Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 zum fünften Jahrestag des Friedensabkommens in Kolumbien (2021/2643(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere seine Entschließung vom 20. Januar 2016 zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien(1),
– unter Hinweis auf das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits(2), das am 26. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnet wurde, und auf das am 2. Dezember 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte(3),
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 1. Oktober 2015, mit der Eamon Gilmore zum EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess in Kolumbien ernannt wurde,
– unter Hinweis auf das zwischen der Regierung Kolumbiens und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens – Volksarmee (FARC-EP) geschlossene endgültige Abkommen zur Beendigung des bewaffneten Konflikts und zur Schaffung eines stabilen und dauerhaften Friedens, das am 24. November 2016 unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Verifikationsmission der Vereinten Nationen in Kolumbien und insbesondere den Bericht vom 26. März 2021,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. Februar 2021 über die Menschenrechtslage in Kolumbien,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Josep Borrell und des Kommissionsmitglieds Janez Lenarčič vom 9. Februar 2021 zu dem Beschluss Kolumbiens, venezolanischen Migranten vorübergehenden Schutz zu gewähren, und die Erklärung der Sprecherin des VP/HR vom 26. Februar 2021 zur Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger in Kolumbien,
– gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Kolumbien im November 2021 den fünften Jahrestag der Unterzeichnung des endgültigen Abkommens zur Beendigung des bewaffneten Konflikts und zur Schaffung eines stabilen und dauerhaften Friedens zwischen der Regierung Kolumbiens unter der Leitung des Präsidenten Juan Manuel Santos und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens – Volksarmee (FARC-EP) begehen wird, mit dem ein mehr als 50 Jahre währender Konflikt beendet wurde und das einen wichtigen Schritt beim Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens im Land darstellt; in der Erwägung, dass Kolumbien trotz langer Phasen außerordentlicher Gewalt seine demokratische Integrität gewahrt hat;
B. in der Erwägung, dass es Schätzungen des kolumbianischen Verfassungsgerichts zufolge mindestens 15 Jahre dauern wird, das endgültige Abkommen, die Zehnjahresplanung des einheitlichen Fahrplans und den derzeitigen auf vier Jahre ausgelegten mehrjährigen Friedensinvestitionsplan mit Mitteln in Höhe von fast 11,5 Mrd. USD umzusetzen;
C. in der Erwägung, dass sich der Präsident Kolumbiens, Iván Duque, und der Präsident der Partei Comunes (ehemals FARC-Partei), Rodrigo Londoño, am 10. März 2021 getroffen haben, um den Stand der Umsetzung des endgültigen Abkommens zu erörtern; in der Erwägung, dass beide Parteien bei dem vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kolumbien und Leiter der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Kolumbien vermittelten Dialog ihr Engagement für das endgültige Abkommen bekräftigt und vereinbart haben, gemeinsam einen Fahrplan für den verbleibenden für die umfassende Umsetzung des Abkommens vorgesehenen Zeitraum auszuarbeiten und ihre Bemühungen um die Stärkung der Wiedereingliederung von ehemaligen Kombattanten und der Sicherheitsgarantien für diese zu verdoppeln;
D. in der Erwägung, dass auch ehemalige Guerillakämpfer bei ihrer Wiedereingliederung in das zivile Leben Fortschritte erzielen, und in der Erwägung, dass das Justiz- und Verfassungssystem in Kolumbien derzeit konkrete Reformen verabschiedet, damit die Verpflichtungen aus dem Abkommen umgesetzt werden und damit die Zukunft des Landes auf ihnen aufbauen kann;
E. in der Erwägung, dass die Parteien im endgültigen Abkommen übereingekommen sind, eine Sondergerichtsbarkeit für den Frieden einzurichten, einschließlich der Umsetzung eines Integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung sowie Vereinbarungen über Entschädigungen für Opfer, wie u. a. im Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte Michelle Bachelet vom 10. Februar 2021 festgestellt wird; in der Erwägung, dass Kolumbien bei der umfassenden Umsetzung des endgültigen Abkommens mit komplexen Herausforderungen konfrontiert ist, die durch die COVID-19-Krise und die Ankunft und Aufnahme venezolanischer Migranten verschärft werden;
F. in der Erwägung, dass die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden Kolumbiens am 26. Januar 2021 ihren ersten wichtigen Beschluss bekannt gegeben und acht hochrangige Führer der ehemaligen FARC-EP wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt hat, was bislang das deutlichste Ergebnis der Übergangsjustiz im Land ist; in der Erwägung, dass sie auch Fortschritte bei der Untersuchung der sogenannten „falsch positiven“ Fälle bestätigt hat; in der Erwägung, dass die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden Maßnahmen ergriffen hat, um Erfolge bei der Einrichtung eines ständigen und ungehinderten Dialogs mit Vertretern indigener Gemeinschaften zu erzielen;
G. in der Erwägung, dass es weiterhin wesentliche Fortschritte gibt, die als Beispiel für das Transformationspotenzial des Friedensabkommens gelten können, wie etwa die erstmalige Berücksichtigung eines gesonderten Gleichstellungskonzepts; in der Erwägung, dass das mit dem Umfassenden Programm für den Schutz von Entscheidungsträgerinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen und den Programmen zur Unterstützung von Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt, darunter von Vergewaltigung und Entführung, sind, mehr Fortschritte erzielt werden dürften; in der Erwägung, dass es angesichts der Verflechtung der verschiedenen Kapitel des Abkommens von größter Bedeutung ist, das Gleichstellungskonzept aktiv in allen Bereichen einzubinden;
H. in der Erwägung, dass die Friedensgespräche zwar zu einer erheblichen Verringerung der Todesopfer und der Gewalt in Kolumbien geführt haben, die Verschlechterung der Sicherheitslage in verschiedenen Regionen Kolumbiens jedoch weithin als Hindernis für den Friedensprozess angesehen wird, wobei Angaben der Vereinten Nationen zufolge ein besorgniserregender Anstieg bei der Gewalt und dem Verschwindenlassen, der Entführung und der Ermordung von führenden Vertretern der Gesellschaft und indigener Bevölkerungsgruppen, ehemaligen FARC-Kombattanten und Menschenrechtsverteidigern zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass auch die Sicherheitskräfte Angriffen und Gewalt ausgesetzt sind;
I. in der Erwägung, dass die Verifikationsmission der Vereinten Nationen die Ermordung von 73 ehemaligen Kombattanten im Jahr 2020 bestätigt hat, wodurch die Zahl der ehemaligen Kombattanten, die seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens im Jahr 2016 getötet wurden, auf 248 gestiegen ist; in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte im vergangenen Jahr Informationen über die Ermordung von 120 Menschenrechtsverteidigern erhalten hat, von denen 53 Fälle bestätigt wurden; in der Erwägung, dass das Amt darüber hinaus im Jahr 2020 69 Zwischenfälle mit einer großen Anzahl ziviler Opfer verzeichnet hat, wobei 269 Zivilisten ums Leben kamen, darunter 24 Kinder und 19 Frauen; in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen größere Anstrengungen erforderlich sind, um das Friedensabkommen umzusetzen;
J. in der Erwägung, dass es dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zufolge vorrangig ist, gegen die anhaltende Gewalt gegen ehemalige Kombattanten, von Konflikten betroffene Gemeinschaften, führende Mitglieder der Gesellschaft und Menschenrechtsverteidiger vorzugehen, die erforderliche Verbesserung der Nachhaltigkeit des Wiedereingliederungsprozesses anzugehen, für die Konsolidierung einer integrierten staatlichen Präsenz in Konfliktgebieten zu sorgen, den konstruktiven Dialog zwischen den Parteien als Mittel zur Förderung der Umsetzung des Friedensabkommens zu stärken und die notwendige Verbesserung der Voraussetzungen für die Aussöhnung zwischen den Parteien vorzunehmen;
K. in der Erwägung, dass die Regierung Kolumbiens 2017 förmliche Friedensgespräche mit der Nationalen Befreiungsarmee (ELN) aufgenommen hat; in der Erwägung, dass die Regierung von Präsident Iván Duque jedoch im Januar 2019, kurz nachdem die ELN eine Autobombe in einer Polizeiakademie in Bogotá gezündet hat, bei der 22 Menschen ums Leben kamen, die Friedensgespräche beendet hat; in der Erwägung, dass die Konfliktdynamik, an der die ELN beteiligt ist, was auch Zusammenstöße mit anderen illegalen bewaffneten Akteuren und mit den öffentlichen Sicherheitskräften einschließt, in bestimmten Provinzen fortbesteht; in der Erwägung, dass die Regierung darauf beharrt, dass die Wiederaufnahme der Gespräche davon abhängt, dass die ELN ihre gewalttätigen Handlungen, darunter Entführungen, die Rekrutierung von Kindern und die Minenverlegung, einstellt, während die ELN an ihrem Standpunkt festhält, demzufolge entsprechende Forderungen der Regierung am Verhandlungstisch behandelt werden müssen;
L. in der Erwägung, dass der Präsident Kolumbiens, Iván Duque Márquez, mit einer weitreichenden Entscheidung Solidarität unter Beweis gestellt hat, wodurch etwa 1 800 000 venezolanischen Migranten, die sich im Land aufhalten, vorübergehender Schutz angeboten bzw. ihr Aufenthalt mithilfe befristeter Migrationsgenehmigungen legalisiert wurde, sodass sie sich registrieren lassen können und ihren Zugang zu staatlichen Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung sowie ihre sozioökonomische Eingliederung verbessern können, wodurch ihre Schutzbedürftigkeit verringert wird; in der Erwägung, dass die mehr als 2 000 Kilometer lange Grenze zwischen Kolumbien und Venezuela durchlässig ist; in der Erwägung, dass die Grenze zwischen Kolumbien und Venezuela hauptsächlich aus dichtem Wald und unwegsamem Gelände besteht, was sie zu einem bevorzugten Terrain für illegale Aktivitäten und organisierte Kriminalität macht;
M. in der Erwägung, dass über den EU-Treuhandfonds für Kolumbien 128 Mio. EUR mobilisiert wurden, die aus dem EU-Haushalt, aus 21 Mitgliedstaaten, aus Chile und aus dem Vereinigten Königreich stammen; in der Erwägung, dass sein fünfter strategischer Ausschuss seine künftigen strategischen Leitlinien am 22. Januar 2021 festgelegt hat;
N. in der Erwägung, dass der Zivilgesellschaft im Friedensprozess eine wichtige Rolle zukommt, da sie Menschenrechtsorganisationen, Frauenverbände, ländliche Gemeinschaften, afrokolumbianische Gemeinschaften und indigene Gruppen zusammenführt, die eine Vielzahl von Initiativen und Vorschlägen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ausgearbeitet haben;
O. in der Erwägung, dass es einen – in der gemeinsamen Absichtserklärung vom November 2009 und im Handelsübereinkommen zwischen Kolumbien und Peru sowie der EU und ihren Mitgliedstaaten festgeschriebenen – Rahmen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und Kolumbien in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Handel gibt, mit dem nicht nur die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gefördert, sondern auch der Frieden, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte, die nachhaltige Entwicklung und das Wohlergehen der Bürger gestärkt werden sollen; in der Erwägung, dass Kolumbien ein strategischer Partner und entscheidend für die Stabilität in der Region ist; in der Erwägung, dass die EU und die Republik Kolumbien einen Rahmen für die Beteiligung der Republik Kolumbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union geschaffen haben, der am 1. März 2020 in Kraft getreten ist;
P. in der Erwägung, dass sich diese enge Beziehung auch auf die internationale Zusammenarbeit in multilateralen Angelegenheiten von gegenseitigem Interesse – darunter die Friedensbemühungen und die Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel – erstreckt;
1. bekräftigt seine Unterstützung für das Friedensabkommen in Kolumbien und begrüßt den jüngsten Dialog zwischen den Parteien; würdigt gleichzeitig ihre politischen Bemühungen, ihren Realitätssinn und ihre Beharrlichkeit; bekräftigt seine Bereitschaft, weiterhin jede mögliche politische und finanzielle Unterstützung für die vollständige Umsetzung des Friedensabkommens zu leisten, die Phase nach dem Konflikt zu begleiten, in der die Beteiligung lokaler Gemeinschaften und zivilgesellschaftlicher Organisationen nach wie vor von wesentlicher Bedeutung ist, und den von den Opfern genannten Prioritäten in Bezug auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung gebührend Rechnung zu tragen; bekräftigt seine Solidarität mit allen Opfern;
2. betont, dass das kolumbianische Friedensabkommen häufig weltweit als Vorbild genannt wird, weil darin die Entschlossenheit zum Ausdruck kommt, die dem Konflikt zugrunde liegenden Probleme anzugehen, und ein zentraler Schwerpunkt auf die Rechte und die Würde der Opfer gelegt wird; weist darauf hin, dass alle Teile eines derart komplexen und innovativen Abkommens umgesetzt werden müssen, da sie miteinander verflochten sind, wenn es um die Bewältigung der eigentlichen Ursachen des Konflikts geht; fordert die kolumbianische Regierung auf, bei der Umsetzung sämtlicher Aspekte des Friedensabkommens weiterhin Fortschritte zu erzielen;
3. begrüßt die Fortschritte Kolumbiens in Bereichen wie der integralen Reform des ländlichen Raums, den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, der Wahrung der Rechte der Opfer, der Lösung des Problems illegaler Drogen, der Substitution illegaler Kulturpflanzen, der Rückgabe von Land und der Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten, und fordert, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um sämtliche Aspekte des Friedensabkommens umzusetzen, insbesondere in den sozioökonomischen Bereichen, in denen bislang weniger Fortschritte erzielt wurden; betont, dass es wichtig ist, dass der Friedensprozess mit entschlossenen Bemühungen zur Bekämpfung von Ungleichheit und Armut einhergeht, unter anderem durch die Suche nach gerechten Lösungen für Menschen und Gemeinschaften, die von ihrem Land vertrieben wurden; ist der Ansicht, dass Gruppen, die unverhältnismäßig stark unter dem Konflikt gelitten haben, wie afrokolumbianische und indigene Gemeinschaften, besondere Unterstützung erhalten müssen; erkennt die Arbeit der Territorialen Räte für Frieden, Aussöhnung und Koexistenz an;
4. weist mit Nachdruck darauf hin, dass den Entwicklungsplänen mit territorialem Schwerpunkt (PDET), die von den Gemeinschaften in den 170 Gemeinden erstellt wurden, die am stärksten von Vernachlässigung, Armut und Gewalt betroffen sind, eine grundlegende und historische Rolle zukommt;
5. begrüßt alle Maßnahmen, die die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden bereits ergriffen hat, um eine Zukunft zu schaffen, in der die Friedenskonsolidierung und die Vermeidung der Straflosigkeit im Mittelpunkt stehen, und fordert sie auf, ihre erheblichen Bemühungen trotz der zahlreichen Herausforderungen, einschließlich der Verzögerungen bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften, fortzusetzen; fordert die Staatsorgane Kolumbiens auf, als wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltigen und dauerhaften Frieden die Autonomie und Unabhängigkeit des Integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung zu wahren und das System zu schützen;
6. verurteilt die Ermordung von Menschenrechtsverteidigern, ehemalige Kämpfern der FARC und führenden Vertretern der Gesellschaft und indigener Bevölkerungsgruppen und die Gewalt, die gegen diese verübt wurde; betont, dass die Bekämpfung der anhaltenden Gewalt gegen sie eine der größten Herausforderungen in Kolumbien darstellt; stellt fest, dass der Konflikt in ländlichen Gebieten des Landes eskaliert ist, und bedauert die Gewalt, die hauptsächlich in diesen Gebieten von illegalen bewaffneten Gruppen und der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit Drogenhandel und dem illegalen Abbau von Rohstoffen ausgeht; stellt fest, dass mehrere Fälle von Vertreibung, Zwangsrekrutierung, sexueller Gewalt gegen Kinder und Frauen, Massakern, Folter und anderen Gräueltaten sowie Angriffe auf ethnische Gemeinschaften und Autoritäten gemeldet wurden, und ist ebenfalls besorgt darüber, welche Folgen das für die Behörden hat; fordert zügige und gründliche Untersuchungen und verlangt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Staatsorgane Kolumbiens nachdrücklich auf, den Schutz und die Sicherheit aller gesellschaftlichen und politischen Führer, sozial engagierten Menschen sowie Umweltschützer und Verteidiger ländlicher Gemeinden zu erhöhen und sicherzustellen; sieht mit besonderer Besorgnis die in der Erklärung der Vereinten Nationen angesprochene problematische Situation in der Provinz Cauca;
7. erkennt die Anstrengungen zur Bekämpfung der Kriminalität organisierter bewaffneter Gruppen und anderer Organisationen an; betont, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz zu verbessern, und fordert daher eine stärkere integrierte Präsenz des Staates in den Gebieten sowie die Verabschiedung politischer Maßnahmen zur Zerschlagung krimineller Organisationen durch die Nationale Kommission für Sicherheitsgarantien; begrüßt in diesem Zusammenhang den Strategischen Plan für Sicherheit und Schutz für die Wiedereingliederung von Personen;
8. begrüßt die Verlängerung des Opfergesetzes bis 2031 und die Aufstockung entsprechender Haushaltsmittel, was mehr als neun Millionen Menschen, die im einheitlichen Opferregister registriert sind, zugutekommt, sowie die wirksame politische Beteiligung der FARC, die nun als Partei Comunes agiert, und die Fortschritte bei der Wiedereingliederung von fast 14 000 ehemaligen Kombattanten; begrüßt, dass die Regierung das Land von sieben der 24 ehemaligen Zonen für die Ausbildung und Wiedereingliederung erworben hat, und hebt die Sicherheitseinsätze dort hervor, zusätzlich zu den Sozialschutzmaßnahmen, die für mehr als 13 000 ehemalige Kombattanten gelten;
9. erkennt die von den kolumbianischen Institutionen unternommenen Anstrengungen an und ermutigt sie, weitere Fortschritte zu machen, damit die Menschenrechte im Einklang mit ihrer Pflicht, für die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen, uneingeschränkt und dauerhaft gewahrt werden; hebt den Rückgang der Mordrate hervor, die zwischen 2019 und 2020 von 25 auf 23,7 pro 100 000 Einwohner gesunken ist, wie im Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte festgestellt wird; erkennt das Engagement der Regierung für den Schutz von herausragenden Mitgliedern der Gesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und ehemaligen Kombattanten sowie entlegenen Gemeinschaften an;
10. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die ehemaligen Guerillas trotz ihrer Verpflichtung, Informationen über Drogenhandelsrouten und die Finanzierungsquellen zur Verfügung zu stellen, über die sich die kriminellen Vereinigungen finanzieren, die Verteidiger, führende Persönlichkeiten und ehemalige Kombattanten angreifen, dies bislang nicht getan haben; weist außerdem auf seine Besorgnis darüber hin, dass die Frist für die Übergabe der Vermögenswerte der ehemaligen FARC-EP zur Entschädigung der Opfer am 31. Dezember 2020 abgelaufen ist und nur 4 % des vereinbarten Betrags übergeben wurden;
11. fordert die Regierung auf, alle im derzeitigen wirtschaftlichen Kontext erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um – wie von den Vereinten Nationen empfohlen – strukturelle Veränderungen zu fördern, die dazu beitragen würden, die Gesamtsituation zu verbessern und das Potenzial der Friedensvereinbarungen für eine positive Veränderung der Menschenrechtslage in Kolumbien zu maximal zu nutzen; fordert die Organisationen der Zivilgesellschaft auf, daran mitzuarbeiten, dass in Kolumbien wieder ein friedliches Zusammenleben möglich wird;
12. weist erneut darauf hin, dass Gewalt kein legitimes Mittel im politischen Kampf ist, und fordert diejenigen, die doch dieser Ansicht sind, auf, den Weg der Demokratie mit all seinen Konsequenzen und Erfordernissen zu beschreiten, wobei der erste Schritt darin besteht, dass sie ihre Waffen endgültig niederlegen und ihre Ideen und Bestrebungen unter Einhaltung demokratischer Regeln und des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit verfolgen; fordert in diesem Sinne die von der EU als terroristische Organisation aufgeführte Nationale Befreiungsarmee (ELN) und Dissidentengruppen der FARC-EP auf, die Gewalt und die Terroranschläge gegen die Bevölkerung in Kolumbien zu beenden und sich umgehend unverbrüchlich und entschlossen zum Frieden in Kolumbien zu bekennen;
13. hebt die Fortschritte hervor, die bei der Räumung von Antipersonenminen in 129 Gemeinden und der Verlängerung der Frist für ihre Abschaffung bis 2025 erzielt wurden;
14. lobt den bemerkenswerten und beispiellosen Schritt Kolumbiens, etwa 1 800 000 venezolanischen Migranten, die sich im Land aufhalten, einen vorübergehenden Schutzstatus zu gewähren, was dazu beitragen wird, die Wahrnehmung und den Schutz ihrer Menschenrechte sicherzustellen und das menschliche Leid der venezolanischen Migranten in Kolumbien zu verringern, während gleichzeitig Möglichkeiten für eine bessere Unterstützung geschaffen werden, unter anderem in Bezug auf die Impfung gegen COVID-19, Schutz und soziale Integration; hofft, dass die Initiative der EU, die regionalen Bemühungen zur Bewältigung der Migrationskrise zu unterstützen, den Weg für eine stärkere Unterstützung im Einklang mit der herausragenden Solidarität Kolumbiens ebnen wird, und fordert andere Mitglieder der internationalen Gemeinschaft auf, Kolumbien in diesem Prozess zu unterstützen; fordert, dass Anstrengungen verstärkt werden, um eine politische und demokratische Lösung für die Krise in Venezuela zu finden;
15. fordert die Kommission und den Europäischen Rat auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung für Kolumbien im Rahmen der neuen Instrumente der Zusammenarbeit während des neuen Haushaltszeitraums zu verdoppeln;
16. hebt den Beitrag der EU hervor, insbesondere durch den Europäischen Fonds für den Frieden in Kolumbien, der seine Mittel auf die integrale Reform des ländlichen Raums und die Reintegration konzentriert, wobei der Schwerpunkt auf Entwicklungsprogrammen mit einem territorialen Ansatz und der Formalisierung des Landbesitzes liegt;
17. hebt die Beteiligung des Privatsektors bei der Unterstützung der Opfer, der Wiedereingliederung, der Substitution illegaler Kulturpflanzen und der 170 PDET-Gemeinden hervor; fordert die Kommission auf, die Synergieeffekte zwischen dem Handelsabkommen und den neuen Kooperationsinstrumenten zur Gewährleistung des Zugangs zum europäischen Markt, den Austausch und die Investitionen auszubauen, um die Nachhaltigkeit der produktiven Projekte und das Einkommen der begünstigten Bevölkerung sicherzustellen und ihre Anfälligkeit für Kriminalität und illegale Wirtschaftstätigkeiten zu verringern;
18. ist der Ansicht, dass die erfolgreiche Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 als Beitrag zu Frieden und Stabilität in der Welt weiterhin eine Schlüsselpriorität für die Stärkung der bilateralen Beziehungen im Rahmen der vom Rat im vergangenen Januar gebilligten Vereinbarung sein wird; fordert in diesem Sinne eine weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und Kolumbien, um durch die Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der Handelspartnerschaft der EU und Kolumbien und dem Friedensabkommen den Lebensunterhalt der Bürger Kolumbiens und der EU gleichermaßen zu verbessern; unterstützt die Verlängerung des Mandats des Sondergesandten für den Frieden in Kolumbien;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem derzeit amtierenden EU-Ratsvorsitz, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und der Regierung und dem Kongress der Republik Kolumbien zu übermitteln.