor, dass im Forschungsprogramm der Initiative ergebnisorientierte Systeme mit integrierter Überwachung, die sich als nützlich erweisen könnten, da sie den Überwachungsbedarf teilweise abdecken und den Landwirten relevante Anreize bieten, unberücksichtigt bleiben; hebt hervor, dass solche Systeme im Rahmen verschiedener Finanzierungsinstrumente und politischer Maßnahmen der EU, einschließlich der GAP, gesteuert und ausgebaut werden können;

44.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Finanzmittel für die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung zu Bestäubern und die Entwicklung von Behandlungsmethoden gegen neue Krankheiten, Parasiten und Viren, die sich nachteilig auf Bestäuber auswirken, aufzustocken und in die Stärkung und Ausweitung taxonomischer Fachkenntnisse zu investieren, auch durch das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation; fordert, dass der Schwerpunkt verstärkt auf Feldforschung und auf andere Bestäuber als Honigbienen und Schmetterlinge gelegt wird;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine systematische und standardisierte Überwachung unter realen Bedingungen der Wildbestäuber und der wichtigsten Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, einzuführen, um das Ausmaß des Rückgangs des Bestands an Bestäubern sowie die Ursachen dafür zu ermitteln und eine umfassende Bewertung der Wirksamkeit der einschlägigen Politik der EU und der Mitgliedstaaten zu ermöglichen;

46.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Einbeziehung des Finanzierungsbedarfs für die Überwachung von Wildbestäubern in die GAP-Strategiepläne zu sorgen, um solide Daten für den Aufbau eines GAP-Indikators für Bestäuber gemäß der in der EU-Initiative für Bestäuber eingegangenen Verpflichtung sicherzustellen;

47.  hält es für angemessen, Öko-Innovationen(17) in der Landwirtschaft zu unterstützen und Partnerschaften mit akademischen Kreisen sowie die Zusammenarbeit mit Forschern aus unterschiedlichen Disziplinen zu fördern, um die Entwicklung von Pestiziden mit geringem Risiko, die Bestäubern nicht schaden, zu begünstigen;

48.  hält es für erforderlich, die Forschung im Hinblick auf die agrarökologische Wende in der Landwirtschaft und die Weiterentwicklung von Methoden des Pflanzenschutzes, die Bestäubern nicht schaden, wie beispielsweise angemessene Anbautechniken, Fruchtfolge und ausgewogene Düngung, zu fördern;

49.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Bürgerwissenschaft mit dem Schwerpunkt auf der Erfassung und Überwachung von Bestäubern sowie Ausbildungsmaßnahmen für Imker zu unterstützen, damit unionsweit die Überwachung von Bienen ohne Eingriffe von außen gefördert wird, indem Indikatoren für die Vitalität der Völker ausgearbeitet werden;

o
o   o

50.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 2.
(2) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 38.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2019)0023.
(4) Garibaldi, L. A. et al, Wild Pollinators Enhance Fruit Set of Crops Regardless of Honey Bee Abundance (Wilde Bestäuber verbessern den Fruchtansatz von Kulturpflanzen, auch wenn es genug Honigbienen gibt), 2013.
(5) Potts, S., et al., Status and Trends of European Pollinators. Key Findings of the STEP Project (Status und Trends in Bezug auf europäische Bestäuber. Wichtigste Erkenntnisse des STEP-Projekts), Pensoft Publishers, Sofia, 72 S.
(6) Potts, S., et al., Status and Trends of European Pollinators. Key Findings of the STEP Project (Status und Trends in Bezug auf europäische Bestäuber. Wichtigste Erkenntnisse des STEP-Projekts), Pensoft Publishers, Sofia, 72 S.
(7) Gallai, N. et al., Economic Valuation of the Vulnerability of World Agriculture Confronted with Pollinator Decline (Wirtschaftliche Beurteilung der Anfälligkeit der weltweiten Landwirtschaft angesichts des Rückgangs des Bestäuberbestands), Ecological Economics 68:3, S. 810–821.
(8) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
(9) Insbesondere das EU-weite Überwachungssystem für Bestäuber und die Indikatoren; die Umweltüberwachung des Einsatzes von Pestiziden anhand von Honigbienen; die Messung des Pulses der Artenvielfalt mithilfe des Indexes der Roten Liste; und die Entwicklung eines Instrumentariums für Landwirte mit Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes aus der gesamten Europäischen Union.
(10) Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).
(11) https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/approval_active_substances/approval_renewal/neonicotinoids_en.
(12) Tsvetkov, N., Samson-Robert, O., Sood, K., Patel, H. S., Malena, D. A., Gajiwala, P. H., Maciukiewicz, P., Fournier, V., Zayed, A. (2017), „Chronic exposure to neonicotinoids reduces honey bee health near corn crops“ (Die chronische Exposition gegenüber Neonikotinoiden belastet die Gesundheit von Honigbienen in der Nähe von Maisanbauflächen), Science, Vol. 356, Nr. 6345, S. 1395–1397 (https://doi.org/10.1126/science.aam7470).
(13) Potts, S.G. et al. (2016), The Assessment Report of the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services on Pollinators, Pollination and Food Production (Bewertungsbericht der zwischenstaatlichen Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen zu Bestäubern, Bestäubung und Lebensmittelerzeugung), Sekretariat der zwischenstaatlichen Plattform für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen, Bonn (Deutschland), 552 S.
(14) Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71).
(15) Es stehen Eurostat-Daten für die Kategorien Insektizide und Akarazide zur Verfügung; es liegen weitere Daten für verschiedene Kategorien von Insektiziden (Pyrethroide, Chlorinate, Kohlenwasserstoffe, Organophosphate, Carbamate und Oximcarbamate sowie andere Insektizide) vor, abrufbar unter http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do.
(16) Dazu gehören auch Neonikotinoide.
(17) Gemäß der Definition der Kommission jede Innovation, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung leistet, indem sie die Auswirkungen unserer Produktionsweisen auf die Umwelt verringert, die Widerstandsfähigkeit der Natur gegenüber Umweltbelastungen stärkt oder zu einer effizienteren und verantwortungsvolleren Nutzung von natürlichen Ressourcen führt.

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen