Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln und potenzieller Interessenkonflikte
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln und potenzieller Interessenkonflikte (2019/2987(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung der Kommission für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018,
– unter Hinweis auf die verwaltungsrechtlichen Untersuchungen des unter der Bezeichnung „Storchennest“ bekannten Projekts in der Tschechischen Republik durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“ feststellte,
– unter Hinweis auf die Informationsreise in die Tschechische Republik, die der Haushaltskontrollausschuss am 26. und 27. März 2014 unternahm,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2018 zu Interessenkonflikten und dem Schutz des EU-Haushalts in der Tschechischen Republik(1),
– unter Hinweis auf das tschechische Gesetz Nr. 159/2006 vom 16. März 2006 über Interessenkonflikte, dessen Artikel 4 Buchstabe c im Februar 2017 in Kraft getreten ist,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union(2) (die neue Haushaltsordnung), die am 2. August 2018 in Kraft trat, insbesondere auf Artikel 61,
– gestützt auf die Artikel 144 und 145 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds(3),
– unter Hinweis auf die Anfragen und die Beschwerde, die im Zusammenhang mit dem potenziellen Interessenkonflikt in der Tschechischen Republik an die Kommission gerichtet wurden(4),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Juristischen Dienstes der Kommission vom 19. November 2018 mit dem Titel „Impact of Article 61 of the new Financial Regulation (conflict of interests) on payments from the European Structural and Investment (ESI) Funds“ (Auswirkungen von Artikel 61 der neuen Haushaltsordnung (Interessenkonflikt) auf Zahlungen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)),
– unter Hinweis auf die Pressekonferenz, die der Generalstaatsanwalt im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln am 4. Dezember 2019 gab,
– unter Hinweis auf seine Aussprache im Plenum vom 18. Dezember 2019 zu Interessenkonflikten und Korruption, durch die der Schutz der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird,
– unter Hinweis auf seine Aussprache im Plenum vom 15. Januar 2020 zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik aufgrund der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln und potenzieller Interessenkonflikte,
– unter Hinweis auf die Informationsreise in die Tschechische Republik, die der Haushaltskontrollausschuss vom 26. bis zum 28. Februar 2020 unternahm,
– unter Hinweis auf den Beschluss Pl. ÚS 4/17 des tschechischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. Februar 2020,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die strafrechtliche Ermittlung gegen den tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babiš, die im Anschluss an des Bericht des OLAF über die unregelmäßige Verwendung von für kleine Unternehmen bestimmten Zuschüssen der EU eingeleitet und zwei Jahre später ausgesetzt wurde, vor kurzem vom tschechischen Generalstaatsanwalt wieder aufgenommen wurde; erinnert daran, dass Agrofert als Teil des Projekts „Storchennest“ künstlich ein mittelgroßes Unternehmen gründete, das weiterhin der Kontrolle von Agrofert unterstand, um für kleine und mittlere Unternehmen bestimmte Mittel in Höhe von insgesamt etwa 2 Millionen EUR zu erhalten;
B. in der Erwägung, dass der tschechische Generalstaatsanwalt die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlung als „rechtswidrig und verfrüht“ verurteilte, da dem EU-Recht nicht Rechnung getragen worden sei, und er außerdem der Ansicht war, dass es im Zuge der Zuteilung der Zuschüsse keine ausreichenden Kontrollen gegeben habe;
C. in der Erwägung, dass in Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung (in Verbindung mit Artikel 61 Absatz 3) Folgendes festgelegt ist:
a)
eine Unterlassungspflicht für Finanzakteure, um Interessenkonflikte in Verbindung mit dem EU-Haushalt zu verhindern,
b)
eine positive Verpflichtung für Finanzakteure, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Interessenkonflikte bezüglich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aufgaben entstehen, und um Situationen abzuhelfen, die objektiv als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten;
D. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 63 der Haushaltsordnung Verwaltungs- und Kontrollsysteme einrichten müssen, mit denen gemäß Artikel 36 Absatz 3 Interessenkonflikte vermieden werden können;
E. in der Erwägung, dass das tschechische Gesetz Nr. 159/2006 zu Interessenkonflikten im Februar 2017 durch die Hinzufügung einer erweiterten Liste verbotener Tätigkeiten novelliert wurde, darunter Bestimmungen, die verhindern, dass bestimmte Unternehmen sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, auch nicht als Unterauftragnehmer, oder Zuschüsse erhalten; in der Erwägung, dass durch dieses Gesetz Interessenkonflikten in allen Formen vorgebeugt werden soll;
F. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten den Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe zufolge verpflichtet sind, Interessenkonflikte zu verhindern (Artikel 24 der Richtlinie 2014/24/EU(5)), einschließlich direkter oder indirekter persönlicher Interessen, und dass bereits Vorschriften für Situationen, die als Interessenkonflikte angesehen werden, oder konkrete Verpflichtungen in der geteilten Mittelverwaltung gelten (z. B. die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013);
G. in der Erwägung, dass der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union(6) zufolge „[d]ie Interessenverquickung [...] an sich und objektiv eine schwerwiegende Störung dar[stellt], ohne dass es auf die Absichten und die Gut- oder Bösgläubigkeit der Beteiligten ankäme“;
H. in der Erwägung, dass die Kommission verpflichtet ist, die Auszahlung von EU-Mitteln in Fällen auszusetzen, in denen schwerwiegender Mängel bei der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme vorliegen und unentdeckte, nicht gemeldete und nicht behobene schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einem Interessenkonflikt aufgedeckt wurden;
I. in der Erwägung, dass Agrofert ein vom tschechischen Ministerpräsidenten geschaffenes Konglomerat ist, das mehr als 230 Unternehmen und mehr als 34 000 Beschäftigte umfasst (2017); in der Erwägung, dass zutage gebracht wurde, dass Andrej Babiš der wirtschaftliche Eigentümer von Agrofert ist, des beherrschenden Unternehmens des Agrofert-Konzerns, zu dem unter anderem eine Reihe wichtiger tschechischer Medienunternehmen gehören, und zwar über die beiden Treuhandfonds AB I und AB II, deren Gründer wie auch einziger Begünstigter er ist; in der Erwägung, dass Andrej Babiš, wann immer er beschließt, diese Treuhandfonds aufzulösen, wieder uneingeschränkter Eigentümer aller Vermögenswerte wird, die sie umfassen;
J. in der Erwägung, dass im Januar und Februar 2019 eine koordinierte, umfassende Prüfung durch mehrere Dienststellen der Kommission (GD REGIO/GD EMPL, GD AGRI (assoziierte GD)) hinsichtlich der Anwendung des EU-Rechts und des nationalen Rechts durchgeführt wurde; in der Erwägung, dass im Zuge einer noch andauernden Prüfung durch AGRI mutmaßliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem tschechischen Landwirtschaftsminister untersucht werden;
K. in der Erwägung, dass die Kommission im November 2019 den tschechischen Behörden den abschließenden Prüfbericht der GD REGIO und der GD EMPL übermittelte, in dem mutmaßliche Interessenkonflikte in der Tschechischen Republik auf der Grundlage von Artikel 61 der Haushaltsordnung untersucht werden und der den tschechischen Medien zugespielt wurde;
L. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss am 16. Dezember 2019 eine nicht-öffentliche Sitzung mit dem für Haushalt und Verwaltung zuständigen Mitglied der Kommission, Johannes Hahn, abhielt;
M. in der Erwägung, dass Kommissionsmitglied Hahn den Haushaltskontrollausschuss davon in Kenntnis setzte, dass die Kommission ihr Fazit aus der Prüfung erst veröffentlichen werde, nachdem alle Erkenntnisse gebührend geprüft und gründlich analysiert worden seien; in der Erwägung, dass die tschechischen Behörden ihre Antworten auf den abschließenden Prüfbericht der GD REGIO am 29. Mai 2020 vorlegten;
N. in der Erwägung, dass die Prüfung durch die Kommission noch nicht abgeschlossen ist und dass als Vorsichtsmaßnahme bis zur Klärung der Situation keine Zahlungen aus dem Haushalt der EU im Rahmen der ESI-Fonds an Unternehmen getätigt werden, die im direkten oder indirekten Eigentum von Andrej Babiš stehen und potenziell in den mutmaßlichen Interessenkonflikt impliziert sein könnten;
O. in der Erwägung, dass die Kommission den tschechischen Behörden keine Zahlungen erstattet, die im Rahmen des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für Projekte des Agrofert-Konzerns geleistet wurden, die potenziell von dem mutmaßlichen Interessenkonflikt betroffen sein könnten;
P. in der Erwägung, dass das tschechische Parlament keinen Überblick über mögliche öffentliche Ausschreibungen, nationale tschechische Zuschüsse oder staatlich unterstützte öffentliche Investitionen hat, von denen der Agrofert-Konzern möglicherweise weiterhin profitiert;
Q. in der Erwägung, dass der Agrofert-Konzern zwei der größten tschechischen Tageszeitungen besitzt, Mladá fronta Dnes und Lidové Noviny, und den TV-Sender Óčko und die Radiosender Impuls und RockZone beherrscht; in der Erwägung, dass Andrej Babiš einem Bericht des Europäischen Journalistenverbands zufolge de facto Eigentümer von 30 % der privaten Medien in der Tschechischen Republik ist(7);
R. in der Erwägung, dass die Einnahmen des Agrofert-Konzerns während der Amtszeit von Andrej Babiš in einem öffentlichen Amt deutlich gestiegen sind, während der Agrofert-Konzern gleichzeitig in den Genuss von landwirtschaftlichen Zuschüssen der EU kam, die sich allein in der Tschechischen Republik auf 970 414 000 CZK im Jahr 2016, 1 048 685 000 CZK im Jahr 2017 und 973 284 000 CZK im Jahr 2018 beliefen; in der Erwägung, dass der Agrofert-Konzern während des Zeitraums 2014–2020 in der Tschechischen Republik Zuschüsse aus dem Kohäsionsfonds der EU in Höhe von 427 385 000 CZK erhalten haben soll; in der Erwägung, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Agrofert-Konzern in anderen Mitgliedstaaten, etwa der Slowakei und Deutschland, weitere Zuschüsse erhalten hat;
S. in der Erwägung, dass der Verfassungsgerichtshof der Tschechischen Republik mit dem Beschluss Pl. ÚS 4/17 vom Februar 2020 die Klage des Präsidenten der Tschechischen Republik und von Mitgliedern des Parlaments der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit der Aufhebung des tschechischen Gesetzes, durch das Interessenkonflikte unter öffentlichen Bediensteten definiert werden, abgewiesen hat; in der Erwägung, dass der Verfassungsgerichtshof in diesem Beschluss auch klargestellt hat, dass Wahlen nicht als Mittel heranzuziehen sind, um die Kontrolle über den Staat zu erlangen und in der Folge dessen Kapazitäten und Ressourcen zu nutzen oder gar zu missbrauchen;
1. begrüßt, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Ministerpräsidenten Tschechiens wegen seiner Beteiligung am Projekt „Storchennest“ wiederaufgenommen wurden; vertraut darauf, dass das Justizsystem des Landes diesen Prozess unabhängig und frei von jeglicher möglichen politischen Einflussnahme fortsetzt;
2. missbilligt, dass es zu Situationen kommen könnte, in denen durch Interessenkonflikte die Ausführung des Haushaltsplans der EU beeinträchtigt und das Vertrauen der EU-Bürger in die ordnungsgemäße Verwaltung der Gelder der Steuerzahler in der EU untergraben werden könnte;
3. fordert die Kommission als Hüterin der Verträge auf, sämtliche Formen von Interessenkonflikten zu bekämpfen und die von den Mitgliedstaaten zu deren Vermeidung ergriffenen Präventivmaßnahmen zu bewerten;
4. fordert die Kommission auf, einen Kontrollmechanismus einzurichten, um das Problem der Interessenkonflikte in den Mitgliedstaaten anzugehen, und Verfahren einzuführen, mit denen Interessenkonflikte von vornherein vermieden werden, wozu auch die Ermittlung der Endbegünstigten von EU-Beihilfen gehört;
5. fordert die Kommission auf, für eine Null-Toleranz-Politik bei Interessenkonflikten zu sorgen, die rasche Wiedereinziehung potenziell unrechtmäßig gezahlter Beihilfen unter Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips und der Verfahrensvorschriften sicherzustellen und entschieden einzugreifen, insbesondere wenn die nationalen Behörden nicht tätig werden und auf diese Weise Interessenkonflikte, an denen die höchsten Vertreter des Landes beteiligt sind, nicht verhindern;
6. betont, dass die nationalen Rechtsvorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten mit dem Geist und den Buchstaben der neuen Haushaltsordnung vereinbar sein müssen; fordert die Kommission auf, gemeinsame Leitlinien vorzuschlagen, mit denen die Mitgliedstaaten darin unterstützt werden, Interessenkonflikte hochrangiger Politiker zu verhindern;
7. ersucht den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Rat nachdrücklich, gemeinsame Vorgaben zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Interessenkonflikten zu verabschieden und in allen Mitgliedstaaten ein übereinstimmendes Verständnis dieses Sachverhalts anzustreben;
8. fordert die Kommission auf, für den Fall, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts zu ergreifen, darunter auch, sofern vorgesehen, Abhilfemaßnahmen zur Wiedereinziehung aller rechtswidrig oder unrechtmäßig ausgezahlten Mittel;
9. fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um größere Haushaltstransparenz zu intensivieren, indem sie sicherstellen, dass relevante Daten zu Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Vergabe öffentlich finanzierter Aufträge für die Öffentlichkeit leicht und frei zugänglich sind;
10. ist besorgt über Berichte aus verschiedenen Teilen der EU, wonach Politiker, die eigennützige Interessen hegen und der Regierung nahestehen oder ihr angehören, in immer stärkerem Maße politischen Einfluss auf die Rechtsetzung und die Verwendung öffentlicher Gelder nehmen und dabei möglicherweise bestrebt sind, nicht der Bevölkerung zu dienen, sondern im Interesse bestimmter Einzelpersonen zu handeln;
11. missbilligt, dass der tschechische Ministerpräsident in seinem Amt als Ministerpräsident (und als ehemaliger Vorsitzender des Rates für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds) aktiv an der Ausführung des EU-Haushalts in der Tschechischen Republik beteiligt war und ist, während er als Gründer und einziger Begünstigter von zwei Treuhandfonds nach wie vor die Agrofert-Gruppe kontrolliert, was gegen Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung verstößt, und stellt daher in Frage, ob er sein Amt unparteiisch und objektiv ausübt; ist zutiefst besorgt über aktuelle Medienberichte(8)‚ wonach der Ministerpräsident unverändert die Kontrolle über die im Unternehmen Agrofert getroffenen Geschäftsentscheidungen ausübt;
12. stellt fest, dass aus aktuellen Medienberichten offenbar hervorgeht, dass Andrej Babiš und seine Ehefrau nach wie vor unter den sechs aktiven Personen aufgeführt sind, die erheblichen Einfluss auf oder die Kontrolle über die Treuhänder eines Trusts in Verbindung mit der Agrofert-Tochtergesellschaft GreenChem Solutions Ltd. im Vereinigten Königreich haben;
13. beharrt darauf, dass ein Interessenkonflikt auf höchster Regierungsebene eines Mitgliedstaats, wenn er sich denn bestätigt, nicht toleriert werden kann und von der betroffenen Person bzw. den betroffenen Personen zu lösen ist, indem
a)
Maßnahmen getroffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass diese Personen in Bezug auf ein Unternehmen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen mehr haben, die unter Artikel 61 der Haushaltsordnung fallen;
b)
die unter ihrer Kontrolle stehenden Unternehmen keine Mittel aus EU-Fonds, keine öffentlichen Beihilfen und keine von der nationalen Regierung vergebenen Mittel mehr erhalten;
c)
sie davon absieht bzw. absehen, an Entscheidungen, die ihre Interessen berühren, mitzuwirken; betont jedoch, dass es angesichts der Aufgaben und Befugnisse des Ministerpräsidenten und der Mitglieder seiner Regierung zweifelhaft erscheint, dass mit einer solchen Maßnahme der Interessenkonflikt in der Praxis angemessen angegangen werden kann, wenn die betreffenden Personen ihre öffentlichen Aufgaben unverändert wahrnehmen, und dass die Niederlegung des öffentlichen Amtes daher ein geeigneteres Mittel zur Bewältigung des Interessenkonflikts darstellt;
14. fordert die Kommission auf, das Verfahren für die Zuweisung von Zahlungen in der Tschechischen Republik sorgfältig zu überwachen, insbesondere Zahlungen von Mitteln aus EU-Fonds an Unternehmen, die sich direkt und indirekt im Eigentum des Ministerpräsidenten oder eines anderen am Haushaltsvollzug beteiligten Regierungsmitglieds befinden;
15. fordert die Kommission auf, unverzüglich zu prüfen, ob die Fälle, in denen Unternehmen der Agrofert-Gruppe nach wie vor Beihilfen aus dem Staatshaushalt erhalten, mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen; stellt fest, dass in diesen Fällen möglicherweise das Risiko einer finanziellen Schädigung besteht, und fordert die nationalen Behörden auf, diese Situationen zu bewerten; vertritt die Auffassung, dass die Steuerzahler in Tschechien und der EU ordnungsgemäß über solche Situationen informiert werden sollten;
16. ist zutiefst besorgt über Berichte(9), wonach Unternehmen der Agrofert-Gruppe in der Lage sein sollen, Vermögenswerte künstlich zwischen Tochtergesellschaften zu verlagern und damit die Kriterien für die Förderfähigkeit in Form der Zahlung von Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen zu erfüllen oder – im umgekehrten Fall – ihre Tätigkeiten zu bündeln, um sich als großes Unternehmen zu präsentieren und so bei öffentlichen Ausschreibungen den Zuschlag zu erhalten;
17. bedauert, dass die Prüfer schwerwiegende Mängel in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Bereich der Regional- und Kohäsionsfonds in der Tschechischen Republik festgestellt und daher eine Finanzkorrektur in Höhe von fast 20 % vorgeschlagen haben; fordert die Kommission auf, kritisch zu prüfen, ob in diesen Fällen eine systematische missbräuchliche Inanspruchnahme von EU-Fonds vorliegt;
18. ist besorgt darüber, dass durch Mängel bei den nationalen Zahlstellen und Kontrollgremien finanzielle Verluste verursacht werden; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, den Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatlichkeitsprinzip in den Mitgliedstaaten rasch anzunehmen;
19. ist zutiefst besorgt über den Rechtsrahmen in der Tschechischen Republik, wonach dem obersten Rechnungskontrollorgan des Landes das Recht verwehrt ist, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben auf regionaler und lokaler Ebene zu überprüfen, wodurch der Rechnungshof daran gehindert wird, sich einen Einblick zu verschaffen, wer in komplexen Unternehmensstrukturen der wirtschaftliche Eigentümer ist; bedauert‚ dass der Oberste Rechnungshof (Nejvyšší kontrolní úřád, NKÚ) Berichten zufolge(10) keine systematischen Vor-Ort-Kontrollen bei den Endbegünstigten durchführt; ist beunruhigt über die abfälligen Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten über die Arbeit des Obersten Rechnungshofs der Tschechischen Republik;
20. betont, dass eine politisch unausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats des staatlichen Interventionsfonds für die Landwirtschaft (Státní zemědělský intervenční fond, SZIF) das Risiko politischer Einflussnahme birgt, wodurch die Fähigkeit zur Durchführung unabhängiger Prüfungen untergraben wird;
21. ist besorgt über Berichte, wonach öffentliche Bedienstete(11) Weisungen erhalten haben sollen und unter Druck gesetzt worden sein sollen, Vorwürfe in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Agrofert-Gruppe nicht zu untersuchen, und angewiesen worden sein sollen, die von Agrofert erhaltenen kommerziellen Angebote zu bewerten; ist zutiefst beunruhigt über Berichte, wonach öffentliche Bedienstete negative Konsequenzen zu spüren bekommen haben sollen, etwa Entlassungen unter dem Vorwand der „Systemisierung“, wenn sie sich weigerten, derartigen Weisungen Folge zu leisten; betont, dass durch derartige Maßnahmen die Unparteilichkeit der staatlichen Verwaltung und die unabhängige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben infrage gestellt wird;
22. hält es für bedauerlich, dass es Hinweise auf systemische Schwächen bei der Aufdeckung von Interessenkonflikten gibt; bedauert, dass es keine Gegenkontrollen gibt und dass durch unterschiedliche Zuständigkeiten undurchsichtige Strukturen gefördert werden, durch die die wirksame Vermeidung und Aufdeckung von Interessenkonflikten in der Tschechischen Republik behindert werden; weist darauf hin, dass ein positivistischer Ansatz, wonach öffentliche Bedienstete verpflichtet sind, Eigenerklärungen über das Fehlen eines Interessenkonflikts abzugeben, nicht ausreicht, um Interessenkonflikte wirksam zu verhindern; fordert die tschechischen Behörden auf, diese systemischen Mängel unverzüglich anzugehen, insbesondere indem sie eine überprüfbare Erklärung über Interessenkonflikte verlangen, bei der öffentliche Bedienstete eine Liste ihrer jeweiligen finanziellen Interessen vorlegen;
23. bedauert, dass von Finanzkorrekturen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten betroffene Mittel aus EU-Fonds ohne weitere Konsequenzen oder Einschränkungen wiederverwendet werden können; ist der Ansicht, dass ein solches System die finanziellen Interessen der EU gefährdet; fordert die Kommission auf, die Wiederverwendung von Mitteln aus EU-Fonds genauestens zu überwachen und die Ausarbeitung eines Systems in Erwägung zu ziehen, bei dem Korrekturen auch mit Einschränkungen hinsichtlich der weiteren Verwendung einhergehen;
24. nimmt den Beschluss der Kommission vom 28. November 2019 zur Kenntnis, die Beträge auszusetzen, die von den tschechischen Behörden in ihren Zwischenerklärungen über die Ausgaben für das tschechische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für das 4. Quartal 2018 und das 1. Quartal 2019 ausgewiesen wurden;
25. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission bestätigt hat, dass sie Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2018 an Unternehmen der Agrofert-Gruppe und auch an Unternehmen mit demselben wirtschaftlichen Eigentümer in mehreren anderen Mitgliedstaaten außerhalb der Tschechischen Republik geleistet hat; beharrt darauf, dass die Kommission der Entlastungsbehörde einen vollständigen und zuverlässigen Überblick über alle Zahlungen an die Agrofert-Gruppe und an Unternehmen mit demselben wirtschaftlichen Eigentümer in allen Mitgliedstaaten für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zur Verfügung stellt;
26. fordert die tschechischen Behörden auf, für eine gerechte und ausgewogene Verteilung der EU-Mittel zu sorgen, damit das Geld der EU-Steuerzahler sowohl wirtschaftlich als auch sozial der großen Mehrheit der Bevölkerung zugutekommt;
27. ist besorgt über die unzureichende Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/849(12) und (EU) 2018/843(13) zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (vierte und fünfte Geldwäscherichtlinie); hebt hervor, dass beide Richtlinien vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen und dafür gesorgt werden muss, dass alle Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen über die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentümers, vollständig umgesetzt werden;
28. fordert die tschechische Finanzanalysestelle nachdrücklich auf, einen proaktiveren Ansatz bei der Bekämpfung von Steuerstraftaten, Betrug und Korruption zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass die gemäß den Vorschriften für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Stellen die wirtschaftlichen Eigentümer wirksam kontrollieren;
29. bedauert, dass es sich bei der Genehmigung, Verteilung und Prüfung von EU-Mitteln im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung um komplexe und undurchsichtige Verfahren handelt, bei denen nur die Mitgliedstaaten uneingeschränkten Zugang zu den Daten haben, was bedeutet, dass die Kommission nicht in der Lage ist, dem Parlament rechtzeitig einen umfassenden Überblick über Zahlungen an bestimmte Empfänger in mehreren Mitgliedstaaten zu geben; betont, dass dadurch die Effizienz und die Fähigkeit des Haushaltskontrollausschusses und des Europäischen Rechnungshofs, ihre Aufgaben als Kontrollstellen wahrzunehmen, stark beeinträchtigt werden;
30. fordert die Kommission auf, in voller Anerkennung des Grundsatzes der geteilten Mittelverwaltung einheitliche und standardisierte Mittel für die Mitgliedstaaten festzulegen, um Informationen über die Endbegünstigten von EU-Mitteln zu übermitteln; betont, dass die Informationen über die Endbegünstigten Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Unternehmen (natürliche und juristische Personen) umfassen sollten; fordert die Kommission auf, eine Verordnung für die Einrichtung eines IT-Systems vorzuschlagen, das eine einheitliche und standardisierte Berichterstattung in Echtzeit durch die Behörden der Mitgliedstaaten ermöglicht und die Interoperabilität mit den Systemen in den Mitgliedstaaten sicherstellt, um für mehr Transparenz und Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu sorgen, die Rechenschaftspflicht in Bezug auf Zahlungen weiter zu verbessern und insbesondere zur frühzeitigen Aufdeckung von systemischen Fehlern und Missbrauch beizutragen;
31. bedauert, dass keine der Verordnungen über die Verwendung von Agrar- oder Kohäsionsfonds die nationalen Behörden dazu verpflichtet, den endgültigen wirtschaftlichen Eigentümer einer einzelnen juristischen Person oder eines Trusts, der von den Fonds profitiert, zu veröffentlichen; fordert die Mitgesetzgeber auf, dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sie umfassend zu behandeln, wenn sie über die künftigen Regeln für die Transparenz von EU-Subventionen entscheiden;
32. besteht darauf, dass das Register der wirtschaftlichen Eigentümer nur vollständig überprüfte Informationen über die kontrollierende(n) Person(en) enthalten darf und der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein muss;
33. missbilligt entschieden die Schaffung und den Aufbau oligarchischer Strukturen mittels der Agrar- und Kohäsionsfonds der EU, wobei eine kleine Minderheit der Begünstigten den überwiegenden Teil der EU-Mittel erhält; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wirksame Rechtsinstrumente zu entwickeln, um die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen und die Förderung solcher Strukturen zu verhindern;
34. bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass Interessenkonflikte den Zielen der Kohäsionspolitik und der GAP schaden, die eine wichtige wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension haben, und ein negatives Image für diese Politikbereiche schaffen;
35. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Änderung der GAP-Vorschriften im Hinblick auf eine gerechtere Zuweisung von EU-Mitteln vorzulegen, um sicherzustellen, dass die GAP-Mittel den aktiven Landwirten, die das Land bewirtschaften, gerecht zugewiesen werden und nicht zu Landgeschäften führen, die einer ausgewählten Gruppe politischer Insider zugutekommen oder Anreize für missbräuchliche Praktiken bei Versteigerungen bieten, durch die staatseigene Flächen privatisiert werden; nimmt den Vorschlag der Kommission für ein neues Umsetzungsmodell mit Deckelung in Verbindung mit einem Degressionsmechanismus zur Kenntnis; ist jedoch der Ansicht, dass eine Deckelung mit der Einführung eines Lohnkostenausgleichs vor der Deckelung nicht ausreicht, um eine gerechtere Verteilung der Direktzahlungen zu gewährleisten; unterstützt die Idee eines obligatorischen Umverteilungsmechanismus;
36. nimmt zur Kenntnis, dass Grundbesitzrechte häufig nicht klar definiert waren und Flächen unter der Aufsicht des Landesamts für Boden, die von diesem tendenziell an große landwirtschaftliche Großbetriebe verpachtet wurden, weiterhin als staatliche Grundstücke eingestuft wurden; erkennt die Bemühungen der tschechischen Behörden an, die rechtmäßigen Eigentümer bis 2023 zu ermitteln; besteht darauf, dass die Versteigerung von Grundstücken, deren rechtmäßige Eigentümer nicht ermittelt werden können, in fairer Weise erfolgen muss, wobei kleinen und mittleren Landwirten und Junglandwirten gleiche Chancen auf Erwerb der Grundstücke eingeräumt werden müssen;
37. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag für einen Höchstbetrag an Direktzahlungen pro natürlicher Person als wirtschaftlicher Eigentümer eines oder mehrerer Unternehmen vorzulegen und dabei eine Nulltoleranz-Politik gegenüber denjenigen zu verfolgen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden; betont, dass es nicht möglich sein sollte, im Verlaufe eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) EU-Zuschüsse in Höhe von mehreren hundert Millionen zu erhalten;
38. besteht darauf, dass diejenigen, die für den Missbrauch von EU-Mitteln verantwortlich sind, die Folgen tragen sollten und dass die Belastung im Falle von Finanzkorrekturen nicht auf die nationalen Steuerzahler verlagert werden sollte; fordert die tschechischen Behörden auf, zu Unrecht gezahlte Beihilfen von denjenigen zurückzufordern, die rechtswidrig davon profitiert haben; ist der Ansicht, dass für den nächsten Programmplanungszeitraum eine grundlegende Bedingung für die Verwendung von EU-Mitteln eingeführt werden sollte, wonach die nationalen Rechtsvorschriften Bestimmungen enthalten müssen, die die verantwortlichen Begünstigten verpflichten, zu Unrecht beantragte Mittel zurückzufordern;
39. verurteilt aufs Schärfste den öffentlichen Gebrauch von verleumderischen Äußerungen und Hetze gegen Teilnehmer der Informationsreise vom 26. bis 28. Februar 2020 durch den Premierminister während seiner Pressekonferenz; hält es für inakzeptabel, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die an der Informationsreise des Haushaltskontrollausschusses in die Tschechische Republik teilgenommen haben, während der Wahrnehmung ihrer Pflichten als Mitglieder des Europäischen Parlaments Morddrohungen und anderen verbalen Angriffe ausgesetzt waren;
40. fordert den Haushaltskontrollausschuss auf, dem Parlament über alle einschlägigen Erkenntnisse Bericht zu erstatten, die während seiner Informationsreise gewonnen wurden, und die Kommission und die zuständigen Behörden entsprechend zu unterrichten;
41. fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die laufenden Prüfverfahren unverzüglich abzuschließen und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen, sobald alle Nachweise ordnungsgemäß bewertet wurden; fordert den Rat und den Europäischen Rat auf, die Ergebnisse dieser Prüfungen zu berücksichtigen und Artikel 61 der Haushaltsordnung im Hinblick auf die Verhandlungen über den nächsten MFR gebührend zu berücksichtigen;
42. fordert die Kommission auf, den Vorwürfen ungelöster Interessenkonflikte in anderen Mitgliedstaaten nachzugehen;
43. bedauert erneut, dass der länderbezogene Bericht nicht mehr in den zweiten Bericht der Kommission über die Korruptionsbekämpfung in der EU (ARES (2017)455202) aufgenommen wurde; fordert die Kommission auf, in Zukunft wieder gesondert vom Europäischen Semester über die Lage der Korruption in den Mitgliedstaaten Bericht zu erstatten und dabei auch die Wirksamkeit der von der EU unterstützten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu bewerten; fordert die Kommission erneut auf, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung nicht nur anhand wirtschaftlicher Einbußen zu bewerten;
44. betont, wie wichtig es ist, die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Unabhängigkeit und Pluralität der Medien als Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von EU-Mitteln zu wahren;
45. betont die Bedeutung unabhängiger öffentlicher Medien und investigativer Journalisten und Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Unterstützung der EU für unabhängige Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft von größter Bedeutung ist, auch im Zusammenhang mit dem nächsten MFR; ist besorgt über die starke Konzentration der privaten Medien in den Händen einiger weniger in der Tschechischen Republik;
46. fordert die Kommission auf, die in dieser Entschließung zum Ausdruck gebrachten Bedenken bei der Überwachung der Lage im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu berücksichtigen;
47. fordert die tschechischen Behörden auf, die EU-Organe so bald wie möglich über das Ergebnis der wieder eröffneten Untersuchung „Storchennest“ zu unterrichten;
48. fordert den Rat und den Europäischen Rat auf, im Rahmen der Verhandlungen über den künftigen EU-Haushalt und den nächsten MFR gemäß Artikel 61 Absatz 1 der Haushaltsordnung alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten zu ergreifen;
49. bekundet seine Solidarität mit dem tschechischen Volk, das Fairness, Gerechtigkeit und die Auflösung der Unvereinbarkeit der Geschäftsinteressen des tschechischen Premierministers mit seiner politischen Rolle und seinen politischen Befugnissen fordert;
50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie der Regierung und dem Parlament der Tschechischen Republik zu übermitteln.
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).
Informationen des Verbands der privaten Landwirtschaft in der Tschechischen Republik während der Informationsreise einer Delegation des EP vom 26. bis 28. Februar 2020.
Informationen des Obersten Rechnungshofs der Tschechischen Republik während der Informationsreise einer Delegation des EP vom 26. bis 28. Februar 2020.
Aussagen von öffentlichen Bediensteten und Vertretern nichtstaatlicher Organisationen gegenüber den Mitgliedern der Delegation auf der Informationsreise in die Tschechische Republik vom 26. bis 28. Februar 2020.
Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).
Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 43).