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Verfahren : 2020/2178(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0082/2021

Eingereichte Texte :

A9-0082/2021

Aussprachen :

PV 27/04/2021 - 8
CRE 27/04/2021 - 8

Abstimmungen :

PV 28/04/2021 - 2
PV 29/04/2021 - 4
PV 29/04/2021 - 19
CRE 29/04/2021 - 4

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0202

Angenommene Texte
PDF 164kWORD 53k
Donnerstag, 29. April 2021 - Brüssel
Entlastung 2019: Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro)
P9_TA(2021)0202A9-0082/2021
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9‑0075/2021),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009(4), insbesondere auf Artikel 28,

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0082/2021),

1.  erteilt dem Direktor der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2019;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019:https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(2) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019:https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1.
(5) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 zum Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9‑0075/2021),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009(4), insbesondere auf Artikel 28,

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0082/2021),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2019;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019:https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(2) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019:https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 1.
(5) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für das Haushaltsjahr 2019 sind (2020/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zur Unterstützung des GEREK für das Haushaltsjahr 2019,

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0082/2021),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur zur Unterstützung des GEREK (im Folgenden „GEREK-Büro“) für das Haushaltsjahr 2019 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge auf 5 653 185 EUR belief, was einer Erhöhung um 30,53 % gegenüber 2018 entspricht, die hauptsächlich auf eine Aufstockung des Personals zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel des GEREK-Büros ausschließlich aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 des GEREK-Büros (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des GEREK-Büros zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,93 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem Anstieg um 0,07 Prozentpunkte entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 82,68 % lag und damit um 0,69 Prozentpunkte gegenüber 2018 zurückging;

2.  stellt mit Besorgnis fest, dass im GEREK-Büro nach wie vor eine hohe Personalfluktuation herrschte, die ein erhebliches Risiko für die Umsetzung des Arbeitsprogramms des GEREK-Büros ist; stellt ferner fest, dass es dem GEREK-Büro nach der Schaffung neuer Stellen zur Erfüllung des mit der Verordnung (EU) 2018/1971 eingeführten neuen Mandats für das GEREK-Büro gelungen ist, für die beschleunigte Einstellung von 13 zusätzlichen neuen Bediensteten (drei Bedienstete auf Zeit, sieben Vertragsbedienstete und drei abgeordnete nationale Sachverständige) zu sorgen;

Leistung

3.  stellt fest, dass das GEREK-Büro mehrere Arten von Parametern als wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert seiner Tätigkeiten zu bewerten und seine Haushaltsführung zu verbessern, etwa einen Indikator für die vollständige Personalausstattung (Planstellen im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Personal), die Qualität der Unterstützung für das GEREK-Büro und seine Arbeitsgruppen und die Verfügbarkeitsquote unterstützender Instrumente;

4.  stellt mit Besorgnis fest, dass das GEREK-Büro aufgrund seiner begrenzten Eigenmittel, wie vom GEREK-Büro angegeben, keine Ressourcen gemeinsam mit anderen Agenturen der Union nutzt; stellt mit Besorgnis fest, dass das GEREK-Büro keinen Partner für die Erfüllung der Aufgaben des Koordinators für die interne Kontrolle und die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten finden konnte; stellt fest, dass das GEREK-Büro ein gemeinsames Projekt zur gemeinsamen Nutzung von IT-Infrastruktur mit mehreren gemeinsamen Unternehmen eingeleitet hat, das 2019 unterzeichnet wurde; begrüßt dieses gemeinsame Projekt und fordert das GEREK-Büro nachdrücklich auf, auch künftig zu prüfen, ob es seine Aufgaben auslagern und bei sich überschneidenden Aufgaben mit anderen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammenarbeiten kann;

5.  fordert das GEREK-Büro auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit sowie den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

6.  erachtet es als sehr wichtig, im Hinblick auf die internen Abläufe und Managementverfahren die Digitalisierung des GEREK-Büros voranzutreiben; betont, dass das GEREK-Büro in dieser Hinsicht auch künftig vorausschauend handeln muss, damit auf gar keinen Fall eine digitale Kluft zwischen den Agenturen der Union entsteht; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

Personalpolitik

7.  stellt fest, dass am 31. Dezember 2019 87,50 % der Planstellen besetzt und 14 der 16 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 14 bewilligten Stellen im Jahr 2018); weist darauf hin, dass das GEREK-Büro im Jahr 2019 außerdem 18 Vertragsbedienstete und sechs abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

8.  stellt mit Besorgnis fest, dass sich das Geschlechtergleichgewicht auf der Ebene der Bediensteten zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zu 2018 um acht Prozentpunkte (44 % Frauen und 56 % Männer im Jahr 2019 gegenüber 52 % Frauen und 48 % Männern im Jahr 2018) und in mittleren Führungspositionen um 17 Prozentpunkte (33 % Frauen und 67 % Männer im Jahr 2019 gegenüber 50 % Frauen und 50 % Männern im Jahr 2018) verschlechtert hat; fordert das GEREK-Büro auf, auf der Ebene der Bediensteten und auf der mittleren Führungsebene künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; ist besorgt darüber, dass unter den Mitgliedern des Verwaltungsrats kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde, da unter den 28 Mitgliedern nur sieben Frauen waren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat des GEREK-Büros zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; stellt fest, dass geografische Ausgewogenheit erreicht wurde, da das GEREK-Büro 32 Mitarbeiter aus 13 Mitgliedstaaten beschäftigt;

9.  stellt mit Besorgnis fest, dass die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Bediensteten des GEREK-Büros im Jahr 2019 lediglich 2,68 Jahre betrug, verglichen mit 2,7 Jahren im Jahr 2018; ist sich darüber im Klaren, dass das GEREK-Büro unter anderem wegen des für die im Gastland gezahlten Gehälter geltenden relativ niedrigen Berichtigungskoeffizienten (78,6 % im Jahr 2019 gegenüber 74,9 % im Jahr 2018), Schwierigkeiten hat, Fachkräfte zu finden; nimmt zur Kenntnis, dass das GEREK-Büro laufend an der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für sein Personal arbeitet und auch sonstige Abhilfemaßnahmen ergreift, und fordert das GEREK-Büro auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte Bericht zu erstatten;

10.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs im Zusammenhang mit Folgemaßnahmen zu den Bemerkungen der Vorjahre, dass das GEREK-Büro nach wie vor von externen Ressourcen und insbesondere von einem Unternehmen abhängig ist, was verschiedene Arten von Dienstleistungen betrifft (wie Unterstützungsleistungen bei Büro- und Sekretariatstätigkeiten, Organisation von Veranstaltungen sowie Wohlbefinden und Integration des Personals), wodurch die betriebliche Kontinuität gefährdet wird;

11.  ist besorgt über die Größe des Verwaltungsrats des GEREK-Büros, aufgrund deren der Beschlussfassungsprozess erschwert wird und beträchtliche Verwaltungskosten verursacht werden;

12.  fordert das GEREK-Büro auf, die Entwicklung eines langfristigen Rahmens für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, der auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

Vergabeverfahren

13.  nimmt mit Besorgnis Kenntnis von den Feststellungen aus dem Bericht des Rechnungshofs zu einem im Mai 2019 unterzeichneten Dienstleistungsrahmenvertrag mit einem geschätzten Wert von 200 000 EUR, die sich auf die erforderlichen Verbesserungen des Verfahrens für die Entgegennahme und Erfassung der Einzelheiten der Angebote, eine ausreichende Dokumentation bei der Bewertung der Angebote und die Einhaltung des Grundsatzes der Transparenz im Vergabeverfahren, damit Interessenkonflikte ausgeschlossen werden, beziehen; entnimmt der Antwort des GEREK-Büros, dass allen Bietern Gelegenheit gegeben wurde, Bemerkungen zu machen oder Rechtsmittel einzulegen, dass jedoch keine Rechtsmittel eingelegt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass der Anweisungsbefugte den Sachverhalt erneut bewertete und zu dem Schluss kam, dass kein Risiko von Interessenkonflikten besteht;

14.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass das GEREK-Büro im Dezember 2018 und im Januar 2019 zwei Rahmenverträge über die Durchführung von Sprachkursen mit einem Gesamtwert von insgesamt höchstens 200 000 EUR unterzeichnet hat; stellt jedoch fest, dass das Verfahren wegen des Fehlens einer Bedarfsanalyse und einer Marktanalyse sowie des Fehlens von Erklärungen über Interessenkonflikte der Mitglieder des Auswahlausschusses fehlerhaft war; entnimmt der Antwort des GEREK-Büros, dass das betreffende Vergabeverfahren durchgeführt wurde, als das GEREK-Büro das dezentralisierte Vergabemodell anwandte, dass jedoch am 1. Juli 2019 ein zentralisiertes Vergabeverfahren eingeführt wurde;

15.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs in Bezug auf die Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren, dass das GEREK-Büro bis Ende 2017 die elektronische Ausschreibung für bestimmte Verfahren, aber noch nicht die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Einreichung von Angeboten eingeführt hatte; entnimmt der Antwort des GEREK-Büros, dass die elektronische Einreichung von Angeboten 2019 eingeführt wurde und die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im Gange ist und von der Verfügbarkeit der Dienststellen der Kommission abhängt;

16.  stellt mit Besorgnis fest, dass das GEREK-Büro nicht in der Lage war, fünf für 2019 geplante Vergabeverfahren einzuleiten, da es an Personal für deren Durchführung fehlte oder aufgrund von Veränderungen bei der Planung und beim Bedarf, was dazu führte, dass nur 44 % der Verträge aus dem Beschaffungsplan unterzeichnet wurden, was deutlich unter der Zielquote von 90 % liegt; nimmt zur Kenntnis, dass das GEREK-Büro im Jahr 2019 interne Schulungen zur klaren Abfassung der technischen Spezifikationen von Vergabeverfahren durchgeführt hat;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

17.  stellt fest, dass das GEREK-Büro Maßnahmen trifft und anhaltende Bemühungen unternimmt, um Transparenz sowie die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sicherzustellen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Verwaltungsrat des GEREK-Büros Vorschriften zur Vermeidung und zur Bewältigung von Interessenkonflikten der Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschluss Nr. MB/2019/16) angenommen hat, auf deren Grundlage die Mitglieder des Verwaltungsrats ihre Lebensläufe zusammen mit ihren Interessenerklärungen vorlegen müssen, die auf der Website des GEREK-Büros veröffentlicht werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Lebensläufe der meisten Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website des Büros veröffentlicht sind; weist jedoch mit Besorgnis darauf hin, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder des Verwaltungsrats immer noch nicht auf der Website des GEREK-Büros veröffentlicht wurden und dass nicht alle Mitglieder des Verwaltungsrats die neuen Regeln befolgen; fordert das GEREK-Büro auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die internen Vorschriften auf allen Ebenen des Büros tatsächlich befolgt werden; fordert das GEREK-Büro auf, die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und dem Europäischen Parlament über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

18.  betont, dass der derzeitige Rahmen für ethisches Verhalten, der für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union gilt, aufgrund seiner Fragmentierung und der mangelnden Einheitlichkeit der bestehenden Bestimmungen erhebliche Unzulänglichkeiten aufweist; hebt hervor, dass diese Probleme durch die Schaffung einer gemeinsamen Regelung für ethisches Verhalten angegangen werden sollten, mit der die Anwendung hoher ethischer Standards für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sichergestellt wird;

19.  betont, dass einige Beamte Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten ausfüllen und Selbstbewertungen im Hinblick auf die Einhaltung ethischer Normen vornehmen; betont jedoch, dass solche Eigenerklärungen und Selbstbewertungen nicht ausreichen und daher zusätzliche Kontrollen erforderlich sind;

Interne Kontrollen

20.  stellt fest, dass das GEREK-Büro 2019 eine interne Maßnahme getroffen hat, um seine Systeme der internen Kontrolle zu prüfen, und dass dabei der Schluss gezogen wurde, dass sie wirksam umgesetzt wurden; nimmt jedoch mit Besorgnis die vom Rechnungshof festgestellten Mängel bei der internen Kontrolle in Bezug auf die Vergabeverfahren zur Kenntnis, die auch bei der Bewertung des Systems der internen Kontrolle durch das GEREK-Büro berücksichtigt werden müssen;

21.  stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission im Jahr 2019 einen Prüfungsbericht zu dem Thema „Auftragsvergabe, Dienstreisen und Kostenerstattung für Sachverständige“ herausgegeben hat, dem ein Plan zur Mängelbehebung folgte, mit dem alle Empfehlungen in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt werden sollten;

Sonstige Bemerkungen

22.  stellt fest, dass das GEREK-Büro eine Analyse der wahrscheinlichen Auswirkungen der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen ermittelt hat, um die Folgen aufzufangen; stellt fest, dass das GEREK-Büro keine Bediensteten mit ausschließlich britischer Staatsbürgerschaft beschäftigt und daher kein Risiko im Zusammenhang mit Personalfragen besteht;

23.  weist darauf hin, dass ein komplexer Ansatz erforderlich ist, um die Websites der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu machen, indem beispielsweise auf nationale Gebärdensprachen zurückgegriffen wird; schlägt vor, dass Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, in diesen Prozess eingebunden werden;

24.  fordert das GEREK-Büro auf, einen Schwerpunkt auf die Verbreitung seiner Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen;

o
o   o

25.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021(2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 107 vom 31.3.2020, S. 140.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen