1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2165(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9-0062/2021),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004(4), insbesondere auf Artikel 65,
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,
– gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0077/2021),
1. erteilt dem Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2019;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über den Rechnungsabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2165(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) für das Haushaltsjahr 2019,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9-0062/2021),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004(4), insbesondere auf Artikel 65,
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,
– gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0077/2021),
1. billigt den Rechnungsabschluss der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 sind (2020/2165(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) für das Haushaltsjahr 2019,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0077/2021),
A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge auf 27 139 347 EUR belief, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 5,74 % entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 99,98 % geführt haben, was der Vollzugsquote des Jahres 2018 entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 92,22 % betrug, was gegenüber 2018 einen Anstieg um 3,27 % darstellt;
2. stellt fest, dass die vom Rechnungshof zur Bewertung der Ausführung des Haushaltsplans im Bereich der Mittelübertragungen als Richtwerte verwendeten Obergrenzen von 10 % bei Titel I (Personal) und 20 % bei Titel II (Verwaltung) eingehalten wurden; stellt mit Bedauern fest, dass die als Richtwert verwendete Obergrenze von 30 % für Titel III (operative Ausgaben) nicht eingehalten wurde;
3. weist darauf hin, dass erhöhte Einkünfte im Zusammenhang mit Gebühren durch eine Verringerung der Zuschüsse, die der Agentur gewährt werden, ausgeglichen werden; bedauert, dass die ausgeweiteten Tätigkeiten von der Kommission nicht als Grund zur Aufstockung der Zuschüsse erachtet werden;
4. stellt fest, dass die Agentur aufgrund der Erweiterung ihres Mandats durch die neue Verordnung im Jahr 2019 mit der Erhebung von Gebühren und Entgelten für Bescheinigungsaufgaben begonnen hat, wobei sie den besonderen Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Rechnung trägt; stellt fest, dass gemäß der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates Gebühren und Entgelte zweckgebundene Einnahmen der Agentur darstellen; stellt fest, dass an den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung der Agentur Änderungen vorgenommen wurden;
5. stellt fest, dass im Jahr 2019 36 Ex-post-Verstöße (Fälle von Nichteinhaltung) im Register der Verstöße der Agentur verzeichnet wurden gegenüber 29 im Jahr 2018 und sieben im Jahr 2017; stellt fest, dass diese Fälle von Nichteinhaltung hauptsächlich Dienstreiseregelungen, nachträgliche Mittelbindungen, die Verwaltung von Verträgen und Zahlungen sowie interne Verfahren betreffen; stellt fest, dass der Agentur zufolge Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden und das Bewusstsein geschärft wurde; fordert die Agentur auf, der Entwicklung zu einer zunehmenden Anzahl an Ex-post-Verstößen Einhalt zu gebieten und den Schwerpunkt auf Präventivmaßnahmen zu legen;
6. weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Agentur vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf ihren internen Betrieb und ihre interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen um jeden Preis zu vermeiden; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen zu vermeiden;
Leistung
7. betont, dass die wesentlichen Leistungsindikatoren von der Agentur erfolgreich genutzt wurden, um bei der Durchführung ihrer Aufträge die Effizienz zu bewerten; erkennt an, dass die Agentur bei ihren wesentlichen Leistungsindikatoren und ihren Zielvorgaben für Ergebnisse ein zufriedenstellendes Maß an Erfolg erzielt hat; weist darauf hin, dass 118 von 136 Leistungsindikatoren erreicht oder teilweise erreicht wurden, während 18 nicht erreicht wurden; stellt fest, dass bei dem wesentlichen Leistungsindikator 5 zur Bereinigung der fahrzeugbezogenen nationalen technischen Vorschriften durch 100 % der Mitgliedstaaten mit einem Endergebnis von 67 % eine äußerst unzureichende Leistung erzielt wurde und dass keine Erklärung für dieses Ergebnis vorliegt, das im Vergleich zu dem Ziel von 100 % niedrig ausfiel; fordert die Agentur auf, zusammen mit den Ergebnissen in Bezug auf die wesentlichen Leistungsindikatoren eine begleitende Erläuterung vorzulegen;
8. fordert die Agentur nachdrücklich auf, nach Möglichkeiten zu suchen, bei Aufgaben, die sich mit denen anderer Agenturen mit einem ähnlichen Tätigkeitsbereich überschneiden, Ressourcen gemeinsam zu nutzen; legt der Agentur nahe, sich aktiv um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit allen Agenturen der Union zu bemühen; legt der Agentur nahe, die Möglichkeit zu prüfen, in bestimmten nicht fachspezifischen, technischen und administrativen Bereichen Personal gemeinsam zu nutzen;
9. fordert die Agentur auf, sich auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu konzentrieren;
10. weist darauf hin, dass die Agentur trotz der herausragenden Umweltleistung und sonstiger Vorteile des Schienenverkehrs unter den Verkehrsagenturen über den geringsten Haushalt verfügt; betont insbesondere, dass die Agentur nicht in eine Lage versetzt werden sollte, in der sie sich gezwungen sieht, die Kommission aufgrund unzureichender finanzieller Mittel um zusätzliche Unterstützung ersuchen zu müssen, insbesondere während der Eisenbahnverkehr eine politische Priorität der Europäischen Union ist; fordert, dass der Haushalt der Agentur aufgestockt wird, um sie mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, sodass sie als Behörde wirksam agieren und ihre Aufgaben erfüllen kann, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Sicherheit und die grenzüberschreitende Interoperabilität;
Personalpolitik
11. stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2019 zu 93,92 % umgesetzt war, wobei von den 148 im Haushaltsplan der Union genehmigten Stellen für Bedienstete auf Zeit 139 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren (2018: 148 genehmigte Stellen); stellt fest, dass die Agentur 2019 außerdem 35 Vertragsbedienstete beschäftigte; stellt fest, dass die Agentur am 31. Dezember 2019 keine abgeordneten nationalen Sachverständigen beschäftigte;
12. ist äußerst besorgt darüber, dass für 2019 kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den höheren Führungskräften (89 % männlich 11 % weiblich) und im Verwaltungsrat (70 % männlich und 30 % weiblich) verzeichnet wurde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, wie wichtig es ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis auf allen Ebenen zu verstärken;
13. fordert die Agentur auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;
14. stellt fest, dass die Agentur die Strategie zum Schutz der Würde des Menschen und zur Vorbeugung gegen Belästigung erlassen hat, dass Vertrauenspersonen gefördert werden und dass das Personal ermutigt wird, sich an sie zu wenden; stellt fest, dass ein mutmaßlicher Fall von Belästigung gemeldet wurde, aber kein Ermittlungs- oder Strafverfahren eingeleitet wurde;
15. stellt fest, dass die Ergebnisse des jährlichen Leistungsvergleichs in Bezug auf das Personal denen des Jahres 2018 vergleichbar sind, wobei 19,39 % der Bediensteten (20,33 % im Jahr 2018) mit Verwaltungsaufgaben, 69,95 % (2018: 68,88 %) mit operativen Aufgaben und 11,04 % (2018: 10,79 %) mit Kontroll- und Finanzaufgaben befasst waren;
16. bedauert, dass es dem Verwaltungsrat 2019 nicht gelungen ist, eine Sprachenregelung für die Agentur zu treffen;
Auftragsvergabe
17. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur es versäumt hat, mindestens ein Mitglied eines Bewertungsausschusses eines Vergabeverfahrens förmlich zu benennen, wodurch die Transparenz des Vergabeverfahrens gefährdet wurde; nimmt die Antwort der Agentur auf die Feststellung des Rechnungshofs und die von der Agentur ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens dieses Versäumnisses zur Kenntnis;
18. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur mit drei Unternehmen drei einzelne Rahmenverträge im Kaskadensystem abgeschlossen hat; entnimmt den Bemerkungen des Rechnungshofs, dass dies gemäß der Haushaltsordnung ohne eine Wiederaufnahme des Ausschreibungsverfahrens möglich ist, sofern in dem Rahmenvertrag alle Bedingungen zur Erbringung der betreffenden Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen genau festgelegt sind; stellt fest, dass der Rechnungshof zu dem Schluss kam, dass der Rahmenvertrag nicht ausreichend konkret ist, und entnimmt den Bemerkungen des Rechnungshofs ferner, dass die finanziellen Angebote der Bieter lediglich auf einem Tagessatz für einen Arbeitstag beruhten, während wichtige Aspekte wie die Profile der Arbeitnehmer und die Komplexität der Arbeit nicht berücksichtigt wurden; entnimmt der Schlussfolgerung des Rechnungshofs, dass die Verwendung eines derartigen Rahmenvertrags angesichts der Detailliertheit der verfügbaren Informationen über die auszuführende Arbeit nicht angemessen war und dass die finanziellen Daten ebenfalls nicht ausreichend detailliert waren, um sicherzustellen, dass die Arbeit so wirtschaftlich wie möglich ausgeführt wird; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach die betreffende Ausschreibung Unterstützung für die neue Aufgabe der Agentur betraf, sodass es für die Agentur nicht verhältnismäßig war, einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb (der mindestens drei Wochen dauert) für technische Unterstützung (die höchstens 15 Tage dauert) zu organisieren, wenn die rechtliche Verpflichtung zur Bewertung der Vollständigkeit einer Bewerbung einen Monat beträgt; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Ausgaben im Rahmen dieser Rahmenverträge auf dem Laufenden zu halten;
Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
19. stellt fest, dass die Agentur ihrer eigenen Aussage zufolge seit dem 16. Juni 2019, als sie zu einer Behörde mit beträchtlichen Entscheidungsbefugnissen wurde, mit mehr Interessenkonflikten konfrontiert ist; stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur im Mai 2019 ein Regelwerk für gute Verwaltungspraxis annahm, das strikte Maßnahmen für die Bewältigung von Interessenkonflikten von Personen, die an der Umsetzung des Vierten Eisenbahnpakets beteiligt sind, enthält, und dass der Verwaltungsrat die Vorschriften über Geschenke und Bewirtung sowie die Nutzung der sozialen Medien näher präzisiert hat; fordert die Agentur auf, die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen genau zu überwachen und der Entlastungsbehörde über die Erfahrungen und den etwaigen Bedarf an Anpassungen Bericht zu erstatten;
20. stellt fest, dass die Agentur die Interessenerklärungen des Verwaltungsrats und der höheren Führungskräfte sowie die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihres Exekutivdirektors auf ihrer Website veröffentlicht hat; fordert die Agentur auf, die Lebensläufe ihrer höheren Führungskräfte zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;
21. nimmt die weiteren Schritte zur Kenntnis, die unternommen wurden, um die Tätigkeiten der Agentur transparenter zu gestalten, indem über Treffen zwischen Bediensteten der Agentur und externen Interessenträgern und insbesondere über die Treffen des Direktors mit Organisationen und Selbstständigen Bericht erstattet wird und diese Informationen auf der Website der Agentur veröffentlicht werden;
22. stellt fest, dass der mutmaßliche Betrugsfall, der erstmals 2017 gemeldet wurde, vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung im September 2019 abgeschlossen wurde, ohne dass Maßnahmen empfohlen wurden; stellt fest, dass bei der Untersuchung keine Nachweise für Betrug oder Unregelmäßigkeiten zum Nachteil der finanziellen oder sonstiger Interessen der Union ermittelt wurden;
Interne Kontrollen
23. entnimmt der Bemerkung im Bericht des Rechnungshofs, dass die Kommission der Agentur im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung die Erbringung verschiedener IT-Dienstleistungen in Rechnung gestellt hat, die Rechnung jedoch teilweise auf einer falschen Anzahl von Nutzern beruhte; stellt fest, dass die der Agentur zu viel berechneten 4 675 EUR begrenzte finanzielle Auswirkungen haben; nimmt jedoch die vom Rechnungshof ermittelten Schwachstellen bei den internen Kontrollen der Agentur zu Kenntnis, die zeigen, dass keine Prüfung vorgenommen wurde, um sicherzustellen, dass der Rechnungsbetrag den Bedingungen der Dienstleistungsvereinbarung entspricht; fordert die Agentur auf, die ermittelten Schwachstellen zu bewerten, vorbeugende Maßnahmen einzuführen, die ermittelten Risiken anzugehen und die Entlastungsbehörde bis Juni 2021 über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;
24. stellt fest, dass die offenen Empfehlungen des Internen Auditdienstes im Jahr 2019 bis auf eine Ausnahme alle umgesetzt wurden; stellt fest, dass die offene Empfehlung aus der Prüfung des Projekt- und Dienstleistungsmanagements von 2018 stammt und den wirksamen Einsatz von MS Project betrifft; stellt fest, dass die Agentur im September 2020 in ihrem Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2018 berichtete, dass die Empfehlung im Juni 2020 umgesetzt sein würde; erinnert die Agentur daran, dass diese Empfehlung im Einklang mit ihrem vereinbarten Aktionsplan umgesetzt werden sollte; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Umsetzung dieser Empfehlung auf dem Laufenden zu halten und bis Juni 2021 eine Erklärung für sämtliche Verzögerungen vorzulegen;
25. weist darauf hin, dass die Agentur bei der Gewährleistung der Sicherheit und Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern eine wichtige Aufgabe übernimmt, indem sie administrative und technische Hindernisse abbaut, den Marktzugang fördert und Diskriminierungsfreiheit sicherstellt, öffentliche Gelder für öffentliche Schienenverkehrsdienste effizienter nutzt und die Verwaltung der Infrastruktur verbessert; bestärkt die Kommission in ihrem Bestreben, ein europäisches Eisenbahnsystem zu schaffen, das im Bereich Sicherheit weltweit führend ist; fordert, dass der Haushalt der Agentur aufgestockt wird, um sie mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, sodass sie als Behörde wirksam agieren und ihre Aufgaben erfüllen kann, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Sicherheit und die grenzüberschreitende Interoperabilität;
26. begrüßt, dass die Agentur wie im Rechtsrahmen des Vierten Eisenbahnpakets vorgesehen am 16. Juni 2019 erfolgreich ihre Funktion als zuständige EU-Behörde für die Ausstellung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Eisenbahnfahrzeugen, für die Erteilung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen und für die Zulassung streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung übernommen hat; weist darauf hin, dass diese beiden Aufträge im Zusammenhang mit den acht Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, die die technische Säule des Vierten Eisenbahnpakets im Jahr 2019 umsetzten; begrüßt die kontinuierliche Entwicklung der zentralen Anlaufstelle; betont nachdrücklich, dass der Agentur die erforderlichen finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt und ihr mehr Zuständigkeiten übertragen werden müssen, damit sie diese neuen und zusätzlichen Aufgaben effizient und wirksam wahrnehmen kann;
27. begrüßt, dass die Agentur einem zweiten Überwachungsaudit gemäß der Norm ISO 9001 unterzogen wurde, um zu bescheinigen, dass das Verwaltungssystem den ISO-Anforderungen entspricht, und dass von der Zertifizierungsstelle keine Verstöße festgestellt wurden;
Sonstige Bemerkungen
28. stellt fest, dass die Agentur mit den französischen Behörden Gespräche in Bezug auf die Errichtung eines neuen Gebäudes aufgenommen hat; fordert die Agentur auf, dem neusten Stand der Technik entsprechende Anforderungen in Bezug auf das Wohlergehen der Bediensteten und die Umweltnormen aufzunehmen;
29. begrüßt die von der Agentur unternommenen Anstrengungen zur Schaffung eines umweltfreundlichen Arbeitsumfelds;
30. weist darauf hin, dass die Agentur in den Medien und im Internet besser sichtbar werden muss, um ihre Arbeit bekannt zu machen;
o o o
31. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021(2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.